Schornsteinfeger-Kosten – das steckt drin

Schornsteinfeger-Kosten – das steckt drin

Nicht selten fragen sich Hausbesitzer, wie sich die Schornsteinfegerkosten zusammensetzen. Informationen hierzu bekommt man in der sogenannten Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO), welche die verschiedenen Arbeitswerte für die Leistungen enthält. Des Weiteren werden in dieser Verordnung die Intervalle für die wiederkehrenden Aufgaben des Schornsteinfegers geregelt.

Was kostet ein Schornsteinfeger?

AufgabeKosten
Kehrarbeiten11 Euro
Emissionsmessung4,20 Euro
Überprüfungs- und Messarbeiten15,50 Euro
FahrtpauschaleUnter 10 Euro

Die Feuerstättenschau und der Feuerstättenbescheid sind gesetzlich verpflichtend und somit ein jährlich wiederkehrender Kostenfaktor. Bei den Kehrarbeiten richten sich die Kosten nach der jeweiligen Nutzung. Hier hat der Schornsteinfeger einen gewissen Ermessensspielraum, wenn es um die Kosten neben den Grundgebühren geht.

Gebühren für die Kehrarbeiten

Die Gebühren sind von der Länge des Schornsteins abhängig. Für den ersten Meter muss man 8,50 Euro zahlen. Jeder weitere Meter wird dann mit 0,36 Euro berechnet. Ist es notwendig, dass der Schornsteinfeger zum Reinigen in den Schornstein steigen muss, dann muss dieser mindestens einen Durchmesser von 1,60 Meter haben.

Diese Leistung wird im Minutentakt abgerechnet. In den einzelnen Bundesländern variieren diese Kosten und sind in Hamburg am teuersten. In Berlin, Nordrhein-Westfalen oder in Baden-Württemberg kommt man deutlich günstiger davon.

Gebühren für Emissionsmessungen

Die nachfolgend genannten Gebühren sind immer, ohne Überprüfung der Abgaswege zu sehen.

AufgabeKosten
Kehrarbeiten11 Euro
Emissionsmessung4,20 Euro
Überprüfungs- und Messarbeiten15,50 Euro
FahrtpauschaleUnter 10 Euro

Unterschied von hoheitlichen Tätigkeiten zu freien Leistungen

Seit das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz 2008 novelliert wurde, können Hauseigentümer und Vermieter den Schornsteinfeger für bestimmte Aufgaben an den Feuerungsanlagen frei wählen. Jedoch gilt zu bedenken, dass für den hoheitlichen Bereich des Schornsteinfegerhandwerks der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zuständig ist.

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich nennen, wer von der zuständigen Behörde für einen bestimmten Kehrbezirk bestellt wurde. Als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger gehört man als Gewerbetreibender dem Schornsteinfegerhandwerk an. Die hoheitlichen Tätigkeiten werden dabei als natürliche Person ausgeübt, unterliegen jedoch aufgrund der hoheitlichen Tätigkeiten der Rolleneintrags Pflicht im Sinne des Handwerksgesetzes.

Zu den hoheitlichen Tätigkeiten zählen die Feuerstättenschau, das Ausstellen bzw. Ändern des Feuerstättenbescheids, das Führen des Kehrbuchs, Mängelmeldung an die entsprechenden kommunalen Behörden sowie die Bauabnahmen nach Landes-baurechtlichen Vorgaben. Entsprechende Prüftermine fallen spätestens alle vier Jahre an.

Der Schornsteinfeger übt jedoch nicht nur die hoheitlichen Handwerkerleistungen aus. Freie Tätigkeiten eines Schornsteinfegerbetriebes werden als Freie Tätigkeiten bezeichnet und beinhalten Messungen, Kehrungen und Überprüfungsarbeiten nach der KÜO. Diese Tätigkeiten kann jeder qualifizierte Schornsteinfegerbetrieb anbieten.

Zusätzlich sollte man darauf achten, dass der Schornsteinfeger bei der Handwerkskammer sowie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert ist. Nur so kann man sicher sein, dass die Arbeiten mit der nötigen Qualifikation ausgeführt werden.

