Wenn kleine Missgeschick teuer werden

Wenn kleine Missgeschick teuer werden

Die meisten Menschen sind von Zahlen und Statistiken gelangweilt. Wenn es aber um ihre eigene (finanzielle) Sicherheit geht, sollten sie genau auf diese einen genaueren Blick werfen. Im Bereich der Versicherungen machen erschreckende Zahlen die Runde: Etwa 95 Prozent der Deutschen sind falsch versichert. Sie zahlen nicht nur zu viel für ihre aktuelle Police, sondern sind häufig unterversichert. Dabei ist die Wahl der passenden Haftpflichtversicherung gar nicht so schwer, wenn man die nachfolgenden Tipps befolgt.

Bürgerliches Gesetzbuch: Schäden an Dritte müssen ersetzt werden

Das Kind zerschlägt beim Fußballspielen die Scheibe des Nachbarn, die Badewanne läuft über und das Wasser dringt in die darunterliegende Wohnung ein oder ein Freund leiht sich die teure Retro-Kamera aus und beschädigt sie. Solch kleine Missgeschicke passieren schneller als man denkt. In vielen Fällen kann das kleine Missgeschick sehr teuer werden, so teuer sogar, dass der Schaden kaum zahlbar ist. Wer jetzt denkt: „Dann zahl ich einfach nicht“, stößt auf folgendes Problem: Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch muss jeder Bundesbürger Schäden ersetzen, die er einem Dritten zufügt. Ohne Haftpflichtversicherung können die Summen den finanziellen Ruin des zu Zahlenden bedeuten, besonders dann, wenn es sich um Personenschäden handelt. Eine private Haftpflichtversicherung ist die einzige Lösung.

5 Irrtümer über Privathaftpflichtversicherungen

Die Haftpflichtversicherung gehört zu den Policen, die jeder Mensch besitzen sollte. Warum das so ist, erklären wir später. Zunächst werfen wir einen Blick auf falsche Annahmen rund um diese Police:

  1. Wenn ein nicht versicherter Bürger das eigene Hab und Gut beschädigt, übernimmt die eigene Versicherung den Schaden: Wer keine Ausfalldeckung besitzt und der Verursacher nicht für den Schaden zahlen kann, bleibt auf den Kosten sitzen. Ab einem Schaden von mehreren Tausend Euro sollte die Ausfalldeckung in den Vertrag aufgenommen werden.
  2. Eltern haften für ihre Kinder: Diese falsche Annahme wird gerne auf Warnschilder geschrieben, die Rechtsprechung hat allerdings eine andere Meinung. Eltern können nur dann für ihre Kinder haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht grob verletzen – und das geschieht nur selten. Sollte es dennoch so weit kommen, fungiert die Haftpflichtversicherung als Rechtsschutz und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
  3. Die Versicherungsgesellschaft zahlt auch für Schäden, die man im Ausland verursacht: Die meisten Unternehmen versichern ihre Kunden innerhalb Europas auf unbegrenzte Zeit. Im außereuropäischen Ausland gilt der Schutz meist aber nur zeitlich begrenzt, hier hilft nur ein genauer Blick in den Vertrag.
  4. Der nicht mit mir verheiratete Partner ist über meine Haftpflichtversicherung abgesichert: Laut dem Lebenspartnerschaftsgesetz ist es tatsächlich möglich, dass ein eheähnlicher Lebenspartner über die Versicherung seines Partners versichert ist. Auch hier sollte der Vertrag geprüft werden, im Kleingedruckten gibt es häufig einige Ausnahmen.
  5. Schäden an Hab und Gut des Nachbars, die beim Heimwerken entstehen, sind durch die Police automatisch abgedeckt: Nicht unbedingt. Kleine Bauvorhaben sind über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Hier ist allerdings auf die individuell vereinbarten Bausummenbegrenzungen zu achten. Für größere Baumaßnahmen wird eine separate Bauherren-Haftpflichtversicherung benötigt.

Die richtige Police auswählen

Ein kurzer Vergleich von aktuellen Tarifen zeigt, dass das Angebot groß ist. So gibt es bei Ergo Direkt eine private Haftpflichtversicherung für Einzelpersonen ohne Kinder für 44 Euro pro Jahr. Andere verlangen zum Teil mehr, wo aber liegt der Unterschied?

  • Deckungssumme: Laut Verbraucherschützern sollte die Versicherungssumme mindestens drei Millionen Euro betragen. Einige Tarife setzen die Versicherungssumme bei fünf oder zehn Millionen Euro an. Preislicht ergeben sich in der Regel keine großen Unterschiede. Wichtig für bereits Versicherte: Sie sollten ihre Deckungssumme prüfen und gegebenenfalls anpassen. Viele alte Policen sind für heutige Standards unterversichert.
  • Extras: Das Standard-Angebot der Haftpflichtversicherungen sieht in der Regel ähnlich aus, Unterschiede gibt es bei den Zusatzangeboten. Gegen Aufpreis können Verbraucher viele Risiken, etwa den Verlust eines fremden Schlüssels, zusätzlich versichern.
  • Forderungsausfalldeckung: Wie zuvor erwähnt, können Versicherte auf einem Schaden sitzen bleiben, wenn der Schädling nicht zahlungsfähig ist. Eine sogenannte Forderungsausfalldeckung springt für diesen Fall ein. In der Praxis ist sie aber recht teuer und nicht immer wirkungsvoll. Man muss den Verursacher häufig erst verklagen und den eigenen Anspruch in einem Verfahren durchsetzen. Die Prozesskosten muss der Geschädigte tragen.
  • Familie: Für Familien gibt es spezielle Tarife, wodurch alle Mitglieder versichert sind, das gilt auch für unverheiratete Paare. Kinder sind bis zu einem Alter von sieben beziehungsweise zehn Jahren im Straßenverkehr schuldunfähig. Eltern sind sozusagen aus dem Schneider, es sei denn, sie verletzen ihre Aufsichtspflicht. Erwachsene Kinder sind bis zu einem Alter von 25 Jahren mitversichert, wenn sie ledig sind und sich in ihrer ersten Ausbildung befinden.
  • Ausnahmen: Verbraucher sollten die Konditionen ihres Tarifes immer genau prüfen, um sicher zu sein, dass alle gewünschten Schäden abgedeckt sind. Eine typische Unklarheit ist zum Beispiel der Fall mit Wasserschäden. Sollte eine laufende Waschmaschine die Wohnung des Nachbarn beschädigen, zahlt die Haftpflichtversicherung. Schäden am eigenen Mobiliar zahlt dagegen die Hausratversicherung.

Artikelbild: © Alexandra Giese / Shutterstock


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