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  • Photovoltaik mieten – welche Vorteile ergeben sich für Hausbesitzer?

    Photovoltaik mieten – welche Vorteile ergeben sich für Hausbesitzer?

    Eine Solaranlage auf dem Dach bietet Hausbesitzern die Möglichkeit, die Stromkosten im Haushalt deutlich zu senken. Doch hohe Anschaffungskosten für die Solarmodule sind für viele Immobilieneigentümer ein Hindernis, weshalb die Miete einer PV-Anlage zur attraktiven Alternative geworden ist. Wir schauen uns an, wie gemietete Systeme im Kostenvergleich abschneiden und von welchen Vorteilen Sie als Hausbesitzer profitieren.

    Vorteile einer Photovoltaikanlage zur Miete

    Kein Kapital für den Kauf notwendig

    Für die Popularität des Mietmodells sind die zahlreichen Vorteile im Vergleich zur Anschaffung der eigenen Solaranlage entscheidend. Punkten können die Mietanlagen vor allem dadurch, dass die anfänglichen Investitionskosten vollständig vom Vermieter des Systems getragen werden. Wenn Sie von der Sonnenenergie für Ihren Haushalt profitieren und von Schwankungen bei den Stromkosten weitgehend unabhängig werden möchten, müssen Sie für eine eigene PV-Anlage mit hohen Anfangskosten kalkulieren. Für Systeme mit einer Leistung von 5 – 10 kWp werden Preise von 10.000 bis 20.000 € beim Kauf aufgerufen. Im Mietmodell sind die Anlagen mit Preisen ab 50 € pro Monat hingegen erheblich leichter finanzierbar.

    Vermieter der PV-Anlage übernimmt Konstruktion, Wartung und Co.

    Auch die Übernahme der Konstruktion auf dem Dach, die Verkabelung der Module und die Instandhaltung durch einen Fachbetrieb überzeugt viele Eigenheimbesitzer, die sich bei Reparaturen auf das vermietende Unternehmen verlassen können. Kommt es zu einem Defekt bei Wechselrichter oder Solarmodulen, werden diese schnell ausgetauscht, sodass sich die Mieter um wenig kümmern müssen. Mit dem Mietvertrag ist der Aufwand im Vergleich zur Konstruktion der eigenen PV-Anlage deutlich geringer.

    Lassen Sie im Vertrag festhalten, für welche Wartungsarbeiten oder Instandhaltung bei Solarmodulen und Verkabelung der Fachbetrieb verantwortlich ist. Damit vermeiden Sie spätere Probleme, wer für welche Kosten aufkommen muss.

    Nachteile einer gemieteten Solaranlage

    Höhere Kosten über die Laufzeit als beim Kauf

    Nachteile ergeben sich für bei gemieteten Solaranlagen vor allem, wenn man die Kosten über die gesamte Vertragslaufzeit betrachtet. Zwar fallen die Anschaffungskosten weg, doch werden die Vermieter der PV-Systeme durch den Mietpreis entschädigt. Im Vergleich zum Kauf der eigenen Solaranlage müssen Sie laut Verbraucherzentrale mit 50 % bis 100 % höheren Kosten für die gleiche Leistung auf der Dachfläche rechnen.

    Mieter sind weiterhin für Steuern verantwortlich

    Trotz des Versprechens vieler Anbieter, den Aufwand für Mieter der Solaranlage auf Null zu reduzieren, ist dies in der Praxis nicht möglich. Wartung und Instandhaltung werden zwar durch einen Fachbetrieb übernommen, doch steuerliche Aspekte sind weiterhin zu beachten. Sorglos können Sie nach dem Unterzeichnen des Mietvertrags nicht sein, sondern müssen sich zu den anfallenden Steuern informieren.

    Keine Förderung für gemietete PV-Anlagen

    Von der Förderung bei Solaranlagen, mit der laut Bundesregierung die Energiewende zum Ökostrom bis 2035 abgeschlossen sein soll, können Sie bei gemieteten Systemen nicht profitieren. Zwar können Sie auch mit der Mietanlage Strom erzeugen, doch Fördermittel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder anderen staatlichen Programmen erhalten Sie nicht. Dadurch müssen Sie den Mietpreis in voller Höhe selbst tragen.

    Ist es sinnvoll, eine Photovoltaikanlage zu mieten?

    Eigenverbrauch ermitteln

    Ähnlich wie bei der Konstruktion einer eigenen Solaranlage lohnt sich die Miete eines Systems besonders, wenn Sie einen hohen Eigenverbrauch haben. Wird das E-Auto mit der Wallbox tagsüber geladen, Sie arbeiten im Homeoffice oder Waschmaschine/Trockner laufen am Tag, kann der auf dem Dach erzeugte Sonnenstrom selbst im Mietmodell günstiger sein. Ist der Strombedarf tagsüber hingegen gering, muss die erzeugte Energie entweder im Speicher gespeichert oder in das Stromnetz eingespeist werden. Eine Solaranlage mit niedrigem Eigenverbrauch macht in der Regel weder bei Miete noch bei Kauf Sinn.

    Maximale Leistung für das Hausdach berechnen

    Vor der Anschaffung sollten Sie ebenfalls ausrechnen, für wie viele Solarmodule das Hausdach Platz bietet. Erzeugter Strom, der nicht im Haushalt verbraucht wird, kann in das Stromnetz eingespeist werden und von den Stromversorgern wird eine Vergütung gezahlt. Alternativ kann überschüssiger Strom in einem Stromspeicher zwischengelagert und nachts genutzt werden. Die Größe des Hausdachs spielt bei gemieteten Anlagen vor allem aufgrund der Kosten für die Konstruktion der Solarmodule eine Rolle. Diese sind Teil der Mietkosten und wachsen kaum mit der Anzahl der verbauten Solarmodule. Dadurch können Ihre Kosten pro Kilowatt Leistung bei kleinen PV-Anlagen höher sein. Es muss also eine bestimmte Dachfläche vorhanden sein, damit sich das Mieten von Photovoltaik lohnt.

    Mietanlage als Alternative bei Handwerkermangel

    Sinnvoll kann eine Miete der Photovoltaikanlage auch sein, wenn Sie keine Angebote von Fachbetrieben für die Errichtung einer eigenen Solaranlage erhalten. Viele Solarteure sind entweder ausgebucht oder mehr an lukrativen Projekten für Solarparks oder große PV-Systeme interessiert. In diesem Fall sind die gemieteten Solarmodule einen Blick wert, denn die Vermieter bieten weiterhin Solarmodule für Privatpersonen an.

    Wie hoch ist die Miete für eine Photovoltaikanlage?

    Der Mietpreis für die PV-Anlage ist von Faktoren wie der Größe der Solaranlage, der Leistung in kWP oder der Vertragslaufzeit abhängig. Angebote für kleinere Anlagen ohne Speicher sind bereits ab etwa 50 € im Monat verfügbar, während größere Systeme mit knapp 10 kWP und einem Batteriespeicher im Bereich von 150 € im Monat liegen. Damit ergeben sich über eine Laufzeit von etwa 20 Jahren Gesamtkosten von 12.000 bis 36.000 € bei den meisten Anbietern. Die genauen Bedingungen für die Miete der Solaranlage richten sich nach Ihrer Dachfläche, sodass Sie dazu eine Beratung mit den Anbietern vereinbaren sollten.

    Worauf ist im Vertrag für die Miete der Photovoltaikanlage zu achten?

    Wie lange läuft der Vertrag für die gemietete Solaranlage?

    Die durchschnittliche Mietdauer für PV-Systeme liegt bei den Anbietern auf dem Markt bei etwa 20 Jahren. Für diese Laufzeit sind Sie an die Miete Ihrer Solaranlage gebunden und sollten für die Berechnung der Rentabilität von diesem Zeitraum ausgehen. Eine Verlängerung nach Ablauf der Mindestdauer ist je nach Anbieter möglich.

    Was passiert nach Ablauf des Mietvertrags?

    Im Vertrag sollte festgehalten werden, was nach Vertragsende mit der PV-Anlage passiert. Kommt es zu einem Rückbau durch den Anbieter und fallen dadurch Kosten für Eigenheimbesitzer an? Oder ist eine Übernahme der Solaranlage nach Ablauf des Mietvertrages zum Festpreis möglich? Kann die PV-Anlage weitergemietet werden und zu welchem Mietpreis? Die jeweiligen Szenarien sollten bereits im Vertrag festgelegt sein, damit später keine Überraschungen auf Eigenheimbesitzer zukommen.

    Die Lebensdauer von modernen Solarmodulen übersteigt inzwischen zwar vielfach die Mindestvertragslaufzeit, doch nach den abgelaufenen 20 Jahren ist die Leistungsfähigkeit der PV-Anlage geringer als zu Beginn.

    Wer profitiert von der Einspeisevergütung für überschüssigen Strom?

    Entscheidend für die Rechnung, ob sich das Mieten einer Solaranlage lohnt, ist weiterhin die Nutzung des überschüssigen Stroms. Nicht verbrauchter Solarstrom wird ohne Batterie oder bei vollem Speicher in das Netz eingespeist und mit einer Einspeisevergütung durch die Stromversorger vergütet. Mit einer geplanten Einspeisevergütung von 6,93 Cent für Ökostrom nach dem Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ändert sich die Kalkulation deutlich, je nachdem, ob die Beträge an Mieter oder Vermieter ausgezahlt werden. Beziehen Sie dies in Ihre Rechnung zur Rendite einer gemieteten Solaranlage mit ein.

    Welche Anbieter gibt es?

    Der Markt für die Miete von Photovoltaikanlagen ist inzwischen groß genug, dass sich mehrere Unternehmen etabliert haben. Dadurch sind Interessenten nicht an einen Anbieter gebunden, sondern können sich bei verschiedenen Firmen über die Kosten für eine Solaranlage informieren.

    Bekannte Anbieter für die Vermietung von Solaranlagen:

    • DZ-4
    • Eigensonne
    • Naturstrom
    • Sunvigo
    • Yello
    • Zolar

    Sie können Ihre Dachfläche ebenfalls an Unternehmen verpachten. Durch die gesunkenen Einspeisevergütungen ist das Pachten eines fremden Dachs allerdings kaum mehr rentabel. Anbieter, die Interesse daran haben, das Dach von Eigenheimbesitzern zu pachten, haben sich größtenteils aus dem Markt zurückgezogen.

    Lohnt sich ein Stromspeicher bei der gemieteten Solaranlage?

    Ob sich die Anschaffung eines Stromspeichers in Kombination mit der PV-Anlage lohnt, hängt vom Verbrauch und der Verteilung des Strombedarfs ab. Ein Batteriespeicher ist nur sinnvoll, wenn der tagsüber gespeicherte Strom nachts verbraucht wird. Bleibt Ihr Verbrauch auch am Abend gering, sollten Sie auf einen Speicher verzichten und überschüssigen Solarstrom stattdessen an die Stromanbieter verkaufen. Wird Strom am Abend gebraucht, schneiden Sie dann trotz höherer Strompreise aus dem Netz finanziell besser ab. Achten Sie auf die passende Größe für den Batteriespeicher. Sowohl ein zu kleiner als auch ein überdimensionierter Stromspeicher kann die Berechnung der Rentabilität deutlich beeinflussen.

    Steuerliche Aspekte bei der Miete weiterhin relevant

    Als Mieter einer PV-Anlage müssen Gewinne, die Sie mit der Einspeisung von Strom erzielen, weiterhin versteuert werden. Dazu haben Sie, wenn die Einspeisevergütung an Sie ausgezahlt wird, die Wahl zwischen Umsatzsteuerpflicht und Kleinunternehmerregelung. Einnahmen aus der Einspeisung von nicht genutztem Solarstrom sind mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz zu versteuern.

    Bei gemieteten PV-Anlagen mit einer Leistung unter 10 kwP sollten Sie sich über die Möglichkeit informieren, Ihre Solaranlage als Liebhaberei einzustufen. In Verbindung mit der Kleinunternehmerregelung sind dann keine steuerlichen Aspekte mehr zu beachten und Sie können sorglos Sonnenstrom erzeugen.

    Zusammenfassung

    Das Mieten einer Photovoltaikanlage ist sinnvoll, wenn Sie einen hohen Eigenverbrauch mit Homeoffice, Wallbox und Co. haben und Ihnen die Anschaffungskosten für die eigenen Solarmodule zu teuer sind. Ob sich das Mietmodell für Sie lohnt, müssen Sie auf Basis Ihres eigenen Strombedarfs und der möglichen Leistung an Ihrem Standort berechnen. Im Vergleich zur eigenen PV-Anlage ist die Rentabilität der gemieteten Solarmodule in der Regel geringer.