Diese Arbeiten unterliegen nicht der Gebührenordnung, sondern der Preisgestaltung im freien Wettbewerb.

Besonderheiten des Feuerstättenbescheids

Hat der Schornsteinfeger, die im Feuerstättenbescheid festgesetzten Arbeiten ausgeführt, muss er ein entsprechendes Formblatt sowie weitere Bescheinigungen ausfüllen. Diese Bescheinigungen und das Formblatt müssen vom Hauseigentümer an den zuständigen Bezirksschornsteinfeger weitergereicht werden, damit diese in das Kehrbuch eingetragen werden.

Sinnvoll ist es neben der Prüfung der Abgaswerte durch einen Schornsteinfeger, einen Wartungsvertrag mit dem Heizungsinstallateur abzuschließen. Der Schornsteinfeger prüft in erster Linie das Abgassystem, während der Heizungsinstallateur eine umfassende Prüfung und eventuelle Reinigung der gesamten Anlage durchführt. Dies erhöht unter anderem die Lebensdauer der Heizanlage.

Im Übrigen hatte der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bis 2012 das Monopol für alle anfallenden Arbeiten, wenn es um den Schornstein bzw. die Heizanlage ging. Dank der bundesweit gültigen Reform der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) hat man sowohl als Mieter wie auch als Vermieter mehr Rechte. Dies beinhaltet jedoch auch mehr Pflichten für die Parteien.

Wie setzen sich die Schornsteinfeger Kosten zusammen?

Die Arbeitswerte für die hoheitlichen Aufgaben sind in der KÜO geregelt und stehen für den Arbeitsaufwand, welcher vom Bezirksschornsteinfeger mit einem bestimmten Preis multipliziert wird. Je nach Region sind diese Preise unterschiedlich und bewegen sich zwischen 90 Cent und 1 Euro zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer. In einigen Bundesländern wird die Anfahrt des Schornsteinfegers als Arbeitswert gerechnet.

Kosten Feuerstättenbescheid

Anhand des Feuerstättenbescheids wird der Hausbesitzer über die jährlich anfallenden Messarbeiten, Reinigungen und Wartungsarbeiten informiert. Dieser Bescheid wird vom Bezirksschornsteinfeger ausgestellt und muss bei Änderungen an der Technik oder beim Nutzungsverhalten angepasst werden. Je nach Anzahl der Feuerstätten in einem Haus setzen sich die Schornsteinfegergebühren inklusive der Grundgebühr zusammen.

LeistungArbeitswerteKosten
Ausstellen oder Ändern des Feuerstättenbescheids bei bis zu 3 Feuerungsanlagen10ca. 10,00 €
Ausstellen oder Ändern des Feuerstättenbescheids bei mehr als 3 Feuerungsanlagen2 pro Feuerungsanlage, jedoch maximal nur 30ca. 2,00 bis 30,00 €
Zusätzliche Ausfertigung des Feuerstättenbescheids22,00 €

Verantwortlichkeit als Hausbesitzer

Als Hausbesitzer ist man für die Mess-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten selbst verantwortlich. Lässt man die entsprechenden Fristen verstreichen, muss man mit hohen Strafen rechnen. Aus diesem Grund sollte man sehr genau die Fristen für das Kehren, für die Emissionsmessung bzw. die Abgaswegeüberprüfung einhalten. Kommt es zu einem Fristversäumnis, dann wird die zuständige regionale Behörde aktiv.

Setzt man die Bußgelder mit den relativ niedrigen Kosten für den Schornsteinfeger in Relation, lohnt sich die Beauftragung des Schornsteinfegers in jedem Fall. Im schlimmsten Fall kann es sogar zu einer Betriebsstilllegung der Heizanlage kommen. Vernachlässigt man die Kehrpflicht, erhält man in aller Regel als Erstes eine kostenlose Mahnung durch das zuständige Ordnungsamt.

