Sind Unkrautvernichter nötig?

Sind Unkrautvernichter nötig?

Liebevoll und voller Mühe pflegen viele ihre Gärten. Wenn die Zeit gekommen ist, sich am üppigen Pflanzenwuchs, an Früchten und Blüten erfreuen zu können, treten massive Störenfriede im Beet auf: Distel, Brennnessel, Giersch, Löwenzahn, Hirtentäschel und Co. wuchern an allen Ecken und Enden und sorgen so für den größten Horror eines jeden ambitiösen Gärtners.
Dabei ist Unkraut nicht nur ein ästhetisches Problem. Es raubt den Nutzpflanzen Nährstoffe, Wasser und Licht und beeinträchtigen so das Pflanzenwachstum. Manchmal geht das so weit, dass die Nutzpflanzen völlig verdrängt werden.
Damit es so weit nicht kommt, gibt es verschiedene Methoden der Unkrautbekämpfung. Neben dem Jäten und Brühen stehen verschiedene chemische Unkrautvernichter zur Verfügung.

So wirken Unkrautvernichter

Die meistverkauften Helferlein sind glyphosathaltige Unkrautvernichter wie Vorox, Keeper, Glyphos oder Roundup. Daneben sind deutschlandweit etwa 75 andere Mittel zugelassen, dabei sind 40 für den kleinen Garten geeignet.
Allgemein wirkt das in den Mitteln enthaltene Glyphosat auf die Blätter der Unkräuter ein. Der Unkrautvernichter hemmt die Stoffwechselprozesse in den Unkräutern und führt nach einer Einwirkungszeit von etwa einer Woche zum Absterben der Pflanzen.
Glyphosat ist ein Phosphat, das im Vergleich zu anderen sogenannten Breitbandherbiziden gezielter eingesetzt werden kann. Zudem ist der Wirkstoff des Unkrautvernichters biologisch relativ schnell abgebaut und weniger giftig für die Tierwelt im Garten. Auch die Gefahren für das Grundwasser sind einer starken Absorption des Unkrautvernichters im Boden wegen relativ gering.

Pro & Kontra Unkrautvernichter

Von den deutschen und den europäischen Zulassungsbehörden werden Unkrautvernichtungsmittel als relativ ungefährlich eingestuft. Auch weil das Bundesministerium für Risikogefährdung keine Nachweise für erbschädigende Wirkungen ermitteln konnte, wurde die Zulassung des Hauptwirkstoffs Glyphosat unlängst amtlich bis zum Jahr 2015 verlängert. Selbst die Weltgesundheitsorganisation WHO ordnet die Unkrautvernichter als ungefährlich ein.
Allerdings sind die glyphosathaltigen Mittel so ungefährlich auch wieder nicht:
In der unmittelbaren Nähe von Gewässern dürfen Unkrautvernichter nicht eingesetzt werden, denn sie sind toxisch für Fische und kleine Wasserlebewesen. Auch auf Frösche, Kröten und andere Amphibien wirkt Glyphosat tödlich, selbst wenn die von den Herstellern vorgegebenen Dosierungen genau eingehalten werden.

Im Urin verschiedener Bundesbürger wurden Glyphosatspuren nachgewiesen – wahrscheinlich als Folge der sogenannten Sikkation. Als Sikkation bezeichnet man die Glyphosatbehandlung von Getreide unmittelbar vor der Ernte, um den Feuchtegehalt der Getreidekörner zu verringern. Über die Nahrungskette gelangt der Wirkstoff dann mit dem Brot in den menschlichen Organismus.
Verschiedene Studien bringen den Wirkstoff zudem immer wieder in einen Zusammenhang mit Missbildungen und Krebserkrankungen menschlicher Embryonen. So sieht sich der deutsche Naturschutzbund NABU veranlasst, Vorsicht anzumahnen und vor glyphosathaltigen Unkrautvernichtern zu warnen.

Falsche Anwendung eines Unkrautvernichters

Auf Gehwegen, Parkplätzen oder beispielsweise in Garageneinfahrten dürfen die Herbizide nicht angewendet werden, weil sie mit den nächsten Niederschlägen in die Kanalisation und dann in den nächsten Bach oder Teich gespült werden können.
Auch die Dosierungsanleitungen der Unkrautvernichter führen zuweilen in die Irre: Wenn 10 Milliliter für den Einsatz als Spritzmittel auf Plätzen und Wegen vorgegeben werden, ist das schlichtweg verboten. In diesem Zusammenhang wird anschließend auf eine behördliche Ausnahmegenehmigungspflicht verwiesen, deren Erlangung privaten Personen beinahe unmöglich sein dürfte. Die Produzenten der Unkrautvernichter täten gut daran, darüber zu informieren, dass der Einsatz von Herbiziden auf sogenannten versiegelten Flächen verboten ist.

Der Fachhandel bietet die chemischen Unkrautvernichter nicht frei und offen an. Vielmehr hat er vorher einen Beratungsauftrag. Testkäufe ergaben diesbezüglich ein korrektes Verhalten der geschulten Mitarbeiter verschiedener Gartencenter und Baumärkte.
Online dagegen bedarf es lediglich eines Klicks – schon hat man das Herbizid vollkommen legal eingekauft. Die Versender sichern sich mit der Randnotiz ab, dass die Unkrautvernichtungsmittel für den individuellen Haus- und Kleingartenbereich nicht zugelassen seien.
Dennoch ist der Einkauf von Herbiziden für Zigtausend Quadratmeter Fläche schnell erledigt.

Gute Alternativen

Abschätzen muss jeder Gärtner selbst, ob er zu chemischen Unkrautvernichtern greifen will. Allerdings sind auch Resistenzbildungen zu beachten, die zu steigenden Einsatzmenge der chemischen Mittel führen. Manche Kräuter sind sogar gesund und schmackhaft. Sicher möchte man sie im Blumenbeet nicht kultivieren, aber ein eigenes Kräuterbeet kann eine Alternative sein. Dazu gräbt man in etwa 50 cm Tiefe eine Folie unter die Wildkräuterfläche ein, um die Ausbreitung einzugrenzen. Neben den gesundheitlichen Werten und optischen Vorzügen der Blüten und Pflanzenformen stellen die wilden Kräuter zahlreichen Nützlingen einen geeigneten Lebensraum zur Verfügung.

Alternativen zu den Unkrautvernichtern bzw. Herbiziden sind das konsequente Jäten, das Einbringen eines Unkrautvlieses, das Aufstreuen von Rindenmulch, das Anpflanzen verschiedener Bodenbedecker und kochendes Wasser. Das kochende Wasser wird einfach über die Unkräuter geschüttet. Nach dem Trocknen kann man die Pflanzenreste entfernen, denn der pflanzliche Organismus wird durch das Abbrühen vollständig zerstört. Wer vor dem Blühen der Unkräuter einschreitet, erzielt die besten Erfolge. So kann man eventuell völlig auf den Einsatz eines Unkrautvernichters verzichten.

Artikelbild: © Narinto / Shutterstock


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