Förderung Photovoltaik

Förderung Photovoltaik

Passend zur bevorstehenden Erhöhung der Vergütung von Solarstrom und Förderung von Photovoltaik kann das Vorhaben, sich eine eigene Solarstromanlage anzuschaffen, als Thema aufkommen. Denn sowohl für den Eigenverbrauch als auch als Volleinspeiser, können Sie von der Investition in eine eigene Anlage profitieren. Dank zinsgünstigen Krediten, Tilgungszuschuss und anderen Förderprogrammen können die Anschaffungskosten getragen werden.

Wie funktioniert Photovoltaik?

Eine Photovoltaikanlage ermöglicht die Umwandlung von Sonnenenergie in Strom. Mit den Photovoltaik-Modulen beziehungsweise den Solarzellen auf dem Dach wird die Sonneneinstrahlung absorbiert und mittels des Photovoltaik-Effekt in Strom gewandelt. Ein Wechselrichter sorgt dafür, dass der Gleichstrom in Wechselstrom umgewandelt wird. Gespeichert kann der gewonnene Solarstrom im Stromspeicher zum Beispiel in einem Batteriespeicher.

Das sind die Vorteile

Insbesondere im Sinne der Nachhaltigkeit birgt eine Photovoltaikanlage diverse Vorteile. Zunächst handelt es sich um eine unerschöpfliche Stromquelle: Die Sonne scheint das ganze Jahr über, mal mehr und mal weniger. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass eine Anlage mit 1 kWp in etwa 1000 kWh im Jahr an Strom erzeugen kann. Zudem funktioniert die Solaranlage CO2-Neutral und produziert keine Abgase.

Als Betreiber einer Photovoltaikanlage können Sie durch die Nutzung des Eigenverbrauches des Solarstroms Ihre Stromkosten reduzieren und durch eingespeisten überflüssigen Solarstroms in das öffentliche Stromnetz an einer Einspeisevergütung gewinnen.

Daneben fungieren die Solaranlagen mit einer Lebensdauer von bis zu 25 Jahren und in der Nutzung als Volleinspeiser unter anderem auch als Geldanlage. Nicht nur das: Sie steigern auch den Wert der Immobilie, auf der diese installiert sind.

Kosten einer Photovoltaikanlage

Dass es sich bei einer Photovoltaikanlage in der Anschaffung um eine größere Investition handelt, ist kein Geheimnis. Ein Batteriespeicher wird oftmals mit dazu erworben. Im großen Ganzen kann es sich letztendlich bei den Investitionskosten um eine Summe über mehrere tausend Euro handeln.

Die Kosten belaufen sich in der Regel zwischen 1.000€ und 1.600€ pro Kilowatt Leistung. Insbesondere bei kleineren Anlagen können die Preise höher ausfallen. Für die Eigenversorgung sollte jedoch nicht mehr als 1.600€ pro kW investiert werden.

Beispiel: Eine 4 kW Anlage kostet in der Anschaffung circa 4.000€ bis 6.400€ Euro. Mit einem Stromspeicher, der dafür sorgt, dass bis zu 50% des gewonnenen Stroms gespeichert und genutzt werden können, kann es auf eine Summe zwischen 10.000€ und 15.000€ hinauslaufen. In der Regel lässt sich sagen, dass eine komplette Photovoltaikanlage für ein Einfamilienhaus mit Stromspeicher eine Investition von ungefähr 16.000€ ist.

Die Installationskosten einer Photovoltaikanlage unterscheiden sich weniger. Die Kosten hängen folglich vom Modell der Anlage und Anlagengröße ab. Für eine nachhaltige Förderung und Nutzung der erneuerbaren Stromquelle ist die Wahl des Modells jedoch sehr entscheidend. Daher sollten Sie sich für eine größere Investition entscheiden, um langfristig höhere Erträge erzielen zu können.

Checkliste vor der Installation

Damit die Solaranlage optimal installiert wird und das Beste aus der natürlichen und erneuerbaren Stromquelle herausgeholt werden kann, sollten folgende Punkte mit einem Fachmann besprochen werden:

  • Kann genug Sonnenlicht über die Anlage gespeichert werden? Wird die Sonneneinstrahlung eventuell durch hohe Bäume oder andere Häuser eingeschränkt?
  • In welche Himmelsrichtung neigt sich das Dach Ihres Hauses? Kann die sonnige Südseite genutzt werden oder richtet sich das Dach nach Westen beziehungsweise Osten aus?
  • Wie groß ist die zu nutzende Fläche? Je größer, desto kostengünstiger wird die Anlage für Kilowattpeak (kWp) beziehungsweise pro Kilowattstunde Strom, welche selbst produziert wird.
  • Welche Förderprogramme kommen in Frage? Welche Bedingungen werden jeweils erfüllt?

