KfW-Darlehen für Energiesparhäuser

KfW-Darlehen für Energiesparhäuser

Der Neubau energiesparender Wohngebäude wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durch zinsverbilligte Kredite gefördert. Familien können für ihre Baufinanzierung beispielsweise ein Darlehen über 100.000 Euro zu 3,19 Prozent effektivem Jahreszins fest auf 10 Jahre erhalten. Das ist nicht nur günstig, sondern auch relativ einfach: Die Bauherren müssen lediglich ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung (zwei Wohneinheiten) als KfW-Energiesparhaus 40 bauen. Auch der Einbau von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien wird bei Neubauten gefördert. Die Anträge zur Förderung können unter anderem von Trägern von Investitionsmaßnahmen für vermietete oder selbst genutzte Wohngebäude, wie Privatpersonen, Gemeinden, Genossenschaften und sonstigen Körperschaften gestellt werden. Finanziert werden sowohl Wohngebäude als auch Wohn-, Pflege- und Altenheime. Ferien- und Wochenendhäuser werden dagegen nicht gefördert.

Kfw-Energiesparhaus 40

Die Bezeichnungen „KfW 60“ und „KfW 40“ beziehen sich auf die Definitionen der Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Fertighäuser und Holzhäuser werden je nach dem jährlichen Primärenergiebedarf zu einem Kfw–40 oder KfW–60-Haus klassifiziert. Die Förderungen fließen dementsprechend zu Familien, deren Häuser einen Primärenergiebedarf von bis zu 40 bzw. 60 kWh/m² aufweisen. Der Wärmeverlust durch Wände und Fenster (Transmissionswärmeverlust[1]) dieser Häuser muss zusätzlich zwischen 30 und 45 Prozent unter dem Normalwert der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) liegen. Die Außenwand- und Dachdämmung muss dementsprechend erheblich stärker sein, als die von herkömmlichen Häusern. Es ist anzumerken, dass das KfW-60-Haus mittlerweile nicht mehr gefördert wird. Stattdessen gibt es nach wie vor das KfW Effizienzhaus 40 sowie 55 und 70. An dem Förderprinzip hat sich nichts verändert.

Vergleich zum Effizienzhaus 100

BauteilEffizienzhaus 100Effizienzhaus 40
Kellerdämmung8 cm16 cm
Außenwanddämmung10 cm32 cm
Flachdachdämmung20 cm32 cm
FensterrahmenHolzPVC–5
LüftungFensterWärmerückgewinnung 80%
Heizwärmebedarf90,428–48

KfW-Förderstufen

Förderstufe40557085100115Passivhaus
Neubauxxxx
Sanierungxxxxx

Definiton KfW-40-Haus

Abschließend zur Verdeutlichung die Definition des KfW–40-Hauses sowie Empfehlungen, um den Jahres-Primärenergiebedarf von maximal 40 kWh/m² zu erreichen:

  • hochgedämmtes Dach
  • hochwärmegedämmte Außenwände bis 45 cm Dämmstoffdicke
  • gedämmte Kellerdecke
  • Minimierung von Wärmebrücken
  • hochwärmegedämmte Fensterrahmen und Wärmeschutzverglasung
  • moderne Lüftungsanlage
  • hohe Luftdichtigkeit der Gebäudehülle
  • thermische Solaranlage
  • energieeffizente Heizung

Passivhäuser

Bevor der Traum der eigenen vier Wände im 21. Jahrhundert verwirklicht werden kann, muss ausführlich geplant werden. Denn heute muss in Deutschland nicht nur eine Vielzahl an Energiestandards bedacht werden, es gibt auch zahlreiche Vorteile, die es nicht zu missachten gilt. Angesichts der steigenden Heizkosten ist das EnEV-Haus zwar der deutsche Standard, doch das Passivhaus ist auf lange Zeit weitaus günstiger.

Rechenbeispiel:

Für ein Passivhaus müssen Bauherren im Durchschnitt 1 Euro pro Quadratmeter und Jahr Heizkosten zahlen. Bei einem 140 m² großem Passivhaus betragen die monatlichen Ersparnisse 100 Euro gegenüber einem EnEV-Haus. Dementsprechend kann der Abtrag pro Monat um 100 Euro höher ausfallen beziehungsweise es können 20.000 bis 30.000 Euro mehr finanziert werden. Zusätzlich vergibt die KfW für Passivhausprojekte zinsgünstige Darlehen von bis zu 50.000 Euro. Hier beträgt die Zinsersparnis rund zwei Prozent gegenüber dem jeweiligen Durchschnittszinssatz.

Förderumfang und Sicherheit

Für die Förderung von KfW-Energiesparhäusern werden die Baukosten ohne Grundstück mit maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit finanziert. Der Einbau von Heizungstechnik in Neubauten, die auf erneuerbaren Energien[2], Nah-/Fernwärme[3] oder Kraft-Wärme-Kopplung[4] basiert, wird ebenfalls mit bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit finanziert. Kredite aus dem Programm „Ökologisch Bauen“ können mit anderen Fördermitteln und KfW-Darlehen kombiniert werden, falls die Summe aus Zuschüssen, Krediten und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht überschreitet. Die Förderung des Einbaus von Heizungstechnik kann nicht mit den Energiesparhäusern kombiniert werden.

Private Kreditnehmer müssen den Banken für jeden Antrag eine gewisse Sicherheit nachweisen, die zwischen der Hausbank und dem Kreditnehmer vereinbart werden. Der Antrag zur Förderung durch die KfW muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden – das dazu benötigte Formular ist bei allen Banken erhältlich. Das Darlehen der KfW wird nicht unmittelbar an den Investor gewährt, sondern über das gewählte Kreditinstitut vermittelt. Die Verwendung des Darlehens muss innerhalb von neun Monaten nach Vollauszahlung durch einen Sachverständigen erfolgen.


  1. WISSEN Wiki: Transmissionswärmeverlust  ↩
  2. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Erneuerbare Energien  ↩
  3. Energieagentur NRW: Förderung von Wärmenetzen  ↩
  4. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Kraft-Wärme-Kopplung  ↩

Artikelbild: © Franck Boston / Shutterstock


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