Nebenkosten Miete

Nebenkosten Miete

Wenn Sie eine Immobilie anmieten, ganz gleich, ob es sich um eine Wohnung, ein Haus oder Geschäftsräume handelt, wird im Mietvertrag üblicherweise neben der sogenannten Kaltmiete noch ein Betrag für Betriebskosten oder Nebenkosten festgelegt, der vom Mieter zu zahlen ist. Die Höhe der Kaltmiete und auch die Höhe der Nebenkosten müssen im Mietvertrag genannt werden, damit der Vermieter den Betrag für die Betriebskosten wirklich auf den Mieter umlegen darf.

Mit dem Begriff Kaltmiete werden nur die Kosten für das Anmieten der Räumlichkeiten oder des Grundstücks benannt. Betriebskosten sind mit der Kaltmiete noch nicht abgedeckt!

Wie hoch sind die durchschnittlichen Nebenkosten bei meiner Miete?

WohnflächeDurchschnittliche Nebenkosten pro Jahr
30 m²781 Euro
40 m²1042 Euro
50 m²1302 Euro
60 m²1562 Euro
70 m²1823 Euro
80 m²2083 Euro
90 m²2344 Euro
100 m²2604 Euro
110 m²2864 Euro
120 m²3125 Euro

Welche Kostenpunkte vom Vermieter als Betriebskosten deklariert werden dürfen, wird in den Bestimmungen der deutschen Betriebskostenverordnung genau definiert. So gehören zu den Kostenpunkten, die auf die Mieterschaft umgelegt werden dürfen, folgende Posten:

  • Kosten für Wasser und Abwasser
  • Fahrstuhl
  • Müllabfuhr
  • Straßenreinigung
  • Grundsteuer
  • Hausreinigung
  • Pflege von Garten und Grünanlagen
  • Beleuchtung
  • Einrichtungen für Wäschepflege
  • Hausmeister/Hauswart
  • Versicherungen
  • Antenne/Breitbandkabel zur gemeinschaftlichen Nutzung
  • Schornsteinreinigung

Die oben genannten Posten müssen im Mietvertrag nicht einzeln aufgelistet werden, sondern können unter den Oberbegriffen Nebenkosten oder Betriebskosten zusammengefasst werden.
Sind in der Wohnanlage andere gemeinschaftlich genutzte Einrichtungen wie etwa ein Schwimmbad oder eine Sauna, kann der Vermieter die bei der Nutzung, Wartung und Pflege entstehenden Kosten ebenfalls auf die Mieter umlegen, muss die Kostenarten aber genau benennen und vorher im Mietvertrag offenlegen.

Lesen Sie sich den Mietvertrag vor dem Unterzeichnen gründlich durch und lassen Sie sich auf Wunsch die Nebenkosten aufschlüsseln, damit Sie entscheiden können, ob Sie für die genannten Posten bezahlen möchten.

Betriebskosten – was genau ist das eigentlich?

Zu den Kosten für Wasser und Abwasser gehören die Kosten für die verwendete Wasseruhr, Wassergeld, Kosten für eine etwaige Anlage zur Wasseraufbereitung und Gebühren für das Nutzen der öffentlichen Entwässerungsanlage. Hat die Immobilie eine eigene Klär- und Sickergrube, fallen hier Kosten für Reinigung und Abfuhr an.
Hat das Gebäude einen Fahrstuhl, der von allen Mietern genutzt werden kann, können anfallende Kosten für die Wartung, Pflege, Bedienung, Reinigung und Prüfung des Aufzugs sowie für den Betriebsstrom zu den Betriebskosten gezählt werden.

Für die Müllabfuhr und Straßenreinigung bekommt der Vermieter durch die Stadt eine Rechnung, die umgelegt werden darf.
Die Grundsteuer wird von der Kommune erhoben und kann ebenfalls umgelegt werden.

Werden die Flure, Keller und Gemeinschaftsräume der Immobilie durch eine externe Kraft gereinigt, können die Kosten auf die Mieter umgelegt werden. Dies gilt auch für Personalkosten und Sachkosten, die bei der Pflege der Grünanlagen oder dem Garten entstehen.

Die Energiekosten, die durch die Beleuchtung in den Gemeinschaftsräumen, im Treppenhaus oder im Außenbereich entstehen, zählen ebenfalls zu den Betriebskosten.
Gibt es eine gemeinschaftlich genutzte Waschküche oder gemeinsam genutzte Geräte, können die für deren Wartung und Pflege entstehenden Kosten sowie die entstehenden Energiekosten als Betriebskosten angerechnet werden.

Wird ein Hauswart oder Hausmeister mit der Instandhaltung des Mietobjekts und der Pflege der Grünanlagen beauftragt, zählen die entstehenden Personalkosten zu den Nebenkosten.
Auch die Versicherungskosten für das Gebäude gegen Schäden durch Sturm, Wasser oder Feuer, sowie eine Haftpflichtversicherung können umgelegt werden, ebenso wie anfallende Kosten für eine Gemeinschaftsantenne oder ein gemeinschaftlich genutztes Breitbandkabel, wozu neben Strom kosten auch Wartungs- und Betriebskosten kommen.

Haben Sie direkt mit Ihrem Anbieter einen Vertrag abgeschlossen, können Sie dies anmerken und den Kostenpunkt eventuell aus dem Mietvertrag streichen lassen.

Die Kehrgebühren und weitere Kosten für die Reinigung des Schornsteins fallen ebenfalls unter die Nebenkosten.

Wie werden die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt?

Die Umlegung der Nebenkosten auf die Mieterschaft der Immobilie kann nach Anzahl der Bewohner oder nach bewohnter Fläche erfolgen. Üblich ist in der Regel das Nutzen eines Verteilerschlüssels, bei dem die Kosten je nach bewohnter Fläche aufgeteilt werden. Die Kosten für Wasser und Abwasser können mittels einer Wasseruhr auch direkt abgerechnet werden, ebenso wie Heizkosten normalerweise abhängig vom Verbraucher abgerechnet werden.

Üblicherweise wird aber auch hier ein fixer Betrag pro Monat festgesetzt und zusammen mit der Kaltmiete als Gesamtmiete überwiesen. Einmal pro Jahr wird dann im Rahmen einer Nebenkostenabrechnung vom Vermieter ermittelt, ob der festgelegte Betrag ausreicht, um die entstandenen Kosten zu decken und gegebenenfalls bekommt der Mieter einen Teil zurückerstattet oder muss eine Nachzahlung tätigen.

Zusammenfassung

Die Gesamtmiete setzt sich aus der Kaltmiete für die bloße Anmietung der Räumlichkeiten und den Nebenkosten oder Betriebskosten zusammen, die der Mieter in festgelegten Abständen, meist monatlich, zahlt. Die Nebenkosten können sich aus verschiedenen Kostenarten zusammensetzen, die durch die Betriebskostenverordnung gesetzlich festgelegt sind. Die Höhe der Kosten muss im Mietvertrag angegeben sein, wobei die Posten aus denen sich die Nebenkosten zusammensetzen, nicht einzeln aufgeführt werden müssen. Für jedes Jahr muss der Mieter eine Nebenkostenabrechnung erstellen und dem Mieter aushändigen, anhand dieser er erkennen kann, ob er eine Nachzahlung tätigen muss, die monatlich bezahlten Beträge ausreichend waren oder er sogar noch einen Betrag zurückerstattet bekommt.

Artikelbild: © Minerva Studio / Bigstock.com


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