Diese Förderprogramme gibt es 2022

Eine Photovoltaikanlage kann auf zwei unterschiedliche Arten gefördert werden: Entweder in der Anschaffung von der KfW durch Kredite oder während der Inbetriebnahme vom Staat durch verschiedene Programme oder beispielsweise das Erneuerbare-Energie-Gesetz. Es lassen sich mehrere Förderprogramme für eine Photovoltaikanlage miteinander kombinieren.

Zu beachten sei, dass die Fördermöglichkeiten stets an Bedingungen geknüpft sind, die beim Förderantrag berücksichtigt werden. Dieser kann in Relation mit der Betriebsdauer der Anlage, der Speicherkapazität des Stromspeichers oder die Einspeisung ins öffentliche Stromnetz stehen.

  • Zinsgünstige Kredite
  • Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG)
  • Mieterstrom Programm
  • Zuschüsse von Netzbetreibern
  • BAFA
  • Regionale Förderprogramme

Zinsgünstige Kredite

Mit dem KfW 270-Programm bietet die KfW einen Kredit für die Finanzierung von Photovoltaikanlagen auf Dächern, an Fassaden oder sogar auf freien Flächen. Auch ein Stromspeicher zum Beispiel ein Batteriespeicher kann in dem Förderprogramm integriert werden. Mit einem Jahreszins ab 2,14% kann das Darlehen mit mindestens zwei oder über fünf, zehn oder zwanzig Jahre bis zu einer Förderhöhe von 50 Millionen Euro pro Vorhabenlaufen. Auch tilgungsfreie Anlaufjahre mit der Dauer von ein bis drei Jahren sind mit diesem Darlehen möglich.

Die Bonität des Kreditantragstellers wird von der Hausbank geprüft. Da der Kredit nicht über die KfW selbst, sondern über die Hausbank beziehungsweise Kreditanstalt läuft, wird dieser auch dort abgeschlossen.

Voraussetzungen: Anforderungen des Gesetzes für erneuerbare Energien müssen erfüllt werden.
Förderfähig: Kosten für die Planung, Projektierung und Installation
Kredithöhe: Deckung der Investitionskosten zu 100 % möglich
Rückzahlung: Während der tilgungsfreien Anlaufjahre, zahlen Sie nur Zinsen. Danach beläuft sich die Rückzahlung auf vierteljährliche Beiträge zuzüglich Zinsen.

Neben der KfW bieten auch andere Banken wie die Umweltbank oder regionale Sparkasse Solarkredite an. Vergleichen Sie vor dem Beantragen alle Kredite hinsichtlich Laufzeit, Zinsbindung und Rückzahlungsmodalitäten.

Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG)

Durch das Erneuerbare-Energie-Gesetz wird die Förderung mit einer Einspeisevergütung geregelt. Als Einspeisevergütung wird der Zuschuss von Energieversorgern an den Betreiber der Anlage bezeichnet. Dieser erfolgt jedoch nur mit der Voraussetzung, dass der gewonnene überschüssige Solarstrom ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Die Vergütung des Netzbetreibers erfolgt für eine Dauer von 20 Jahren.

Für eine Anlage mit 10 Kilowatt Leistung, liegt der aktuelle Betrag einer Vergütung bei 6,53 Cent pro Kilowattstunde. In den letzten Jahren ist dieser Wert weiter gesunken. Das macht es für Betreiber zunächst einmal unattraktiv, den Strom einzuspeisen. Jedoch strebt die Bundesregierung Mitte 2022 eine neue Erhöhung auf 6,93 Cent pro kWh für kleinere Photovoltaikanlagen bis zu 10 Kilowatt an.

LeistungVergütung
Bis zu 10 Kilowatt6,93 Cent pro Kilowattstunde
Bis zu 40 Kilowatt6,85 Cent pro Kilowattstunde
Bis zu 750 Kilowatt5,36 Cent pro Kilowattstunde

Den geplanten Vergütungssatz erhalten Betreiber bis Ende 2022 nur, wenn nach der Gesetzesänderung dem Netzbetreiber mitgeteilt wird, dass der Kauf solch einer Anlage in die Wege geleitet wird.

Daneben soll der Gesetzesentwurf neben der Eigenversorgung ebenfalls hinsichtlich der Volleinspeiser angepasst werden. Demnach erhöht sich der Zuschuss auf 13,8 Cent pro Kilowattstunde bis 10 kW Leistung und 11,3 Cent bis 100 kW Leistung.

Wird eine Photovoltaikanlage erweitert, gilt die Einspeisevergütung zum neuen Tarif. Der Ausbau wird folglich wie eine neue Anlage gewertet.

