Schlagwort: Photovoltaik

  • Dachfläche vermieten

    Dachfläche vermieten

    Photovoltaikanlagen sind für die Energiewende enorm wichtig. Sie produzieren umweltfreundliche Solarenergie und können auf den Dächern von verschiedenen Gebäuden installiert werden. Doch nicht jeder Eigenheimbesitzer, Immobilienbesitzer oder Grundstücksbesitzer kann oder möchte sich eine solche Anlage leisten.

    Wer dennoch die Förderung von grüner Energie unterstützen möchte, kann seine Dachfläche vermieten. Ein Investor wird dann eine Anlage auf das Dach installieren und den Solarstrom in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Hierfür erhält der Betreiber der Anlage die Einspeisevergütung von dem Netzbetreiber.

    Der Vermieter erhält wiederum eine Gegenleistung für die Bereitstellung seiner Dachfläche – entweder in Form einer Pachtzahlung oder einer Dachsanierung. Doch nicht immer ist eine Dachvermietung möglich. Damit der Investor Gewinne erzielen kann, muss das Dach bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

    Für wen lohnt sich die Dachverpachtung?

    Damit ein Investor die Investitionskosten für die Solaranlage decken und mit ihr einen guten Gewinn erzielen kann, muss die Anlage einen ausreichend hohen Ertrag einbringen. Den Gewinn macht der Investor mittels der Einspeisevergütung, die von dem Netzbetreiber gezahlt wird.

    Die Vergütung sinkt jedoch von Jahr zu Jahr, sodass es immer schwieriger wird, hohe Gewinne zu erzielen. Für Investoren kommen die Dächer von Eigenheimen meist nicht mehr in Frage. Stattdessen fokussieren sie sich auf größere Dachflächen. Von Interesse sind zum Beispiel die Dächer von Wohnungsbaugenossenschaften, Lagerhallen und Gewerbebetrieben.

    Ist das Dach ausreichend groß, können bei der Dachflächenvermietung sowohl der Betreiber der Anlage als auch der Pächter profitieren: Der Betreiber erwirtschaftet einen Gewinn. Und der Pächter erhält für die Vermietung seiner Dachfläche eine kostenfreie Dachsanierung oder Mietzahlungen. Nutzt er den Solarstrom selbst, kann er meist Stromkosten sparen.

    Welche Dachfläche eignet sich für eine Photovoltaikanlage?

    Um die Dachfläche zu vermieten, muss man zunächst einen interessierten Pächter finden. Dieser wird vorab genau überprüfen, ob sich eine Solaranlage auf dem Schräg- oder Flachdach für ihn rentiert. Sein Ziel ist es, mit der Anlage Gewinne zu erzielen. Damit das möglich ist, muss das Dach bestimmte Kriterien erfüllen.

    Wie groß muss das Dach sein?

    Die Größe der Dachfläche spielt eine entscheidende Rolle. Bei einer zu kleinen Fläche wäre der Ertrag für den Investor nicht ausreichend. Eigenheimbesitzer haben inzwischen keine guten Chancen, Interessenten für die Dachvermietung zu finden. Denn Einfamilienhäuser haben meist ein 50 bis 100 Quadratmeter großes Dach. Das reicht für gewöhnlich nicht aus.

    Bei vielen Anbietern beträgt die Mindestgröße 600 Quadratmeter. Oft wird sogar eine mindestens 1.000 Quadratmeter große Fläche gefordert. Somit kommen beispielsweise folgende Gebäude für eine Dachverpachtung in Frage:

    • Betriebsstätte
    • Lagerhallen
    • Produktionshallen
    • Große Ställe und Scheunen
    • Reithallen
    • Hallenbäder
    • Schulen

    Welche Aspekte spielen zusätzlich eine Rolle?

    Neben der Dachgröße gibt es verschiedene weitere Faktoren, die darüber entscheiden, ob sich eine Solaranlage auf dem Dach lohnt und sich für den Betreiber rentieren wird. Dazu gehören:

    • Standort: In welcher Region befindet sich das Dach? Im Süden sind die jährlichen Sonnenstunden höher als im Norden. Dementsprechend fallen hier mehr Sonnenstrahlen auf das Dach. Dadurch ist die Anlage ertragreicher.
    • Ausrichtung: Im besten Fall ist das Dach nach Süden ausgerichtet. Zusätzlich spielt der Neigungswinkel eine Rolle. Er sollte bei etwa 30 bis 40 Grad liegen.
    • Verschattung: Das Dach sollte möglichst wenig verschattet sein. Störende Faktoren können zum Beispiel Nachbarhäuser oder Bäume sein.
    • Tragfähigkeit: Ob sich das Schräg- oder Flachdach für die Verpachtung eignet, hängt von der Statik des Gebäudes ab. Für jeden Quadratmeter der PV-Anlage muss das Dach etwa 30 Kilogramm zusätzlich tragen. Es sollte daher ausreichend tragfähig sein.

    Dachverpachtung: Was sind die Vor- und Nachteile?

    Durch die Verpachtung der Dachfläche kann man einen Nutzen aus einer nicht verwendeten Fläche ziehen. Gleichzeitig fördert man den Ausbau der erneuerbaren Energien und somit die Energiewende. Im Vergleich zum Kauf einer PV-Anlage, bietet die Verpachtung der Dachfläche insbesondere zwei entscheidende Vorteile:

    • Der Erwerb einer PV-Anlage ist stets mit einem finanziellen Risiko Bei einer Dachflächenvermietung trägt dieses Risiko der Investor. Man selbst muss nicht sein eigenes Geld investieren oder einen Kredit für die Anlage aufnehmen. Ebenso ist es in der Regel nicht notwendig, die Kosten für die Wartung der Photovoltaikanlage zu übernehmen.
    • Gleichzeitig muss sich der Besitzer der vermieteten Dachfläche nicht ausgiebig mit Solaranlagen beschäftigen. Er ist nicht für den Betrieb zuständig und muss sich kaum mit dem Papierkram befassen.

    Von Vorteil sind zudem die Mieteinnahmen. In den meisten Fällen läuft der Pachtvertrag 20 Jahre lang. Der Betreiber der Anlage zahlt den Betrag als monatliche bzw. jährliche Miete oder in Form einer Einmalzahlung. Alternativ bieten manche Investoren eine kostenlose Dachsanierung an. Hierdurch würde sich der Wert der Immobilie erhöhen.