  • Solarkataster

    Solarkataster

    Eine Photovoltaikanlage findet sich auf immer mehr deutschen Dächern, doch nicht an jedem Standort ist die Stromgewinnung aus Sonnenenergie rentabel. Bei der Kalkulation, ob sich eine Solaranlage lohnt, helfen Solarkataster. In den Karten ist die durchschnittliche Sonneneinstrahlung für die Region verzeichnet und es werden gesammelte Daten zu bestehenden Gebäuden angezeigt. Wie hilfreich das Solarkataster bei der Planung einer PV-Anlage ist und wie die Karte funktioniert, stellen wir Ihnen im Folgenden näher vor.

    Was ist ein Solarkataster?

    Ein Solarkataster ist eine Karte, die in der Regel von Gemeinden und Städten erstellt wurde, um den möglichen Ertrag von Solarenergie an verschiedenen Standorten besser einschätzen zu können. Das Kataster basiert auf Laserscandaten und hochauflösenden Luftbildern, die Dachflächen im Ortsgebiet auf der Karte darstellen. Damit werden bestehende Gebäude dargestellt und auch Dachgröße, Neigung oder Ausrichtung sind in vielen Fällen eingepflegt.

    Für jedes Gebäude kann nun anhand der durchschnittlichen Einstrahlung der Sonne die Eignung für eine PV-Anlage berechnet werden. Dadurch können sich Hauseigentümer vor der Entscheidung für eine Solaranlage genau informieren, welche Leistung am Wohnort und mit der verfügbaren Fläche auf dem Dach realistisch ist. Die Daten für bestehende Immobilien sind im Solarkataster bereits korrekt eingezeichnet und mit der Ergänzung von weiteren Informationen zu Ihrem Haushalt ergeben sich sehr realistische Werte.

    Unter den Namen Energieatlas oder Solaratlas finden Sie auch Karten, in denen vorhandene Solaranlagen in Ihrer Region verzeichnet sind. Diese unterscheiden sich von einem Solarkataster und sind weniger hilfreich für die Entscheidung zum Kauf einer PV-Anlage.

    Welche Informationen finde ich im Solarkataster?

    Sonneneinstrahlung am Wohnort

    Über die Rentabilität einer PV-Anlage oder von Solarthermie entscheidet vor allem die Sonneneinstrahlung am Standort. Deshalb berücksichtigt das Solarkataster die monatliche und jährliche Einstrahlung, die auf das Dach trifft. Dazu werden farbliche Legenden verwendet, die schnell darstellen, wie gut die Sonnenstrahlung auf Ihrem Dach ist. Sie sehen schnell, wie viel Sonne im Jahr Ihr Standort erhält und ob dies für die Errichtung einer rentablen Solaranlage ausreicht.

    Übersicht über bestehende Gebäude

    Neben Informationen über die Einstrahlung der Sonne sind in der Karte auch vorhandene Gebäude durch Laserscandaten und Luftbilder erfasst worden. Damit sind die richtige Dachfläche, die Ausrichtung und die Neigung sowie die Verschattung Ihrer Immobilie bereits im Kataster enthalten. Durch die genannten Parameter können sich große Unterschiede von einem Haus zum Nachbarn ergeben. Erst die gleichzeitige Betrachtung der Sonneneinstrahlung am Wohnort in Kombination mit den individuellen Daten zu Ihrem Dach lässt eine verlässliche Berechnung zu, wie rentabel der Betrieb einer PV- oder einer Solarthermieanlage für Sie ist.

    Wie funktioniert das Solarkataster?

    Um Ihren Standort auf die Eignung für die Installation einer Solaranlage zu überprüfen, rufen Sie zunächst das Solarkataster für Ihre Gemeinde auf. Danach geben Sie Ihre Adresse ein und erhalten im Optimalfall bereits eine Anzeige zur Dachneigung, Fläche und Ausrichtung. Je nach Art der Karte haben Sie nun verschiedene Möglichkeiten. In manchen Städten wird nur eine Legende angezeigt, mit der Sie einschätzen können, wie viel Ertrag eine Photovoltaikanlage an Ihrem Wohnort erzeugt. Andere Kataster bieten einen umfangreichen Rechner an, mit dem Sie bereits im Voraus genau kalkulieren können, ob sich eine PV-Anlage auf Ihrem Dach lohnt.

    Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Haus in dem Kataster angezeigt ist, können Sie in vielen Städten formlos Widerspruch gegen die Veröffentlichung einlegen. Die genauen Informationen zum formlosen Widerspruch finden Sie auf der Internetseite Ihrer Gemeinde oder bei Ihrer Stadtverwaltung.

    Welche Einstellungsmöglichkeiten bieten die Rechner für den Solaratlas?

    Bei vielen Solarkatastern ist ein Rechner enthalten, mit dem Sie die Anforderungen Ihres Haushalts detaillierter beschreiben können. Denn die erste Empfehlung, ob ein Gebäude für die Errichtung einer Photovoltaikanlage geeignet ist, wird lediglich auf Basis des Dachs (Fläche, Ausrichtung und Neigung) sowie der Sonneneinstrahlung am Standort getroffen. Mit den Rechnern können Sie eine private oder gewerbliche Nutzung, die Anzahl der Personen im Haushalt, den Besitz eines Elektroautos oder die Leistung der geplanten Solaranlage näher spezifizieren. Ebenso kann ein Stromspeicher oder die Kombination mit Solarthermie in die Berechnung miteinbezogen werden. Sogar die Abzahlung eines Kredits ist in manchen Kalkulationen enthalten.

    Mit allen diesen Angaben kann die Rentabilität von Photovoltaik unkompliziert errechnet werden und Sie finden schnell heraus, ab wie vielen Jahren eine PV-Anlage die Break-even-Schwelle erreicht. Ohne Solarkataster müssen Sie alle Informationen hingegen selbst sammeln und daraus die Kalkulationen erstellen. Für Laien bedeutet dies einen Aufwand von mehreren Stunden, während der Vorgang mit dem Rechner im Kataster in wenigen Minuten abgeschlossen ist. Greifen Sie deshalb auf die verfügbaren Rechner zurück, mit dem die Eignung Ihrer Immobilie für das Solarprojekt einfacher ermittelt werden kann.

    Potenzial für Solarthermieanlage lässt sich ebenfalls überprüfen

    Nicht nur für die Abschätzung von Photovoltaikanlagen ist das Kataster geeignet, sondern die Rentabilität von Solarthermieanlagen lässt sich mit den Karten ebenfalls kalkulieren. Wenn die Einstrahlung der Sonne am Standort stimmt, können Sie sowohl Ihren Strombedarf als auch Warmwasser und Heizung über die Sonnenenergie decken. Möglich ist ebenfalls eine Kombination von PV-Anlage und Solarthermie, die sich über die Jahre stark lohnen kann und den Haushalt von Strompreisschwankungen oder fossilen Brennstoffen unabhängiger macht.

    Mit Solarthermie lässt sich in den meisten Fällen der komplette Heizungs- oder Warmwasserbedarf im Haushalt nicht decken. Deshalb sollte die Anlage mit einer Wärmepumpe oder einer Gas-/Ölheizung verbunden werden.

    Wie sinnvoll ist die Nutzung eines Solarkatasters?

    Die Rentabilität einer PV-Anlage für Solarenergie errechnet sich aus verschiedenen Faktoren wie der direkten Sonneneinstrahlung ohne Verschattung, der verfügbaren Dachfläche sowie Ausrichtung und Neigung des Hausdachs. Diese Kriterien müssen Sie individuell für Ihr Haus einschätzen, um zu ermitteln, ob der Stromertrag einer Solaranlage die Anschaffungskosten ausgleicht. Mit dem Solaratlas, der bereits durch Luftbilder und Laserscandaten alle wichtigen Informationen enthält, gelingt dies einfacher und schneller.

    Falls für Ihren Wohnort ein hochauflösendes Kataster mit Daten zur Verfügung steht, sollten Sie dies nicht ungenutzt lassen. Dadurch lässt sich das Potenzial für den Ertrag Ihrer Photovoltaikanlage von Hauseigentümern deutlich besser ermitteln. Die Nutzung eines Solarkatasters zur Abschätzung der Rentabilität von Solar ist deshalb in jedem Fall sinnvoll.

    Für welche Gemeinden steht ein Solarkataster zur Verfügung?

