Solaranlage mit Speicher: Welche Förderungen sind möglich?

Solaranlage mit Speicher: Welche Förderungen sind möglich?

Erneuerbare Energien werden immer wichtiger. Denn Strom und Wärme aus Sonne, Wind und Wasser ist nachhaltig und quasi frei verfügbar. Kein Wunder, dass das Interesse immer weiter wächst. Eine Möglichkeit ist beispielsweise, Energie aus der Sonne durch Solaranlagen einzufangen und in Strom umzuwandeln.

In Kombination mit einem entsprechenden Stromspeicher rechnet sich das sogar doppelt: Mithilfe des Batteriespeichers lässt sich Strom effizient nutzen. Zudem werden die Geräte gefördert. Dabei gibt es unterschiedliche Förderprogramme, mit denen die Anschaffungskosten deutlich reduziert werden können. Auch die Nachrüstung bestehender Anlagen durch einen Speicher wird gefördert. Welche Fördermöglichkeiten es gibt und worauf Sie achten müssen, erfahren Sie hier.

Zum Einstieg: Der Unterschied zwischen Solar und Photovoltaik

Häufig werden die Begriffe Photovoltaik und Solar als Synonyme verwendet. Tatsächlich gibt es allerdings Unterschiede. Mithilfe von Photovoltaikanlagen wird die Lichtenergie aus der Sonne durch Solarzellen in elektrischen Strom umgewandelt. Solarthermische Anlagen sind auf der anderen Seite zur Wärmeproduktion entwickelt worden.

In Sonnenkollektoren befinden sich dünnen Röhren, die mit einer Flüssigkeit – oftmals Wasser – gefüllt sind. Durch die Sonnenstrahlen wird diese Flüssigkeit erhitzt, bis Dampf entsteht. Dieser wird in einen Speicher im Haus weitergeleitet und kann bei Bedarf genutzt werden. Kurz gesagt wird durch Photovoltaik Strom produziert, während Solarthermie Wärme erzeugt.

Hintergrund: Darum werden Wallboxen und PV-Anlagen gefördert

Das erste Förderprogramm wurde bereits im Jahr 2013 vom Bundeswirtschaftsministerium ins Leben gerufen. Bis 2018 konnte mithilfe des Kredits KfW 275 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine Photovoltaik-Anlage mit Stromspeicher vorfinanziert werden. Der Förderkredit wurde extra für die Nutzung von stationären Batteriespeichern in Verbindung mit Solarstromanlagen ins Leben gerufen. Im Programm enthalten war ein Tilgungszuschuss, mit dessen Hilfe 30 Prozent der Anschaffungskosten des Speichers getilgt werden konnten. Somit musste nicht der gesamte Kredit zurückgezahlt werden.

Mit dieser Fördermöglichkeit sollte die Markteinführung von Batteriespeichersystemen gefördert werden, um die netzdienliche Einspeisung von Photovoltaik-Anlagen zu verbessern. Auch durch die EEG-Umlage wurde die Einspeisevergütung jahrelang gefördert. Die Abkürzung EEG steht dabei für das Erneuerbare-Energie-Gesetz, das bereits im Jahr 2000 in Kraft trat. Die Einspeisevergütung wurde dabei von den Netzbetreibern bezahlt, die die Kosten wiederum auf den Endverbraucher umlegten.

Da es in den vergangenen Jahren einen höheren Anteil an Solarstrom aus Privathaushalten ins Netz eingespeist wurde, stiegen die Strompreise immer weiter. Im April 2022 hatte der Bundestag die Abschaffung der EEG-Umlage ab Juli 2022 beschlossen. Auch das Programm KfW 275 ist mittlerweile eingestellt, da das Förderbudget ausgeschöpft und das Förderziel erreicht war. Mittlerweile gibt es aber zahlreiche andere Förderungsmöglichkeiten, die wir Ihnen noch vorstellen werden.

Sonnenenergie einspeisen für den Eigenverbrauch

Bis vor kurzem wurde die Einspeisung von erzeugter Solarenergie ins öffentliche Netz mit attraktiven Vergütungen belohnt. Mittlerweile fällt sie allerdings deutlich niedriger aus und es ist sinnvoller, den produzierten Strom selbst zu verbrauchen – gerade auch in Anbetracht an die hohen Preise für Netzstrom.