    Ein weiterer Vorteil der Dachflächenvermietung ist die mögliche Einsparung von Stromkosten. Der Hauseigentümer kann auf Wunsch die erzeugte Solarenergie selbst nutzen. In der Regel erfolgt die Zahlung des Solarstroms zu einem fixen Preis. Dieser ist meist geringer als der Preis, den man beim regionalen Stromversorger zahlt.

    Eine Photovoltaikanlage erzeugt umweltfreundlichen Strom. Wer als Unternehmen seine Dächer mit einer solchen Anlage ausstattet, kann sein Image verbessern und ein Zeichen für die Energiewende setzen.

    Trotz der vielen Vorteile sollte man sich die Verpachtung seiner Dachfläche gut überlegen. Denn es gibt auch Nachteile. So sind die Mieteinnahmen nicht besonders hoch. Teilweise rentiert sich eine eigene PV-Anlage mehr. Zu beachten ist zudem, dass die Laufzeit für die Dachverpachtung meist 20 Jahre beträgt.

    Während dieses Zeitraums ist es nicht möglich, die vermietete Dachfläche für andere Zwecke zu nutzen oder eine eigene Solaranlage zu installieren. Zusätzlich ist während der Vertragslaufzeit auf die Verschattung des Dachs zu achten. Es darf zum Beispiel kein Gebäude vor dem Dach gebaut werden, das einen Schatten auf die Solaranlage werfen würde.

    Vermietung von Freiflächen

    Neben Dächern lassen sich Freiflächen für Photovoltaikanlagen vermieten. Wer also eine ungenutzte Freifläche besitzt, kann sie verpachten und – genau wie bei der Dachvermietung – von Mieteinnahmen profitieren. Jedoch eignet sich nicht jede freie Fläche zur Errichtung einer PV-Anlage.

    Beispielsweise kommen hochwertige landwirtschaftliche Flächen nicht in Frage. Stattdessen kommen in erster Linie sogenannte Konversionsflächen in Betracht. Das sind zum Beispiel ehemalige Militärflächen oder Flächen, die eine hohe Belastung an Schadstoffen aufweisen. Für die Installation der Anlage ist zudem eine Baugenehmigung erforderlich.

    Eine Anlage auf einer Freifläche bietet im Vergleich zu einer Dachanlage vor allem einen entscheidenden Vorteil: Durch die Aufständerung der Solarmodule ist es möglich, den Neigungswinkel und die Ausrichtung frei zu wählen. Das ist bei einer Anlage auf einem Dach meist nicht möglich. Aus diesem Grund kann man mit einer Freiflächeanlage häufig einen höheren Ertrag erzielen.

    Dachvermietung vertraglich regeln: Was muss ich beachten?

    Bei einer Dachflächenvermietung schließen der Vermieter und der Mieter einen Vertrag für die Dachnutzung miteinander ab. Dieser regelt die Bedingungen und Kosten. Wichtige Punkte eines solchen Vertrags sind die Laufzeit der Dachnutzung, die Art der Mietzahlungen, die Nutzungsrechte, die Eigentumsrechte und die Kündigungsrechte. Zudem sollten sich Mieter und Vermieter über folgende Punkte einig werden:

    • Im Vertrag sollte geklärt werden, wer haftet, falls das Dach undicht wird und repariert werden muss. Für die Reparatur eines Dachs ist meist die Demontage der Solaranlage erforderlich. Hierfür fallen Kosten an – ebenso wie für die erneute Installation nach Beendigung der Dachreparaturen. Mieter und Vermieter sollten schriftlich festhalten, wer diese Kosten in welcher Höhe übernimmt. Zudem kommt es durch die Demontage einer PV-Anlage zu Ertragsausfällen. Der Vertrag sollte auch regeln, wer hierfür aufkommt.
    • Teilweise kommt es vor, dass das Gebäude keinen Stromanschluss hat und die erzeugte Solarenergie nicht in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden kann. In dem Fall werden weitere Kosten anfallen, um die Möglichkeit der Einspeisung zu schaffen. Mieter und Vermieter sollten sich einig werden, wer für diese Kosten aufkommt.
    • Es ist sinnvoll, sich vor Vertragsabschluss zu überlegen, was nach der Laufzeit mit der Anlage passiert. Häufig besteht die Möglichkeit, die Laufzeit um ein paar Jahre zu verlängern. Manchmal können die Vermieter die Anlage auch am Ende der Laufzeit gegen eine Abschlagszahlung übernehmen.

    Im Internet stehen viele Musterverträge für die Dachflächenvermietung zur Verfügung. Bevor man seine Unterschrift setzt, ist es ratsam, den Vertrag für die Dachnutzung von einem Anwalt überprüfen zu lassen. Das gilt insbesondere, wenn es um viel Geld und eine große Dachfläche geht.

    Die Eintragung der Dienstbarkeit im Grundbuch

    Bei einer Dachflächenvermietung ist es erforderlich, die Dienstbarkeit für den Betreiber der Anlage im Grundbuch einzutragen. Hierdurch wird festgehalten, dass der Investor der Besitzer der Solaranlage ist und die Anlage nicht dem Immobilienbesitzer gehört. Falls der Hausbesitzer das Gebäude verkaufen möchte, kann er die Solaranlage nicht mitverkaufen. Stattdessen würde der Investor weiterhin die vermietete Dachfläche nutzen können. Der neue Eigentümer des Gebäudes dürfte die Solaranlage nicht demontieren.

    Somit ist die Eintragung der Dienstbarkeit im Grundbuch eine Absicherung für den Anlagenbetreiber im Falle eines Eigentümerwechsels. Normalerweise gilt die Eintragung nur solange wie die Vertragslaufzeit. Am Ende der Laufzeit erfolgt die Löschung der Eintragung.

    Der Verkauf oder das Beleihen einer Immobilie mit Dienstbarkeit ist schwieriger als bei einem unbelasteten Haus.

    Was ist die erstrangige Dienstbarkeit?