Leistet man dieser nicht Folge, kann es wie bereits erwähnt teuer werden. Der zweite Feuerstättenbescheid ist mit einer Mahngebühr belegt. Diese kann sich im zweistelligen höheren Bereich bewegen und zusätzlich kann das Ordnungsamt noch ein Ordnungsgeld verhängen, welches durchaus mehrere Tausend Euro betragen kann. Hier würde man also am falschen Ende sparen, wenn man die gesetzlichen Fristen verstreichen lassen würde.

Kosten für die Feuerstättenschau

Hier überprüft der Bezirksschornsteinfeger, ob die Schornsteine, die Verbindungsstücke sowie die Feuerstätten die Anforderungen an die Betriebs- und Brandsicherheit erfüllen.

Innerhalb von 7 Jahren muss diese Prüfung zweimal erfolgen. Zwischen den beiden Prüfungen muss ein Zeitraum von mindestens 3 Jahren liegen.

LeistungArbeitswerteKosten
Gebäudegrundwert inkl. Der ersten Nutzungseinheit11,7ca. 12,00 €
Grundwert für jede weitere Nutzungseinheit4ca. 4,00 €
Abgasanlagen und Gruppen von Abgasanlagen1 pro angefangenem Meter einer senkrechten Leitung; maximal 3 bei einer Abgasanlage außerhalb des Gebäudes
Grundwert für jede Feuerstätte6ca. 6,00 €

Durch verschiedene Zuschläge können die Schornsteinfeger Kosten trotz Grundwert steigen. Grund hierfür sind Kehrbezirke auf Inseln, Halligen, Almen oder anderen schwer erreichbaren Gebäuden. Unter anderem können hier Fahrtpauschalen hinzugerechnet werden. Ebenso können die Handwerkskosten durch Besuche an Werktagen vor 6 Uhr und nach 18 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen steigen.

Des Weiteren sind in der KÜO auch die Arbeitswerte für sonstige Leistungen geregelt. Zu den sonstigen Leistungen gehören der Feuchtegehalt eines Brennstoffs, Überprüfung bei Außerbetriebnahme von Heizkesseln, Überprüfung der Wärmeabgabe von Leitungen nach der EnEV Verordnung und Überprüfung der Heizungsanlage nach EnEV.

Im Rahmen der Feuerstättenschau werden vom Bezirksschornsteinfeger auch der Schornstein mit Leitern, die Ausstiegsluke, die Laufbohlen, die Ofenrohre, die Zuluftleitungen, die Abgasanlage sowie die Staubemission geprüft und beurteilt.

Kosten für Mess-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten

Ebenfalls zu den Kosten für einen Schornsteinfeger zählen die regelmäßigen Mess-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten. Diese sind abhängig von der jeweiligen Heizungsart. Die Preise sind je nach Region unterschiedlich und können frei verhandelt werden.

HeizungsartKosten Schornsteinfeger
Konventionelle oder Raumluftunabhängige Öl- oder Gasheizung40 bis 50 Euro
Raumluftabhängiger Öl- und Gaskessel20 bis 40 Euro
Holz- und Pelletheizung40 bis 60 Euro
Gelegentlicher genutzter Ofen oder Kamin20 bis 30 Euro
Täglich genutzte Kamine und Öfen70 bis 80 Euro

Ein Öl- oder Gaskessel muss alle 1 bis 2 Jahre überprüft und gekehrt werden. Werden dagegen feste Brennstoffe wie Kohle, Holz oder Pellets verwendet, dann muss der Schornsteinfeger bis zu dreimal pro Jahr die Arbeiten durchführen.

Selbst das Alter des Kessels hat einen maßgeblichen Einfluss auf die Kosten. Anlagen bis zu 12 Jahren müssen alle 3 Jahre überprüft werden. Ältere Kessel müssen alle zwei Jahre gemessen und überprüft werden. Ein Gasbrennwertkessel mit und ohne Überdruckgasanlage muss gar nicht überprüft werden.

Alle anfallenden Kosten rund um die Kehrarbeiten am Schornstein können vom Vermieter oder Hauseigentümer auf die Nebenkostenabrechnung aufgeschlagen werden.

