FAQ: Häufig gestellten Fragen zur Wohngebäudeversicherung

FAQ: Häufig gestellten Fragen zur Wohngebäudeversicherung

Das Thema Wohngebäudeversicherung ist für Verbraucher häufig sehr verwirrend. In einem vergangenen Artikel haben wir schon einmal erläutert, warum eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar ist. Dennoch ist vielen Menschen nach wie vor nicht bewusst, wie wichtig diese Versicherung ist. Aus diesem Grund haben wir dieses FAQ erstellt. Darin sammeln wir alle wichtigen Fragen rund um das Thema Wohngebäudeversicherung und beantworten diese so verständlich wie möglich.

Wer muss die Wohngebäudeversicherung abschließen?

Grundsätzlich jeder, der im Besitz eines Wohneigentums ist. Der Totalschaden einer Immobilie bedeutet für die meisten Menschen der finanzielle Ruin. Eine entsprechende Wohngebäudeversicherung ist somit unumgänglich.

Was ist alles versichert?

Grundsätzlich deckt die Police Schäden durch Feuer, Hagel, Sturm, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl ab. Optional kann die Versicherung um Elementarschäden wie Erdbeben, Lawinen, starke Regenfälle sowie Überschwemmungen erweitert werden. Auch gegen Risiken wie Blitzschlag und Vandalismus können sich Verbraucher absichern.

Was ist nicht versichert?

Schäden, die durch den Versicherungsnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich entstanden, sind nicht versichert. In einigen Tarifen lassen sich allerdings Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen könnten, versichern. In diesem Fall greifen meist bestimmte Höchstgrenzen. Auch Sturmschäden sind erst ab Windstärke 8 versichert.

Was leistet die Versicherung im Schadenfall?

Kommt es zum Schaden, zahlt die Wohngebäudeversicherung für die Instandsetzung, Reparatur oder den Wiederaufbau der Immobilie. Je nach Tarif zahlt die Police für weitere Kosten, zu denen Schuttbeseitigungskosten und Hotelkosten oder die vorübergehende Unterbringung in einer Unterkunft gehören können.

In welchen Fällen wird der Versicherungsschutz unwirksam?

Neben den wahrheitsgemäßen Angaben beim Vertragsabschluss muss sich der Versicherungsnehmer auch während seiner Vertragslaufzeit an gewisse Regeln halten, damit der Versicherungsschutz greifen kann. Bauliche Veränderungen am Haus oder auf dem Grundstück müssen umgehend dem Versicherer gemeldet werden. Dazu gehören auch bauliche Veränderungen um das Haus, die es womöglich gefährden könnten (Baustelle). Reparaturen am Haus müssen von einem Fachmann erledigt werden, ansonsten könnte die Versicherung aufgrund grober Fahrlässigkeit die Leistungen kürzen oder streichen.

Wie kann man die Wohngebäudeversicherung kündigen?

Die Laufzeit der Police beträgt in der Regel ein Jahr, teilweise sind es auch drei Jahren. Gekündigt wird, wenn nicht anders festgelegt, drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Beiden Parteien steht ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn sich ein Versicherungsfall ereignet. Dann beträgt die Kündigungsfrist allerdings einen Monat. Sollte der Versicherer die Beiträge erhöhen, steht dem Kunden ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Was ist der Wert 1914?

Der Wert 1914 ist ein theoretischer Wert, mit dessen Hilfe der aktuelle Wohngebäudewert ermittelt wird. Das Statistische Bundesamt ermittelt jedes Jahr den sogenannten Baupreisindex. Für die Umrechnung des Wertes 1914 auf den heutigen Euro-Wert gilt folgende Formel:

Wert 1914 x aktueller Baupreisindex / 100

Rechenbeispiel
Wert 191420.000 DM
multipliziert mit Baupreisindex 2010 von 201325.260.000
Ergebnis dividiert durch 100 = Baupreisindex im Jahr 2013 in Euro252.600 €

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die Versicherungssumme orientiert sich am Wert 1914. Wichtig ist, dass Verbraucher ihr Haus nicht unterversichern, ansonsten leistet die Versicherung nur eine Teilzahlung. Bei Modernisierungsmaßnahmen oder Aufwertung des Haushaltes (Kauf neuer Geräte) sollte die Versicherungssumme angepasst werden.

Sind Deckungserweiterungen sinnvoll?

Ob Deckungseinschlüsse sinnvoll sind oder nicht, hängt von den eigenen Bedürfnissen ab. In einigen Regionen ist es empfehlenswert, nicht auf eine Elementarschadenversicherung zu verzichten.

Brauche ich zusätzlich zur Hausratversicherung eine Wohngebäudeversicherung?

Grundsätzlich sind beide Versicherungen völlig unterschiedlich. In der Wohngebäudeversicherung ist der Hausrat nicht inbegriffen. Die Hausratversicherung versichert alle mobilen Sachen, die sich in einem Gebäude beziehungsweise dem Grundstück befinden, dazu gehören natürlich auch Dinge, die der Mieter mitgebracht oder eingebaut hat. Die Wohngebäudeversicherung versichert alles, was mit dem Gebäude verbunden ist, also Einbauküchen und Badewannen zum Beispiel.

Artikelbild: © Robert Kneschke / Shutterstock


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