Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau

Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau

Alle Verbraucher haben seit geraumer Zeit die Möglichkeit, die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, zu nutzen. Der nachfolgende Ratgeber liefert Interessierten hilfreiche Anhaltspunkte für jede Fördermaßnahme.

Bauherren haben es mittlerweile nicht mehr ganz so einfach wie vor wenigen Jahren. Damals konnten sie ihr Eigenheim mehr oder weniger frei errichten. Heute gelten dagegen bestimmte Richtlinien. Alle Neubauten müssen gesetzlichen Anforderungen genügen. Diese Einschränkung bringt aber auch einen Vorteil mit sich: Zwar wird die Errichtung der eigenen vier Wände etwas teurer, auf lange Sicht können Bauherren aber sparen. Alle neuen Häuser sind nämlich sehr energiesparend und verbrauchen weniger als Altbauten. Gleichzeitig können Bauherren von diversen Förderprogrammen profitieren.

Wer sich dazu entscheidet, ein KfW-Effizienzhaus oder anderes Wohnhaus zu bauen, kann eine KfW-Förderung nutzen. Die Förderung beginnt bei Immobilien, deren Energiebedarf maximal 70 Prozent eines vergleichbaren Neubaus besitzen. Es gibt zahlreiche Konditionen, das Wichtigste:

  • effektiver Jahreszins ab 1,41 Prozent
  • bis zu 50.000 Euro Darlehen je Wohneinheit
  • bis zu 5.000 Euro Tilgungsbonus je Wohneinheit
  • gilt für alle, die ein KfW-Effizienzhaus 40, 55, 70 oder vergleichbares Passivhaus bauen/kaufen
  • kombinierbar mit anderen Fördermitteln

Hauskauf

Wer den Neubau nicht wünscht, sondern sich den Kauf einer Immobilie wünscht, kann ebenfalls von zahlreichen Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau profitieren:

  1. Selbstnutzung: Für den Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung erhalten Interessierte über das KfW-Wohneigentumsprogramm (124) bis zu 50.000 Euro Kredit, mit denen sie die Gesamtkosten inklusive Baunebenkosten finanzieren können.
  2. Neubau: Hier gelten dieselben Konditionen wie für den Hausbau (siehe oben), jedoch kaufen Interessierte das fertige Gebäude und bauen es nicht.
  3. Altbau: Der Kauf eines frisch energetisch sanierten Altbaus wird ebenfalls gefördert. Informationen dazu gibt es im Abschnitt „Energetische Sanierungen“.
  4. Umbau: Für einen frisch umgebauten Altbau gibt es Förderungen für barrierefreie und altersgerecht umgebaute Immobilien. Infos dazu finden Sie im letzten Abschnitt „Altersgerecht Umbauen“.

Energetische Sanierung

Für Hausbesitzer kommt ein Neubau in der Regel nicht infrage. Je nach Alter des Hauses steht in der Regel eine Sanierung an. Gerade bei Immobilien, die vor 1995 gebaut wurden, ist eine Generalüberholung sinnvoll. Je nach Zustand ist eine Komplettsanierung oder Einzelmaßnahmen notwendig.

Für eine energetische Komplettsanierung gibt es sowohl Förderkredite als auch Zuschüsse. Wichtig ist, dass das Haus nach der Sanierung auf dem Niveau eines KfW-Effizienzhauses ist. Die Förderung beginnt bei Immobilien, deren Energiebedarf bei höchstens 115 Prozent eines baugleichen Neubaus liegt. Die Förderung fällt höher aus, je besser der energetische Standard nach der Sanierung ist. Gefördert werden KfW-Effizienzhäuser 55, 70, 85, 100 und 115.

Zuschuss:

  • Zuschüsse in Höhe von bis zu 18.750 Euro je Wohneinheit
  • Förderung für eine Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus und Einzelmaßnahmen
  • kombinierbar mit anderen Fördermitteln

Kredit:

  • bereits ab 1,00 Prozent effektiven Jahreszins
  • Darlehen bis 75.000 Euro je Wohneinheit
  • Tilgungszuschuss von bis zu 9.375 Euro je Wohneinheit
  • gilt für diejenigen, die einen Wohnraum sanieren oder den KfW-Effzienzhaus-Standard erreichen möchten
  • kombinierbar mit anderen Fördermitteln

Wichtig: Interessierte müssen den Antrag stellen, bevor sie mit den Maßnahmen beginnen.

Bei (umfangreichen) Sanierungsmaßnahmen sollten Sie übrigens auf Profis zurückgreifen. Sachverständige können die Lage und Qualität der Handwerkerleistung besser einschätzen. Nachlässigkeiten werden im Nachhinein teuer. Zudem besteht die Gefahr, dass Zuschüsse und Förderungen durch unsachgemäße Arbeiten verloren gehen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist an Qualität interessiert und bezuschusst deshalb

  • 50 Prozent der Kosten für eine Baubegleitung
  • und überweist Interessierten bis zu 4.000 Euro aufs Konto.

Erneuerbare Energien

Das Thema erneuerbare Energien ist eines der wichtigsten Bausteine beim Bau und der Sanierung eines Gebäudes. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau finanziert jede umweltfreundliche Energieerzeugung, sei es eine Wärmepumpe, Holzpelletheizung oder Solarkollektoren. Nachfolgend einige Tipps, wenn Sie erneuerbare Energien in Ihrem Eigenheim nutzen möchten:

  • Bauherren sollten mindestens den energetischen Standard eines KfW-Effizienzhauses 70 erreich. Dann erhalten sie 50.000 Euro zu günstigen Konditionen und können zum Beispiel eine Heizungsanlage über das Programm Energieeffizient Bauen (153) mit finanzieren.
  • Sanierer sollten unbedingt den KfW-Effizienzhausstandard erreichen. Für energetische Komplettsanierungen, Sanierungen von Denkmälern oder erhaltenswerten Bausubstanzen gibt es Zuschüsse, günstige Kredite sowie Bonus bei der Tilgung.
  • Alle Fördermöglichkeiten sind mit anderen Programmen kombinierbar. Interessant wird die Sanierung zum Effizienzhaus, dann ist die Kombination mit Fördermitteln der BAFA kombinieren.
  • Solaranlage sind bereits alleine eine lohnende Investition. Neben der staatlichen Einspeisevergütung gibt es zusätzlich günstige Konditionen des Programms Erneuerbare Energien Standard (274)

Altersgerecht Umbauen

Das Thema Barrierefreiheit haben wir in den Artikeln „Mit Wohnanpassungen den Komfort erhöhen“ und „Ist das Haus barrierefrei?“ behandelt. Daraus wurde ersichtlich, dass man mit mehr oder wenigen umfangreichen Arbeiten die Wohnqualität erhöhen kann. Immer mehr junge Menschen denken an einen Umbau, um vorzusorgen. Das Programm Altersgerecht Umbauen (159) fördert insgesamt sieben flexible Umbaumaßnahmen, etwa der barrierereduzierte Zugang zu Gebäuden sowie diverse Umbauten im Wohnbereich. Auch der Kauf einer frisch umgebauten Immobilie fließt hier mit ein. Maximal gibt es 50.000 Euro pro Wohneinheit. Der Antrag wird direkt über die Hausbank gestellt, und zwar bevor die Umbaumaßnahmen starten oder das Haus gekauft wird.

Artikelbild: © Imagenet / Shutterstock


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