Die Gesetzesänderung der Maklerprovision 2014

Die Gesetzesänderung der Maklerprovision 2014

Die GroKo will in 2014 die Gesetze zur Maklerprovision zu Gunsten der Mieter verändern – wie war es bisher und was wird anders?

Bisher musste die Provision des Maklers meist von den zukünftigen Mietern getragen werden, doch unter der Regierung der Großen Koalition soll sich dies im Jahr 2014 ändern: Die Maklerprovision in Deutschland soll nun ausschließlich von der Partei getragen werden, die den Makler beauftragt hat.

Wie war es bisher?

Bisher kam es oft unmittelbar nach der Schlüsselübergabe zum Streit zwischen den Mietern, dem Vermieter und häufig auch dem Makler. Viele Mieter gehen davon aus, dass ein Maklervertrag abgeschlossen werden muss, bevor dieser seine Dienste in Rechnung stellen kann. Doch aufgrund dieser Annahme entstanden viele Missverständnisse zwischen den drei Parteien, denn dies ist bislang nicht der Fall gewesen. Bereits, wenn der Makler nachweisen kann, dass der Erfolg der Wohnungssuche ihm zu verdanken ist, kann er eine Vergütung für seine Dienste verlangen. Auch eine zusätzliche Provisionsvereinbarung ist nicht nötig, sofern im Exposé des Maklers auf die Maklerprovision aufmerksam gemacht wird. Wer nun die Provision des Maklers zahlen muss, wird momentan im Wohnungsvermittlungsgesetz nicht geregelt. Allerdings sind bisher meist die Mieter auf der Provision des Maklers sitzen geblieben, was sich mit dem neuen Gesetzentwurf ändern soll.

Was bringt die Gesetzesänderung zur Maklerprovision?

Aufgrund der immer wiederkehrenden Missverständnisse soll 2014 in Deutschland ein Gesetz in Kraft treten, laut dem die Maklerprovision von der Partei gezahlt werden muss, die den Makler eingeschaltet hat. Bislang liegt allerdings nur der Gesetzesentwurf dafür vor, dieser wurde jedoch noch nicht verabschiedet. Sobald dies allerdings geschehen ist, wird sich speziell für die potenziellen Vermieter oder Verkäufer einiges ändern. Die müssen dann nämlich entscheiden, ob sie einen Makler mit der Vermittlung ihrer Immobilie beauftragen oder ob sie das Ganze selbst in die Hand nehmen wollen. Auch die Entscheidung, welcher Makler diese Aufgabe übernehmen soll, wird dementsprechend wichtiger und muss ebenfalls vom potenziellen Vermieter oder Verkäufer übernommen werden. Wann dies allerdings tatsächlich so weit sein wird, ist nach wie vor unklar.

Artikelbild: © sergign / Shutterstock


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