Mietrecht: Die Rechte eines Mieters auf Balkon und Terrasse

Mietrecht: Die Rechte eines Mieters auf Balkon und Terrasse

Der Frühling ist da, die Vögel zwitschern und auch die Sonne zeigt sich von ihrer schönsten Seite. Mieter müssen es sich nicht zweimal sagen lassen, dass die Gartensaison begonnen hat. Als Mieter fragt man sich berechtigterweise, was man alles auf Balkon und Terrasse anstellen darf, ohne den Vermieter zu verärgern. Antworten auf häufige Fragen gibt es im Anschluss.

Frage 1: Darf ich eine eigene Terrasse anlegen?

Einige Mieter kennen die Situation: Sie wohnen in einem Haus zu Miete, wo sie einen kleinen Garten besitzen. Was den Traum von der grünen Oase perfekt machen würde, wäre eine Terrasse. Darf man die anlegen?

Ohne den Mieter zu fragen, dürfen Vermieter natürlich keine Veränderungen vornehmen – weder im Haus noch im Garten. Im Garten dürfen sich Mieter grundsätzlich frei bewegen und Gartenstühle, -tische, -bänke sowie Sonnenschirm aufstellen. Eine Terrasse hingegen bedeutet einen ernst zu nehmenden Eingriff, den der Vermieter erlauben muss.

Sollte dieser den Terrassenbau nicht wünschen, gibt es eine Alternative für Vermieter: Im Netz gibt es Holzfliesen, die im Garten ausgelegt und zusammengesteckt eine Terrasse bilden. Dank dem simplen Stecksystem kann diese Holzfliesen jeder Vermieter verlegen, ohne irgendwelche Heimwerkerfähigkeiten besitzen zu müssen. Wichtig ist nur, dass der Untergrund eben ist. Beim Auszug kann man die Holzfliesen einfach wieder entfernen und zur in der neuen Wohnung verwenden.

Frage 2: Darf ich Blumentöpfe auf dem Balkon aufstellen?

Die Gestaltung des Balkons mit Blumen ist, falls im Vertrag nicht anders geregelt, durchaus erlaubt. Blumenkästen und Blumentöpfe zieren viele Balkone der Bundesrepublik. Problematisch sind sie nur dann, wenn sie zur Gefahr werden. Deshalb müssen sie auf dem Balkon so aufgestellt beziehungsweise befestigt werden, dass sie nicht herunter- beziehungsweise umfallen und das Gebäude beschädigen oder Menschen verletzen können.

Frage 3: Darf ich meine Wäsche auf dem Balkon trocknen?

Das Trocknen der eigenen Wäsche ist in einigen Wohnungen nicht erlaubt, weil die entstehende Nässe die Schimmelbildung fördern könnte. Vermietern bleibt dann nur noch der Balkon übrig. Hier trocknet die Wäsche an der frischen Luft ohnehin viel schneller. Doch ist das Trocknen auf dem Balkon erlaubt?

Laut Mietrecht darf kleine Wäsche sowohl auf dem Balkon als auch der Terrasse trocknen. Das gilt auch dann, wenn ein spezieller Raum im Haus dafür vorgesehen ist. Diese Regel gilt sowohl für das Aufstellen eines Wäscheständers als auch einer Wäscheleine oder -stange. Selbst dafür erforderliche Befestigungen beziehungsweise Bohrungen sind zulässig.

Etwas anders sieht die Regelung für große Wäsche aus. Sie darf nur dann auf einer Terrasse oder Balkon trocknen, wenn sich diese in einem Hinterhof befindet.

Frage 4: Darf ich eine Mietminderung verlangen, wenn meine Terrasse nicht nutzbar ist?

Eine über die Wohnung aus erreichbare Terrasse gilt als mitvermietet, falls sie im Vertrag nicht ausgeschlossen ist. Sollte diese Terrasse nicht benutzbar sein, können Vermieter eine Mietminderung von bis zu 20 Prozent fordern (Urteil LG Berlin, Az. 62 S 321/95).

Frage 5: Darf ich auf meiner Terrasse einen Sichtschutz anbringen?

Nachbarschaftliche Freundschaften sind schön und gut, haben aber ihre Grenzen. Auf der eigenen Terrasse möchten Mieter ungestört ihre Freizeit genießen, ohne dass es jeder mitbekommt. Durch bauliche Gegebenheiten ist das nicht immer möglich, sodass Mieter mit einem Sichtschutz selbst nachhelfen möchten. Ist das auch erlaubt?

Wie der Deutsche Mieterbund erklärt, dürfen Mieter einen unauffälligen Sichtschutz oder ein Rankengitter anbringen. Dabei müssen sie darauf achten, dass sie das Mauerwerk nicht beschädigen. Eine Markise setzt die Zustimmung des Vermieters voraus.

Artikelbild: © zhu difeng / Shutterstock


12 Kommentare

  1. Koos-Jan Hoekstra 28.03.2018 17:34 Uhr

    Um wieviel cm darf ein Mieter gesetzlich seine Terrasse vergrößern ohne da grossen Ärger vom Mieter zu bekommen

    direkt antworten
  2. Ulrike Koch 06.04.2018 13:45 Uhr

    darf der Vermieter ein Netz zur Abtrennung zum Nachbarsgrundstück auf der Terasse verbieten?

    direkt antworten
  3. Ulrike Koch 06.04.2018 13:46 Uhr

    darf der vermieter ein Netz zur abtrennung auf der terasse verbieten?

    direkt antworten
  4. Martina Knudsen 11.04.2018 18:14 Uhr

    Wenn der Vermieter änderungen im Garten in auftragt giebt..zb Entfernung von einer Hecke müssen wir das denn zahlen? Und wir sind 3 Partien..der Garten geht komplett ums Haus , doch muss ich imner mehr zahlen wie die anderen..von wo muss ich bezahlen..von meiner wohnung bis zum Nachvar seine..im Mietvertrag steht nichts drin.
    Liebe Grüsse

    direkt antworten
  5. Britz Jean-Luc 24.05.2018 14:49 Uhr

    Wieviel Flage darf ich auf meine Terrasse machen…Habe Deutschland , Bayern Müchen, Quebec, Frankreich, und States.. Der Nachbar gefählt das nicht…

    direkt antworten
  6. Sonja 15.05.2019 05:56 Uhr

    Darf ein Mieter auf seine Terrasse kleine solarlichter stellen die weder die Straße noch andere Wohnungen stören könnten? Hat die Vermieterin das Recht für so etwas gefragt zu werden und das zu verbieten?

    direkt antworten
  7. Kevin 02.04.2020 12:05 Uhr

    Wer muss für die Kosten eines Sichtschutzes aufkommen, wenn zwei Wohneinheiten ein und die selbe Terrasse besitzen und benutzen?
    Man kann quasi über die Terrassentür in die gegenüberliegende Terrassentür direkt rein schauen.

    direkt antworten
  8. tina 08.05.2020 06:17 Uhr

    Ich wohne in ein 3 familien haus im erdgeschoss meine sichtschutzwand ist bei ein sturm umgegipt (habe ich mit gemietet) jetzt wurde schon seit 4 Monaten keine neue aufgestellt ich weis aber das meine vermieter das der versicherung gemeldet hat Frage kann ich eine mietminderung machen weil bis heute nichts gemacht wurde die kommen immer mit neuen ausreden

    direkt antworten
    1. Frage 13.03.2021 18:10 Uhr

      Unsere Terrasse wurde erweitert, das haben wir mit dem Vermieter gemeinsam abgestimmt. Darf er nun mehr Miete nehmen und wieviel?

      direkt antworten
  9. Darko bonic 25.05.2020 14:10 Uhr

    Wenn die Privatsphäre des Mieters auf der eigenen Terasse gestört ist, muss der Vermieter dafür sorgen das man Privatsphäre hat ? Zum Beispiel für einen sichtschutz aufkommen ?

    direkt antworten
    1. Melanie 10.09.2022 14:06 Uhr

      Ich habe eine Terrasse die größer ist als der Balkon über mir.
      Diese nutze ich und störe niemanden damit.
      Der Vermieter Saft nun, das ich nur die Fläche des bakons nutzen darf.
      Ist das richtig?
      Die anderen Parteien mit terasse tun dies auch.

      lg

      direkt antworten
  10. Britta Mölders 11.03.2021 17:24 Uhr

    Darf der Vermieter auf der Terasse einen Zaun ziehen ,damit der Hund nicht mehr in den Garten geht?

    direkt antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert