Tipps für eine sachgerechte Bauabnahme
Baueigentümer sollten die Bauabnahme äußerst ernst nehmen, sonst wird das Traumhaus schnell zu einer Bauruine inklusive Schuldenberg. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Neubau oder eine umfangreiche Modernisierung handelt: Beenden die Handwerker ihre Arbeit, muss der Auftraggeber die Arbeit abnehmen. Bauherren sind nach § 640 Abs.1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zur Abnahme verpflichtet….