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  • Inselanlage – wann lohnt sich die Stromversorgung Off-Grid?

    Inselanlage – wann lohnt sich die Stromversorgung Off-Grid?

    Mit einer Inselanlage, die nicht an das Stromnetz angeschlossen ist, kann an fast jedem Ort Solarstrom für den Eigenverbrauch produziert werden. Im Vergleich zu einer normalen PV-Anlage entfallen zahlreiche gesetzliche Regelungen und der Betrieb wird vereinfacht. Was die besten Einsatzbereiche eines Inselsystems sind und wann sich eine Stromversorgung Off-Grid lohnt, stellen wir im Folgenden vor.

    Was ist eine Inselanlage?

    Eine Inselanlage ist eine Solaranlage, die nicht an das Stromnetz angeschlossen ist und lediglich Energie vor Ort liefern soll. Dadurch können Sie eine autarke Stromversorgung aufbauen, bei der Sie nicht auf einen Stromversorger angewiesen sind. Ebenso kann das Inselsystem als Notstromanlage dienen, um bei Ausfällen die Energieversorgung sicherzustellen. Der Solarstrom wird nach der Erzeugung selbst verbraucht oder in eine Batterie eingespeist.

    Auf eine Einspeisevergütung müssen Sie durch die fehlende Anbindung an das Stromnetz verzichten. Zum Einsatz kommen die Off-Grid Photovoltaikanlagen zum Beispiel auf Berghütten, Wohnmobilen oder Gartenhäusern. Gründe für die Installation von Inselsystemen ist die Unwirtschaftlichkeit oder Unmöglichkeit, die PV-Anlage an das Stromnetz anzuschließen.

    Bei Inselanlagen entfällt die Anmeldung beim Finanzamt und es müssen keine Steuern auf den Eigenverbrauch bezahlt werden. Ebenso dürfen Sie aber auch die Anschaffungskosten des Off-Grid-Systems nicht von der Steuer absetzen.

    Welche Vorteile hat eine Inselanlage?

    Der größte Vorteil einer Inselanlage ist die unkomplizierte Erzeugung von Strom an jeder Stelle mit ausreichender Sonnenstrahlung. Selbst an abgelegenen Orten ohne Stromleitungen können mit dem Solarstrom Haushalte mit Energie versorgt werden. Durch den fehlenden Anschluss an das Stromnetz und den Verzicht auf die Einspeisung von Solarstrom entfällt eine Vielzahl der rechtlichen Bestimmungen für PV-Anlagen und ein Inselsystem lässt sich einfach errichten.

    Die Auslegung und Leistung der PV-Anlage bleibt allein Ihnen überlassen und gesetzliche Vorgaben gibt es kaum. Zusätzlich lässt sich die Inselanlage als Alternative für Notstrom errichten und springt ein, wenn es zu einem Stromausfall kommt. Dadurch lassen sich weiterhin Elektrogeräte an der Steckdose betreiben, selbst wenn die Versorgung den Netzbetreiber ausgefallen ist.

    Welche Nachteile hat das Inselsystem?

    Der Aufbau einer Komplettanlage für den Eigenverbrauch lohnt sich nicht für jeden, denn es müssen einige Nachteile beachtet werden. Dazu gehört, dass die Solarzellen nur bei genügend Sonne Strom erzeugen. Wird die Inselanlage an einem Ort errichtet, der kaum Sonnenstrahlen erhält, ist die maximale Leistung gering und womöglich als Notstromsystem nicht ausreichend. Ebenso ist die Leistung im Winter deutlich eingeschränkt oder es wird sogar überhaupt kein Solarstrom produziert.

    Außerdem ist die Betriebszeit selbst an sonnigen Plätzen auf den Tag beschränkt und nachts erzeugt die Anlage keinen Strom. Deshalb muss ein großer Akkumulator verbaut werden, um eine ähnliche Ausfallsicherheit wie ein Notstromaggregat zu erreichen. Erst dann ist es möglich, dass Notstrom rund um die Uhr verfügbar ist.

    Wann lohnt sich eine Inselanlage?

    Durch die fehlende Einspeisung in das Stromnetz lohnt sich eine Inselanlage nur, wenn Sie den erzeugten Strom selbst verbrauchen. Bei einem Inselsystem als primärer Methode für die Stromerzeugung muss der Solarstrom entweder sofort verbraucht oder in einer Batterie gespeichert werden. Eine kleinere Batterie wird in jedem Fall benötigt, aber der Nutzen eines größeren Speichers hängt vom individuellen Fall ab. Wichtig ist für die Solaranlage ein hoher Wirkungsgrad, damit genügend Leistung zu Betriebszeiten erzeugt wird.