    Die Solarkataster werden durch Städte, Landkreise oder Bundesländer unterhalten, sodass es keinen Solaratlas für Deutschland gibt. Verfügbar sind jedoch Kataster für Hessen, Bayern und andere Bundesländer. Ebenso sind Karten für einzelne Städte wie Aachen vorhanden. Am einfachsten finden Sie einen Solarkataster für Ihren Wohnort durch eine Google-Suche mit „Wohnort Solarkataster“ oder „Bundesland Solarkataster“. Sollten Sie damit keine Ergebnisse erzielen, können Sie sich bei Ihrer Stadtverwaltung informieren, ob dort Informationen zu einem Kataster für die Gemeinde vorliegen.

    Sollte kein Solarkataster vorhanden sein, können Sie vorschlagen, eine Karte mit der Sonneneinstrahlung zu erstellen. Angesichts der Kosten für Laserscandaten oder hochauflösende Luftbilder und der Aussicht, dass die Karte womöglich ungenutzt bleibt, müssen sich dafür aber im Voraus einige Einwohner finden, die an dem Kataster Interesse haben.

    Zusammenfassung

    Mit einem Solarkataster lässt sich schnell und einfach herausfinden, ob sich eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach lohnt. In der Karte sind neben der Sonneneinstrahlung für Ihr Haus auch die Dachneigung, Fläche und Ausrichtung eingezeichnet. Dadurch müssen Sie die Daten nicht mühsam zusammensuchen, sondern finden diese auf einen Blick im Kataster.

  • Umsatzsteuervoranmeldung für die Photovoltaikanlage – das müssen Sie beachten

    Umsatzsteuervoranmeldung für die Photovoltaikanlage – das müssen Sie beachten

    Wenn sich Betreiber einer Photovoltaikanlage für eine Regelbesteuerung entscheiden, um einen Vorsteuerabzug geltend zu machen, ist beim Finanzamt eine regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung (USTVA) einzureichen.

    Dadurch können die anfänglichen Kosten für die Errichtung einer neuen PV-Anlage sinken, aber im Gegenzug muss Umsatzsteuer für erzeugten und selbst verbrauchten Strom abgeführt werden. Was Sie bei der USTVA beachten sollten und welche Alternativen es zur Regelbesteuerung gibt, erfahren Sie im Folgenden.

    Muss ich eine Umsatzsteuervoranmeldung für eine private Photovoltaikanlage abgeben?

    Betreiber einer privaten Photovoltaikanlage sind steuerpflichtig, wenn ein Gewinn mit dem Verkauf von Solarstrom erzielt wird. Dieses Kriterium betrifft jedoch nur die Einkommenssteuer, während die Umsatzsteuer getrennt betrachtet wird. Eine Umsatzsteuervoranmeldung für die Photovoltaikanlage muss abgegeben werden, falls Sie sich für die Regelbesteuerung entscheiden.

    Dann müssen Sie Umsatzsteuer auf selbst verbrauchten als auch für an Netzbetreiber verkauften Solarstrom abführen. Unter die Umsatzsteuerpflicht fallen Betreiber einer Solaranlage nur dann, wenn erzeugter Strom in das Stromnetz eingespeist und verkauft wird.

    Vorteil der Entscheidung für die USTVA ist der Abzug der Vorsteuer oder Umsatzsteuer, die bei einer PV-Anlage mit dem normalen Mehrwertsteuersatz von 19 % einen großen Teil der Anschaffungskosten ausmacht. Die Regelbesteuerung gilt mindestens fünf Jahre, aber danach ist ein Wechsel zur Kleinunternehmerregelung möglich. Dadurch kann anfangs der Vorsteuerabzug geltend gemacht und später darauf verzichtet werden.

    Durch Abschreibungen (AfA) auf die Photovoltaikanlage können Sie die Anschaffungskosten weiterhin steuerlich berücksichtigen. Dazu können Sie zum Beispiel eine lineare Abschreibung mit 5 % im ersten und jedem Folgejahr oder eine Sonderabschreibung mit 20 % wählen.

    Alternativen zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung

    Kleinunternehmerregelung bei geringem Umsatz

    Als Alternative zur Regelbesteuerung können sich die Betreiber einer Photovoltaikanlage für die Kleinunternehmerregel entscheiden und nach § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UstG) keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Als Kleinunternehmer müssen Sie für das Einspeisen von Überschüssen in das Stromnetz keine Umsatzsteuer abführen und keine Umsatzsteuererklärung abgeben.

