Kategorie: Die Renovierung

  • Trinkwasser selbst gemacht: Wasseraufbereitung Zuhause

    Trinkwasser selbst gemacht: Wasseraufbereitung Zuhause

    Trinkwasser ist des Menschen wichtigstes Lebensmittel und Grundvoraussetzung zum Überleben für das Wohlbefinden und die Vitalität. Während in Deutschland und anderen fortgeschrittenen Ländern Wasser problemlos und zu moderaten Preisen erhältlich ist, sieht es in anderen Ländern weniger gut aus. Aber auch in der Bundesrepublik zahlt man mittlerweile immer mehr für das Wasser. Das Thema Wasseraufbereitung Zuhause gewinnt immer mehr an Bedeutung.

    Wie gesund ist unser Trinkwasser?

    Jeder Deutsche verbraucht durchschnittlich 128 Liter Trinkwasser am Tag. Erstaunlich, dass wir davon nur etwa fünf Liter fürs Kochen und Trinken nutzen. Dennoch muss sich jeder Mensch auf die Qualität des Wassers verlassen können. In der Regel ist das auch problemlos möglich, schließlich werden Rohre und Leitungen täglich überprüft und der Schadstoffgehalt sowie die Bakterienbelastung laufend überwacht. Das Problem geht in den meisten Fällen auch nicht von den Wasserversorgern aus, schließlich sind sie für das, was im heimischen Keller zugeht, nicht verantwortlich. Alte, verschmutzte Rohre und Leitungen können das Wasser mit Schwermetallen belasten.

    Mögliche Gefahren im Trinkwasser

    Das sogenannte Stagnationswasser, also Wasser, das mehrere Stunden in den Leitungen gestanden hat. Hier können sich unter Umständen Schadstoffe wie Kupfer, welches in Hausinstallationen am häufigsten genutzt wird, anreichern. Zwar ist Kupfer ein lebenswichtiges Spurenelement, in hohen Dosierungen kann es allerdings gefährlich werden, gerade für Kleinkinder und Säuglinge. Die Kupferaufnahme über lange Zeit kann zu schweren Leberschäden führen. Auch neue Kupferrohre können problematisch sein, da sich hier noch keine Schutzschicht gebildet hat. Besitzt das Wasser einen hohen Säure-Wert, kann sich das Kupfer im Wasser lösen. Der noch tolerable Grenzwert liegt bei zwei Milligramm je Liter.

    Neben Leitungen können auch Armaturen die Ursache für Schwermetallbelastung im Trinkwasser sein. Wasser, dass sich in verchromten Armaturen ansammelt, kann hohe Konzentrationen von Nickel besitzen. Für immerhin ein Sechstel der Bevölkerung führt Nickel zu allergischen Reaktionen. Die Ursache sind Darmbeschwerden und um schlimmsten Fall sogar Hirnschäden. So hohe Konzentrationen sind allerdings die Ausnahme. Der Grenzwert für Nickel liegt übrigens bei 20 Mikrogramm je Liter.

    Tipps für eine gute Wasserqualität

    1. Stagnationswasser vermeiden: Den Weg vom Wasserversorger bis zum eigenen Wasserhahn sollte das Trinkwasser immer möglichst schnell zurücklegen. Fließt das Wasser über längere Zeit nicht, „stagniert“ es. Dieses Stagnieren ist mit einem abgelaufenen Verfallsdatum von Lebensmitteln zu vergleichen. Laut dem Umweltbundesamt sollte man Trinkwasser, welches mehr als vier Stunden stagniert hat, nicht zur Zubereitung von Getränken oder Speisen nutzen. Frisches Wasser ist daran zu erkennen, dass es kühler aus der Leitung kommt.
    2. Planung & Wartung: Beim Neubau sollten Installationen, die erst später zum Einsatz kommen, nicht mit Wasser gefüllt werden. Leitungen, die selten zum Einsatz kommen, verbindet man mit verbrauchsintensiven Endpunkten wie Spül- oder Waschmaschinen. Für Trinkwasser-Installationen kommen folgende Werkstoffe zum Einsatz:
      • Kupfer
      • Edelstahl
      • verzinkter Stahl
      • Kunststoffe und Verbundwerkstoffe
    3. Allergiker aufgepasst: Gerade Allergiker müssen darauf achten, welche Leitungen im eigenen Haus verbaut sind. In einigen Regionen der Bundesrepublik sind noch Bleirohre zu finden. Diese sind für das Trinkwasser besonders schädlich. Mieter sollten sich beim Vermieter oder einem SHK-Fachmann erkundigen, wie es mit der Installation aussieht.
    4. Trinkwasser untersuchen lassen: Mithilfe einer fachgerechten Analytik und Probenahme können Sie feststellen, ob die Qualität des Trinkwassers in Ordnung ist. Jedes Bundesland besitzt akkreditierte Untersuchungsstellen, die an dieser Stelle helfen können.
    5. Wasserfilter: Wenn es Probleme mit dem Trinkwasser gibt, können zum Beispiel Wasserfilter (Osmoseanlage) zur Wasseraufbereitung eingebaut werden. Für die Verwendung von einem Wasserbehandler ist darauf zu achten, dass er anerkannten Technikregeln entspricht. Hinweise liefern die beiden Prüfzeichen „DVGW“ oder „DIN/DVGW“ (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.). Es gibt allerdings auch Geräte ohne Prüfzeichen, die den Regeln entsprechen.
    6. Neuinstallation: Bei Neuinstallationen sollte ein Fachmann ran. Längst nicht jedes Material eignet sich für Wasser. Und welches Material geeignet ist, hängt wiederum mit der Wasserzusammensetzung zusammen. Der PH-Wert sowie der Gehalt und die Härte organischer Stoffe spielen eine große Rolle.

