Schönheitsreparaturen, Waffen & Aufzüge: Aktuelle Urteile im Mietrecht

Schönheitsreparaturen, Waffen & Aufzüge: Aktuelle Urteile im Mietrecht

Nicht selten kommt es zwischen Mieter und Vermieter zu Unstimmigkeiten. So manche Streiterei landet vor Gericht. Deren Urteile sind dabei wegweisend für alle Mieter und Vermieter. Aktuell gibt es Entscheidungen über Schönheitsreparaturen in nicht renovierten Wohnungen, Waffenbesitz und Pornoherstellung sowie zur Übernahme der Kosten von eingebauten Fahrstühlen.

Nicht renovierte Wohnung zwingt nicht zur Schönheitsreparatur

In der Regel ist der Mieter für Schönheitsreparaturen in der gemieteten Wohnung zuständig. Doch diese Klausel des Mietvertrages wird unwirksam, wenn die Wohnung im nicht renovierten Zustand übernommen wird. Jedoch ist auch der Vermieter nicht automatisch dafür verantwortlich. Das hat nun das Landgericht Berlin mit einer aktuellen Entscheidung klargestellt (Az: 18 S 392/16).

Im vorliegenden Fall wollten die Mieter einer nicht renovierten Wohnung von dessen Vermieter Geld für durchgeführten Schönheitsreparaturen. Sie gingen zum Amtsgericht. Dieses sprach den Mietern jedoch nur einen Teil des Geldes zu. Die Berufung am Landesgericht erbrachte das gleiche Ergebnis. Denn nach Ansichten der Richter haben die Mieter mit der Übernahme der nicht renovierten Wohnung diese als vertragsgemäß akzeptiert. Der Vermieter sei somit nur zu Arbeiten verpflichtet, die den Rahmen der Instandhaltungspflicht entsprechen. Diese Kosten hatte das Amtsgericht bereits zugesprochen.

Einbaukosten: Aufzug gilt nicht als Luxus

Ein Aufzug in einer Immobilie kann das Leben darin erleichtern. Wenn dieser nachträglich eingebaut wird, entsteht nicht selten ein Streit über die Übernahme der Kosten. So ist es auch in Brandenburg aktuell geschehen. Die Mieter einer 70-Quadratmeter-Wohnung im dritten Stock des fünfstöckigen Gebäudes wollten die Erhöhung der Netto-Kaltmiete aufgrund der Modernisierungskosten nicht akzeptieren. Sie begründeten: Der Aufzug sei eine Luxus-Sanierung.

Dem widersprach nun das Amtsgericht Brandenburg (31 C 298/17). Es urteilte, dass der Einbau des Aufzuges eine Verbesserung der Mietsache sei und nicht als Luxus-Sanierung gelte – „insbesondere, wenn man die immer älter werdende Bevölkerung in Deutschland berücksichtige“, zitiert der Infodienst Recht und Steuern der LBS die Richter.

Fristlose Kündigung bei unerlaubtem Waffenbesitz

Wer in seiner Wohnung eine Waffe ohne den erforderlichen Waffenschein aufbewahrt, muss mit einer fristlosen Kündigung seitens seines Vermieters rechnen. Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass dies eine nachhaltige Störung des Hausfriedens bedeutet und auch einen schwerwiegenden Verstoß gegen die vertraglichen Obhutspflichten darstelle.

Im aktuellen Fall wurde die Pistole samt Munition aufgrund einer Wohnungsdurchsuchung durch die Polizei aufgefunden. Nachdem der Eigentümer davon erfuhr, sprach der die fristlose Kündigung aus, gegen die sich der Mieter vor Gericht zur Wehr setzte. Vergeblich. Die Richter gaben dem Vermieter nun recht.

Der Porno darf jedoch in der Wohnung gedreht werden

Das Filmen von pornografischen Videos in einer Mietwohnung hingegen ist kein Grund für eine Kündigung, wenn die Dreharbeiten „keine Außenwirkung entfalten“ – wie das Amtsgericht Lüdinghausen (Az.: 4 C 76/18) nun urteilte. Im vorliegenden Fall stellte ein Paar Pornovideos in Wohnung, Treppenhaus und auf dem Balkon her, die sie im Internet vermarkten. Das veranlasste die Vermieterin zur außerordentlichen Kündigung.

Sie argumentierte, dass vor allem ein Erbbauvertrag mit der katholischen Kirche begründet, dass das Gebäude nicht zu Handlungen genutzt werden dürfte, die gegen die katholische Sittenlehre verstoßen. Das sahen die Richter anders. Laut ihrem Urteil steht die Herstellung von pornografischen Videos keine Nutzung dar, die über den Wohngebrauch hinaus geht. Die Verpflichtungen gegenüber den Geber des Erbbaurechts seien hier irrelevant.

Zusammenfassung

Wer sich also einem kommenden Einbau eines Fahrstuhls in seinem Mehrfamilienhaus gegenübersieht, muss mit einer rechtmäßig steigenden Miete rechnen. Schönheitsreparaturen in nicht renovierten Wohnungen müssen sich Mieter und Vermieter teilen. Der Waffenbesitz ohne entsprechenden Waffenschein kann zur Kündigung führen. Jedoch ist es Mietern freigestellt, in ihrer Wohnung Videos zu drehen und sie zu vermarkten – auch mit pornografischem Inhalt.

Artikelbild: snowing / Bigstock.com


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