Auch „grobe Fahrlässigkeit“ kann über die Hausratversicherung abgedeckt werden
Die eigenen vier Wände sind Ort der Selbstverwirklichung, gerade junge Familien investieren Geld, Zeit und das berühmte „Herzblut“ in die Gestaltung und Strukturierung ihres Lebensmittelpunktes. Da ist es vor allem in finanzieller Hinsicht problematisch, wenn man Opfer eines Einbruchs wird oder aufgrund unsachgemäßer Installationen mit Wasserschäden konfrontiert wird, die liebgewonnene Möbel- und Einrichtungsstücke tangieren. Eine…