Mieterstrom-Programm

Mieterstrom ist jener Solarstrom, der auf den Dächern von Mehrfamilienhäusern gesammelt, jedoch nicht in das öffentliche Stromnetz gespeist wird. Seit 2017 existiert eine staatliche Förderung dieses Mieterstrom-Modelles. Der Zuschuss kann parallel zur normalen Einspeisevergütung laufen und bezieht sich auf 750 Kilowatt Peak.

Zuschüsse von Netzbetreibern

Weitere Fördermittel werden von einigen Stadtwerke für ihre Kunden bereitgestellt. Das kann zum Beispiel ein Aufschlag zur Einspeisevergütung sein. Daneben wird teilweise auch ein Einmalzuschuss als Investitionszuschuss für neue Anlagen zur Verfügung gestellt.

BAFA

Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Unternehmen, Vereine oder Kommunen eine Förderung für Solarthermieanlagen auf Bestandsgebäuden beantragen. Die Förderung kann sich auf bis zu 30 % der förderfähigen Kosten belaufen.

Regionale Förderprogramme

Neben den genannten Förderprogrammen werden regional je Bundesland jeweils weitere Angebote für Betreiber eine Solarstromanlage bereitgestellt. Die Dynamik auf regionaler Ebene ist schnell und Programme laufen aus und Neue werden wieder aufgesetzt. Hier gilt es schnell zu sein und sich auf dem Laufendem zu halten. Die folgenden Programme sind nur wenige Beispiele einiger Bundesländer:

Berlin „EnergiespeicherPLUS“

Voraussetzungen: Netzdienliche Anlage mit mindestens 3 Jahren Inbetriebnahme, angemessenes Größenverhältnis von Stromspeicher zur Anlagengröße
Förderhöhe: Maximal 15.000 Euro

Rheinland-Pfalz Solarförderung

Starttermin: Solar-Speicher-Programm II ist noch in Vorbereitung
Förderhöhe: Stromspeicher ab 5 kWh werden mit 100€ je kWh Speicherkapazität bis zu maximal 1.000€ gefördert

Braunschweig Fördersätze

Zeitraum: Fertigstellung bis Ende 2022
Fördersätze: 1-10 kW: 700€, 10-15 kW: 1.100€, Ab 15 kW: 1.500€

Daneben werden auch Zuschüsse für Batteriespeicher von bis zu 500€ angeboten. Diese unterliegen jedoch bestimmten Bedingungen. Das betrifft unter anderem eine Zeitwertersatzgarantie von mindestens zehn Jahren sowie eine Speicherkapazität von mindestens 3 kWh.

Niedersachsen Photovoltaik-Förderung 2022

Voraussetzung: Neu installierte Solarstromanlage von mindestens 4 kWp oder ein Ausbau der bestehenden Anlage um mindestens 4 kWp
Förderhöhe: Zuschuss von bis zu 40% zum Batteriespeicher
Zusatzleistungen: Boni für die Installation einer Ladestation für Elektrofahrzeuge
Maximale Förderung: 50.000 Euro

Was gilt es zu beachten?

Der Förderantrag für eine Investitionsförderung für die Photovoltaikanlage und Batteriespeicher muss in der Regel vor dem Kauf und vor der Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden. Das gilt auch für den Kredit bei der KfW. Wenn der Antrag eingegangen und bewilligt ist, kann der Kaufvertrag abgeschlossen werden.

Das KfW 440-Programm ist ausgelaufen: Neben dem KfW 270-Programm wurde auch mit dem KfW 440-Programm ein weiteres Förderprogramm der KfW zur Verfügung gestellt. Dieses Konzept bezieht sich auf die Förderung privater Ladepunkte für Elektroautos mit der Voraussetzung, den Strom für die Ladestation zu 100% aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Auf Grund von erschöpften Mittel ist dieses Programm jedoch Ende 2021 ausgelaufen.

Höhe des Zuschusses pro Ladepunkt: 900 Euro für eine Ladestation mit einer Ladeleistung von 11 kW
Förderfähig: Ladestation, Installation und damit verbundene Arbeiten

Dennoch gibt es für Privatpersonen weitere Finanzierungs- und Förderoptionen wie das ,,Ladestation vor Ort“Konzept, welches jedoch nur greift, wenn die Wallbox, also der Ladepunkt, öffentlich zugänglich ist.

Zusammenfassung

Die Förderung von Stromerzeugung mittels Photovoltaik wird mittels unterschiedlicher Konzepte des Staates, Netzwerkanbietern und Krediten vorangetrieben. Auf diese Weise können Betreiber die hohen Investitionskosteneiner Photovoltaikanlage stemmen und diese im Sinne der Nachhaltigkeit oder als Geldanlage und Wertsteigerung nutzen. Für die jeweiligen Fördermittel und Investitionszuschüsse sind Sie an bestimmte Voraussetzungen gebunden, über welche Sie sich gründlich informieren sollten.


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert