Welche Genehmigungen brauchen Sie beim Hausbau?

Welche Genehmigungen brauchen Sie beim Hausbau?

Der Bau des eigenen Hauses beginnt für alle Bauherren mit der Einholung verschiedener Genehmigungen. Eine pauschale Auflistung dazu kann es nicht geben, weil jedes deutsche Bundesland seine eigene Landesbauordnung verabschiedet hat. Zwar gibt es eine deutsche Musterbauordnung, die Bundesländer haben diese Vorlage jedoch vielfach novelliert und individuell angepasst. Deshalb ist es immer besser, vorher bei der Baubehörde nachzufragen, um nachträglichen Auflagen oder sogar Strafen aus dem Weg zu gehen. Für die Bauherren ergibt sich daraus ein Dschungel an Gesetzen, Vorschriften und Zuständigkeiten, der oftmals nicht leicht zu durchschauen ist.

Bauherren, die mit der Planung ihres Hauses einen Architekten oder einen bauvorlageberechtigten Ingenieur beauftragen, sind im Vorteil. Diese Fachleute kennen sich in den notwendigen Genehmigungen aus. Stammen sie aus der Region, in der die Bauherren ihr Traumhaus errichten wollen, kennen sie außerdem die für jeden Verwaltungsakt zuständigen Mitarbeiter. Dies erleichtert das Genehmigungsverfahren.

Vor dem Hausbau steht die Grundstückssuche

Für alle Bauherren beginnt der Hausbau mit der Suche nach einem geeigneten Baugrundstück. Aber nicht jedes freie Grundstück kann bebaut werden. Auskunft darüber gibt ein Bebauungsplan, sofern dieser von der zuständigen Kommune erstellt worden ist. Seine Basis beruht darauf, ob alle Erschließungsmaßnahmen erfolgt oder zumindest abgesichert sind. Zu diesen gehören neben der verkehrstechnischen Erschließung das Vorhandensein oder die Anschlussmöglichkeit der Versorgungsträger Wasser, Abwasser und Elektro. Erst dann kann eine Baugenehmigung in Aussicht gestellt werden. Dieser Bebauungsplan gibt außerdem Auskunft darüber, welche Form das Haus haben darf. In eine bereits vorhandene Bebauung muss es sich mit seiner Geschosszahl und Ausführung des Daches einfügen.

Für alle Grundstücksinteressenten ist es deshalb empfehlenswert, eine Bauvoranfrage zu stellen. Sie sagt aus, ob die genannten Voraussetzungen vorhanden sind oder geschaffen werden können. Damit sind sie abgesichert, dass sie kein nicht bebaubares Grundstück kaufen. Diese Voranfrage können sie mit einem Vorbescheid verbinden. Er ist zeitlich befristet, aber sie können bereits mit der Planung beginnen.

Zuerst der Bauantrag, dann die Baugenehmigung

Wenn die Grundstücksbeschaffung abgeschlossen ist, beginnen die Bauherren mit der Vorplanung ihres Traumhauses. Ihre Vorstellungen legen sie einem Architekten oder einem bauvorlageberechtigten Ingenieur vor. Dies ist erforderlich, weil sie den nun notwendigen Bauantrag nicht selbst bei der Baubehörde stellen können. Er muss vielmehr von einem kompetenten Fachmann eingereicht werden, der dazu die Berechtigung besitzt. Dieser Schritt wird von Bauherren, die in Eigenregie bauen wollen, oftmals als Schikane betrachtet. Er sichert jedoch ab, dass die Inhalte der bisher erstellten Bauunterlagen umsetzbar sind. Die Baubehörde überprüft nochmals, ob das eingereichte Bauvorhaben im Einklang mit dem Bebauungsplan errichtet werden kann.

Nun folgt die Baugenehmigung und hier ist die Verwirrung angesichts der verschiedenen Landesbauordnungen besonders groß. Ein übliches Einfamilienhaus erhält seine Baugenehmigung meist im vereinfachten Genehmigungsverfahren. Dazu gehören vor allem Typenbauten in Massivbauweise oder Fertigteilbau, die bereits über sämtliche Zertifizierungen verfügen und schon mehrfach errichtet worden sind. In manchen Bundesländern sind diese sogar genehmigungsfrei. In einem solchen Fall reicht bereits eine Bauanzeige. Widerspricht die Baubehörde nicht innerhalb der je nach Bundesland festgelegten Frist, können die Bauherren mit dem Hausbau beginnen. Bei Besonderheiten verlangt die Baubehörde oftmals zusätzliche statische Berechnungen. Sie betreffen vor allem besonders große Dachüberstände, freitragende Deckenelemente, offene Galerien und ähnliche Dinge, zu denen diese Berechnungen unbedingt erforderlich sind.

Genehmigungen von Versorgungsträgern

Auch heute noch gibt es Baugebiete, die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind. In manchen Fällen können die Bauherren auf einem solchen Grundstück eine Kleinkläranlage errichten. Dazu benötigen sie jedoch eine Genehmigung der unteren Wasserbehörde. Der Bau ist anzeigepflichtig und muss mit einer Zulassung abgeschlossen werden. Eine weitere Genehmigung obliegt dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister. Er muss vor dem Bau der Feuerstätten und eventuell erforderlicher Schornsteine seine Genehmigung erteilen und die fertigen Anlagen abnehmen.

Eine weitere Genehmigung erteilt das Energieversorgungsunternehmen. Dazu reicht der beauftragte Elektroinstallateur eine Energiebezugsanmeldung ein, die beim Einbau besonders leistungsintensiver Verbraucher auch abgelehnt werden kann.
Trotz aller Unannehmlichkeiten dieser Beantragungen – ohne diese Genehmigungen ist der nachträgliche Ärger unausweichlich.

Artikelbild: © Alexander Orlov / Shutterstock


2 Kommentare

  1. Svenja Miess 20.11.2019 07:35 Uhr

    Wir haben mit unserem Bauunternehmen die nötigen Unterlagen abgeklärt. Wie Sie bereits anführen, sollte der Anschluss an die Kanalisation unbedingt sichergestellt werden. Generell sind entsprechende Genehmigungen einzuholen. Vielen Dank für Ihren Beitrag zu den nötigen Dokumenten beim Hausbau.

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  2. Benjamin Goldzahn 21.11.2019 07:27 Uhr

    Für den Hausbau sehe ich mich mit einem Berg an Papierkram konfrontiert. Ich denke, dass es sinnvoll ist nach Grundstückskauf sich nach einem Architekten und einem Bauunternehmen umzusehen und dann den Bauantrag und die Baugenehmigung einzuholen. Vielen Dank für die Anregungen zum Hausbau und die Erwähnung der nötigen Dokumente.

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