Nachfolgend eine Übersicht, wie oft der Schornsteinfeger tätig werden muss

HeizungsartKehren und PrüfungMessen bei Kesseln, die älter als 12 Jahre sindMessen bei Kesseln, die jünger als 12 Jahre sindca. Kosten
ÖlheizungJährlichAlle zwei JahreAlle drei Jahre50 Euro
ÖlbrennwertheizungJährlichAlle zwei JahreAlle drei Jahre40 Euro
GasheizungJährlichAlle zwei JahreAlle drei Jahre50 Euro
GasbrennwertheizungJährlichNieNie40 Euro
FestbrennstoffkesselDreimal Jährlichca. alle 3 Jahreca. alle 3 Jahre70 Euro

Jeder Hauseigentümer steht in der Pflicht die Termine des Schornsteinfegers einzuhalten und wird darüber rechtzeitig mittels Briefpost benachrichtigt. So muss der Hausbesitzer wegen einer Terminvereinbarung nicht selbst aktiv werden, denn die zuständige Behörde informiert etwa 2 Wochen vorher über die anstehenden Maßnahmen.

Förderung der Schornsteinfeger Kosten

Viele Hausbesitzer wissen nicht, dass die Schornsteinfeger Kosten vom Staat (Bundesfinanzministerium) gefördert werden. Der Hauseigentümer kann so die Handwerkerkosten von der Steuer absetzen und bekommt mit der Steuererklärung, bis zu 20 % dieser Ausgaben erstattet. Die Höchstsumme pro Jahr liegt bei 1.200 €.

Plant man sein Haus energetisch zu sanieren, kann man dazu einen Schornsteinfeger befragen. In vielen Fällen fungiert dieser als Energieberater des Handwerks für Gebäude. Steht der Schornsteinfeger zusätzlich auf der Liste der Experten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), dann kann man sogar einen Zuschuss erhalten. Dieser liegt zwischen 10 und 15 % für die einzelne Maßnahme.

Kostenänderung für Verbraucher

Dank der gesetzlichen Reform wurde das Schornsteinfeger-Monopol gestürzt, was zu einem freien Wettbewerb führte. Experten betrachten diese Regelung und deren Auswirkungen kritisch. Wesentlicher Grund hierfür ist, dass unklar ist, ob Hausbesitzer alternative Angebote wahrnehmen oder ihrem bisherigen Bezirksschornsteinfeger treu bleiben und ihn alle anfallenden Wartungsarbeiten durchführen lassen.

Der Bezirksschornsteinfeger muss weiterhin folgende hoheitlichen Aufgaben durchführen

  • Abnahme einer neu installierten Heizanlage
  • Inspektion von einem neuen Kaminofen
  • Kontrolle eines neu errichteten Schornsteins
  • Überprüfung, wenn es um eine unangemeldete Feuerstelle geht

Durch diese regelmäßigen Besuche und durch seine beratende Funktion hat sich der Bezirksschornsteinfeger bei vielen Nutzern eine Vertrauensposition erarbeitet.

Dies ist einer der Gründe, warum der Wettbewerb erst langsam interessant wird. Freie Schornsteinfeger müssen sich ihre Expertisen erst von der Behörde bestätigen lassen und letztendlich ist unklar, ob der günstigste Anbieter nicht durch zusätzlich anfallende Fahrtkosten wieder teurer wird. Der Bezirksschornsteinfeger ist nur einem bestimmten Bezirk tätig, während die Schornsteinfeger, die man frei auswählen kann, oftmals im gesamten Stadtgebiet ihre Arbeiten verrichten.

Ein Schornsteinfeger kann dem Bezirksschornsteinfeger nur durch günstigere Leistungen Konkurrenz machen. Interessant hingegen wird die neue Regelung für Hausbesitzer, die in Grenzgebieten wohnen, denn diese können Anbieter aus dem Ausland mit den anfallenden Aufgaben betrauen.

Je nach Wechselbereitschaft der Hausbesitzer oder Vermieter wird das Einsparpotenzial bei den Schornsteinfeger Kosten von Experten auf 10 bis 30 % geschätzt.