    Bei einer Fremdfinanzierung eines Grundstücks oder Gebäudes verlangt der Kreditgeber, also die Bank, die Eintragung einer Grundschuld. Die Bank steht daher an erster Stelle. Jede weitere Belastung befindet sich hinter diesem Rang. Das gilt auch für die PV-Anlage.

    In dem Fall besteht für den Anlagenbetreiber das Risiko, dass die Anlage im Falle einer Zwangsversteigerung demontiert werden muss. Aufgrund dessen verlangen viele Investoren eine erstrangige Dienstbarkeit. Hierfür muss die Bank freiwillig mit dem Rücktritt ihres Rangs einverstanden sein. Das ist allerdings nicht jede Bank.

    Die Zahlung der Pacht

    Mithilfe der Solaranlage auf dem Dach wird Solarenergie produziert. Diesen speist der Betreiber in das öffentliche Stromnetz ein und bekommt dafür die staatlich garantierte Einspeisevergütung. Die Vergütung wird 20 Jahre lang von dem Netzbetreiber gezahlt.

    Aufgrund dessen beträgt die Laufzeit einer Dachflächenvermietung meist 20 Jahre. Für diese Zeit zahlt der Betreiber der Anlage dem Vermieter eine Pacht. Dabei gibt es verschiedene Arten der Zahlungen:

    • Regelmäßige Miete: In dem Fall erhält der Vermieter monatlich oder jährlich einen vorab festgelegten Betrag. Realistische jährliche Mieteinnahmen sind zwei bis drei Euro pro Quadratmeter. Möglich wäre auch eine Abrechnung nach den kWp der PV-Anlage. Pro kWp kann man mit jährlichen Einnahmen von 20 bis 30 Euro rechnen.
    • Einmalige Zahlung: Bei einer Einmalzahlung bekommt der Vermieter einmalig eine Vergütung. Vorab wird der Ertrag für einen bestimmten Zeitraum berechnet.
    • Gewinnbeteiligung: In dem Fall wird der Vermieter an dem Gewinn der PV-Anlage beteiligt. Die Einnahmen richten sich nach dem Ertrag, den der Investor mit der Anlage erwirtschaftet. Festgelegt wird hierbei ein fixer Prozentsatz.

    Alternativ bieten verschiedene Investoren eine kostenlose Dachsanierung für die Verpachtung der Dachfläche an. Hierbei würde der Vermieter jedoch keine weiteren oder wesentlich geringere Mieteinnahmen erzielen. Dennoch ist eine Dachsanierung für viele Immobilienbesitzer genauso interessant wie eine regelmäßige Pachtzahlung oder einmalige Abschlagszahlung. Insbesondere wenn es um große Dachflächen, wie die Dächer von Betriebsstätten, Wohnungsbaugesellschaften oder Gewerbebetrieben, geht, ist eine kostenlose Dachsanierung für die Besitzer oft sogar ansprechender.

    Die Pacht ist nicht steuerfrei. Es ist somit notwendig, die Mieteinnahmen zu versteuern.

    Zusammenfassung

    Die Vermietung der eigenen Dachfläche ist für Hauseigentümer mit vielen Vorteilen verbunden: Man fördert die Erzeugung von grüner Energie, erhält eine kostenfreie Dachsanierung oder eine Pacht und kann beispielsweise als Gewerbebetrieb oder Wohnungsbaugenossenschaft sein Image aufbessern. Außerdem ist die Einsparung von Stromkosten möglich. Doch nicht jedes Dach eignet sich für die Dachflächenvermietung, die Mindestgröße beträgt oft 600 Quadratmeter. Neben der Größe der Dachfläche gibt es weitere Faktoren, die Pächter vorab überprüfen. Hierzu zählen beispielsweise die Statik und die Ausrichtung des Dachs.

  • Photovoltaik-Ausrichtung – so erreichen Ihre Solarmodule den optimalen Ertrag

    Photovoltaik-Ausrichtung – so erreichen Ihre Solarmodule den optimalen Ertrag

    Damit sich die eigene Photovoltaikanlage auf dem Dach lohnt, sollte am Standort ein hoher Stromertrag durch die Solarmodule möglich sein. Stark beeinflusst wird der Gesamtertrag von Solarstrom vor allem durch die Ausrichtung gegenüber der Sonne. Welche Dachausrichtung den besten Ertrag für Photovoltaik erzielt und welche weiteren Faktoren zu beachten sind, finden Sie in diesem Artikel.

    Warum ist die richtige Ausrichtung der Photovoltaikanlage wichtig?

    Für die Rentabilität einer Photovoltaikanlage spielt der Ertrag der Solarmodule eine große Rolle. Je mehr Leistung mit der PV-Anlage erreicht wird, desto mehr Strom ist für den Eigenverbrauch nutzbar oder kann in das Netz eingespeist werden.

    Sind die Solarmodule nicht optimal ausgerichtet, kann es zu beträchtlichen Ertragseinbußen kommen und es dauert deutlich länger, bis sich die Installation von Photovoltaik refinanziert. Es muss mehr Strom von den Netzbetreibern bezogen werden oder Sie erhalten geringere Summen durch die Einspeisevergütung.

    Damit gehört die Dachausrichtung neben Verschattung, Globalstrahlung und Neigungswinkel zu den wichtigen Faktoren, die vor der Installation einer PV-Anlage berücksichtigt werden müssen. Mit einer optimalen Ausrichtung können Sie aus einer Solaranlage mit der maximalen Leistung in Kilowatt-Peak (kWp) den besten Ertrag in Kilowattstunden (kWh) erzielen.

    Was ist die beste Ausrichtung für Photovoltaik?

    Die beste Ausrichtung für Solarmodule ist gen Süden, denn die Himmelsrichtung erzielt zur Mittagszeit die beste Sonneneinstrahlung. Für die Angabe der Dachausrichtung wird der Azimutwinkel verwendet, wobei ein Winkel von 0 Grad der optimalen Südausrichtung entspricht.

    Werden die Solarmodule weiter westlich ausgerichtet, ergibt sich ein positiver Winkel zum Beispiel 45 Grad bei Südwest. Für eine Dachausrichtung nach Osten bewegt sich die Abweichung des Azimutwinkels in den negativen Bereich, zum Beispiel -45 Grad bei Südost.

