Nach Sturm „Herwart“: Was Bahnkunden, Auto- und Hausbesitzer wissen müssen

Nach Sturm „Herwart“: Was Bahnkunden, Auto- und Hausbesitzer wissen müssen

Der Sturm „Herwart“ hat ganz Deutschland in den letzten Oktobertagen ordentlich auf Trab gehalten. Bahnstrecken mussten gesperrt werden, Bäume sind auf Straßen gefallen, Stromleitungen wurden zerstört und Häuser teils stark beschädigt. Vor allem in Nord- und Ostdeutschland wütete der Sturm extrem und hinterließ deutliche Spuren. Was sollten Betroffene jetzt wissen?

Der Sturm „Herwart“ zog nicht spurlos an Deutschland vorbei

Die Schäden, die der Sturm „Herwart“ im Norden und Osten des Landes hinterlassen hat, sind kaum zu übersehen. Betroffene, die kaputte Dachziegel an ihrem Haus oder Kratzer im Autolack feststellen, sollten diese Schäden schnell der Versicherung melden. Sogar Bahnfahrgäste haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Erstattungen, wenn der Zug wegen des Sturms Verspätung hatte oder komplett ausgefallen ist. Um nicht leer auszugehen und am Ende nicht selbst für die Schäden aufkommen zu müssen, sollten Haus- und Autobesitzer aber ebenso ein paar Dinge beachten wie Bahnkunden.

Was tun bei Schäden am Haus?

Wer eine Wohngebäudeversicherung hat, ist auf der sicheren Seite. Sie deckt Schäden ab, die durch umgefallene Bäume oder abgedeckte Dachziegel am Haus entstanden sind, wie der Bund der Versicherten (BdV) mitteilt. Die Hausratversicherung hingegen kommt für Schäden auf, die an beweglichen Dingen entstanden sind. Dazu gehören:

  • Möbel
  • Kleidungsstücke
  • Deko-Gegenstände

Allerdings ist die Einwirkung, die ein Sturm auf den Hausrat nehmen kann, eher gering, da der Hausrat nur versichert ist, wenn er geschützt im Haus aufbewahrt wird. Wenn Sie also Möbel bei Sturm auf dem Balkon oder im Garten stehen lassen, haben Sie keine Entschädigungsansprüche. Anders verhält es sich, wenn der Sturm etwa ein Fenster beschädigt hat und durch den eindringenden Regen die Möbel aufgequollen sind. Dann ist der Schaden abgesichert. Normalerweise reicht es, bei der Versicherung anzurufen, um den Schaden zu melden. Um auf Nummer sicher zu gehen, rät der BdV aber dazu, den Schaden per Einschreiben mit Rückschein mitzuteilen. Im Idealfall können Sie Zeugen benennen oder den Schaden mit Fotos beweisen.

Keinesfalls sollten Sie die Schäden am Haus zu schnell beseitigen. Die Versicherung muss die Chance haben, einen eigenen Gutachter vorbeizuschicken, um den Schaden bestimmen zu lassen.

Sie haben jedoch die Pflicht, weitere Folgeschäden zu vermeiden, indem Sie beispielsweise zerbrochene Fenster zumindest provisorisch abdichten.

Beschädigungen am Auto durch den Sturm – Was jetzt?

Sturmschäden am Auto werden in der Regel von der Teilkaskoversicherung bezahlt. Das gilt für Beulen oder Kratzer, die durch heruntergefallene Äste oder Ziegel entstanden sind ebenso wie für Wasserschäden.

Sprechen Sie Ihr weiteres Vorgehen mit der Versicherung ab und lassen Sie das Fahrzeug erst dann reparieren.

Bei der Polizei müssen Sturmschäden am Auto übrigens nicht gemeldet werden.

Erstattungen von der Bahn für Bahnfahrer – Wie stehen die Chancen?

Durch Stürme wie „Herwart“ können zahlreiche Züge ersatzlos ausfallen. Dann können betroffene Fahrgäste den Ticketpreis vollständig erstattet bekommen.

Die Erstattung ist auch für Sparpreis-Tickets kostenfrei möglich, wenn Züge komplett ausgefallen sind.

Zumindest ein Teil des Ticketpreises muss erstattet werden, wenn der Zug sich wegen des Sturms deutlich verspätet hat:

  • 25 Prozent Ermäßigung gibt es ab 60 Minuten Verspätung
  • 50 Prozent Ermäßigung gibt es ab 120 Minuten Verspätung

Sie können die Erstattung einfach in DB-Agenturen, in DB-Reisezentren oder online beantragen.

Zusammenfassung

Die Instandsetzung von Sturmschäden an Häusern übernimmt die Wohngebäudeversicherung. Autofahrer sollten die Schäden durch den Sturm „Herwart“ der Teilkaskoversicherung melden. Bahnkunden erhalten den Ticketpreis komplett zurück, wenn Züge wegen des Sturms ersatzlos gestrichen wurden.

Artikelbild: © Awakened / Bigstock.com


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