    Artikelbild: © Alexander Hoffmann / Shutterstock

  • Energetische Sanierung: Die Gebäudehülle aufwerten

    Energetische Sanierung: Die Gebäudehülle aufwerten

    Angesichts klimatischer Veränderungen strebt die Bundesregierung einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 an. Solche Ziele sind durch Neubau alleine nicht erreichbar. Es wird somit notwendig, bestehende Gebäude energetisch zu sanieren. Leider sind Menschen nicht die größten Fans von Veränderungen und schieben die notwendigen Investitionen so lange auf, bis sie die Energiepreise nicht mehr tragen können. Was viele nicht wissen: Eine energetische Sanierung bringt nicht nur hohe Energieersparnisse, Interessierte können auch von staatlichen Förderungen profitieren.

    Was ist die „Energetische Sanierung“?

    Der Begriff bezeichnet im Wesentlichen die Modernisierung beziehungsweise Verbesserung der thermischen Gebäudehülle. Ziel einer energetischen Sanierung ist es, den Energieverbrauch zu minimieren sowie die Lüftungswärmeverluste zu senken. Für den größten Wärmeverlust sind Heizung, Fenster, Wände, Dach und der Boden verantwortlich, wie in der Grafik zu sehen ist.

    Wärmeverluste
    Wärmeverluste

    Entscheidend für eine erfolgreiche Sanierung ist nicht die Stärke des Dämmstoffes, sondern die lückenlose Verbesserung der Gebäudehülle. Wichtig ist es, nicht ausschließlich einen Teil des Gebäudes zu betrachten, da es ansonsten zu Bauschäden kommen kann. Bei der Sanierung ist das Gebäude viel mehr als eine Einheit anzusehen. Im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse kann dann die Entscheidung getroffen werden, ob sich die energetische Sanierung wirtschaftlich lohnt oder ob ein Neubau die klügere Wahl ist.

    Hauptziele der energetischen Sanierung

    Folgende Zielstellungen sind mit der energetischen Sanierung von Immobilien verbunden:

    1. Ökologie: Zwar wurden ältere Gebäude den damaligen Forderungen entsprechend gebaut, sie entsprechen aber nicht mehr den aktuellen Anforderungen der Nutzer. Höhere Temperaturen und Feuchtebelastung, sowie mehr temperierte Räume führen zu einem unzeitgemäßen CO2-Ausstoß. Mit einer wirksamen wärmetechnischen Ernüchterung des Gebäudes lässt sich nicht nur der Ressourcenverbrauch verringern, sondern gleichzeitig auch die Umwelt schützen.
    2. Ökonomie: Mit einer Sanierung soll der Wert der Immobilie erhalten werden. Zum einen sinken die Kosten für den Energieverbrauch deutlich. Gleichzeitig verringern sich auch die Instandhaltungskosten, während der Wiederverkaufswert des Gebäudes steigt.
    3. Nutzungsqualität: Eine erfolgreiche energetische Sanierung steigt die Nutzungsqualität eines Gebäudes. Hier spielen Themen wie die Luftqualität und der thermische Komfort eine wichtige Rolle. Eine Wärmedämmung der Außenwände bringt immer eine Erhöhung der Wandtemperaturen mit sich, die automatisch das Behaglichkeitsempfinden der Bewohner verbessert. In Kombination mit einer energieeffizienten Lüftungsanlage kann verbrauchte Luft ohne große Wärmeverluste abgeführt werden. Für Allergiker ist zudem die Filterung der Zuluft interessant, damit die Innenraumluft möglichst pollenfrei ist.
    4. Nachhaltigkeit: Eine richtig durchgeführte Gebäudesanierung trägt zur Vermeidung von Bauschäden bei. Gut gedämmte Bauteile können zum Beispiel die Bildung von Schimmel verhindern. Mechanische Lüftungsanlagen führen überschüssige Raumfeuchte ab, die sich gerade nachts bildet, wenn die Bewohner schlafen.

