Wohngeld – Grundrecht auf angemessenes Wohnen

Wohngeld – Grundrecht auf angemessenes Wohnen

Wohngeld ist eine staatliche Hilfe, mit der einkommensschwachen Familien oder auch Einzelpersonen das angemessene Wohnen gesichert werden soll. Sozialpolitisches Prinzip dabei ist, dass der Anteil der Aufwendungen für das Grundbedürfnis „Wohnen“ einen gewissen Anteil des Einkommens nicht übersteigen soll. Wer diese Hilfe beantragen möchte, befindet sich gewissermaßen auf einem Drahtseil: Einerseits muss er verdienen, zumal Wohngeld immer nur als Hilfe zum Verdienst gewährt wird, andererseits darf er nicht zu viel verdienen, weil er ansonsten aus dem Raster fällt.

Entgegen der weitverbreiteten Meinung, lediglich Mieter besäßen hier einen Anspruch, können durchaus auch Eigentümer von Immobilien bezugsberechtigt sein. Zwingende Voraussetzung: Der Beantragende muss selbst in dem Objekt wohnen. Die Differenzierung erfolgt lediglich mit den Bezeichnungen „Mietzuschuss“ oder „Lastenzuschuss“. Keinesfalls also handelt es sich beim allgemeinen Wohngeld um „Mietergeld“, sondern vielmehr um eine solidarische Unterstützung des familiengerechten Wohnens. Maßgeblich ist demnach nicht das Eigentumsverhältnis, sondern die aktuell zu tragende Belastung.

Wonach wird der Wohn-Zuschuss berechnet?

Für die etwaige Bewilligung sind zunächst drei Faktoren ausschlaggebend: die Anzahl der zum Haushalt rechnenden Personen, das Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder sowie die Höhe der Miete bzw. Belastung, wobei hier die Höchstgrenzen der Zuschussfähigkeit beachtet werden müssen. Wer nicht aufgrund des bereits anderweitig berechneten Leistungsanspruchs vom Wohngeldbezug – beispielsweise als Empfänger von Arbeitslosenentgelt II – de facto ausgeschlossen ist, hat die Möglichkeit, das allgemeine Wohngeld bei der regional zuständigen Wohngeldstelle zu beantragen.

Anspruch auf Wohngeld? Antworten kann der Wohngeldrechner geben

Als unkomplizierte Orientierungsmöglichkeit für die Frage, ob sich ein Antrag auf Wohngeld lohnt, können Interessenten einen kostenlosen Wohngeldrechner im Internet nutzen. Anonymisiert werden hier in mehreren Stufen die zur Berechnung notwendigen Informationen eingegeben, woraufhin anschließend eine (nicht rechtsverbindliche) Aussage erstellt wird, inwieweit der Antrag auf Wohngeld von einem positiven Bescheid gekrönt sein kann, respektive welcher Zuschuss erwartet werden darf. Zumal die exakte Höhe der gewährten Förderung letztlich von der jeweiligen Familiensituation abhängig ist und Grenz- wie auch Ausnahmefälle in einer solchen Internet-Dienstleistung schwierig darstellbar sind, haben die Wohngeldrechner keine Rechtsverbindlichkeit, können aber durchaus bereits im Vorfeld eine hilfreiche Prognose erstellen.

Mit einem Wohngeldrechner kann jeder selbst – wenigstens rudimentär – prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht und das Ausfüllen der Unterlagen lohnenswert scheint. Nicht nur, wenn die Berechnung eine positive Antwort gibt, sollte man anschließend die kompletten Unterlagen mitsamt Kopie des Mietvertrags, der Einkommensnachweise usw. in bei der zuständigen Wohngeldstelle (üblicherweise beim Bezirksamt) einreichen. Vielmehr zeigt sich das auch in jenen Fällen als durchaus ratsam, in denen sich bei der Wohngeldberechnung Grenzwerte ergeben, die nur von den Mitarbeitern der Ämter letztgültig beurteilt werden können. Für den Antrag auf Wohngeld genügt die Schriftform. Das will sagen: Es reicht völlig aus, wenn Sie ihn per Post schicken; persönlich müssen sie nicht erscheinen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass manches im Formular vergessene Kreuz, manche nicht schlüssige Antwort im persönlichen Gespräch mit dem Sachbearbeiter unkomplizierter und zügiger gefunden wird.

Artikelbild: © Gena96 / Shutterstock


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