Die Zeit nach einem Einbruch – Prävention und Versicherungsfragen

Die Zeit nach einem Einbruch – Prävention und Versicherungsfragen

Ein Einbruch ist immer ein einschneidendes Erlebnis, schließlich hat es jemand geschafft, in den persönlichsten Bereich einzugreifen und für ein starkes Gefühl von Unsicherheit zu sorgen. Dass persönliche Dinge entwendet wurden und Bereiche verwüstet sind ist oftmals nur eine Begleiterscheinung, das unsichere Gefühl bleibt und die Angst, den Tätern hilflos ausgesetzt zu sein. Wichtig ist es dann, einen klaren Kopf zu bewahren und Schritt für Schritt vorzugehen, um unsichere Stellen ausfindig zu machen und präventiv tätig zu werden.

Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie sich nach einem Einbruch verhalten sollten.

Einen klaren Kopf behalten

Zunächst einmal sollten Sie sicherstellen, dass sich der Einbrecher nicht womöglich noch im Haus befindet und sich in einen sicheren Raum begeben, um die Polizei zu verständigen. Von Eigeninitiative ist unbedingt abzuraten, denn niemand weiß genau, welches Aggressionspotential auf Seiten des Einbrechers vorhanden ist. In solchen Momenten reagieren Bewohner wie Täter nämlich nicht selten irrational, was in der Vergangenheit schon zu gefährlichen Situationen geführt hat, obwohl beide Seiten eigentlich nur aus der Situation herauskommen wollten. Mit dem Anruf bei der Polizei stellen Sie nämlich sicher, neben der Spurensicherung, dass der Fall für die Versicherung angemessen dokumentiert wird.

Lassen Sie alles so wie es ist, verändern Sie keine scheinbar unwichtigen Details und warten die Ankunft der Polizei ab. Sofern die Lage sicher erscheint, können Sie aber bereits Fotos machen und Ihre Nachbarn auf den Einbruch hinweisen – nicht selten nämlich werden mehrere Häuser in einer Straße in derselben Nacht ausgeraubt, die gleichen Muster angewandt, etc. Schildern Sie der Polizei die Sicherungsmaßnahmen des Hauses, erklären den Ablauf bis zur Ankunft und weisen auf wichtige Dinge hin, die womöglich übersehen werden können. Erst danach machen Sie sich einen Überblick über gestohlene Wertgegenstände, erstellen eine sogenannte „Stehlgutliste“ und stellen sie der Polizei zur Verfügung.

Versicherungsschutz prüfen

Einbrüche, die in Verbindung mit einem Diebstahl passieren, werden über die Hausratversicherung reguliert. Sie gehört wie etwa die Privathaftpflicht zu den elementaren Versicherungen und sollte nicht so knapp bemessen sein, denn der Versicherungsschutz ist oftmals für unter 100 Euro jährlich zu erhalten und im Fall der Fälle bares Geld wert. Nach einer Übermittlung der Schadensanzeige, in Kombination mit dem Aktenzeichen und der zuvor erstellten Liste, bekommen Sie nach einigen Tagen Besuch von einem Schadensgutachter. Dieser ermittelt zunächst die sichtbaren Schäden am Haus, danach wird die Stehlgutliste auf ihre Plausibilität hin überprüft und eine Einschätzung abgegeben, ob das Haus nun richtig gesichert war oder nicht. Ein Augenmerk wird vor allem auf die Eingänge gelegt, auch und gerade im Kellerbereich, wo Zugänge mittels eines elektromagnetischen Türschlosses zusätzlich gesichert werden können – im Conrad Shop gibt es eine Auswahl entsprechender Modelle, die für nahezu jeden Einsatz zu gebrauchen sind.

Wenn Sie aber denken, dass man sich rein auf Ihre Angaben verlässt, dann irren Sie leider. Besonders bei auffällig hochwertigen Produkten, die einen entsprechenden Wiederverkaufswert aufweisen, wird man skeptisch und wird Belege einfordern. Aus diesem Grunde empfiehlt sich eine Dokumentation mit Foto, Kaufbeleg und Beschreibung, zusätzlich eine Notiz zur Ablage im Haus und eventuelle Sicherungsmaßnahmen, Safes oder dergleichen. Sofern dies nicht der Fall ist, können Freunde und Bekannte eine Eidesstattliche Versicherung abgeben, um die Existenz der wertvollen Ware zu bestätigen. Reguliert wird nach gleicher Art und Güte, was im Endeffekt nur bedeutet, dass entwendete Gegenstände sowie Schäden am Haus bezahlt werden, die auch reparabel sind. Achten Sie beim Neuabschluss darauf, dass Vandalismus kein Ausschlusskriterium der Versicherung ist.

Ihnen muss klar sein, dass die Leistung bei Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit verweigert wird. Es ist aus diesem Grunde sinnvoll, auch bei kürzeren Abwesenheiten, alle Türen und Fenster entsprechend zu schließen und damit zu sichern. Das kann bei Wohnungen mit Balkon von Bedeutung sein, wenn diese sehr nah beieinander liegen und der Verdacht aufkommt, der Einbrecher haben über diesen Weg den Zugang zur Wohnung erreicht.

Artikelbild: © bikeriderlondon / Shutterstock


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