Schnee schaufeln im Winter

Schnee schaufeln im Winter

Kaum ist der erste Schnee gefallen, wird bei den Hauseigentümern und Mietern die erste Freude schnell in Ärger und Stress übergehen. Muss der Schnee überhaupt geräumt werden? Ist man dazu verpflichtet? Wie und zu welcher Tageszeit soll geräumt werden? Auf die und auch andere Fragen findet man in diesem Beitrag rasch eine Lösung. Schneeschaufeln ist keine Wissenschaft für sich, sollte jedoch mit entsprechender Vorbereitung und der richtigen Gerätschaft durchgeführt werden. Um mit dem Schnee zu Recht zu kommen, braucht man folgende Ausrüstung:

  • eine Schneeschaufel – erhältlich in jedem Baumarkt
  • ein Straßenbesen
  • Ein Eimer für Streusalz oder anderes Streugut
  • Streugut selbst

So wird der Schnee richtig weggeräumt

Für den Bürgersteig vor dem Haus sollte man einen etwas breiteren Streifen als ein Meter freiräumen, damit die Fußgänger einen bequemen und sicheren Weg haben und auch Kinderwagen ihren Platz finden. Bevor man jedoch mit den Arbeiten richtig beginnt, sollte man erst überlegen, wohin mit den ganzen aufgeräumten Schneemassen. Dieser Punkt ist dann besonders wichtig, wenn die Schneefälle lange anhalten und man eine zu kleine Ablagestelle ausgesucht hat. In den Berggebieten oder dort, wo es häufig und viel schneit, wird der geräumte Schnee am Rande des Gehweges geparkt. Dabei sollte man jedoch die Hauseingänge und die Ausfahrten zu den Garagen freihalten. Vorsorglich lässt man die Wasserrinnen und Abflüsse eis- und schneefrei. Wenn die Schneeschmelze beginnt, kann das Wasser so ohne Störung abfließen und die Gefahr einer Überschwemmung ist gebannt.

Als Fahrzeughalter soll man darüber nachdenken, dass der Wagen nicht am Straßenrand geparkt werden sollte, weil er von den Streudienstwagen leicht beschädigt werden kann. Je nach Schneebeschaffenheit lässt er sich der Schnee auf verschiedene Weise wegräumen. Bei Temperaturen weit unter null Grad kann man den neuen Pulverschnee problemlos mit einem einfachen Besen wegfegen. Die Eisflächen werden mit einem Spaten klein geschlagen und dann auch einfach mit einem Besen zusammengefegt. Ist die Schneefläche etwas dicker, muss die Schneeschippe zum Einsatz kommen. Sind die zusammengeschobenen Schneemassen am Straßenrand sehr hoch, sollen sie zu einem vorher bestimmten Sammelort abtransportiert werden.

Schneeschaufeln – die Handhabung mit nützlichen Tipps

Damit man den Winter ohne zusätzlichen Ärger überlebt, könnten einige Ratschläge hilfreich sein:

  1. Der Umgang mit nassem Schnee. Es passiert öfter, vor allem bei plötzlichem Tauwetter, dass der Schnee nass und schwer wird und an der Schneeschippe kleben bleibt. Hier kann beispielsweise eine teflonbeschichtete Schaufel die nötige Abhilfe schaffen, was aber ziemlich teuer ist. Mit einem Tipp kann man die gleiche Wirkung für viel weniger Geld bekommen. Dafür nimmt man den alten Schneeschieber und reibt ihn mit einer Möbelpolitur ein. Der Effekt ist exakt der gleiche, die Kosten dabei liegen bei nahezu null Euro.
  2. Schnee lagern. Hat man auf dem Grundstück oder im Garten eine größere Rasenfläche, kann der weggeräumte Schnee dort gelagert werden. Beim Tauwetter kann dann das Wasser schneller in den Boden versickern. Auf keinem Fall sollte man den Schnee zurück auf die Straße schieben.
  3. Die Flächen, die aus Kopfsteinpflaster gebaut sind, sollte man lieber mit einem Besen freimachen.
  4. In den Gemeinden wird es oft verboten, Salz als Streugut zu verwenden. Splitt oder Sand können dafür genauso gut benutzt werden und bieten sogar noch besseren Halt beim Gehen.
  5. Hat man im Winter Splitt zum Streuen benutzt, sollte man nicht vergessen, diesen nach dem Winterende wieder zu entfernen. Versäumt man das, droht in Deutschland eine Ordnungsstrafe.
  6. Hängen Eiszapfen am Dach und das Tauwetter setzt ein ist man verpflichtet, Warnschilder mit der Beschriftung „Achtung Dachlawine!“ aufstellen. So werden die Fußgänger vor herunterfallenden Eisteilen gewarnt.

