Nebenkosten beim Hauskauf

Nebenkosten beim Hauskauf

Ist das geeignete Objekt nach gründlichem Suchen endlich gefunden und dies vielleicht noch zu einem erstaunlich günstigen Preis, sollte immer bedacht werden, dass beim Hauskauf Nebenkosten entstehen. Zum einen gibt es feste Nebenkosten, die bei jedem Kauf eines Hauses anfallen, sowie sogenannte flexible Nebenkosten, die beim Hauskauf entstehen können. Die Höhe der anfallenden Kosten variiert dabei und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa der Lage und des Preises des Hauses. Daher ist es ratsam, sich vor dem Kauf über die für das Traumobjekt anfallenden Nebenkosten zu informieren und diesen Aspekt in die Finanzplanung mit einzubeziehen.

Obwohl der Kaufpreis des Gebäudes den Großteil der Kosten ausmacht, sollten beim Hauskauf weitere anfallende Kosten bei der Finanzplanung mit eingerechnet werden.

Mit welchen Nebenkosten ist beim Hauskauf zu rechnen?

Kostenbeispiele für verschiedene Häuser bei einer durchschnittlichen Gebühr von 5 Gebührensätzen für Notar- und Grundbuchkosten:

KaufpreisEinfache Gebühr5-fache GebührGesamtkosten inkl. Umsatzsteuer
200.000 Euro435 Euro2.175 Euro2.588,25 Euro
400.000 Euro835 Euro4.175 Euro4.968,25 Euro
600.000 Euro1.095 Euro5.475 Euro6.515,25 Euro
800.000 Euro1.415 Euro7.075 Euro8.419,25 Euro
1.000.000 Euro1.735 Euro8.675 Euro10.323,25 Euro

Die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags soll die Käufer des Objekts vor einem übereilten oder undurchdachten Kauf schützen und ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Auch die Höhe der Kosten für den Notar ist per Gesetzt geregelt und ist abhängig von dem Kaufpreis des Objekts, sowie der Höhe des eventuell benötigten Bankdarlehens. Zu den Tätigkeiten gehören neben der Beurkundung des Vertrags auch Vollzugs- und Beratungstätigkeiten, sowie die Bestellung einer Grundschuld. Die Kosten belaufen sich in der Regel auf ein bis zwei Prozent des eigentlichen Kaufpreises und müssen zeitnah nach dem erfolgreichen Abschluss des Vertrags gezahlt werden.

Der Grundbucheintrag ist für viele Hauskäufer nicht nur ein sehr feierlicher Moment, sondern in Deutschland auch zwingend erforderlich, um ein Grundstück käuflich erwerben zu dürfen. Mit der Eintragung im Grundbuch beim Grundbuchamt werden alle aktuellen Beurkundungen über die Rechte an dem jeweiligen Grundstück angezeigt, etwa wer der Eigentümer ist oder ob das Gelände mit einer Hypothek belastet wurde. Kaufinteressierte sollten sich den Grundbuchauszug genau erläutern lassen, um über mögliche rechtliche Pflichten informiert zu sein. Da der Grundbucheintrag in der Regel durch den beauftragten Notar veranlasst wird, fallen hier nicht nur Kosten durch das Grundbuchamt an, sondern auch für die Tätigkeit des Notars.

Die Kosten für den Eintrag beim Grundbuchamt belaufen sich auf etwa 0,5 Prozent des Kaufpreises vom Haus. Mithilfe eines Grundbuchrechners können Sie diesen Kostenfaktor schon vorab errechnen.

Feste Nebenkosten beim Kauf eines Hauses – zum Teil gesetzlich geregelt

Zu den festen Nebenkosten, die beim Kauf eines Hauses anfallen, gehören in Deutschland

  • Beurkundung des Kaufvertrags durch einen Notar
  • Grundbucheintrag
  • Grunderwerbssteuer

Die Höhe für feste Nebenkosten beim Kauf eines Hauses kann sich je nach Objekt auf bis zu 15 Prozent des eigentlichen Kaufpreises belaufen.

Wieviel beträgt die Grunderwerbssteuer?

Die Grunderwerbssteuer wird nicht nur beim Kauf eines Hauses, sondern auch beim Erwerb einer Wohnung oder eines Grundstücks fällig und muss beim zuständigen Finanzamt beglichen werden. Der Steuersatz ist von Bundesland zu Bundesland verschieden und beläuft sich auf 3,5 bis 6,5 Prozent des eigentlichen Kaufpreises.

