Alles zum Thema Riester – lohnt sich das noch?

Alles zum Thema Riester – lohnt sich das noch?

Rente mit 65 Jahren oder schon zwei Jahre eher in den Ruhestand? Die Schlagzeilen sind von der Rentendiskussion bestimmt. Dazu kommt die aktuelle Zahl der Bundesagentur für Arbeit: Mehr als eine Million Rentner arbeitet weiter, um Gehalt statt Rente zu beziehen.

Umso wichtiger ist eine passende Vorsorge für den Ruhestand. Seit 2002 gibt es die Riester-Rente – eine privat finanzierte aber durch staatliche Zulagen geförderte Altersvorsorge, benannt nach dem damaligen Arbeitsminister Walter Riester. Bei keinem anderen Modell kann mehr vom Staat profitiert werden. Dennoch dürfen nicht alle Menschen „riestern“.

Wer darf und wer darf nicht riestern?

Über 12 Millionen Riester-Renten wurden bereits abgeschlossen. Doch nicht alle arbeitende Menschen können dies tun. Von der Riester-Rente profitieren können: Arbeitnehmer und Berufsauszubildende, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen Beamte, Soldaten, Richter, Landwirte, Amtsträger, behinderte Beschäftige in anerkannten Werkstätten, Empfänger von Arbeitslosen-, Kranken-, Verletzten- oder Übergangsgeld, Empfänger von Erwerbsminderungsrente, Empfänger von Beamtenversorgung wegen Dienstunfähigkeit, Empfänger von Vorruhestandsgeld, Kindererziehende, geringfügige Beschäftige, die auf ihre Versicherungsfreiheit verzichten Wehr- und Zivildienstleistende, Menschen im freiwilligen Wehrdienst und Bundesfreiwilligendienst, rentenpflichtversicherte Selbstständige, Menschen, die einen Pflegebedürftigen privat mindestens 14 Stunden pro Woche pflegen, Ehepartner eines Riesterberechtigten, auch wenn sie selbst nicht berechtigt sind.

Von der Riester-Rente ausgeschlossen sind: Arbeiter, die freiwillig gesetzlich versichert sind, Studenten, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, geringfügig Beschäftigte, die nicht auf Versicherungsfreiheit verzichten, Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungen, Rentner.

So funktioniert die Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine private Zusatzrente, die zusätzlich abgeschlossen werden kann. Dies kann bei einer Bank oder einer Versicherung geschehen. Hier schließt der Kunde vereinfacht gesagt einen Sparvertrag ab. Wie viel Geld pro Monat bis zur Rente gespart werden sollen, kann er in einem bestimmten Rahmen selbst entscheiden. Auch sind die Beiträge änderbar. Dieser Sparvertrag wird bis zur Rente abgeschlossen. Zu dem privat eingezahlten Geld, schießt der Staat einen weiteren Anteil hinzu. So wächst das Kapital über die Jahre. Hinzu kommen Rendite und Zinsen. Der Vertrag wird über einen langen Zeitraum geschlossen und sollte daher gut überlegt sein. Wechsel und Kündigung können viel Geld kosten.

Es gibt verschiedene Varianten, wie „geriestert“ werden kann: Fondssparen. Diese Variante ist besonders für junge Menschen geeignet, ihre Spardauer ist 25 Jahre oder länger und sie bietet die höchsten Renditechancen. Denn hier wird das Geld in Fonds angelegt. Der Nachteil: Es ist schwer einzuschätzen, wie viel die Fond-Anlage am Ende wert ist. Jedoch gibt es hier eine „Geld-plus-Zulagen-zurück-Garantie“. Riester-Versicherungen: Das ist die klassische Riester-Rente, die sich für Menschen in der Lebensmitte empfiehlt. Hier wird das Geld in eine private Rentenversicherung angelegt. Diese Variante ist eine sichere, aber zugleich auch eine teure. Zudem verdienen an dieser Anlage die Berater meist hohe Provisionen.