    Die aktuelle Grenze für die Strommenge, die Sie als Kleinunternehmer einspeisen dürfen, liegt seit dem Kalenderjahr 2020 bei 22.000 € brutto. Zu beachten ist, dass diese Grenze für alle unternehmerischen Tätigkeiten gilt. Liegt die PV-Anlage unter den 22.000 €, aber mit weiteren Einkünften aus selbstständiger Arbeit steigt der Umsatz über diese Summe, kann die Kleinunternehmerregelung nicht mehr gewählt werden.

    Bei den meisten privaten Photovoltaikanlagen reicht die Grenze der Kleinunternehmerregelung aus, um nicht umsatzsteuerpflichtig zu werden. Deshalb ist genau nachzurechnen, welche Umsatzgrenzen Sie durch die Einspeisevergütung für den Stromverkauf und die Leistung Ihrer Solaranlage erreichen.

    Steuerpflichtig sind Sie für Einkünfte aus der Vergütung für verkauften Strom weiterhin und müssen diese bei der Einkommensteuer berücksichtigen. Deshalb muss die Versteuerung auch als Kleinunternehmer in der Einkommensteuererklärung erfolgen.

    Solaranlage ohne Gewinnerzielungsabsicht

    Eine Ausnahme von der Umsatzsteuervoranmeldung erhalten zudem die Betreiber einer Solaranlage ohne Gewinnerzielungsabsicht, die als Liebhaberei gilt. Bei dieser Vereinfachungsregel entfällt nicht nur die Erklärung der Umsatzsteuer, sondern die Einnahmen müssen auch in der Steuererklärung für die Einkommensteuer nicht angeführt werden. Diese Möglichkeit ist bei kleinen Anlagen, die kaum Strom an Netzbetreiber verkaufen und keinen hohen Strompreis erzielen, besonders attraktiv.

    Voraussetzungen für die „Liebhaberei“ bei PV-Anlagen:

    • Gesamtleistung aller PV-Anlagen von maximal 10,0 kW/kWp
    • Erzeugter Strom wird selbst verbraucht
    • Die Photovoltaikanlage wurde nach dem 31. Dezember 2003 oder vor mehr als 20 Jahren errichtet

    Was kann ich bei der Mehrwertsteuer absetzen?

    Der Grund für die Entscheidung von vielen PV-Anlagen-Besitzern für eine Regelbesteuerung ist der Abzug der Mehrwertsteuer für die Anschaffungskosten. Bei größeren Anlagen lassen sich dadurch hohe Summen sparen und im Gegenzug mit der Umsatzsteuer für verkauften oder selbst verbrauchten Solarstrom verrechnen.

    Zu den möglichen Abzügen bei der Vorsteuer gehört aber nicht nur der Kaufpreis einer Solaranlage, sondern auch die Mehrwertsteuer bei Wartungen oder Reparaturen können umsatzsteuerpflichtige Betreiber als Betriebsausgaben einbehalten.

    Der Abzug der Vorsteuer kann mit einem KfW-Kredit oder Förderungsmöglichkeiten für Photovoltaik kombiniert werden. Dadurch können Sie die finanziellen Hürden für die Installation einer neuen Solaranlage deutlich senken.

    Wann muss ich die Photovoltaikanlage beim Finanzamt anmelden?

    Bei kleineren PV-Anlagen müssen Betreiber seit Kurzem nach § 3 Punkt 32 Gewerbesteuergesetz (GewStG) keine Gewerbesteuer zahlen, wenn die Leistung 10 Kilowatt nicht übersteigt. Ebenso ist keine Mitgliedschaft in der lokalen Industrie- und Handelskammer (IHK) nötig und es muss auch kein Gewerbe beim Finanzamt angemeldet werden. Ist Ihre Solaranlage hingegen größer als die genannten Werte, sollte ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt Ihrer Stadt angemeldet werden.

    Wie wird der Eigenverbrauch steuerlich behandelt?

    Ob für den Eigenverbrauch Umsatzsteuer anfällt, hängt vom Prozentsatz und den Einnahmen des Stroms ab, der in das Stromnetz eingespeist wird. Wenn erzeugter Solarstrom zu einem Prozentsatz von mindestens 90 % selbst verbraucht wird und der verkaufte Überschuss maximal 10 % beträgt, muss keine Umsatzsteuer abgeführt werden und eine Wahl der Regelbesteuerung ist nicht möglich.