Bundesland2019Grunderwerbssteuer bei einem Kaufpreis von 200.000 Euro
Baden-Württemberg5,00%10.000 Euro
Bayern3,50%7.000 Euro
Berlin6,00%12.000 Euro
Brandenburg6,50%13.000 Euro
Bremen5,00%10.000 Euro
Hamburg4,50%9.000 Euro
Hessen6,00%12.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern5,00%10.000 Euro
Niedersachsen5,00%10.000 Euro
Nordrhein-Westfalen6,50%13.000 Euro
Rheinland-Pfalz5,00%10.000 Euro
Saarland6,50%13.000 Euro
Sachsen3,50%7.000 Euro
Sachsen-Anhalt5,00%10.000 Euro
Schleswig-Holstein6,50%13.000 Euro
Thüringen6,50%13.000 Euro

Mitunter kann es preisgünstiger sein, nur für den Kauf des Grundstücks eine Grunderwerbssteuer zu zahlen. In diesem Fall sollten aber nicht zwei getrennte Verträge aufgesetzt werden – einer für den Kauf des Grundstücks, einer für den Kauf des Hauses- da diese für nichtig erklärt werden können, sondern auf dem Land sollte neu gebaut werden.

Flexible Nebenkosten – hier kann es teuer werden!

Während die festen Nebenkosten beim Kauf eines Hauses größtenteils gesetzlich geregelt sind und somit gut kalkulierbar sind, kann es bei den flexiblen Nebenkosten schnell teuer werden, wenn sie nicht genau im Blick behalten werden. Zu den flexiblen Nebenkosten werden unter anderem gezählt

  • Kosten für Sanierungsarbeiten
  • Kosten für Umbauten und Modernisierungsarbeiten
  • Maklercourtage
  • Umzugskosten
  • Neuanschaffungen im Haushalt, etwa neue Küche, Möbel, Inneneinrichtung
  • Mögliche Nebenkosten durch gewähltes Finanzierungsmodell

Die Kosten für notwendige Renovierungsmaßnahmen sollten vor Arbeitsbeginn genau mit den beauftragen Handwerkern besprochen und festgelegt werden. Ebenso sollten Umbauten und gewünschte Modernisierungen mit fachkundigen Profis vor Ort ausführlich diskutiert werden, damit die Höhe der damit verbundenen Kosten einschätzbar wird und nicht während des Sanierungsprozesses in die Höhe schießt. Für unerwartete Zwischenfälle die bei Sanierungsmaßnahmen auftreten können, sollte zudem ein kleines Finanzpolster zurückgelegt werden.

Eine Courtage ist dann zu zahlen, wenn ein Makler eine Maklertätigkeit erbracht hat, ein Maklervertrag und ein Kaufvertrag unterzeichnet wurden, wobei der Kaufvertrag durch die Aktivitäten des Maklers zustande kam. Während die Höhe der Courtage bei Anmietung eines Objekts gesetzlich geregelt ist, kann sie beim Kauf eines Hauses frei festgelegt werden, wobei sie je nach Bundesland meist zwischen 5 und 7,14 Prozent des Kaufpreises liegt. Die Kosten können je nach Vereinbarung von Käufer und Verkäufer oder nur vom Käufer beglichen werden.

Die Kosten für Umzug und Neuanschaffungen sind am besten durch den Käufer zu kontrollieren. Dennoch fallen bei einem Hauskauf auch hier einige Kosten an, für den Transport der Möbel von einem Wohnsitz zum anderen und den Neukauf von Einrichtungsgegenständen.

Hier besteht die Möglichkeit zu sparen: Etwa durch den Umzug mit Freunden und Verwandten statt mit dem Umzugsunternehmen. Ist das Budget nach dem Hauskauf deutlich geschrumpft, können Neuanschaffungen auch erst nach und nach getätigt werden.

Ist bei dem Erwerb einer Immobilie eine Baufinanzierung von Nöten, sollten anfallende Zinsen ebenfalls in die Kostenplanung eingerechnet werden. Neben dem Sollzins ist hier vor allem der Effektivzins zu beachten, da dies der tatsächlich zu zahlende Zinssatz ist. Zudem werden je nach Anbieter möglicherweise einmalig zu zahlende Gebühren fällig, die ebenfalls zu den Nebenkosten gezählt werden können.

Laufende Nebenkosten beim Hauskauf

Neben den bereits erwähnten festen und flexiblen Kosten die beim Hausbau entstehen können, gibt es auch noch sogenannte laufende Nebenkosten, die sich beim Erwerb eines Hauses deutlich von denen einer Mietwohnung unterscheiden. So fallen hier Kosten an für

  • Müllentsorgung
  • Versicherungen, wie Gebäude- und Brandversicherungen
  • Wasser, Abwasser und Strom
  • jährlich anfallende Grundsteuer

Neben den fälligen Betriebskosten sollte zudem immer ein Budget einberechnet werden, für eventuelle Zwischenfälle und für die Pflege und Instandhaltung der Immobilie.

Zusammenfassung

Beim Kauf einer Immobilie ist nicht nur der Kaufpreis für das Objekt zu zahlen, sondern es fallen weitere Nebenkosten an, die sich in feste Nebenkosten und flexible Nebenkosten aufteilen lassen. Während die festen Nebenkosten größtenteils gesetzlich geregelt sind und sich auf etwa 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises belaufen, hängt die Höhe der flexiblen Nebenkosten von verschiedenen Faktoren ab. Zudem fallen nach dem Kauf des Objekts laufende Nebenkosten an, die je nach Posten monatlich oder jährlich beglichen werden müssen.

Artikelbild: © AndreyPopov / Bigstock.com

 


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