    Bei einem Einsatz als Notstromsystem hängen die Überlegungen davon ab, wie wichtig die Inselanlage als alternativer Stromlieferant ist. Sollen medizinische Produkte wie Sauerstoffgeräte ohne Ausfallrisiko betrieben werden, spielt weniger die Leistung als die Verlässlichkeit des Inselsystems eine Rolle. Die Spitzenleistung ist als Überbrückung bei einem Ausfall Ihrer normalen Stromversorgung deshalb kaum ein Faktor. In diesem Fall sollten Sie sich überlegen, wie wichtig das Einspringen der Off-Grid-Anlage ist und welches Budget für die Aufstellung des Systems vorhanden ist.

    Eine normale Solarstromanlage dient nicht als Notstromsystem, denn bei einem Stromausfall verwandelt der Wechselrichter erzeugten Gleichstrom nicht mehr in Wechselstrom zum Verbrauch für den Haushalt. Durch die Ausrüstung mit einer Notstromfunktion können aber auch reguläre PV-Anlagen unabhängig vom Stromnetz weiterlaufen.

    Gesetzliche Bestimmungen zu Inselsystemen

    Sind Inselanlagen von den Behörden erlaubt?

    Inselanlagen sind in Deutschland erlaubt und benötigen keine Genehmigung des Gesetzgebers, einer Behörde oder eines Netzbetreibers. Die Photovoltaikanlagen ohne Netzanschluss mit Fokus auf Autarkie müssen keine besonderen Anforderungen erfüllen.

    Sind Inselanlagen meldepflichtig?

    Im Gegensatz zu Solaranlagen mit Netzanschluss sind Inselanlagen nicht meldepflichtig. Während Sie bereits seit geraumer Zeit laut Erneuerbarem-Energien-Gesetz (EEG) netzgekoppelte Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur melden und in das Marktstammdatenregister eintragen müssen, gilt die Meldepflicht für Off-Grid-Systeme nicht. Deshalb ist der Bundesnetzagentur auch die Anzahl der Inselsysteme in Deutschland nicht bekannt.

    Was brauche ich für die Konstruktion eines Inselsystems?

    Für die Funktion einer Inselanlage benötigen Sie:

    • Solarmodule
    • Wechselrichter
    • Laderegler
    • Batterie

    Die Solarmodule und der Wechselrichter werden ähnlich wie bei einer regulären PV-Anlage für die Erzeugung von Gleichstrom und die Umwandlung in Wechselstrom benötigt. Erst dadurch können haushaltsübliche Geräte mit Steckdose betrieben werden. Durch den fehlenden Anschluss an das Stromnetz benötigen Sie eine Batterie, damit der Wechselrichter selbst mit Strom versorgt wird.

    Der Laderegler wiederum schützt den Stromspeicher vor einer Überladung und verhindert, dass dieser zu stark entladen wird. Bei einem sofortigen Verbrauch des Solarstroms genügt eine kleine Batterie, während für das Speichern von Energie ein größerer Akkumulator benötigt wird.

    Was kann ich mit der Inselanlage betreiben?

    In der Theorie gibt es für die Inselanlage, ähnlich wie bei normalen PV-Anlagen, kaum eine Grenze, welche Geräte oder Maschinen mit dem Solarstrom betrieben werden sollen. Die Limits von Inselsystemen hängen von der Leistung ab, die von den Solarzellen geliefert werden kann. Ebenso sind der Standort und die Jahreszeit zu beachten, um die Strommenge der Anlage zu kalkulieren. Um das passende System zu finden, ist im Voraus zu berechnen, wie hoch die Leistung der Anlage sein muss, um Ihre Anforderungen zu erfüllen. Spätere Erweiterungen sind zwar möglich, können jedoch gerade an abgelegenen Orten sehr teuer sein.

    Welche Batterie kommt für eine Solar Inselanlage infrage?

    Wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage mit einem Stromspeicher ausstatten, sollten Sie die richtige Größe wählen. Dafür ist ausschlaggebend, wie viel Kilowattstunden Solarstrom von den Modulen erzeugt werden kann und wie hoch Ihr Stromverbrauch ist. Schauen Sie sich dafür die Leistung Ihrer Anlage und den eigenen Strombedarf an, um die ideale Kapazität zu bestimmen. Ob sich ein größerer Stromspeicher lohnt, hängt vom individuellen Fall ab. Empfohlen werden für Inselanlagen vor allem Blei- statt Lithiumbatterien, denn Lithium hat durch die geringe Anzahl von Ladezyklen kaum Vorteile bei der Lebensdauer. Dabei hat kein Akkumulator einen Wirkungsgrad von 100 %, weshalb bei dem Einsatz einer Batterie immer ein Stück Strom verloren geht.

    Achten Sie auf die richtigen Einstellungen für Ihren Stromspeicher, damit die Batterie nicht zu stark entladen wird. Ansonsten kann die Lebensdauer von Akkumulatoren deutlich sinken.

    Was kostet eine PV-Anlage?

    Die Kosten für die PV-Anlage richten sich nach der gewünschten Leistung des Systems und dem Aufwand für die Installation. Die Kosten für die einzelnen Elemente wie Solarmodule oder Akkus unterscheiden sich kaum von regulären Solarstromanlagen. Für ein Komplettset, das den Strombedarf eines Privathaushalts deckt, müssen Sie deshalb mindestens eine Summe von 10.000 € einplanen. Je nach Schwierigkeit der Installation, zum Beispiel für den Aufbau an abgelegenen Orten, und Umfang der Beratung im Voraus können diese Summen allerdings deutlich steigen.

    Soll mit den Solarzellen hingegen lediglich der Stromverbrauch von Laptop oder Kühlschrank im Wohnmobil gepowert werden, sind Beträge im unteren vierstelligen Bereich realistisch. Günstiger wird das Inselsystem, wenn Sie einen Großteil der Installation und Auslegung selbst erledigen können. Beachten Sie allerdings die gesetzlichen Voraussetzungen für elektrische Arbeiten und den Anschluss der PV-Anlage.

    Wie groß dürfen die Inselsysteme sein?

    Durch die Abkopplung vom Netz gibt es für die Inselsysteme kaum Einschränkungen bei der Größe. Bei genügend Platz und Budget spricht nichts dagegen, Solaranlage mit einer Spitzenleistung von 50 kWP oder mehr zu errichten. Achten Sie lediglich darauf, dass die erzeugte Leistung verbraucht werden kann und das System für Ihren Strombedarf nicht überdimensioniert ist. Bei einer größeren Anzahl von Modulen sind Komplettsets kaum mehr eine Option und Sie müssen eine individuelle Planung für die Solarstromanlage in Auftrag geben.

    Die Einteilung von Einspeisungsanlagen in Klassen mit 10, 40 und 100 kWP Leistung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) spielt für Inselsysteme keine Rolle. Vorgaben hinsichtlich des EEG sind durch die fehlende Einspeisung für Inselanlagen nicht relevant.

    Zusammenfassung

    Mit einer Inselanlage können Sie ein Off-Grid-System als primäre Stromversorgung oder als Notstromsystem aufbauen. Durch die Entkoppelung vom Stromnetz entfallen viele Vorschriften und die Anlagen können an jedem Ort mit ausreichend Sonneneinstrahlung aufgebaut werden. Die Installation eines Inselsystems lohnt sich vor allem bei einem hohen Eigenverbrauch oder als Schutz vor einem Ausfall der normalen Stromversorgung.

  • Eigenverbrauch der PV-Anlage – welche Quote ist realistisch?

    Eigenverbrauch der PV-Anlage – welche Quote ist realistisch?

    Durch gesunkene Einspeisevergütungen entscheidet vor allem der Eigenverbrauch darüber, welche Rendite eine PV-Anlage erzielen kann. Deshalb sollten Sie im Voraus kalkulieren, welche Eigenverbrauchsquote mit der eigenen Solaranlage erreichen können. Was Sie dabei beachten sollten und in welchen Fällen Sie auf Strom im Eigenverbrauch Steuern zahlen müssen, erfahren Sie hier.

    Wieso ist der Eigenverbrauch für eine PV-Anlage relevant?

    Der Eigenverbrauch ist der wichtigste Faktor, wenn Sie vor der Anschaffung einer PV-Anlage stehen. Denn die Einspeisevergütung für die Teileinspeisung, bei der ein Teil des Solarstroms eingespeist und ein anderer Teil selbst verbraucht wird, deckt die Anschaffungskosten nicht ausreichend ab. Während die Einspeisevergütung in der Vergangenheit bei mehr als 50 Cent je Kilowattstunde lag, erhält man aktuell nur 6,34 Cent von den Netzbetreibern. Wenn Sie sich für eine Teil- statt Volleinspeisung entscheiden, sollte deshalb ein hoher Eigenverbrauch vorliegen.

    Ein Großteil des Energiebedarfs des Haushalts wird durch die Photovoltaikanlage gedeckt und es muss kein Strom teuer eingekauft werden. Damit lässt sich eine PV-Anlage deutlich rentabler betreiben, denn für gekauften Strom aus dem Netz müssen Sie durchschnittlich Preise von mehr als 30 Cent je Kilowattstunde bezahlen. Im Haushalt genutzter Strom ist die finanziell bessere Lösung als selbst überschüssige Sonnenenergie an die Energieversorger zu verkaufen.

    Welcher Eigenverbrauch ist für Photovoltaik realistisch?

    Der durchschnittliche Energieverbrauch für eine 4-köpfige Familie in Deutschland beträgt etwa 4500 Kilowattstunden (kWh), während für einen Singlehaushalt ein Strombedarf von knapp 1500 Kilowattstunden anzunehmen ist. Verschiedene Faktoren können den Energiebedarf nach oben oder unten korrigieren, zum Beispiel die Arbeit im Homeoffice oder das Aufladen eines E-Autos. Auch mit einer Solaranlage kann nicht die gesamte benötigte Strommenge ersetzt werden, denn die Solarmodule erzeugen nur an sonnigen Tagen Strom.

    Realistisch ist bei PV-Anlagen ohne Stromspeicher ein Eigenverbrauchsanteil von 30 Prozent, während die Erweiterung mit einer Batterie die Quote auf 70 bis 80 Prozent steigen lassen kann. Dabei handelt es sich um den durchschnittlichen jährlichen Eigenverbrauch, denn je nach Strombedarf und Leistung der Solaranlage sind mit einem Batteriespeicher Quoten von bis zu 100 Prozent im Sommer möglich.

    Welche Szenarien gibt es für den Eigenverbrauch bei Privathaushalten?

    100 Prozent Eigenverbrauch bei Solarstrom

    Für den Eigenverbrauch ergeben sich drei grundlegende Szenarien. Im ersten Fall wird der erzeugte Strom vollständig selbst verbraucht und es findet keine Einspeisung von überschüssigem Strom statt. Zusammen mit einem Stromspeicher können Sie ein weitgehend autarkes System aufbauen, das eine größere Unabhängigkeit vom Strompreis bietet. Bei der Förderung haben Betreiber in diesem Fall sogar Vorteile, denn die Programme 261 und 461 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind nur für Solaranlagen geöffnet, die keinen Strom in das Netz einspeisen.

    Teileinspeisung mit 30 bis 70 Prozent Eigenverbrauch

    Die häufigste Variante bei PV-Anlagen ist die Teileinspeisung, bei der überschüssiger Strom gegen Vergütung an die Energieversorger verkauft wird. Der Eigenversorgungsanteil bei einem Solarsystem ohne Speicher liegt maximal bei etwa 30 Prozent und kann selten überschritten werden. Grund dafür ist die Beschränkung des erzeugten Solarstroms auf sonnenreiche Monate und Tageszeiten, während Sie bei wenig Sonnenschein Strom aus dem Netz zukaufen müssen. Deutlich erhöhen können Sie die Eigenverbrauchsquote mit einem Stromspeicher, sodass ein Anteil von 70 bis 80 Prozent möglich ist.

    Bei der Teileinspeisung ist die Förderung der KfW auf das Programm 270 Erneuerbare Energien – Standard begrenzt. Andere Förderprogramme stehen nicht für Zuschüsse oder Kredite offen.

    Volleinspeisung mit 0 Prozent Eigenverbrauch

    Durch die Erhöhung der Einspeisevergütung bei der Volleinspeisung sollten Sie bei sehr niedrigem Eigenverbrauch prüfen, ob eine Umstellung auf Volleinspeisung finanziell rentabler ist. Dabei wird der erzeugte Strom vollständig eingespeist und es wird kein Solarstrom selbst verbraucht. Sinn macht dies unter Umständen, wenn der Anteil des Eigenverbrauchs sehr niedrig ist.