    Ebenfalls keine Umsatzsteuer für den Eigenverbrauch fällt an, wenn Sie sich für die Kleinunternehmerregelung als Alternative entschieden haben. Sind Sie hingegen umsatzsteuerpflichtig, muss Umsatzsteuer für jede Kilowattstunde an das Finanzamt abgeführt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Solarstrom selbst verbraucht oder verkauft wurde. Die abzuführende Umsatzsteuer berechnet sich aus dem durchschnittlichen Preis für Strom pro Kilowattstunde.

    Durch den Wegfall der Umsatzsteuer bei einem hohen Eigenverbrauch kann sich ein Batteriespeicher durchaus lohnen. Beachten Sie aber, dass ein günstiger KfW-Kredit für den Stromspeicher nur bei einem sofortigen Einbau zusammen mit der PV-Anlage infrage kommt.

    Kann man die Umsatzsteuervoranmeldung selber machen?

    Ja, die Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuererklärung kann vom Betreiber der Solaranlage einfach über das Online-Portal Elster selbst ausgefüllt werden. Die dazugehörigen Formulare sind einfach verfügbar und können monatlich oder quartalsweise eingereicht werden. Dadurch muss kein Geld für einen Steuerberater bei der USTVA für die PV-Anlage ausgegeben werden.

    Wie fülle ich die Umsatzsteuervoranmeldung richtig aus?

    Die Umsatzsteuervoranmeldung muss vom Anlagenbetreiber elektronisch über das Portal Elster abgegeben werden. Dort tragen Sie die Vorsteuerbeträge ein, die beim Kauf der Photovoltaikanlage bezahlt wurden. Für das erste Ausfüllen der USTVA können Sie sich über die korrekten Angaben im Internet oder bei einem Steuerberater informieren. Die Beratung durch einen Lohnsteuerhilfeverein ist hingegen nicht möglich, da es sich bei den Einnahmen aus der PV-Anlage um Einkünfte aus selbstständiger Arbeit handelt.

    Wann muss die Umsatzsteuervoranmeldung übermittelt werden?

    In den ersten beiden Jahren nach der Inbetriebnahme der Solaranlage und einer Entscheidung für die Regelbesteuerung muss die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich ausgefüllt werden. Fälligkeitsdatum ist der 10. Tag des Folgemonats, an dem die USTVA beim Finanzamt eingehen muss. Ab dem dritten Jahr können Sie die Voranmeldung für die Umsatzsteuer quartalsweise abgeben oder sogar komplett auf die USTVA verzichten, wenn Sie mit der Einspeisung von Solarstrom bestimmte Grenzen bei den Einnahmen nicht überschreiten.

    Wann bekomme ich die Mehrwertsteuer bei einer Photovoltaikanlage zurück?

    Die Mehrwertsteuer können nur Anlagenbetreiber zurückerhalten, die umsatzsteuerpflichtig sind. Trifft dies zu, können Sie die Umsatzsteuer, die bei den Anschaffungskosten enthalten ist, als Vorsteuerabzug gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Je nach erzielten Einnahmen durch eine Einspeisevergütung und der zu abführenden Vorsteuer behalten Sie die Umsatzsteuer der Anschaffungskosten ein oder erhalten diese nach der Abgabe einer Umsatzsteuererklärung vom Finanzamt zurück.

    Die Mehrwertsteuer für den Kauf eines Stromspeichers kann nur als Betriebskosten beim Finanzamt angegeben werden, wenn der Batteriespeicher bei der Anschaffung der Solaranlage installiert wird.

    Zusammenfassung

    Eine Umsatzsteuervoranmeldung müssen Betreiber einer Photovoltaikanlage abgeben, falls sie sich für die Regelbesteuerung entscheiden und einen Vorsteuerabzug geltend machen möchten. Dazu ist die USTVA über das Online-Portal Elster anfangs monatlich abzugeben, während sich der spätere Einreichungszeitraum nach der Umsatzsteuerzahllast richtet. Zu beachten ist, dass bei der Umsatzsteuervoranmeldung auch der Eigenverbrauch berücksichtigt werden muss und darauf Steuern zu zahlen sind.