So wird Pfusch am Bau verhindert

So wird Pfusch am Bau verhindert

Der Traum vom Eigenheim ist für viele Menschen eine teure Angelegenheit. Sie verschulden sich jahrelang, um diesen Traum zu verwirklichen. Wenn beim Bau dann etwas schief geht, ist der Ärger groß. Das zeigen die Gutachter der Dekra, die in den vergangenen Jahren mehr als 30 Mängel mit rund 10.300 Euro Schaden gezählt haben. Hier ist zu bedenken, dass ein Handwerker bereits präziser arbeitet, wenn ihn ein Dekra-Mann überwacht. Wie viele Fehler bei unüberwachten Neubauten gemacht werden, kann statistisch nicht erfasst werden.

Die Gutachter haben zudem festgestellt, dass 40 Prozent aller Fehler beim Hausbau während der Planungsphase gemacht werden. Lediglich 60 Prozent entstehen beim Bau selbst. Häufige Baumängel infolge von Pfusch:

  • Befall mit Schimmelpilzen, weil unfertige Bauteile bei schlechtem Wetter nicht ausreichend geschützt wurden
  • eindringende Feuchtigkeit aufgrund von schlechter Abdichtung von Keller und Fundament
  • zu niedrige Räume
  • mangelnder Schallschutz
  • schlecht abgedichtete Fugen
  • falsch eingebaute Fenster

Wird der Bau ausreichend überwacht, können solche Fehler schnell beseitigt oder gar verhindert werden. Dennoch müssen zuvor einige Vorbereitungen getroffen werden.

Start des Bauvorhabens

Ob der richtige Baupartner gewählt wurde, wird im Regelfall sofort klar: Ist er umsichtig und engagiert? Kann er die Vorgaben ohne extra Hinweise erfüllen? Bevor die Handwerker an die Arbeit können, muss viel geregelt werden: Zunächst muss das Grundstück hergerichtet und anschließend die Baustelle eingerichtet werden. Oftmals müssen auch Bäume gefällt werden. Ein Flächenplan für die Baustelle sollte nicht fehlen. Hier wird festgelegt, wo das Baumaterial gestapelt wird, der Aushub der Baugrube seinen Platz findet und wo sich die Geräte, der Bauwagen und das WC für die Handwerker befinden. Je kleiner die Fläche, desto wichtiger ist die Ordnung. Bei einer Sanierung, wenn sich alles drinnen abspielt, muss die Baustelle abgesichert werden. Dies sollte vertraglich geregelt sein.

Qualität sichern

Jedes Bauvorhaben sollte von einem Fachmann überwacht bzw. begleitet werden. Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen Architekten, der das Bauvorhaben leitet, oder um einen unabhängigen Gutachter handelt. Er sollte sich allerdings allein dem Bauherrn verpflichtet fühlen und nicht das Bauunternehmen bevorzugen. Zu den Aufgaben eines Bauleiters gehören:

  • Koordination der Arbeiten und Gewerke
  • Überprüfung aller Pläne
  • Terminplanung
  • Anwesenheit bei schwierigen Arbeiten
  • Rechnungsprüfung
  • Kostenkontrolle
  • Abnahme des Baufortschritts

Das Honorar eines Bauleiters ist abhängig von der Bausumme und dem Leistungsumfang. Es liegt in der Regel bei 200 und 300 Euro pro Termin bzw. 1,5 Prozent der Bausumme, wenn er das gesamte Projekt begleitet.

Tagebuch führen

Die Führung eines Tagebuchs gehört ebenfalls zu den Aufgaben eines Bauleiters. Eine doppelte Buchführung ist nicht verkehrt, der Bauherr kann ebenfalls ein Tagebuch führen: Hier sollte erwähnt werden, wann welches Material geliefert, zu welcher Zeit welche Arbeit erledigt wurde und mit welchem Ergebnis begutachtet wurde. Alle Unterlagen müssen abgeheftet und Rechnungen kontrolliert werden. Eine solch penible Überprüfung ist aufwendig, aber dringend nötig. Für eine Reklamation von eventuellen Mängeln sollte zusätzlich eine ausführliche Foto- und/oder Videodokumentation durchgeführt werden.

Baufortschritt regelmäßig besprechen

Mindestens einmal pro Woche sollten sich Bauherr, Bauunternehmer und Bauleiter auf der Baustelle treffen, um Fragen und Probleme gemeinsam zu klären. Selbst scheinbar unwichtige Dinge, wie Fugen, Leisten und Bleche, haben eine große Auswirkung auf einen Raum oder die Fassade des Gebäudes. Architekten und Handwerker geben hier oftmals nicht ausreichende Details. Als Bauherr muss man nachhacken und sich alles genau erklären lassen.

Abnahme nach Prüfung

Die Abnahme nach dem Ende aller Arbeiten gehört zu einem der wichtigsten Rechtsakte eines Bauvorhabens. Mit der Abnahme erkennt der Bauherr die Leistung des Bauunternehmens an. Zuvor muss der Beauftragte allerdings beweisen, dass die vereinbarte Leistung auch ordnungsgemäß erbracht wurde. Sieht der Bauherr das anders, muss er Mängel nachweisen. Dies ist nicht nur mit Ärger, sondern auch mit Kosten verbunden. Aus diesem Grund sollten Mängel immer vor der Abnahme beseitigt werden.

Zahlung in Teilsummen

Ein Punkt, an dem Bauunternehmen ihre Kunden gerne über den Tisch ziehen, ist der Zahlungsplan. In diesem wird festgelegt, wann die Teilsummen der Gesamtkosten gezahlt werden müssen. Die Teilsummen sollten immer dem aktuellen Baufortschritt entsprechen. Leider leisten drei von vier Bauherren unfreiwillig Vorauskasse. Bei einer Pleite der Baufirma kann das Geld schnell verloren sein.

Verträge mit Bauträgern sind durch die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) in 13 Zahlungsetappen gesetzlich geregelt. Verstöße werden direkt vom Gesetzgeber bestraft. Entspricht ein Vertrag nicht der MaBV, ist er nicht wirksam. Der Bauherr kann in diesem Fall alle gezahlten Raten zurückfordern. Die gesamte Bausumme muss erst nach Abnahme des Hauses gezahlt werden.

Artikelbild: © Lisa S. / Shutterstock


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