    http://www.youtube.com/watch?v=8g1UyOADRCg

    Wichtig: Bei energetischen Sanierungen müssen immer die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden:

    • Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinspargesetz – EnEG)
    • Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV)
    • Bauordnungen der Länder

    Artikelbild: © auremar / Shutterstock
    Wärmeverluste: © HeimHelden.de

  • Generalunternehmer oder Einzelbeauftragung – was ist die bessere Wahl?

    Generalunternehmer oder Einzelbeauftragung – was ist die bessere Wahl?

    Fragen über Fragen. Möchte ich es mir einfach machen oder möchte ich sparen? Lasse ich die Arbeiten von einzeln beauftragten Firmen ausführen oder beauftrage ich einen Generalunternehmer? Wer den Hausbau plant sich mit all den Details beschäftigt, der wird früher oder später vor eine wichtige Entscheidung gestellt.

    Ganz so einfach kann man sich die Entscheidung allerdings nicht machen. Ein Generalunternehmer ist nicht immer die bequemere Wahl und eine Einzelbeauftragung muss nicht in allen Fällen günstiger sein. Es gibt mehrere Kriterien, nach denen man sich entscheiden sollte.

    Um entscheiden zu können, welches die bessere Wahl ist, ist es am besten, sich die Definitionen genauer anzusehen:

    Der Generalunternehmer: Der Generalunternehmer erbringt sämtliche (bzw. einen Großteil) der Bauleistungen, welche für die Errichtung des Gebäudes erforderlich sind. Das Gebäude wird vom Generalunternehmer (abgekürzt: GU) meist schlüsselfertig erstellt. Der Bauvertrag wird als Generalunternehmervertrag geschlossen. Der Bauherr schließt einen Vertrag mit dem GU ab, der GU wiederum erledigt einige Bauleistungen selbst, gibt jedoch auch viele Bauleistungen an andere Firmen ab und schließt mit diesen Verträge ab. Der Bauherr jedoch hat nur einen Vertrag mit dem GU. Meist erstellen Generalunternehmer den Rohbau weitestgehend selbst, andere ausführende Firmen werden unterbeauftragt für Holzarbeiten, Dacharbeiten, Malerarbeiten, Fenster, usw.

    Einzelbeauftragung: Bei Einzelbeauftragungen wird jedes Gewerk (Rohbau, Dachdecker, Maler, Elektroarbeiten, usw.) separat beauftragt. Der Bauherr schließt mit jedem dieser Unternehmen einzeln Verträge ab. Bei Einzelbeauftragungen haben Bauherr und Architekt somit mehrere Ansprechpartner. Die Gewerke werden untereinander nicht von einem Generalunternehmer koordiniert. Diese Aufgabe übernimmt in der Regel der Architekt. Vorab werden bei Einzelbeauftragungen die verschiedenen Gewerke meist einzeln ausgeschrieben. Die ausführenden Firmen geben dann Angebote ab.

    Beide Varianten haben Vor- und Nachteile. Man muss somit von Fall zu Fall entscheiden, welche Variante die bessere für einen ist. Der Architekt des Vertrauens sollte einem bei dieser Entscheidung tatkräftige Unterstützung zukommen lassen. Er weiß meist am besten, welcher der beiden Wege für den eigenen, spezifischen Fall, der bessere ist. Trotzdem sollte man die Vor- und Nachteile selbst kennen, um mitreden zu können:

    Was spricht für den Generalunternehmer?

    Für einen Bauherrn bietet ein Generalunternehmer-Vertrag vor allem den Vorteil, dass es nur einen einzigen Vertrag gibt. Kommt es während des Baus zu Problemen oder werden nach Fertigstellung Mängel festgestellt, so muss sich der Bauherr nur an den Generalunternehmer wenden und hat nicht mehrere Ansprechpartner, die sich alle gegenseitig beschuldigen. Mängel können oft nur schwer einem einzelnen der verschiedenen Gewerke zugeordnet werden. Bei GU-Verträgen ist jedoch der Generalunternehmer allein in der Mängelbeseitigungspflicht und kann sich nicht herausreden.