    Durch die deutlich höhere Vergütung bei der Volleinspeisung kann in diesem Fall ein Verzicht auf Eigenverbrauch die bessere Lösung sein. Ob sich die Inbetriebnahme einer Solaranlage allerdings lohnt, wenn der erzeugte Solarstrom komplett eingespeist wird, müssen Sie selbst berechnen.

    Wie kann man den Eigenverbrauch bei Solaranlagen verbessern?

    Geräte auf Betrieb am Tag einstellen

    Um einen lohnenswerten Eigenverbrauch für die Solaranlage zu erreichen, sollte der Zyklus von energiehungrigen Elektrogeräten auf den Tag umgestellt werden. Durch das Einschalten von Spül- oder Waschmaschine bei Sonnenschein nutzen Sie den Solarstrom optimal und müssen nicht am Abend teure Preise für Strom der Netzbetreiber zahlen. Moderne Geräte besitzen vielfach ein cleveres Energiemanagement, mit dem die Eigenverbrauchsquote tagsüber gesteigert werden kann.

    Mehr Stromverbrauch für die Zukunft planen

    Sinnvoll kann eine PV-Anlage auch sein, wenn Sie für die Zukunft einen höheren Stromverbrauch erwarten. Durch den Betrieb einer Wärmepumpe mit Solarstrom oder dem Aufladen eines Elektroautos sinkt der Überschuss von Strom durch die PV-Anlage. Damit sind die Solarmodule deutlich rentabler und Ihre jährlichen Energiekosten sinken deutlich.

    Wie wichtig ist der Eigenverbrauch für die Rentabilität eines Stromspeichers?

    Sehr wichtig ist der Eigenverbrauch ebenfalls, wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage mit einem Batteriespeicher erweitern möchten. In der Batterie wird überschüssiger Solarstrom, der nicht direkt im Haushalt verbraucht werden kann, gespeichert und nicht mehr in das Stromnetz eingespeist. Dies hat den Vorteil, dass Sie auch nachts günstigen Solarstrom verbrauchen und nicht auf das Stromnetz angewiesen sind.

    Durch die Anschaffungskosten des Batteriespeichers ist allerdings ein hoher Eigenverbrauch erforderlich, damit die Investition rentabel ist. Wichtig ist vor allem der Energiebedarf am Abend und in der Nacht, wenn der Speicher einspringt. Findet hingegen fast der gesamte Energieverbrauch am Tag zu Sonnenzeiten statt, ist der Kauf eines Solarspeichers kaum sinnvoll.

    Wie wird der Eigenverbrauch bei PV-Anlagen steuerlich behandelt?

    Keine Einkommensteuer bei Liebhaberei

    Einkommensteuer ist auf die Erzeugung von Solarstrom nur zu zahlen, wenn Einnahmen aus dem Verkauf von Strom anfallen und überschüssige Energie verkauft wird. In der Vergangenheit mussten Anlagenbetreiber die Einkünfte bei der Steuererklärung angeben und entsprechend versteuern. Anlagen bis zu 10 kWp Leistung können allerdings inzwischen als Liebhaberei eingestuft werden und müssen keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung beim Finanzamt abgeben. Bei der Entscheidung für die Vereinfachungsregel entfällt die Angabe des verkauften Stroms gegenüber dem Fiskus.

    Erfüllen Sie die Anforderungen für die Vereinfachungsregel nicht, müssen Anlagenbetreiber die Regelbesteuerung verwenden und die Einkünfte versteuern. Dabei handelt es sich um die Vergütung der Energieversorger, die für eingespeisten Strom gezahlt wird. Diese ist gemäß Ihrem jährlichen Gesamteinkommen gegenüber dem Finanzamt bei der Steuererklärung anzugeben. Der Eigenverbrauch ist für die Einkommensteuer jedoch nicht relevant.

    Für die Vereinfachungsregel ist ein formloser Antrag zu stellen und bei Ihrem Finanzamt einzureichen.

    Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmerregelung?

    Separat von der Angabe von Einkünften bei der Einkommensteuer ist die Umsatzsteuerpflicht zu betrachten. Egal ob Sie sich für die Vereinfachungsregel oder die Regelbesteuerung entscheiden, müssen Sie unter Umständen Umsatzsteuer auf verkauften und selbst verbrauchten Strom abführen. Dies entfällt nur, wenn Sie sich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden und die Umsatzgrenze von 22.000 Euro jährlich nicht überschreiten. Wenn Sie der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, müssen Sie für die Umsatzsteuererklärung auch den Eigenverbrauch mit 19 Prozent gegenüber dem Fiskus versteuern.

    Entscheiden sich Anlagenbetreiber gegen eine Umsatzsteuerpflicht, können sie keinen Abzug der Vorsteuer bei der Anschaffung geltend machen. Eine Entscheidung für die Umsatzsteuererklärung und ein späterer Wechsel zur Kleinunternehmerregelung ist durch die Angabe der Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt finanziell häufig die bessere Lösung.

    Weitere Steuern und Gebühren auf Eigenverbrauch?

    Falls Sie Gewinne mit Ihrer PV-Anlage erzielen, muss womöglich Gewerbesteuer auf die Einnahmen abgeführt werden. Der Eigenverbrauch ist für die Gewerbesteuer aber nicht relevant, sondern lediglich erwirtschaftete Einkünfte werden herangezogen. Zusätzliche Kosten konnten für den Eigenverbrauch in der Vergangenheit durch die EEG-Umlage hinzukommen. Durch neue gesetzliche Regelungen fällt die Umlage jedoch für alle Haushalte weg, sodass der Eigenverbrauch noch günstiger wird.

    Wie lässt sich der Eigenverbrauch für eine Solaranlage berechnen?

    Damit Sie eine informierte Entscheidung treffen können, ob sich die Installation einer Solaranlage finanziell lohnt, sollten Sie im Voraus den Eigenverbrauch Ihres Haushaltes berechnen. Für den eigenen Strombedarf sollten Sie dafür den Stromzähler ablesen. Auch vergangene Rechnungen vom Energieversorger eignen sich, um die Strommenge herauszufinden. Beachten Sie dabei, dass der Strombedarf im Winter oder am Abend nicht durch eine Photovoltaikanlage ohne Speicher gedeckt werden kann.

    Nachdem Sie den Eigenverbrauch errechnet haben, ist daraus die passende Größe der Solaranlage abzuleiten. Dazu müssen Sie sowohl den jährlichen Strombedarf als auch den Standort der Solarmodule beachten, um die passende Leistung in Kilowatt-Peak (kWp) zu berechnen. Außerdem spielt eine Rolle, ob Sie überschüssigen Strom an die Netzbetreiber verkaufen möchten.

    Wenn Sie bereits eine Solaranlage auf dem Dach installiert haben, lässt sich der Eigenverbrauch ermitteln, indem Sie am Einspeisezähler den eingespeisten Strom ablesen. Diese Strommenge ziehen Sie vom Gesamtverbrauch der PV-Anlage ab und erhalten nun den Eigenverbrauchsanteil. Alternativ können Sie auch den Eigenverbrauchszähler ablesen, der meistens hinter dem Wechselrichter zu finden ist. Allerdings ist ein Eigenverbrauchszähler bei kleineren Solaranlagen für Privathaushalte selten verbaut.

    Vollständige Autarkie durch PV-Anlage unrealistisch

    Trotz der großen Vorteile von Photovoltaikanlagen ist eine vollständige Autarkie durch den Solarstrom vom Dach unrealistisch. Selbst wenn der eigene Strombedarf im Haushalt von Frühling bis Herbst durch Photovoltaik und Stromspeicher komplett gedeckt werden kann, liefern die Solarmodule im Winter nicht genügend Energie. Dadurch müssen Sie für Wärmepumpe oder E-Auto auf jeden Fall auf den Strombezug von Netzbetreibern zurückgreifen und die hohen Strompreise bezahlen. Dennoch lässt sich durch Solarstrom für viele Haushalte in Deutschland ein hoher Autarkiegrad erreichen und die Einspeisung von Strom hilft bei der Balance der Netze.

    Fazit

    Mit einem hohen Eigenverbrauch wird der Betrieb der eigenen PV-Anlage deutlich rentabler. In Kombination mit einem Speicher ist eine Eigenverbrauchsquote von bis zu 80 Prozent für Privathaushalte möglich. Für einen hohen Eigenverbrauch kann auch eine Investition in Wärmepumpe oder E-Auto sinnvoll sein.

  • Steuer bei Photovoltaik unter 10 kWp – Vereinfachung der Einkommenssteuer durch „Liebhaberei“

    Steuer bei Photovoltaik unter 10 kWp – Vereinfachung der Einkommenssteuer durch „Liebhaberei“

    Vor dem Kauf einer Photovoltaikanlage steht die Entscheidung, wie viel Leistung die Solarmodule bieten sollen. Für Privathaushalte ist vor allem Photovoltaik mit unter 10 Kilowatt-Peak (kWp) attraktiv, denn gegenüber dem Finanzamt ergeben sich zahlreiche Vorteile. Wir schauen uns an, welche steuerlichen Pflichten es für Photovoltaikanlage mit dieser Leistung gibt und was Sie für die nächste Steuererklärung wissen sollten.

    Sind Photovoltaikanlagen bis 10 kWp steuerfrei?

    Einkommenssteuer entfällt bei „Liebhaberei“

    Im Juni 2021 wurde von der Bundesregierung beschlossen, die Betreiber von kleineren Solaranlagen weiter zu entlasten. Seitdem sind für eine Photovoltaikanlage unter 10 kWp Einnahmen aus der Einspeisevergütung nicht mehr zu versteuern. Das Finanzamt geht bei Systemen dieser Größe von keiner Gewinnerzielungsabsicht aus und stuft die PV-Anlage als „Liebhaberei“ ein.

    Dadurch müssen Einkünfte für das Einspeisen von Solarstrom nicht mehr in der Einkommensteuererklärung verzeichnet werden. Die aufwendige Berechnung der Betriebseinnahmen durch die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) entfällt.

    Grundlage für die Befreiung von der Angabe bei der Einkommensteuer ist das Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 2. Juni 2021 (IV C 6 – S 2240/19/10006 :006). Durch die Änderungen sinkt der Aufwand für Betreiber einer kleinen PV-Anlage, die den größten Anteil von Sonnenenergie im Eigenverbrauch nutzen, deutlich. Für die Nutzung der Vereinfachungsregel ist ein formloser Antrag beim Finanzamt zu stellen.

    Rückwirkend kann der Antrag auf Liebhaberei ebenfalls eingereicht werden und wirkt sich auf die offenen Veranlagungszeiträume aus. Voraussetzung für die Einstufung als Liebhaberei ist unter anderem, dass die Photovoltaikanlage den Eigenverbrauch in „zu eigenen Wohnzwecken genutzten Räumen“ deckt. Nur wenn alle Anforderungen für die „Liebhaberei“ ohne Gewinnerzielungsabsicht erfüllt sind, entfällt die Angabe von Einnahmen bei der Einkommenssteuer und die Erstellung einer EÜR.

    Für die Grenze von 10 kWp für die Liebhaberei muss die Leistung aller installierten Solaranlagen betrachtet werden. Falls durch Solarmodule auf mehreren Dächern 10 Kilowatt überschritten werden, können Sie sich nach den Vorgaben des BMF nicht von der Einkommenssteuer befreien lassen.

    Keine Auswirkungen durch „Liebhaberei“ auf die Umsatzsteuer

    Trotz der Befreiung davon, die Einnahmen aus der Einspeisevergütung bei der Einkommensteuererklärung angeben zu müssen, sind Sie als Betreiber einer Anlage mit weniger als 10 kWp nicht komplett von den steuerlichen Pflichten befreit. Sie betreiben mit der Einspeisung von Solarstrom in das Stromnetz weiterhin eine gewerbliche Tätigkeit, was eine mögliche Umsatzsteuerpflicht nach sich zieht. Nach der Anschaffung Ihrer PV-Anlage können Sie gegenüber der Finanzverwaltung zwischen der Kleinunternehmerregelung und der Regelbesteuerung wählen.

    Entscheiden Sie sich für die Einstufung als Kleinunternehmer, dürfen Sie die jährliche Grenze von 22.000 Euro für den Umsatz nicht überschreiten. Im Gegenzug sind Sie für die Umsatzsteuer nicht steuerpflichtig und müssen diese nicht an das Finanzamt abführen. Nachteile bestehen jedoch bei den Anschaffungskosten und Betriebsausgaben, bei denen Sie keinen Vorsteuerabzug für die Kosten durch den Kauf geltend machen können. Auch bei der Installation eines Batteriespeichers für die PV-Anlage kann die Vorsteuer als Kleinunternehmer nicht abgezogen werden.

    Wählen Sie die Regelbesteuerung, können Sie vom Vorsteuerabzug Gebrauch machen. Dieser gilt für den Kauf der Solarmodule, die Erweiterung der Anlage mit einer Batterie oder für Betriebsausgaben wie Wartungen. Die Mehrwertsteuer dürfen Sie sich wiederholen, müssen aber Umsatzsteuer auf eingespeisten als auch auf selbst verbrauchten Strom abführen. Die Anschaffungskosten dürfen Sie als Abschreibungen in der Steuererklärung ansetzen, wenn Sie sich für die Regelbesteuerung entscheiden.

    Deshalb sollen Sie genau überlegen, ob die Umsatzsteuerpflicht für Sie Vorteile hat oder ob die Kleinunternehmerregelung als Anlagenbetreiber mit bis zu 10 Kilowatt Leistung die bessere Lösung ist. Beachten Sie ebenfalls die verpflichtende Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung und einer Umsatzsteuererklärung. Nach der Abschreibung der Photovoltaikanlage kann sich ein Wechsel zur Kleinunternehmerregelung lohnen, um die steuerliche Behandlung der Solaranlage zu vereinfachen.

    Eine Gewerbeanmeldung ist bei den PV-Anlagen mit kleiner Leistung in der Regel keine Pflicht. Beim Finanzamt muss die gewerbliche Tätigkeit jedoch gemeldet werden.

    Keine Gewerbesteuer für kleine PV-Anlagen abzuführen

    Steuerpflichtig sind Betreiber einer PV-Anlage nicht nur für Einkommens- und Umsatzsteuer, sondern auch Gewerbesteuer kann vom Finanzamt verlangt werden. Wenn der Freibetrag von 24.500 € jährlich ausgeschöpft wurde, muss für Umsätze aus dem Verkauf von Solarstrom eigentlich Gewerbesteuer abgeführt werden.

    Anlagen mit weniger als 10 kWp profitieren aber von einem Verzicht auf die Zahlung der Gewerbesteuer. Grundlage dafür ist § 3 Nr. 32 Gewerbesteuergesetz (GewStG), nach dem Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis zu 10 Kilowatt keine Gewerbesteuer abführen müssen.

    Welche weiteren Vorteile gibt es für eine PV-Anlage unter 10 kWp?

    Höhere Einspeisevergütung bei bis zu 10 kWp

    Wenn Sie als Anlagenbetreiber Strom an die Netzbetreiber abgeben, erhalten Sie dafür eine Vergütung. Die Höhe der Einspeisevergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in § 48 festgelegt und bei einer Leistung von weniger als 10 kWp profitieren Sie vom höchsten Preis für die Einspeisung von Solarstrom. Speisen Sie jedoch den Überschuss aus einer Anlage mit mehr als 10 Kilowatt ein, sinkt die Vergütung der Netzbetreiber.

    Keine EEG-Umlage für kleine Solaranlagen

    Einen weiteren Vorteil erhalten Besitzer einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von unter 10 kWp bei der EEG-Umlage. Bis Ende 2020 mussten Anlagenbetreiber mit mehr als 10 Kilowatt auch auf den Eigenverbrauch von Solarstrom je Kilowattstunde die EEG-Umlage zahlen.

    Für Solarmodule, die 2021 oder später errichtet wurden, hat die Bundesregierung diese Grenze auf 30 kWp angehoben. Durch den Verzicht auf die EEG-Umlage bei weniger als 10 kWp Leistung wurden Betreiber von kleinen PV-Anlagen staatlich gefördert und profitierten von finanziellen Vorteilen.

    Die EEG-Umlage entfällt ab dem 1. Juli 2022 generell, sodass auch Betreiber einer PV-Anlage mit höherer Leistung keine Abgabe mehr auf Strom für den Eigenverbrauch zahlen müssen.

    Zusammenfassung

    Photovoltaikanlagen mit unter 10 kWp können durch einen formlosen Antrag beim Finanzamt als „Liebhaberei“ ohne Gewinnerzielungsabsicht eingestuft werden. Damit sind Einkünfte aus der Einspeisung von Strom nicht bei der Einkommenssteuer anzugeben. Entscheiden Sie sich gegen die Kleinunternehmerregelung, müssen durch die Umsatzsteuerpflicht jedoch weiterhin Steuern abgeführt werden.