Die Förderung für Batteriespeicher soll diesen Trend unterstützen. So soll die Speicherung des Stroms für den Eigengebrauch preiswerter werden. Dafür stehen Förderprogramme der Bundesländer, einzelner Kommunen sowie ein Förderkredit der KfW zur Verfügung.

Auch Ladestationen für Elektrofahrzeuge werden gefördert. Durch die KfW gibt es momentan einen Investitionszuschuss von bis zu 900 Euro für jeden Ladepunkt sowie eine Förderung für Einbau und Anschluss der Ladestation. Die Förderung der Wallbox wurde im November 2019 von der Bundesregierung beschlossen.

Verschiedene Fördermöglichkeiten für Solaranlagen mit Speicher

Die Einspeisung ins Stromnetz lohnt sich finanziell kaum noch. Besser ist es da, den erzeugten Strom selbst zu nutzen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten für die Speicherförderung. Die gängigsten sind:

  • KfW Förderung
  • BEG Förderung
  • Förderung durch die Bundesländer

Die KfW-Förderung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet eine der gängigsten Fördermöglichkeiten von Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher. Das Förderprogramm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ bietet einen zinsgünstigen Kredit für Strom und Wärme.

Gefördert wird der Erwerb, die Errichtung und/oder Erweiterung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, einschließlich zugehöriger Kosten für Planung und Installation. Zu diesen Anlagen gehören beispielsweise Photovoltaik-Anlagen, Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft bis zu einer Größe von 20 MW, Anlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft und Batteriespeicher. Auch der Erwerb, die Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Wärmeerzeugung durch erneuerbare Energien wird gefördert. Ebenfalls kommt der Kredit bei Wärme- und Kältenetze sowie –Speicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden, zu tragen.

Durch den Förderkredit KfW 270 werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten bzw. Anschaffungskosten finanziert. Die Zinssätze sind im Gegensatz zu anderen Ratenkrediten sehr günstig. Außerdem sind die Anlaufjahre tilgungsfrei. Sowohl Unternehmen als auch öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen können den KfW Kredit in Anspruch nehmen. Allerdings müssen Privatpersonen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms bzw. der erzeugten Wärme einspeisen.

Wie die Konditionen ausfallen, hängt dabei von unterschiedlichen Faktoren ab:

  • Laufzeiten: Wer ein Kredit mit einer Laufzeit bis fünf Jahre wählt, erhält ein tilgungsfreies Jahr, bei einer Laufzeit bis zu zehn Jahren sind es zwei tilgungsfreie Anlaufjahre und bei einer Laufzeit bis 15 bzw. bis 20 Jahre sind drei Jahre davon tilgungsfrei.
  • Zinssatz: Je nach wirtschaftlichen Verhältnissen und Bonität variiert der Sollzins momentan zwischen 1,03 und 7,70 Prozent.
  • Auszahlung: Nach der Zusage kann die Kreditsumme innerhalb von zwölf Monaten ausbezahlt werden. Dies ist entweder in Teilbeträgen oder als Gesamtsumme möglich.
  • Tilgung: Die Tilgung erfolgt in der Regel vierteljährlich in gleichen Raten.

In der Regel lässt sich die KfW-Förderung mit der Einspeisevergütung oder anderen öffentlichen Fördermitteln koppeln.

Die BEG-Förderung

Im Juli 2021 wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingeführt. Damit werden stromerzeugende Anlagen und Stromspeicher für die Eigenstromversorgung zumindest indirekt gefördert. Allerdings ist die Förderung an Sanierungsarbeiten von Altbauten oder dem Neubau angeschlossen und erfolgt anteilig an den Gesamtkosten allerdings nur dann, wenn für die Photovoltaik-Anlage keine Vergütung für eingespeisten Strom nach EEG in Anspruch genommen wird.

Förderung im Altbau

  • Anteilige Speicherförderung samt stromerzeugende Anlage, wenn die Immobilie zum Effizienzhaus saniert wird
  • Förderung als einmaliger Zuschuss von maximal 75.000 Euro (50 Prozent der förderfähigen Kosten)

Wer kein Kapital zur Verfügung hat, kann auch den Kredit KfW 261 nutzen. Die KfW bietet ein Darlehen von bis zu 150.000 Euro, inklusive Tilgungszuschuss bis zu 50 Prozent der Kreditsumme. Auch hier erfolgt die Förderung nur anteilig an den Gesamtkosten.

Förderung im Neubau

Für den Neubau steht der Kredit KfW 261 von bis zu 150.000 Euro zur Verfügung. Zusätzlich ist ein Tilgungszuschuss von bis zu 12,5 Prozent der Kreditsumme möglich. Um die Förderung zu erhalten, muss der Neubau allerdings den Effizienzhaus-Standard EH 40 Nachhaltigkeits-Klasse mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen. Einen Zuschuss der KfW gibt es seit Anfang des Jahres 2022 nicht mehr für Neubauten.

Förderung durch die Bundesländer

Viele Bundesländer stellt Fördermittel für Batteriespeicher zur Verfügung. Damit sollen zusätzliche Anreize geschaffen werden. Sie sind in der Regel unabhängig von der KfW-Förderung und können von Privatpersonen beantragt werden, die in ihrem Bundesland Solarstrom verwenden und die PV-Anlage an das dortige Stromnetz angeschlossen ist.

Aktuell sind allerdings viele Programme zur Förderung von Stromspeichern pausiert. Allerdings ist es gut möglich, dass 2022 wieder neue Fördergelder bereitgestellt werden sollen.

Die Förderungen der Bundesländer in der Übersicht:

BundeslandFörderungFörderhöheAnmerkung
Baden-WürttembergFür Privatpersonen: Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher als Zuschuss für Photovoltaik-Stromspeicher350 Euro je kWp für PV-Anlagen, 300 Euro je kWp für StromspeicherDas Programm ist am 18.05.2021 abgelaufen
BayernFür Eigentümer selbst genutzter Ein- und Zweifamilienhäuser: Erst- oder Ergänzungsinstallation eines neuen Batteriespeichers, jeweils in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage100 Euro je kWp Speicherkapazität, maximal 3.200 EuroDie Mittel waren im Februar 2022 ausgeschöpft, daher sind momentan keine Anträge möglich. Möglicherweise werden jedoch bald neue Fördermittel freigegeben.
BerlinFür Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Vereine, Berliner Bezirke: Installation von Stromspeichern in Kombination mit einer neuen PV-Anlage300 Euro je Kilowattstunde Speicherkapazität, maximal 15.000 EuroDer Förderantrag kann online über das Antragsportal des IBB Business Team gestellt werden
BrandenburgFür Privatpersonen: Stromspeichersysteme für Solarstrom in Eigenheimen30 Prozent der zuwendungsfähigen Netto-Ausgaben, maximal 3.000 EuroDerzeit sind keine Anträge möglich.
NiedersachsenFür Privatpersonen: Installation von Photovoltaik-Batteriespeichern in Verbindung mit dem Neubau oder der Erweiterung einer bestehenden PV-AnlageBis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen NettoausgabenDie Fördermittel sind derzeit ausgeschöpft. Daher ist ein Antrag auf Photovoltaik-Förderung momentan nicht möglich.
Nordrhein-WestfalenFür Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen, Gemeinde- und Zweckverbände: Installation eines neuen stationären elektrischen Batteriespeichers in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage100 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität, max. 75.000 Euro pro Gebäude und StandortDen Photovoltaik-Zuschuss gibt es momentan nur für Unternehmen. Bis zum 30. März 2022 stand der Zuschuss auch für Privatpersonen zur Verfügung.
Rheinland-PfalzFür Privatpersonen: Stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage100 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität, max. 1.000 Euro pro AnlageSeit November 2021 sind die Mittel des Programms erschöpft. Es wird aber an einer Neuauflage gearbeitet.
SachsenFür Privatpersonen: Stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage500 Euro Basisförderung plus 200 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität, max. 50.000 Euro, bzw. max. 50 Prozent der zuwendungsfähigen NettoausgabenDas Förderprogramm der Sächsischen Aufbaubank SAB wurde im Zuge der Covid-Pandemie gestoppt. Daher ist momentan kein Antrag auf eine Photovoltaik-Förderung möglich.
ThüringenFür Privatpersonen, Vereine, KMU, Wohnungsbaugesellschaften, kommunale Unternehmen: Planung und Installation von Photovoltaikanlagen in Kombination mit einem Batteriespeicher für den Eigenverbrauch, ebenso Warmwasserspeicher und Kältespeicher900 Euro pro kWp bis 4 kW Speicherkapazität, 4.000 Euro für Anlagen von 5-10 kWAufgrund der hohen Nachfrage sind momentan keine Anträge möglich.

Auch in Bremen, Hamburg, Hessen, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stehen momentan keine Fördermittel zur Verfügung. Daher ist ein Förderantrag in diesen Bundesländern momentan nicht möglich.

kWp steht für die Einheit Kilowatt Peak und wird zur Messung der Leistung von Solarstromanlagen verwendet. Dabei handelt es sich um die Höchstleistung in Kilowatt (kW), die eine Photovoltaikanlage erbringen kann. Durch die Maßeinheit lassen sich unterschiedliche Photovoltaikmodule besser vergleichen.

Weitere Fördermöglichkeiten und Förderprogramme

In vielen Städten, Gemeinden und Kommunen stehen mittlerweile ebenfalls verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Beim zuständigen Bundesamt oder der digitalen Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie finden sich alle wichtigen Informationen.

Auch diese Förderprogramme sind in der Regel an bestimmte Bedingungen geknüpft. Häufig betrifft eine dieser Bedingungen die Speicherkapazität der Stromspeicher, die eine bestimmte Mindestkapazität erfüllen muss. Daneben ist häufig das Verhältnis von der Nennleistung der Photovoltaikanlage zur nutzbaren Speicherkapazität vorgeschrieben.

Eine dieser Förderprogramme ist beispielsweise die Stuttgarter Solaroffensive. Bezuschusst werden:

  • Begleitmaßnahmen bei der Installation von Dach- und Fassaden-PV, beispielsweise die Einrichtung des Zählerplatzes, das Stellen eines Baugerüstes oder Arbeiten an der Statik
  • Anschlusskosten für steckerfertige PV-Anlagen, sogenannte Balkonmodule, als pauschaler Zuschuss für Mieterinnen und Mieter
  • Errichtung von Stromspeichern in Verbindung mit neu gebauten PV-Anlagen sowie die Errichtung von vorgelagerten Elektro-Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Verbindung mit Photovoltaik.

Info: Viele Programme machen Zeitwertersatzgarantien zur Förderungsbedingung Der Zeitwert errechnet sich wie bei einer linearen Abschreibung: Häufig gilt die Garantie zehn Jahre, wonach der Zeitwert nach fünf Jahren noch bei der Hälfte der Anschaffungskosten liegt. Mit der Zeitwertersatzgarantie verpflichtet sich der Hersteller den Betrag zu ersetzen, sollte der Speicher seine Aufgabe nicht mehr erfüllen.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Es gibt verschiedene Förderprogramme, die sich an unterschiedliche Zielgruppen richten. Grundsätzlich können aber sowohl Privathaushalte als auch Unternehmen eine Förderung auf Solaranlagen mit Speicher erhalten, solange sie alle Bedingungen erfüllen. Wichtig ist allerdings, dass der Förderantrag rechtzeitig gestellt wird. Denn den Zuschuss oder Kredit gibt es erst dann, wenn ein Installationsbetrieb beauftragt wird. Das Antragsformular muss aber bereits vor dem Abschluss der Leistungen des Installationsbetriebs ausgefüllt und eingereicht worden sein.

Wie sinnvoll ist die Anschaffung eines Stromspeichers?

Die Anschaffung eines Stromspeichers ist mitunter mit hohen Investitionskosten verbunden. Es ist daher wichtig, bereits im Vorfeld die Anschaffungskosten durchzukalkulieren, um zu ermitteln, ob sich die Investition wirklich lohnt.

Entscheidende Faktoren sind hierbei:

  • Der jährlich steigende Strompreis
  • Der Energiestromverbrauch
  • Die Erzeugungskosten (Gestehungskosten) für den selbst hergestellten Strom
  • Die Einspeisevergütung
  • Die Energieeffizienz

Als Faustformel gilt: Je höher der Strompreis und je niedriger die Vergütungssätze zur Einspeisung in das öffentliche Stromnetz sowie die Gestehungskosten für den selbst hergestellten Strom, desto eher rentiert sich der Stromspeicher. Die Haltbarkeit von Stromspeichern ist allerdings begrenzt, deshalb ist – zumindest momentan – der Betrieb einer Solarstromanlage ohne Stromspeicher häufig noch günstiger. In der Regel werden während der Lebensdauer einer Photovoltaik-Anlage mindestens zwei Speicher benötigt – eventuell sogar noch ein dritter. Gerade was die Ladezyklen der Speicher betrifft, sind die Herstellerangaben häufig sehr unrealistisch.

Auch die Haltbarkeit der verwendeten Materialen bestimmt die Lebensdauer des Stromspeichers. Daher kann es passieren, dass Stromspeicher aufgrund von Materialermüdung ihre maximalen Ladezyklen gar nicht erreichen können und zudem nicht genügend Sonnenstunden zum Aufladen zur Verfügung stehen.

Die Energieeffizienz der Solarstromspeicher als weiterer Faktor hat zwar nicht die höchste Priorität, dennoch sollten Sie als zukünftiger Betreiber auch diesen nicht außer Acht lassen. Hier lässt sich laut einem Forscher-Team der HTW Berlin ein deutlicher Trend nach oben erkennen. So habe sich die Energieeffizienz der Stromspeicher in den vergangenen Jahren stark verbessert. Ein gutes Zeichen für alle zukünftigen Betreiber.

Was ist die optimale Größe des Stromspeichers?

Sie liebäugeln schon länger mit dem Vorhaben, sich einen Photovoltaik-Speicher anzuschaffen? Die passende Größe ist von mehreren Faktoren abhängig. Grundsätzlich gilt: Je höher der Eigenverbrauch, desto größer sollte der Speicher sein. Dabei sollten Sie sich an ihrem durchschnittlichen Jahresstromverbrauch orientieren.

Weitere Faktoren sind:

  • Verbrauchsverhalten: Hier ist es entscheidend, wann Sie am meisten Strom verbrauchen. Benötigen Sie abends mehr Energie, ist ein größerer Stromspeicher ratsam, da die Solarstromanlage abends deutlich weniger Strom produziert als tagsüber.
  • Anlagengröße: Ist die Anlage im Vergleich zum Verbrauch recht groß, wird deutlich mehr Strom produziert, als Sie verbrauchen. In diesem Fall ist die Anschaffung eines größeren Speichers sinnvoll.
  • Modulausrichtung: Anlagen mit Südausrichtung erfordern einen größeren Speicher als solche mit Ost-West-Ausrichtung. Letztere sind sinnvoll, wenn Sie morgens und abends besonders viel Strom benötigen, Süd-Anlagen bieten hingegen einen höheren Stromüberschuss in den Mittagsstunden und benötigen daher höhere Speicherkapazitäten.
  • Gewünschter Autarkiegrad: Wünschen Sie einen hohen Autarkiegrad, so sollten Sie einen entsprechend größeren Speicher beauftragen. In Einfamilienhäusern werden häufig Stromspeicher mit einer nutzbaren Kapazität zwischen 5-15 kWh installiert. Als Faustregel gilt: Der Speicher sollte ca. eine Kilowattstunde Speicherkapazität pro Kilowatt Peak Leistung besitzen.
  • Gewünschter Eigenverbrauchsanteil: Sie können die Größe des Stromspeichers auch nach dem gewünschten Eigenverbrauchsanteil ausrichtig. Auch hier gilt: Je größer der gewünschte Anteil, desto größer sollte der Speicher sein.

Gibt es auch Förderungen beim Nachrüsten des Solarspeichers?

Mit der KfW-Förderung 270 ist ein Zuschuss für einen Batteriespeicher als Einzelmaßnahme oder zur Nachrüstung gegeben. Auch andere Förderprogramme sehen einen Zuschuss oder Kredit zur Nachrüstung einer bereits bestehenden Photovoltaikanlage vor. Ob es eine Förderung gibt und wie hoch diese ausfällt, hängt also stets von den Bestimmungen der jeweiligen Maßnahmen ab.

Zusammenfassung

Momentan stehen unterschiedliche Förderung, beispielsweise von der KfW, den Bundesländern und einigen Städten und Kommunen zur Verfügung. Bei vielen Förderprogrammen der Bundesländer sind die Fördergelder allerdings bereits ausgeschöpft, sodass eine Antragsstellung momentan nicht möglich ist. Welche Möglichkeiten bei Ihnen momentan zur Verfügung stehen, erfahren Sie beispielsweise beim zuständigen Bundesamt oder der digitalen Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.


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