    Hinzu kommt, dass bei einem GU-Vertrag die Koordination zwischen den Gewerken nicht vom Bauherr bzw. vom Architekten geleistet werden muss. Der Architekt kann diese Leistung somit auch nicht in Rechnung stellen. Nicht jedes Architekturbüro ist auch in Sachen Gewerke-Koordination gut aufgestellt und erfahren. Hier kann einiges schief gehen, was bei GU-Verträgen schlichtweg nicht in der Verantwortung von Bauherr und Architekt liegt.

    Was spricht für die Einzelvergabe?

    Das höhere Preisniveau ist sicherlich das wichtigste Kriterium, sich gegen einen GU zu entscheiden. Der Generalunternehmer benötigt schließlich ohne Zweifel eine angemessene Vergütung für seine Koordinierungsarbeiten zwischen den einzelnen Gewerken. Es ist üblich, dass der Generalunternehmer für einige Gewerke Subunternehmer beauftragt, und die in Rechnung gestellten Leistungen dieser Firmen dann mit einem Aufschlag von 15% an den Bauherren weitergibt. Durch diese 15% sichert sich der GU seine Koordinierungs-Vergütung und auch eine Risiko-Vergütung. Jedoch muss man fairerweise dazu sagen, dass der GU seine Subunternehmer auch meist günstiger beauftragen kann, als es ein Bauherr allein könnte. Somit relativieren sich die 15%.

    Ein weiterer Nachteil ist, dass man ein gewisses Maß an Kontrolle an den GU abtritt. Wer einzeln beauftragt, hat natürlich alle Zügel selbst in der Hand. Dies kann in manch einer Situation auch von Vorteil sein, vor allem bei der Auswahl der ausführenden Firmen. Falls Sie für gewisse Aufgaben die Firma ihres Vertrauens einsetzen möchten, so sind Sie nur mit der Einzelvergabe in der Lage mitzureden, welche Firma für welches Gewerk ausgewählt wird.

    Alternativen

    Neben dem generalunternehmer und der Einzelvergabe gibt es auch noch ein paar alternative Möglichkeiten, die vielleicht nicht ganz so üblich sind, aber durchaus vorkommen. In manchen Fällen kann es durchaus sinnvoll sein, eine dieser Alternativen zu wählen. Zwei der Wichtigsten sind Teil-Generalunternehmer und Totalunternehmer.

    Teil-Generalunternehmer: Eine Alternative sind sogenannte Teil-Generalunternehmer. Hier werden nur manche Gewerke bei einem GU beauftragt. Einige Gewerke werden in Einzelvergabe an (selbst ausgewählte) Firmen vergeben. Ein Beispiel: Die Baukonstruktion (Dach, Fassade, Rohbau) wird über einen Teil-Generalunternehmer beauftragt. Weitere Gewerke wie Malerarbeiten, Elektroarbeiten, usw. werden separat beauftragt. Auf diese Weise kann man zusammenhängende Gewerke dem GU überlassen, andere Gewerke aber unter der eigenen Kontrolle belassen. Diese Vorgehensweise ist durchaus praktikabel und in gewissen Fällen auch sehr üblich. Sie ermöglicht die logische Zusammenfassung von Gewerken, die einen hohen Koordinierungsbedarf untereinander haben.

    Totalunternehmer: Der Totalunternehmer (abgekürzt: TU) übernimmt nicht nur die Bauleistungen (siehe GU), sondern zusätzlich auch einen Großteil (oder sogar alle) der planerischen Leistungen. Der TU beauftragt somit auch Planer selbst (z.B. den Architekten oder den Statiker). Der Bauherr hat lediglich einen Vertrag mit dem Totalunternehmer. Dieser koordiniert alle Planer und Baufirmen. Sämtliche Verträge schließt der TU auf seinen eigenen Namen und nicht auf den Namen des Bauherrn ab. Den Planern und ausführenden Firmen gegenüber tritt der Totalunternehmer als Bauherr auf. Zu dem eigentlichen Bauherrn haben diese keine vertragliche Beziehung.

    Fazit

    Es lässt sich nur von Fall zu Fall entscheiden, welche die bessere Wahl ist. Es macht durchaus Sinn, sich Angebote von Generalunternehmern einzuholen und diese mit Einzelbeauftragungen zu vergleichen. Dabei muss man jedoch unbedingt auch bedenken, dass die zusätzlichen Koordinierungskosten bei einem Generalunternehmer auch bei Einzelbeauftragung zu erwarten sind. Jedoch tauchen diese dann an anderer Stelle auf. Bei vielen Bauvorhaben ist aber durchaus eine Einzelvergabe oder der Einsatz eines Teil-generalunternehmers sinnvoller.

    Artikelbild: © Kzenon / Shutterstock