Banksparen: Dieses Angebot eignet sich besonders für ältere Menschen. Die Beträge werden auf ein Sparkonto gezahlt, meist fallen keine Abschluss- oder geringe Verwaltungsgebühren an. Die Dauer kann hier auch kurz sein. „Wohn-Riester“: Diese Variante ist für Eigenheim-Finanzierungen konzipiert und kam 2008 hinzu. Die Sparform ist kompliziert, aber der Aufwand kann sich für Häuslebauer lohnen. Hier kann der staatliche Anteil auch eher verwendet werden. Grundsatz dieser Riester-Variante ist die Annahme: Wer im Ruhestand mietfrei wohnt, hat das Wichtigste gedeckt.

Der staatliche Anteil

Egal welche Riester-Form gewählt wird, der staatliche Anteil ist gleich. Er setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: direkte Zulagen und Steuerersparnisse. Die Zulage selbst beträgt bis zu 154 Euro im Jahr. Pro Kind kommen 185 Euro hinzu, Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren wurden, bringen bis zu 300 Euro. Unter 25-Jährige erhalten den sogenannten Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Wie viel die staatliche Zulage letztendlich beträgt, wird von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) in Brandenburg berechnet.

Zudem können die Sparbeträge von der Steuer abgesetzt werden – bis zu 2100 Euro pro Jahr. Jedoch wird die Einsparung von der Zulage abgezogen. Wer hohe Zulagen bekommt, hat nur einen geringen steuerlichen Vorteil. Kinderlose hingegen können bei der Steuererklärung mehr profitieren, wenn sie einen hohen Eigenbetrag leisten. Achtung: Die Auszahlung der Rente wird wieder vollständig versteuert. So holt sich der Staat letztendlich einen Teil der Steuerersparnisse zurück!

Die Auszahlung

Die Riester-Rente wird mit Start in den Ruhestand ausgezahlt, also dann, wenn die Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenkasse beginnen. Das ist zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr, je nach Jahrgang des Sparers. Wer früher in Rente geht, kann schon eher Beiträge beziehen, jedoch nicht vor dem 60. Lebensjahr. Für Neuverträge ab 2012 gilt, dass die Auszahlung nicht vor dem 62. Lebensjahr beginnen darf. Die Rente wird bis zum Lebensende bezahlt. Die Höhe hängt von vielen Faktoren ab: Höhe der Einzahlung, Vertragslaufzeit, Rentenform und vielem mehr.

Viele Anbieter gehen von einer hohen Lebenserwartung aus – die monatliche Rente reduziert sich daher. Auch ein Einmalbetrag ist zu Beginn möglich. Dieser darf jedoch nicht mehr als 30 Prozent des zur Verrentung zur Verfügung stehenden Betrages betragen. Wer den Auszahlungszeitpunkt nach hinten verschiebt, kann seinen monatlichen Beitrag so erhöhen. Wer seine Riester-Rente vererben möchte, kann dies nur mit Einschränkungen tun.

Vor- und Nachteile

Wie bei allen Angeboten hat auch die Riester-Rente Vor- und Nachteile. Gut ist, dass ein Riester-Konto nicht gepfändet werden kann. Daher wird dieses Kapital im Falle von Harzt IV nicht angerechnet. Zum anderen geht das Geld nicht verloren: Jeder Anbieter muss die vollständig eingezahlte Summe als Mindestrente garantieren. Ein Nachteil der Riester-Rente ist der vorzeitige Tod. Verstirbt ein Ehepartner in der Auszahlungsphase muss die Übertragung vertraglich vereinbart gewesen sein, damit Witwer oder Witwe profitieren.

Die Rente wird auf die Grundsicherung im Alter angerechnet und muss vollständig versteuert werden. Umstritten ist die Rente, da bei der klassischen Variante die Kosten hoch sind und fast alle Rendite aufbrauchen können. Daher hat der Gesetzgeber die Anbieter 2012 zu mehr Transparenz verpflichtet. Wer diese Rentenform in Betracht zieht, sollte unbedingt vorher vergleichen.

Artikelbild: © Zurijeta / Shutterstock


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