Rauchmelder: Die jährliche Wartung und ein rechtzeitiger Austausch sind Pflicht

Rauchmelder: Die jährliche Wartung und ein rechtzeitiger Austausch sind Pflicht

Die Investition kostet nur ein paar Euro, allerdings kann sie im Ernstfall Leben retten: Die Rede ist von Rauchmeldern. Damit sie ihren Zweck erfüllen können, benötigen sie aber eine regelmäßige Wartung. Wie oft die Brandmelder gewartet werden sollte, wer dafür zuständig ist und wie Sie bei der Wartung vorgehen, erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.

Ein funktionsfähiger Rauchmelder kann Leben retten

In jeden Raum, in dem geschlafen wird, gehört auch ein Rauchmelder. Das bedeutet, dass in einem ehemaligen Arbeitszimmer, das zu einem Gäste- oder Schlafzimmer umgestaltet wird, ein Rauchmelder nachgerüstet werden muss. Allerdings kann ein Brandmelder nur funktionieren, wenn er sauber ist und die Batterie nicht leer ist. Deshalb ist eine regelmäßige Wartung das A und O, denn nur dann kann er über die ganze Lebensdauer hinweg ordnungsgemäß funktionieren.

Wartung der Rauchmelder – Wie oft ist sie notwendig?

Die einzelnen Hersteller geben für die verschiedenen Rauchmelder Wartungsintervalle vor, die eingehalten werden sollten. Die empfohlenen Abstände für die Wartung sind in der Betriebsanleitung der jeweiligen Geräte zu finden. Grundsätzlich sollten alle Brandmelder im Haus aber wenigstens einmal im Jahr kontrolliert werden.

Nach ungefähr zehn Jahren sollten die Rauchmelder ausgetauscht werden. Die Leistungsfähigkeit wird im Laufe der Zeit reduziert, weil sich der Staub aus der Umgebungsluft in den Geräten absetzt.

Aus Sicherheitsgründen ist daher nach zehn Jahren eine Neuanschaffung sinnvoll.

Wie Sie bei der Wartung vorgehen sollten

Im Rahmen der Wartung sollten Sie alle Öffnungen des Rauchmelders von Staub befreien. Die Öffnungen müssen sauber sein, damit der Rauch im Ernstfall ins Gerät eindringen und den Alarm auslösen kann.

Zudem sollten Sie die Prüftaste am Rauchmelder drücken. Wenn er dann nach ein paar Sekunden keinen Ton von sich gibt, funktioniert er nicht einwandfrei. Tauschen Sie in diesem Fall die Batterie aus.

Mitunter kann es vorkommen, dass ein Batteriewechsel zwischen zwei Wartungsintervallen notwendig wird. Sobald die Batterie schwach wird, senden die Geräte ein wiederkehrendes Piepen aus. Dann wird es Zeit für den Wechsel der Batterien. Nutzen Sie die Batterien, die vom Hersteller empfohlen werden. Andernfalls könnte die Funktion des Rauchmelders negativ beeinflusst werden. Sofern die Batterie fest im Gerät verbaut ist, müssen Sie den kompletten Brandmelder austauschen.

Überprüfen Sie bei der jährlichen Kontrolle auch, ob der Platz, an dem die Geräte hängen, noch den vorgeschriebenen Richtlinien entspricht. Es dürfen sich im Umkreis von einem halben Meter keine Möbel, Raumteiler, Wände oder andere Hindernisse befinden. Sie könnten verhindern, dass der Rauch eindringt.

Mieter oder Vermieter – Wer übernimmt die Wartung?

Übrigens: In fast allen Bundesländern sind Rauchmelder unterdessen Pflicht. Der Hauseigentümer muss sich stets um den Einbau kümmern.

Die Betriebsbereitschaft ist in vielen Bundesländern aber durch die Bewohner sicherzustellen. Das heißt, dass sich Mieter meist um die regelmäßige Wartung kümmern müssen.

In einigen Bundesländern ist der Vermieter verantwortlich für die Wartung der Brandmelder. Das gilt für:

  • Thüringen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachen-Anhalt
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Hamburg
  • Brandenburg

Überall sonst müssen sich die Mieter selbst um die Wartung kümmern. Allerdings ist es den Vermietern oft durch die Landesbauordnungen (LBO) erlaubt, die Wartung zu übernehmen. Lesen Sie daher in der LBO Ihres Bundeslandes nach, welche Regelung bei Ihnen gilt. Grundsätzlich können die Instandhaltungsarbeiten laut DIN 14676 auf den Mieter übertragen werden. Der Vermieter hat aber dennoch eine Sekundärhaftung und muss kontrollieren, ob der Mieter die Wartung wie vorgeschrieben durchgeführt hat.

Zusammenfassung

Die regelmäßige Wartung der Rauchmelder ist wichtig. Dabei werden Öffnungen von Staub befreit und gegebenenfalls die Batterien gewechselt. Die Wartung muss je nach Bundesland vom Vermieter oder Mieter durchgeführt werden.

Artikelbild: AndreyPopov / Bigstock.com


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