Ärger mit dem Schornsteinfeger

Nicht selten kommt es zum Ärger mit dem Schornsteinfeger, weil die Verbraucher die Kosten für die Schornsteinfeger-Arbeiten als zu hoch ansehen. Kommt es zu solchen Unstimmigkeiten, dann kann man sich an die zuständige Innung oder an den Landesverband wenden.

Die entsprechenden Adressen und Telefonnummern findet man auf der Webseite www.schornsteinfeger.de. Zudem gibt es hier noch viele weitere Tipps rund um das Thema Schornsteinfeger Kosten.

Zusätzliche Tipps

Als Hausbesitzer kann man durchaus mit einem freien Schornsteinfeger einen Wartungsvertrag abschließen. Dies kann deutliche Vorteile im Hinblick auf die anstehenden Kosten bringen. Im eigenen Interesse sollte man sich aber nie länger als zwei Jahre an einen Schornsteinfeger binden, denn in dieser Zeit kann sich auf dem Markt viel bewegen.

Will man flexibel agieren, dann lohnt in jedem Fall ein Wartungsvertrag mit einer Dauer von zwei Jahren. Danach sollte man die Preise erneut vergleichen und gegebenenfalls einen neuen Wartungsvertrag abschließen. Eventuell auch beim bisherigen Schornsteinfeger, der unter Umständen so was wie einen Treuerabatt gewährt.

Nicht nur wegen der Strafen, die drohen, wenn man seinen Pflichten zum Thema Schornsteinfeger nicht nachkommt, sollte man im eigenen Interesse die Termine einhalten. Kommt es zu einem schwerwiegenden Schaden durch das Abbrennen des Hauses, wird die entsprechende Versicherung alles genau prüfen.

Stellt sich dann heraus, dass man seinen Pflichten nicht nachgekommen ist, wird die Gebäudeversicherung keinen Schadenersatz zahlen. So kommen zu dem Unglück noch weitere unnötige Belastungen auf den Hausbesitzer zu, die er ganz einfach hätte vermeiden können.

Zusammenfassung

Als Verbraucher kann man zwar den Schornsteinfeger für Mess-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten frei wählen, geht es aber um die hoheitlichen Aufgaben dürfen diese nur vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden. Wer seinen Pflichten als Hauseigentümer nicht nachkommt und die anfallenden Arbeiten vernachlässigt, muss auf der einen Seite mit hohen Strafen rechnen und in einem Schadensfall davon ausgehen, dass die Gebäudeversicherung den Schaden nicht reguliert.

Artikelbild: Dmitry Bruskov / Bigstock.com


2 Kommentare

  1. Max 11.02.2021 16:40 Uhr

    Gasbrennwertheizung „Jährlich“ messen ist nach meiner Erfahrung falsch! Für meine elco 18,4kW 2013 wird in ungeraden Jahren
    GW1üü 20,01€
    GALu 7,59€
    GAÜec 23,91€
    19%MwSt 9,79€
    Bruttosumme 61,30€ im Februar 2021 berechnet
    Der nächste Prüftermin ist im Februar 2023 an der Abluftanlage. Messwerte wurden in der Rechnung nicht angegeben, nur die Einhaltung der Maximalwerte mit einem Hacken bestätigt.
    Was kostet eine derartige Überprüfung nach anderen Erfahrungen?

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  2. Martin 18.02.2021 11:31 Uhr

    Habe in diesem Moment (18.2.2021) für eine 22kw Ölheizung für Kehrarbeiten 47,57 und für Messtätigkeiten 52,49€ bezahlt. (Rems-Murr-Kreis, Baden-Württemberg). Messwerte wurden bei mir auch (fast) keine angegeben – nur O2-Gehalt im Abgas und unverdünnter CO-Gehalt in ppm.

    Mit dabei war noch ein zweiter paralleler Schornstein, an den ein (nunmehr stillgelegter) Kachelofen angeschlossen war. Zu messen war da aber nichts.

    Kann das sein?

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