    Auch ohne optimale Ausrichtung ist eine leistungsstarke PV-Anlage möglich. Selbst bei einer Abweichung von 45 Grad von der optimalen Südausrichtung sinkt der maximale Ertrag der Solarmodule kaum. Gerade der Wirkungsgrad von Süd-Ost oder Süd-West ist nur unwesentlich geringer, sodass Sonnenstrahlen bei dieser Dachausrichtung weiterhin einen hohen Ertrag erzeugen.

    Auch eine optimale Ausrichtung für die Photovoltaikanlage garantiert nicht zu jeder Jahreszeit ausreichend Solarstrom. Im Winter oder bei schlechtem Wetter reicht der Stromertrag bei einer nach Süden ausgerichteten PV-Anlage vielfach nicht für den Eigenverbrauch aus.

    Nachführsysteme für besten Ertrag?

    Wenn die Ausrichtung einer fest installierten Solaranlage nur einen geringen Ertrag bedeuten würde, kann eine nachgeführte PV-Anlage sinnvoll sein. Nachführsysteme sind in ein- oder zweiachsiger Ausführung erhältlich und passen bei den Top-Modellen Ausrichtung sowie Neigung dynamisch an.

    Abhängig von der Tageszeit werden die Solarmodule optimal zum Sonnenstand ausgerichtet. Dadurch ist ein deutlich höherer Gesamtertrag möglich, wenn die weiteren Bedingungen an Ihrem Standort stimmen.

    Eine nachgeführte Photovoltaikanlage ist teurer als fest verbaute Solarmodule. Deshalb sollten Sie im Voraus ausführlich kalkulieren, ob die zusätzlichen Investitionskosten durch einen höheren Ertrag wettgemacht werden.

    Was ist eine Ost-West-Anlage?

    Eine Ost-West-Anlage besteht aus Solarmodulen mit West- und Ostausrichtung. Dies bedeutet, dass Strom durch die Solarzellen am Morgen an der Ostseite und am Nachmittag an der Westseite der Dachfläche erzeugt wird. Diese Ausrichtung hat Vorteile bei einem hohen Eigenverbrauch, denn zu den Zeiten, an denen die meisten Menschen zu Hause sind, wird von der PV-Anlage zuverlässig Strom produziert.

    Aber auch bei Solarmodulen, die bei einer Südausrichtung am Morgen oder Mittag verschattet wären, kann eine Ost-West-Anlage sinnvoll sein. Im Vergleich mit einer optimal nach Süden ausgerichteten Anlage ist der Stromertrag mit 80 bis 90 Prozent zwar niedriger, doch die Abweichung ist nur gering.

    Wie ermittelt man die Dachausrichtung für das eigene Haus?

    Bauplan überprüfen

    Am schnellsten lässt sich die Dachausrichtung für Ihr Wohngebäude aus dem Bauplan ablesen. Dort sollte durch einen Indikator, zum Beispiel einen Pfeil, die Himmelsrichtung Norden erkennbar sein. Daraus können Sie mit einem Geodreieck die Ausrichtung Ihres Dachs ermitteln und anschließend entscheiden, auf welchem Teil der Dachfläche die beste Leistung für die Solarmodule möglich ist.

    Norden mit dem Kompass ermitteln

    Die Himmelsrichtung Norden können Sie auch von Hand mit einem Kompass bestimmen, um herauszufinden, wie Ihr Dach aktuell ausgerichtet ist. Nehmen Sie dazu einen Kompass in die Hand und richten Sie ihn nach dem Wohngebäude aus. Nun können Sie mithilfe der Kompassnadel die Himmelsrichtung Norden ablesen und die Dachausrichtung bestimmen.

    Standort bei Google Earth überprüfen

    An vielen Orten können Sie für die Ausrichtung auch einen Blick ins Internet werfen. Die Software Google Earth nimmt seit vielen Jahren weltweite Satellitenbilder auf, sodass Sie mit einer Eingabe Ihrer Adresse die Dachausrichtung für Ihr Gebäude schnell einsehen können.

    Allerdings werden die Karten in unregelmäßigen Abständen aktualisiert, weshalb Bilder für eine neu gebaute Immobilie womöglich noch nicht bei Google Earth verfügbar sind.

    Bei Fachbetrieb anfragen

    Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Dachfläche für eine Solaranlage geeignet sind, können Sie sich ebenfalls an einen Fachbetrieb wenden. Dort erhalten Sie Tipps, welche Erträge mit einer PV-Anlage auf Ihrem Dach möglich sind. Im Gegensatz zu den anderen drei Methoden ist die Anfrage kostenpflichtig und lohnt sich nur für die Ermittlung der Dachausrichtung kaum.

    Welche Dachneigung für Photovoltaik?

    Neben der falschen Dachausrichtung kann auch eine unpassende Dachneigung zu Ertragsverlusten bei Solarzellen führen. Je nach Entfernung zum Äquator und Breitengrad Ihres Wohnorts unterscheidet sich die optimale Neigung des Dachs. Ebenso ist der jeweilige Sonnenstand zu unterschiedlichen Tages- und Jahreszeiten zu beachten.

    Für die maximale Leistung von Solarstrom wird bei der Ausrichtung gen Süden für die Aufständerung von Solarmodulen ein Winkel von etwa 30 bis 35 Grad empfohlen. Handelt es sich um eine Ost-West-Anlage, ist eine flachere Neigung von 20 Grad die bessere Lösung. Je weiter Ihr Wohnort im Norden liegt, desto steiler sollte die Dachneigung sein.

    Problematisch ist der Neigungswinkel bei Flachdächern, die für eine ähnliche Leistung wie bei Satteldächern deutlich mehr Solarmodule benötigen. Zwar können PV-Anlagen durch eine Aufständerung auch bei Flachdächern im steilen Winkel aufgestellt werden, doch um Verschattungen zu vermeiden, sind größere Abstände zwischen den einzelnen Solarpanels nötig.

    Ein zu flacher Neigungswinkel kann für eine hohe Belastung bei Schneefall sorgen, denn der Schnee rutscht durch die geringe Neigung nicht selbst ab. Kommt es zu starkem Schneefall über mehrere Tage, müssen die Solarmodule unter Umständen abgeräumt werden.