Die Rechte und Pflichten der Eigentümer und Mieter im Winter

Die Straßen und Gehwege im Winter können sich im null Komma nix in gefährliche Rutschbahnen verwandeln. Die meisten Eigentümer sind im Winter zu Räumung der Gehwege und Straßen verpflichtet. Im Grunde genommen gehört die Verkehrssicherungspflicht zu den Aufgaben der Kommunen, die meisten jedoch haben diese Pflichten auf die Straßenanlieger, also Hauseigentümer, übertragen. Im Endeffekt will das heißen, dass die Hausbesitzer für die Sicherheit der Passanten Sorge tragen müssen. Die Regelungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich, jedoch sind die Grundfäden bei allen Kommunen gleich:

  • Die Gehwege müssen von sieben Uhr morgens bis 20 Uhr abends frei von Eis und Schnee gehalten werden.
  • Jeder Gehweg muss eine schneefreie Schneise vom mindestens 1,20 Metern haben.
  • Salz oder anderes ätzendes Material ist für das Bestreuen der Wege verboten.
  • Mit der Zustimmung des Mieters kann die Verkehrssicherungspflicht vom Vermieter, beziehungsweise Hauseigentümer, auf ihn selber übertragen werden.
  • Für das Räumwerkzeug ist der Hauseigentümer verantwortlich. Deswegen sollte immer ein Schneeschieber, ein Eimer mit Streugut und ein kleiner Besen griffbereit vor der Haustür oder im Hausflur stehen.

Kommt der Eigentümer oder die mit dieser Pflicht beauftragte Person ihren Verpflichtungen nicht nach, kann es teuer werden. Sollte jemand auf dem glatten Gehweg ausrutschen und sich dabei verletzen, kann er dafür den Eigentümer haftbar machen, falls das Verschulden nachweisbar ist. Über den Nachweis müssen nicht selten Gerichte entscheiden.

Jeder Fall wird von den Gerichten äußerst individuell behandelt. Von beiden Seiten – der des Eigentümers und des verunglückten Fußgängers – wird ein, den Witterungsverhältnissen angepasstes, Verhalten erwartet. Heutzutage ist in der Regel jeder Hauseigentümer versichert. Bei Haftungsansprüchen, falls diese berechtigt sind, übernimmt den Schaden für Einfamilienhausbesitzer die private Haftpflichtversicherung und für Mehrfamilienhausbesitzer die Haus- und Grundstücksbesitzer-haftpflichtversicherung.

Passiert ein Glatteisunfall auf dem Weg zur Schule oder Arbeit, springt für die Kosten die Unfallkasse oder die Berufsgenossenschaft ein. Schnee schieben ist nicht jedermanns Sache. Will man als Eigentümer länger ausschlafen oder in den Skiurlaub fahren, muss ein Winterdienst mit der Schneeräumung beauftragt werden. Die Pflichten und anfallende Arbeiten müssen dann in dem Vertrag detailliert aufgefasst werden. Bei einem Schadenfall sollte vertraglich geregelt werden, dass die Haftung von dem Dienstleister übernommen wird. Damit ist es wichtig, beim Vertragsabschluss darauf zu achten, dass der Winterdienstleister über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt.

Artikelbild: © Kinga / Shutterstock


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert