Haus kaufen ohne Eigenkapital

Haus kaufen ohne Eigenkapital

Der Kauf oder der Bau eines Hauses ist eine Investition im unteren bis mittleren sechsstelligen Eurobereich. Beim Hauskauf wird der Kaufpreis maßgeblich vom Wert der vorhandenen Immobilie bestimmt. Hinzu kommen Größe und Wert des Grundstückes. Auch der energetische Gesamtzustand des Hauses ist mitentscheidend. Auf jeden Fall verkörpert das Haus einen Wert, der beim Kauf bezahlt werden muss. Sofern keine eigenen Ersparnisse eingebracht werden können, muss für die sogenannte Vollfinanzierung ein daran interessiertes Kreditinstitut gefunden werden.

Eigenleistung anstelle von Eigenkapital

Bei einer Hausfinanzierung wird auf der Einnahmeseite in die drei Bereiche Eigenfinanzierung, Eigenleistung und Fremdfinanzierung unterteilt. Mit der Eigenleistung sind handwerkliche Arbeiten, also Manpower angesprochen, die nicht fremd vergeben werden müssen, sondern selbst und in Eigenregie erledigt werden können. Dabei handelt es sich meistens um Innenarbeiten, die der professionelle Heimwerker nicht nur qualifiziert, sondern auch ausgesprochen gerne selbst ausführt. Eine Eigenleistung lässt sich recht genau berechnen.

Die Handwerkerkosten stehen anhand von Kostenvoranschlägen fest. Der Aufwand für den Hauskauf sollte vor diesem Hintergrund in einzelne Kostenarten aufgeschlüsselt werden. Was in die Finanzierung einfließt und nicht extern vergeben wird, gilt als Eigenleistung. Um diese Gesamtsumme reduziert sich die Hauskauffinanzierung. Ein Hauskäufer ohne Eigenkapital bringt in diesem Falle zwar kein Bares mit; die Finanzierung, also die Differenz zwischen Einnahme und Ausgabe, wird aber dennoch reduziert.

Keine öffentlichen Zuschüsse auslassen

Dieser Punkt wird mehr der Vollständigkeit halber erwähnt. Abhängig von dem Objekt, das gekauft wird, sollte allein der Gründlichkeit wegen geprüft werden, ob öffentliche Zuschüsse beantragt werden können. Das kann zum Beispiel bei einer denkmalgeschützten Immobilie der Fall sein. Land oder Gemeinde bieten aus Denkmalschutzgründen einmalige Zuschüsse im vierstelligen Eurobereich an, die nicht rückzahlbar sind. Das ist nicht immer und überall der Fall, aber auch keineswegs ausgeschlossen.

Solche Zuschüsse beziehen sich entweder auf den Erwerb des Grundstückes oder des denkmalgeschützten Gebäudes. Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, würde ein derartiger Zuschuss die Finanzierungssumme senken. Das wäre kein Eigenkapital im Sinne einer Baufinanzierung, aber dennoch eine anrechenbare Einnahme, durch die sich die Fremdfinanzierung verringert.

Risikolebensversicherung zur Finanzierungsabsicherung

Viele Kreditinstitute erwarten bei der Baufinanzierung eine Eigenbeteiligung von bis zu dreißig Prozent. Ihre Fremdfinanzierung wird auch deswegen auf etwa siebzig Prozent begrenzt, weil sie im Falle einer Zwangsversteigerung der Immobilie ihren Finanzierungsanteil mit hoher Wahrscheinlichkeit ungekürzt zurück erhalten. Das vergebene Baudarlehen lassen sie sich durch die Eintragung einer Hypothek im Grundbuch besichern. Damit ist das Kreditausfallrisiko für den Fall eingegrenzt, dass der Bauherr zu Lebzeiten den Darlehensvertrag nicht erfüllt.

Um dieses Risiko auch für den Fall des Ablebens abzusichern, wird besonders bei einer Vollfinanzierung, also bei einer hundertprozentigen Fremdfinanzierung, auf eine besondere Risikoabsicherung Wert gelegt. Dazu dient eine zeitgleich mit der Darlehensvergabe abgeschlossene Risikolebensversicherung in korrespondierender Höhe. Sie wird ergänzt um die Versicherungsbausteine Arbeitslosigkeit, Unfall, Erwerbs- sowie Arbeitsunfähigkeit und direkt bei Abschluss an das Kreditinstitut abgetreten. Wenn einer dieser versicherten Fälle eintritt, dann wird die Versicherungsleistung an den Darlehensgeber ausgezahlt. Beim Ableben des Hauskäufers als Versicherungsnehmer wird die Baufinanzierung komplett abgelöst. Die Immobilie ist schuldenfrei, die Hypothek wird gelöscht, und die Hinterbliebenen können ihren Wohnsitz unverändert beibehalten. Die monatlichen Versicherungsbeiträge müssen in die Hauskauf-Finanzierung ohne Eigenkapital eingerechnet werden.

Bonität, dauerhaftes Einkommen, gesicherter Arbeitsplatz

Für die Hauskauffinanzierung ohne Eigenkapital ist die dauerhaft gute Bonität eine unabdingbare Voraussetzung. Sie ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, das Darlehen pünktlich und vollständig zurückzahlen zu können. Dazu wird ein entsprechend hohes Einkommen benötigt, und es muss darüber hinaus für die nächsten ein, zwei Jahrzehnte sicher, am besten garantiert sein. Sicherheit und Garantie sind heutzutage Zweierlei. Als eine Garantie kann das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bezeichnet werden.

Dem Beamten im gehobenen oder höheren Dienst ist seine Ernennung auf Lebenszeit urkundlich bestätigt worden. Das ist eine Arbeitsplatzgarantie, die auch in der heutigen Zeit als solche gilt. In der freien Wirtschaft gibt es eine derartige Garantie nicht. Der Arbeitsvertrag ist eine vertragliche Sicherheit, er sichert das Arbeitsverhältnis. Verträge können sowohl einseitig als auch im gegenseitigen Einverständnis geändert bis hin zu aufgelöst werden. Firmenfusionen oder Firmeninsolvenzen beeinflussen eine solche Arbeitsplatzsicherheit nachhaltig, ohne dass der Arbeitnehmer als Vertragspartner irgendwelchen Einfluss darauf hat. Zum Zeitpunkt der Hauskauffinanzierung ist seine Bonität gut bis sehr gut, und der Arbeitsplatz ist absolut sicher. Trotzdem gibt es keine Garantie, dass und wie lange das so bleibt.

Hauskauf finanzieren und parallel sparen

Sofern der Hauskäufer kein Beamter auf Lebenszeit ist, lässt sich diese sicherlich eher theoretische Situation dadurch entschärfen, dass zeitgleich gespart und das Darlehen zurückgeführt wird. Machbar wird das durch ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Nettoeinkommen innerhalb der Familiengemeinschaft. Das ist durchaus möglich, wenn neben dem Hauskäufer als dem Hauptverdiener noch ein oder mehrere Angehörige der Hausgemeinschaft mitverdienen. Aus dem Einkommen des Hauptverdieners wird die Hauskauffinanzierung bezahlt, während das anteilige Einkommen der anderen Mitverdienenden gespart wird.

Unter Einbeziehung der Risikolebensversicherung kann ein Hauskauf ohne Eigenkapital sowohl für Darlehensgeber als auch für Darlehensnehmer als sicher und risikolos gesehen werden. Für die Höhe und die Sicherheit des Einkommens der Mitverdienenden gelten ähnliche Voraussetzungen. Ein Minijob, ob mit oder ohne Vertrag, ist weder von der Höhe noch von der Sicherheit her ausreichend. Anders sieht es bei einer Halbtagstätigkeit der Ehefrau als Lehrerin an der örtlichen Grund- oder Hauptschule aus. Selbst wenn diese Planstelle befristet ist, zeigt die Erfahrung der vergangenen Jahre, wie sicher oder unwägbar eine erneute Anstellung im kommenden Schuljahr ist.

Den Einzelfall realistisch bewerten

Wie in anderen oder vergleichbaren Situationen muss auch hier der individuelle Einzelfall bewertet werden. Der Hauskäufer kann davon ausgehen, dass seine Hausbank an einer Baufinanzierung sehr interessiert ist. Die Darlehenszinsen sind der Verdienst an dem Geschäft. Die Hausbank wird gerne finanzieren, wenn sie ihr Kreditausfallrisiko auf ein Minimum reduzieren kann. Dazu dient die Prüfung der Bonität sowie der wirtschaftlichen und privaten Gesamtumstände. Der Hauskäufer muss seinerseits wissen, dass die Kosten der Finanzierung mit der Kaltmiete einer Mietwohnung gleichzusetzen sind. Hinzu kommen noch die Betriebs- oder Nebenkosten inklusive dem Wasserverbrauch sowie die Energiekosten für Strom, Warmasser und Heizung. Und letztendlich gehört auch die monatliche oder vierteljährliche Zahlung für die Risikolebensversicherung dazu. Das sind die Kosten der Unterkunft, die in den nächsten ein, zwei Jahrzehnten aus dem Einkommen des Hauptverdieners heraus bezahlt werden müssen.

Wenn das realistisch und realisierbar erscheint, dann sollte eine Hauskauffinanzierung ohne Eigenkapital machbar und vertretbar sein.

Artikelbild: © Goodluz / Shutterstock


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