    Welche weiteren Faktoren beeinflussen die Leistung der Solarmodule?

    Weniger Ertrag durch Verschattung

    Der Ertrag einer Photovoltaikanlage wird ebenfalls durch die Verschattung der Dachfläche beeinflusst. Treffen Sonnenstrahlen nicht direkt auf die Solaranlage, sondern werden durch Objekte blockiert, mindert sich die Leistung der Solarmodule. Deshalb sollten Sie darauf achten, dass die Sonne nicht durch Bäume, Nachbarhäuser oder den eigenen Schornstein blockiert wird.

    Denken Sie an wandernde Schatten, die nur zu bestimmten Tageszeiten auftreten. Überlegen Sie, wie der Sonnenstand am Morgen, Mittag oder Nachmittag auf das Dach trifft, um im Voraus den besten Platz auf dem Dach ohne Verschattung auszuwählen. Lassen Sie sich dazu auch vom Fachbetrieb für die Installation beraten, damit keine verschattete Anlage errichtet wird.

    Eine Verschattung beeinflusst nicht die maximale Leistung der PV-Anlage in Kilowatt-Peak (kWp), reduziert jedoch den Ertrag in Kilowattstunden (kWh). Dadurch müssen Sie mehr Strom zukaufen oder es kann weniger Solarstrom in das Stromnetz eingespeist werden.

    Wohnort beeinflusst jährliche Sonneneinstrahlung

    Nicht zu vernachlässigen ist auch die Sonneneinstrahlung, die auf den Photovoltaikmodulen ankommt. Ist die Sonneneinstrahlung lediglich im Sommer ausreichend, aber der Stromertrag im Frühling oder Herbst kaum nennenswert, sinkt der jährliche Gesamtertrag. Dadurch dauert es länger, bis sich die Investitionskosten refinanziert haben.

    Die Globalstrahlung in Deutschland, die das Potenzial für Solarstrom angibt, beträgt knapp 1.000 kWh/m², ist allerdings vom Wohnort abhängig. Wie der Energieatlas Bayern angibt, werden im Süden Bayerns mit 1.200 kWh/m² um bis zu 20 % höhere Werte als im deutschlandweiten Durchschnitt erreicht. Im Vergleich zum Norden der Bundesrepublik profitieren Sie in südlichen Bundesländern von einem höheren Ertrag.

    Auswirkungen auf die Leistung der Photovoltaikanlage hat außerdem der Anteil von diffuser Strahlung, der möglichst gering sein sollte, damit ein hoher Gesamtertrag erwirtschaftet wird.

    Zusammenfassung

    Die Ausrichtung der Photovoltaikanlage ist neben Dachneigung, Globalstrahlung und Verschattung einer der wesentlichen Faktoren für die Maximierung des Stromertrags. Optimal gilt eine Dachausrichtung nach Süden mit einem Azimutwinkel von 0 Grad, um die beste Leistung zu erzielen. Aber auch Anlagen mit einer leichten West- oder Ostausrichtung geben Ihnen die Möglichkeit, einen hohen Ertrag zu erwirtschaften.

  • Solaranlage mit Speicher: Welche Förderungen sind möglich?

    Solaranlage mit Speicher: Welche Förderungen sind möglich?

    Erneuerbare Energien werden immer wichtiger. Denn Strom und Wärme aus Sonne, Wind und Wasser ist nachhaltig und quasi frei verfügbar. Kein Wunder, dass das Interesse immer weiter wächst. Eine Möglichkeit ist beispielsweise, Energie aus der Sonne durch Solaranlagen einzufangen und in Strom umzuwandeln.

    In Kombination mit einem entsprechenden Stromspeicher rechnet sich das sogar doppelt: Mithilfe des Batteriespeichers lässt sich Strom effizient nutzen. Zudem werden die Geräte gefördert. Dabei gibt es unterschiedliche Förderprogramme, mit denen die Anschaffungskosten deutlich reduziert werden können. Auch die Nachrüstung bestehender Anlagen durch einen Speicher wird gefördert. Welche Fördermöglichkeiten es gibt und worauf Sie achten müssen, erfahren Sie hier.

    Zum Einstieg: Der Unterschied zwischen Solar und Photovoltaik

    Häufig werden die Begriffe Photovoltaik und Solar als Synonyme verwendet. Tatsächlich gibt es allerdings Unterschiede. Mithilfe von Photovoltaikanlagen wird die Lichtenergie aus der Sonne durch Solarzellen in elektrischen Strom umgewandelt. Solarthermische Anlagen sind auf der anderen Seite zur Wärmeproduktion entwickelt worden.

    In Sonnenkollektoren befinden sich dünnen Röhren, die mit einer Flüssigkeit – oftmals Wasser – gefüllt sind. Durch die Sonnenstrahlen wird diese Flüssigkeit erhitzt, bis Dampf entsteht. Dieser wird in einen Speicher im Haus weitergeleitet und kann bei Bedarf genutzt werden. Kurz gesagt wird durch Photovoltaik Strom produziert, während Solarthermie Wärme erzeugt.

    Hintergrund: Darum werden Wallboxen und PV-Anlagen gefördert

    Das erste Förderprogramm wurde bereits im Jahr 2013 vom Bundeswirtschaftsministerium ins Leben gerufen. Bis 2018 konnte mithilfe des Kredits KfW 275 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine Photovoltaik-Anlage mit Stromspeicher vorfinanziert werden. Der Förderkredit wurde extra für die Nutzung von stationären Batteriespeichern in Verbindung mit Solarstromanlagen ins Leben gerufen. Im Programm enthalten war ein Tilgungszuschuss, mit dessen Hilfe 30 Prozent der Anschaffungskosten des Speichers getilgt werden konnten. Somit musste nicht der gesamte Kredit zurückgezahlt werden.

    Mit dieser Fördermöglichkeit sollte die Markteinführung von Batteriespeichersystemen gefördert werden, um die netzdienliche Einspeisung von Photovoltaik-Anlagen zu verbessern. Auch durch die EEG-Umlage wurde die Einspeisevergütung jahrelang gefördert. Die Abkürzung EEG steht dabei für das Erneuerbare-Energie-Gesetz, das bereits im Jahr 2000 in Kraft trat. Die Einspeisevergütung wurde dabei von den Netzbetreibern bezahlt, die die Kosten wiederum auf den Endverbraucher umlegten.

    Da es in den vergangenen Jahren einen höheren Anteil an Solarstrom aus Privathaushalten ins Netz eingespeist wurde, stiegen die Strompreise immer weiter. Im April 2022 hatte der Bundestag die Abschaffung der EEG-Umlage ab Juli 2022 beschlossen. Auch das Programm KfW 275 ist mittlerweile eingestellt, da das Förderbudget ausgeschöpft und das Förderziel erreicht war. Mittlerweile gibt es aber zahlreiche andere Förderungsmöglichkeiten, die wir Ihnen noch vorstellen werden.

    Sonnenenergie einspeisen für den Eigenverbrauch

    Bis vor kurzem wurde die Einspeisung von erzeugter Solarenergie ins öffentliche Netz mit attraktiven Vergütungen belohnt. Mittlerweile fällt sie allerdings deutlich niedriger aus und es ist sinnvoller, den produzierten Strom selbst zu verbrauchen – gerade auch in Anbetracht an die hohen Preise für Netzstrom.

    Die Förderung für Batteriespeicher soll diesen Trend unterstützen. So soll die Speicherung des Stroms für den Eigengebrauch preiswerter werden. Dafür stehen Förderprogramme der Bundesländer, einzelner Kommunen sowie ein Förderkredit der KfW zur Verfügung.

    Auch Ladestationen für Elektrofahrzeuge werden gefördert. Durch die KfW gibt es momentan einen Investitionszuschuss von bis zu 900 Euro für jeden Ladepunkt sowie eine Förderung für Einbau und Anschluss der Ladestation. Die Förderung der Wallbox wurde im November 2019 von der Bundesregierung beschlossen.

    Verschiedene Fördermöglichkeiten für Solaranlagen mit Speicher

    Die Einspeisung ins Stromnetz lohnt sich finanziell kaum noch. Besser ist es da, den erzeugten Strom selbst zu nutzen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten für die Speicherförderung. Die gängigsten sind:

    • KfW Förderung
    • BEG Förderung
    • Förderung durch die Bundesländer

    Die KfW-Förderung

    Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet eine der gängigsten Fördermöglichkeiten von Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher. Das Förderprogramm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ bietet einen zinsgünstigen Kredit für Strom und Wärme.

    Gefördert wird der Erwerb, die Errichtung und/oder Erweiterung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, einschließlich zugehöriger Kosten für Planung und Installation. Zu diesen Anlagen gehören beispielsweise Photovoltaik-Anlagen, Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft bis zu einer Größe von 20 MW, Anlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft und Batteriespeicher. Auch der Erwerb, die Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Wärmeerzeugung durch erneuerbare Energien wird gefördert. Ebenfalls kommt der Kredit bei Wärme- und Kältenetze sowie –Speicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden, zu tragen.

    Durch den Förderkredit KfW 270 werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten bzw. Anschaffungskosten finanziert. Die Zinssätze sind im Gegensatz zu anderen Ratenkrediten sehr günstig. Außerdem sind die Anlaufjahre tilgungsfrei. Sowohl Unternehmen als auch öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen können den KfW Kredit in Anspruch nehmen. Allerdings müssen Privatpersonen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms bzw. der erzeugten Wärme einspeisen.

    Wie die Konditionen ausfallen, hängt dabei von unterschiedlichen Faktoren ab:

    • Laufzeiten: Wer ein Kredit mit einer Laufzeit bis fünf Jahre wählt, erhält ein tilgungsfreies Jahr, bei einer Laufzeit bis zu zehn Jahren sind es zwei tilgungsfreie Anlaufjahre und bei einer Laufzeit bis 15 bzw. bis 20 Jahre sind drei Jahre davon tilgungsfrei.
    • Zinssatz: Je nach wirtschaftlichen Verhältnissen und Bonität variiert der Sollzins momentan zwischen 1,03 und 7,70 Prozent.
    • Auszahlung: Nach der Zusage kann die Kreditsumme innerhalb von zwölf Monaten ausbezahlt werden. Dies ist entweder in Teilbeträgen oder als Gesamtsumme möglich.
    • Tilgung: Die Tilgung erfolgt in der Regel vierteljährlich in gleichen Raten.

    In der Regel lässt sich die KfW-Förderung mit der Einspeisevergütung oder anderen öffentlichen Fördermitteln koppeln.

    Die BEG-Förderung

    Im Juli 2021 wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingeführt. Damit werden stromerzeugende Anlagen und Stromspeicher für die Eigenstromversorgung zumindest indirekt gefördert. Allerdings ist die Förderung an Sanierungsarbeiten von Altbauten oder dem Neubau angeschlossen und erfolgt anteilig an den Gesamtkosten allerdings nur dann, wenn für die Photovoltaik-Anlage keine Vergütung für eingespeisten Strom nach EEG in Anspruch genommen wird.

    Förderung im Altbau

    • Anteilige Speicherförderung samt stromerzeugende Anlage, wenn die Immobilie zum Effizienzhaus saniert wird
    • Förderung als einmaliger Zuschuss von maximal 75.000 Euro (50 Prozent der förderfähigen Kosten)

    Wer kein Kapital zur Verfügung hat, kann auch den Kredit KfW 261 nutzen. Die KfW bietet ein Darlehen von bis zu 150.000 Euro, inklusive Tilgungszuschuss bis zu 50 Prozent der Kreditsumme. Auch hier erfolgt die Förderung nur anteilig an den Gesamtkosten.

    Förderung im Neubau

    Für den Neubau steht der Kredit KfW 261 von bis zu 150.000 Euro zur Verfügung. Zusätzlich ist ein Tilgungszuschuss von bis zu 12,5 Prozent der Kreditsumme möglich. Um die Förderung zu erhalten, muss der Neubau allerdings den Effizienzhaus-Standard EH 40 Nachhaltigkeits-Klasse mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen. Einen Zuschuss der KfW gibt es seit Anfang des Jahres 2022 nicht mehr für Neubauten.

    Förderung durch die Bundesländer

    Viele Bundesländer stellt Fördermittel für Batteriespeicher zur Verfügung. Damit sollen zusätzliche Anreize geschaffen werden. Sie sind in der Regel unabhängig von der KfW-Förderung und können von Privatpersonen beantragt werden, die in ihrem Bundesland Solarstrom verwenden und die PV-Anlage an das dortige Stromnetz angeschlossen ist.

    Aktuell sind allerdings viele Programme zur Förderung von Stromspeichern pausiert. Allerdings ist es gut möglich, dass 2022 wieder neue Fördergelder bereitgestellt werden sollen.

    Die Förderungen der Bundesländer in der Übersicht:

    Bundesland Förderung Förderhöhe Anmerkung
    Baden-Württemberg Für Privatpersonen: Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher als Zuschuss für Photovoltaik-Stromspeicher 350 Euro je kWp für PV-Anlagen, 300 Euro je kWp für Stromspeicher Das Programm ist am 18.05.2021 abgelaufen
    Bayern Für Eigentümer selbst genutzter Ein- und Zweifamilienhäuser: Erst- oder Ergänzungsinstallation eines neuen Batteriespeichers, jeweils in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage 100 Euro je kWp Speicherkapazität, maximal 3.200 Euro Die Mittel waren im Februar 2022 ausgeschöpft, daher sind momentan keine Anträge möglich. Möglicherweise werden jedoch bald neue Fördermittel freigegeben.
    Berlin Für Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Vereine, Berliner Bezirke: Installation von Stromspeichern in Kombination mit einer neuen PV-Anlage 300 Euro je Kilowattstunde Speicherkapazität, maximal 15.000 Euro Der Förderantrag kann online über das Antragsportal des IBB Business Team gestellt werden
    Brandenburg Für Privatpersonen: Stromspeichersysteme für Solarstrom in Eigenheimen 30 Prozent der zuwendungsfähigen Netto-Ausgaben, maximal 3.000 Euro Derzeit sind keine Anträge möglich.
    Niedersachsen Für Privatpersonen: Installation von Photovoltaik-Batteriespeichern in Verbindung mit dem Neubau oder der Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage Bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Nettoausgaben Die Fördermittel sind derzeit ausgeschöpft. Daher ist ein Antrag auf Photovoltaik-Förderung momentan nicht möglich.
    Nordrhein-Westfalen Für Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen, Gemeinde- und Zweckverbände: Installation eines neuen stationären elektrischen Batteriespeichers in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage 100 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität, max. 75.000 Euro pro Gebäude und Standort Den Photovoltaik-Zuschuss gibt es momentan nur für Unternehmen. Bis zum 30. März 2022 stand der Zuschuss auch für Privatpersonen zur Verfügung.
    Rheinland-Pfalz Für Privatpersonen: Stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage 100 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität, max. 1.000 Euro pro Anlage Seit November 2021 sind die Mittel des Programms erschöpft. Es wird aber an einer Neuauflage gearbeitet.
    Sachsen Für Privatpersonen: Stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage 500 Euro Basisförderung plus 200 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität, max. 50.000 Euro, bzw. max. 50 Prozent der zuwendungsfähigen Nettoausgaben Das Förderprogramm der Sächsischen Aufbaubank SAB wurde im Zuge der Covid-Pandemie gestoppt. Daher ist momentan kein Antrag auf eine Photovoltaik-Förderung möglich.
    Thüringen Für Privatpersonen, Vereine, KMU, Wohnungsbaugesellschaften, kommunale Unternehmen: Planung und Installation von Photovoltaikanlagen in Kombination mit einem Batteriespeicher für den Eigenverbrauch, ebenso Warmwasserspeicher und Kältespeicher 900 Euro pro kWp bis 4 kW Speicherkapazität, 4.000 Euro für Anlagen von 5-10 kW Aufgrund der hohen Nachfrage sind momentan keine Anträge möglich.

    Auch in Bremen, Hamburg, Hessen, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stehen momentan keine Fördermittel zur Verfügung. Daher ist ein Förderantrag in diesen Bundesländern momentan nicht möglich.

    kWp steht für die Einheit Kilowatt Peak und wird zur Messung der Leistung von Solarstromanlagen verwendet. Dabei handelt es sich um die Höchstleistung in Kilowatt (kW), die eine Photovoltaikanlage erbringen kann. Durch die Maßeinheit lassen sich unterschiedliche Photovoltaikmodule besser vergleichen.

    Weitere Fördermöglichkeiten und Förderprogramme

    In vielen Städten, Gemeinden und Kommunen stehen mittlerweile ebenfalls verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Beim zuständigen Bundesamt oder der digitalen Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie finden sich alle wichtigen Informationen.

    Auch diese Förderprogramme sind in der Regel an bestimmte Bedingungen geknüpft. Häufig betrifft eine dieser Bedingungen die Speicherkapazität der Stromspeicher, die eine bestimmte Mindestkapazität erfüllen muss. Daneben ist häufig das Verhältnis von der Nennleistung der Photovoltaikanlage zur nutzbaren Speicherkapazität vorgeschrieben.

    Eine dieser Förderprogramme ist beispielsweise die Stuttgarter Solaroffensive. Bezuschusst werden:

    • Begleitmaßnahmen bei der Installation von Dach- und Fassaden-PV, beispielsweise die Einrichtung des Zählerplatzes, das Stellen eines Baugerüstes oder Arbeiten an der Statik
    • Anschlusskosten für steckerfertige PV-Anlagen, sogenannte Balkonmodule, als pauschaler Zuschuss für Mieterinnen und Mieter
    • Errichtung von Stromspeichern in Verbindung mit neu gebauten PV-Anlagen sowie die Errichtung von vorgelagerten Elektro-Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Verbindung mit Photovoltaik.

    Info: Viele Programme machen Zeitwertersatzgarantien zur Förderungsbedingung Der Zeitwert errechnet sich wie bei einer linearen Abschreibung: Häufig gilt die Garantie zehn Jahre, wonach der Zeitwert nach fünf Jahren noch bei der Hälfte der Anschaffungskosten liegt. Mit der Zeitwertersatzgarantie verpflichtet sich der Hersteller den Betrag zu ersetzen, sollte der Speicher seine Aufgabe nicht mehr erfüllen.

    Wer kann eine Förderung beantragen?

    Es gibt verschiedene Förderprogramme, die sich an unterschiedliche Zielgruppen richten. Grundsätzlich können aber sowohl Privathaushalte als auch Unternehmen eine Förderung auf Solaranlagen mit Speicher erhalten, solange sie alle Bedingungen erfüllen. Wichtig ist allerdings, dass der Förderantrag rechtzeitig gestellt wird. Denn den Zuschuss oder Kredit gibt es erst dann, wenn ein Installationsbetrieb beauftragt wird. Das Antragsformular muss aber bereits vor dem Abschluss der Leistungen des Installationsbetriebs ausgefüllt und eingereicht worden sein.

    Wie sinnvoll ist die Anschaffung eines Stromspeichers?

    Die Anschaffung eines Stromspeichers ist mitunter mit hohen Investitionskosten verbunden. Es ist daher wichtig, bereits im Vorfeld die Anschaffungskosten durchzukalkulieren, um zu ermitteln, ob sich die Investition wirklich lohnt.

    Entscheidende Faktoren sind hierbei:

    • Der jährlich steigende Strompreis
    • Der Energiestromverbrauch
    • Die Erzeugungskosten (Gestehungskosten) für den selbst hergestellten Strom
    • Die Einspeisevergütung
    • Die Energieeffizienz

    Als Faustformel gilt: Je höher der Strompreis und je niedriger die Vergütungssätze zur Einspeisung in das öffentliche Stromnetz sowie die Gestehungskosten für den selbst hergestellten Strom, desto eher rentiert sich der Stromspeicher. Die Haltbarkeit von Stromspeichern ist allerdings begrenzt, deshalb ist – zumindest momentan – der Betrieb einer Solarstromanlage ohne Stromspeicher häufig noch günstiger. In der Regel werden während der Lebensdauer einer Photovoltaik-Anlage mindestens zwei Speicher benötigt – eventuell sogar noch ein dritter. Gerade was die Ladezyklen der Speicher betrifft, sind die Herstellerangaben häufig sehr unrealistisch.

    Auch die Haltbarkeit der verwendeten Materialen bestimmt die Lebensdauer des Stromspeichers. Daher kann es passieren, dass Stromspeicher aufgrund von Materialermüdung ihre maximalen Ladezyklen gar nicht erreichen können und zudem nicht genügend Sonnenstunden zum Aufladen zur Verfügung stehen.

    Die Energieeffizienz der Solarstromspeicher als weiterer Faktor hat zwar nicht die höchste Priorität, dennoch sollten Sie als zukünftiger Betreiber auch diesen nicht außer Acht lassen. Hier lässt sich laut einem Forscher-Team der HTW Berlin ein deutlicher Trend nach oben erkennen. So habe sich die Energieeffizienz der Stromspeicher in den vergangenen Jahren stark verbessert. Ein gutes Zeichen für alle zukünftigen Betreiber.

    Was ist die optimale Größe des Stromspeichers?

    Sie liebäugeln schon länger mit dem Vorhaben, sich einen Photovoltaik-Speicher anzuschaffen? Die passende Größe ist von mehreren Faktoren abhängig. Grundsätzlich gilt: Je höher der Eigenverbrauch, desto größer sollte der Speicher sein. Dabei sollten Sie sich an ihrem durchschnittlichen Jahresstromverbrauch orientieren.

    Weitere Faktoren sind:

    • Verbrauchsverhalten: Hier ist es entscheidend, wann Sie am meisten Strom verbrauchen. Benötigen Sie abends mehr Energie, ist ein größerer Stromspeicher ratsam, da die Solarstromanlage abends deutlich weniger Strom produziert als tagsüber.
    • Anlagengröße: Ist die Anlage im Vergleich zum Verbrauch recht groß, wird deutlich mehr Strom produziert, als Sie verbrauchen. In diesem Fall ist die Anschaffung eines größeren Speichers sinnvoll.
    • Modulausrichtung: Anlagen mit Südausrichtung erfordern einen größeren Speicher als solche mit Ost-West-Ausrichtung. Letztere sind sinnvoll, wenn Sie morgens und abends besonders viel Strom benötigen, Süd-Anlagen bieten hingegen einen höheren Stromüberschuss in den Mittagsstunden und benötigen daher höhere Speicherkapazitäten.
    • Gewünschter Autarkiegrad: Wünschen Sie einen hohen Autarkiegrad, so sollten Sie einen entsprechend größeren Speicher beauftragen. In Einfamilienhäusern werden häufig Stromspeicher mit einer nutzbaren Kapazität zwischen 5-15 kWh installiert. Als Faustregel gilt: Der Speicher sollte ca. eine Kilowattstunde Speicherkapazität pro Kilowatt Peak Leistung besitzen.
    • Gewünschter Eigenverbrauchsanteil: Sie können die Größe des Stromspeichers auch nach dem gewünschten Eigenverbrauchsanteil ausrichtig. Auch hier gilt: Je größer der gewünschte Anteil, desto größer sollte der Speicher sein.

    Gibt es auch Förderungen beim Nachrüsten des Solarspeichers?

    Mit der KfW-Förderung 270 ist ein Zuschuss für einen Batteriespeicher als Einzelmaßnahme oder zur Nachrüstung gegeben. Auch andere Förderprogramme sehen einen Zuschuss oder Kredit zur Nachrüstung einer bereits bestehenden Photovoltaikanlage vor. Ob es eine Förderung gibt und wie hoch diese ausfällt, hängt also stets von den Bestimmungen der jeweiligen Maßnahmen ab.

    Zusammenfassung

    Momentan stehen unterschiedliche Förderung, beispielsweise von der KfW, den Bundesländern und einigen Städten und Kommunen zur Verfügung. Bei vielen Förderprogrammen der Bundesländer sind die Fördergelder allerdings bereits ausgeschöpft, sodass eine Antragsstellung momentan nicht möglich ist. Welche Möglichkeiten bei Ihnen momentan zur Verfügung stehen, erfahren Sie beispielsweise beim zuständigen Bundesamt oder der digitalen Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.