Altersgerecht wohnen: Heute für morgen planen

Altersgerecht wohnen: Heute für morgen planen

Statistiken zufolge wird die deutsche Bevölkerung immer älter. Erst spät bemerken viele Verbraucher, dass ihr Haus nicht dazu geeignet ist, um auch im hohen Alter dort zu wohnen. Es ist also sinnvoll, das Haus möglichst früh umzurüsten. Was viele nicht wissen: Wer jetzt umrüstet, der kann sofort von dem erhöhten Komfort profitieren.

In den eigenen vier Wänden alt werden – ein Gedanke, der jedem Menschen durch den Kopf schwirrt und dabei völlig normal erscheint. Nur wenige denken darüber nach, wie schwierig es später sein wird, in die Badewanne zu steigen, vom Erdgeschoss ins oberste Stockwerk zu kommen und dabei diversen Stolperfallen auszuweichen. Dabei ist dieses Szenario keine Seltenheit: Eine Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung zeigt, dass nur zwei Prozent der deutschen Wohnungen barrierefrei sind. Bei den Bundesbürgern herrscht folglich großer Nachholbedarf, wenn sie auch im hohen Alter zu Hause leben möchten.

Jeder Zweite wohnt in einem fremden Haus

Der Mangel altersgerechter Wohnungen ist kein neues Problem. Während 96,6 Prozent der Rumänen in einer eigenen Wohnung leben, sind es in Deutschland nur 45,5 Prozent. Jeder zweite Bundesbürger lebt folglich in einer Mietwohnung – und zwar heute und auch im hohen Alter. Das Wohnen zur Miete bedeutet im hohen Alter nicht nur hohe Kosten für Mieter, es erschwert auch die Situation, eine Wohnung altersgerecht umzubauen. Der Umbau kann nur nach Zustimmung des Vermieters erfolgen.

Geld vom Staat sichern

Die Frage der Kosten ist einer der größten Gründe, warum so viele Menschen zögern, ihr Haus barrierefrei umzubauen. Sie verschieben diesen Kostenaufwand bis auf den letzten Moment, um Geld zu sparen – so ihre Argumentation zumindest. Das tun sie allerdings nicht. Wer heute mit dem Umbau beginnt, kann die anfallenden Kosten auf einen Zeitraum von vielen Jahren verlegen, statt in zehn oder 20 Jahren die Summe auf einen Schlag zu bezahlen.

Eine andere Sache, die viele Menschen ignorieren, ist die Möglichkeit, von Förderungen zu profitieren. Seit Oktober 2014 können Interessierte das Förderprogramm „Investitions-Zuschuss Nr. 455“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen. Dieses spezielle Förderprogramm steht nicht nur Eigentümern, sondern auch Mietern zur Verfügung. Ob jung oder alt – Menschen aller Altersgruppen können den Zuschuss beantragen.

Investitions-Zuschuss Nr. 455 fördert folgende Maßnahmen:

  • Wege zum Hauseingang, zu Garagen und Stellplätzen, Entsorgungseinrichtungen oder auch Spielplätzen
  • Barrieren wie Stufen oder Schwellen ebnen
  • Anbringen diverser Produkte zur Überwindung von Treppen
  • Anpassung der Raumgeometrie
  • Umbau/Modernisierung des Badezimmers
  • Optimierung der Sicherheit, Kommunikation und Orientierung
  • Erschaffung von Gemeinschaftsräumen

Interessierte können sich für einzelne Maßnahmen entscheiden, diese kombinieren oder sich für alle zusammen im Rahmen eines Pakets entscheiden. Letzteres hat den Vorteil, dass die umgebaute Immobilie den Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht.

Das Förderprogramm Nummer 455 gewährt Interessierten bis zu 4.000 Euro pro Umbauvorhaben je Wohneinheit. Für die Kosten eines Gutachters werden 50 Prozent der Kosten (maximal 4.000 Euro) übernommen. Vorteilhaft ist die Tatsache, dass Verbraucher das Förderprogramm mit anderen Programmen der KfW kombinieren können.

5 Alternativen zum KfW-Förderprogramm

Wer aus diversen Gründen das vorgestellte Förderprogramm der KfW nicht nutzen kann, für den gibt es folgende Alternativen:

  1. Bundesländer/Gemeinden: Kommunen und Kreise verfügen zum Teil über Sondermittel und können diese als Zuschüsse anbieten. Auch Bundesländer bieten zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse für barrierefreie Umbaumaßnahmen an.
  2. Pflegekasse: Seit der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes ab dem 1. Januar 2015 erhalten Personen der Pflegestufe 0 (mit Demenz im Sinne von § 45a SGB XI), 1, 2 oder 3 bis zu 4.000 Euro je Maßnahme. Um den Zuschuss zu erhalten, müssen allerdings diverse Forderungen erfüllt werden. Genau Informationen gibt es bei der jeweiligen Pflegekasse.
  3. Krankenkasse: Bei ärztlicher Verordnung können gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Hilfsmittel, beispielsweise einen Badewannenlift, übernehmen. Bei privaten Krankenkassen kommt es darauf an, was im Vertrag steht.
  4. Sozialamt: Wenn keiner der obigen Träger die Kosten für den barrierefreien Umbau übernehmen möchte, können Interessierte eine Unterstützung bei ihrem Sozialamt beantragen. Das ist allerdings nur möglich, wenn das Vermögen und Einkommen unter einer gewissen Grenze liegt.
  5. Vermieter: Auch wenn viele Vermieter genauso denken wie alle anderen Menschen und Investitionen scheuen, können Vermieter versuchen, die Vorteile eines barrierefreien Umbaus zu erklären.

Artikelbild: © Sunny studio / Shutterstock


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