Genehmigung für Geräteschuppen: Diese Regeln sollten Bauherren befolgen

Genehmigung für Geräteschuppen: Diese Regeln sollten Bauherren befolgen

Viele Gartenbesitzer fragen sich, wie sie die Gerätschaften, die sie zur Pflege ihrer grünen Oase benötigen, am besten unterbringen. Die simpelste Lösung: Sie bauen einen Geräteschuppen oder ein Gartenhaus. Ganz so einfach ist es aber nicht. Soll der Geräteschuppen in einem Planbereich errichtet werden, gibt es einen Bebauungsplan, der regelt, was dort hingehört und was nicht.

Alles eine Frage des Wohnortes

Grundsätzlich benötigen Bauherren für einen kleinen Geräteschuppen, dessen Stellfläche nicht größer als zehn Quadratmeter (m²) ist, selten eine Baugenehmigung. Viele Hersteller bieten aus diesem Grund speziell diese kleinen Varianten an, da seine Aufstellung beziehungsweise Konstruktion häufig unproblematisch ist.

Auf der sicheren Seite ist man allerdings nur dann, wenn man sich beim zuständigen Bauamt beziehungsweise bei der Hausverwaltung erkundigt. Es gibt keine pauschale Antwort, ob für das jeweilige Bauprojekt eine Genehmigung benötigt wird. Die Regelungen sind regional sehr unterschiedlich. Grundsätzlich gilt zunächst einmal das bundesweite Planungsrecht, dann die jeweilige Länderbauordnung.

Abseits dieser beiden Regelungen kommen jedoch weitere hinzu, die von Ort zu Ort verschieden sind. In Flensburg beispielsweise ist eine Baugenehmigung erst ab einer Fläche von 30 Kubikmetern (m³) erforderlich, in Konstanz ab 40 m³, es sei denn, es handelt sich um einen Kleingarten, dann ist die Genehmigung ab 20 m³ von Nöten. Wer in Schwerin wohnt, benötigt sie ebenfalls ab 20 m³. Weitere Unterschiede ergeben sich bezüglich der Bauart: Eine Baugenehmigung könnte anfallen, wenn ein Fundament benötigt wird, nicht aber bei der Verwendung einer betonierten Bodenplatte.

Die Ordnungen der Gemeinden ernst nehmen

Wer davon ausgeht, dass sein kleiner Geräteschuppen niemandem im Weg steht, sollte nicht auf die Idee kommen, ohne zu prüfen, ob eine Baugenehmigung benötigt wird, den Bau zu errichten. Gemeinden gehen zum Teil rigoros gegen Bauherren vor, die Gebäude ohne eine Genehmigung bauen. Sie möchten mit ihrem strengen Verhalten das Ortsbild schützen. Insbesondere in kleinen Orten fallen solche plötzlich entstandenen Bauten schnell auf. In den meisten Fällen kommt es dann auch zum Abriss.

Einen solchen Fall gab es im Gonsbachtal (Aktenzeichen 8 A 10594/12.OVG): Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz gab der Stadt Mainz recht, den Abriss der Gerätehütte der Klägerin einzufordern, welchen sie ohne Genehmigung errichtet hatte. Die Stadt Mainz sah in dem Bauvorhaben einen unzulässigen Eingriff in Landschaft und Natur. Folgende Kriterien nannte die Stadt Mainz:

  • Größe des Schuppens
  • eckige Form
  • Farbgebung (grün, weiße Tür)
  • unnatürliches Material (Blech)

Das flache Landschaftsbild des Gonsbachtals sei von Auwaldresten, Bächen, Röhrichtbestände sowie Streuobstbestände geprägt.

Tipp

Dieser Fall soll zeigen, dass es sich schlichtweg nicht lohnt, die Baugenehmigung zu umgehen. Bauherren sollten nicht vergessen, dass sie unter Umständen gar nicht benötigt wird. Deshalb sollte man sich immer zunächst erkundigen, wie es für das eigene Bauvorhaben aussieht.

Weiterhin lohnt sich das schwarz Aufstellen aus einem weiteren Grund nicht: Selbst wenn die Behörde das Projekt nicht bemerkt, kann man nie ausschließen, dass es dem Nachbarn nicht ein Dorn im Auge ist. Unfreundliche Nachbarn sind für das Bauamt gute Helfer. Sinnvoll ist es deshalb, bevor man das Bauamt kontaktiert, auch den Nachbarn von dem Bauvorhaben zu unterrichten. Hat dieser keine Einwände, hat man bereits 50 Prozent des Weges hinter sich.

Beispiel: Baurecht in NRW

Wie bereits erwähnt, gilt für den Bau eines Geräteschuppens das bundesweit gültige Baugesetzbuch sowie die Länderbauordnung. Nordrhein-Westfalen ist jedoch ein Spezialfall, wo andere Vorschriften gelten, als in anderen Bundesländern. Deshalb möchten wir die Unterschiede nachfolgend verdeutlichen.

Geräteschuppen sind baugenehmigungsfrei, wenn sie gemäß § 6 BauO NRW-Abstandsflächen folgende Kriterien erfüllen:

  1. Raumvolumen ist kleiner als 30 Kubikmeter (m³) – inklusive Dachüberständen
  2. es ist nicht höher als drei Meter
  3. die Nachbarseite ist maximal neun Meter lang
  4. bebaute Länge aller Grundstücksgrenzen beträgt maximal 15 Meter

Wer sich für einen großzügigen Geräteschuppen entscheidet, und darin genug Platz für andere Dinge hat, sollte wissen, dass er nicht als Aufenthaltsraum genutzt werden darf. Das schließt auch aus, ein WC im Geräteschuppen unterzubringen.

Der Bebauungsplan hat immer das Schlusswort

Unabhängig davon, ob der Geräteschuppen alle Kriterien erfüllt und weder Stadt noch Kreis eine Einwilligung besitzen, ist der Bau nicht immer zulässig. Am Ende entscheidet der Bebauungsplan, was aufs Grundstück kommt. Die Aufsichtsbehörde kann ein Bauverbot verhängen, wenn zum Beispiel ein Landschaftsschutzgebiet hinter dem Wohnhaus zu finden ist. Selbes gilt, wenn es einen gesonderten Flächennutzungsplan gibt.

Artikelbild: © Cornelia Pithart / Shutterstock


9 Kommentare

  1. Geisler 11.08.2017 18:12 Uhr

    Mein Nachbar reihte mehrere Schuppen aneinander, Die Länge beträgt insgesamt fast 2om
    Ist das zulässig?

    direkt antworten
  2. Katharina 16.07.2019 09:45 Uhr

    Hallo ..Meine Nachbarin hat bei ihrem Vermieter in der Wiese die nur 2 Meter vom Grundstück meines anderen nachbarn befindet einen Katzenstall errichtet um dort Katzen hinein zu sperren die ihr noch nicht mal gehören ..das das einfangen fremder katzen verboten ist wissen wir ..sie wird aber von einem Deckmantel eines Clubs für Tierhilfe geschützt und das neue Gesetz das freilaufende katzen kastriert werden müßen ..nur fragen wir uns jetzt ob der bau dieses “ Gefängnisses “ oder auch
    „Fangstation “ überhaupt ohne bauliche Genehmigung erlaubt ist ?

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  3. Rina 24.08.2019 15:55 Uhr

    Meine Nachbarn haben weniger als ein Meter von der Straße einen Schuppen gebaut. Sie haben mich nicht informiert. Ich habe meine Garage auch auf Grundstücksgrenze gebaut, sie aber vorher gefragt und bin mehrere Meter von der Straße weg. Auf diese wenigen Zentimeter von der Straße züchten sie Unkraut. Ich sehe nichts, wenn ich aus meiner Garage fahre. Es gab schon unangenehme Situationen.
    Auch wachsen ihre Kürbise über meinen Zaun.
    Ich möchte viel dulden, aber es muss zwei Straßen geben die gibt es leider nicht.

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  4. Jana 02.06.2020 07:25 Uhr

    Der Bauantragsservice von baupal, einfach Spitze! Auch beim Gartenhaus sollte man die Bauordnung beachten, wer klug ist prüft bei www.baupal.de

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  5. Sigi 20.01.2022 13:00 Uhr

    Hallo , ich möchte außerhalb der Ortschaft auf einem Grundstück einen Schuppen bauen
    3×5 m und 2 m hoch
    Geht das ohne Baugenehmigung?
    NRW

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    1. Cha-woma 19.03.2022 00:07 Uhr

      So wie ich das lese ist das „Aussenbereich“, da gilt dann die Landesbauordnung.
      Dafür denke ich sollte man eine Anfrage bei der Kreisverwaltung machen, ob eine Genehmigungsfreistellung gegeben ist.
      Erst dann würde ich loslegen!
      Ansonsten, warum nicht einen Bauwagen hinstellen, ortsveränderlich und damit kein Gebäude!!

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  6. Neumann 13.06.2022 16:55 Uhr

    Darf man in NRW einen Geräteschuppen, (2,75m x 1,95M) direkt an der Grundstücksgrenze aufstellen. (auf unserer Seite)

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  7. Chris 13.10.2022 22:44 Uhr

    Ich will auf einem Dauercampingplatz in Rheinland-Pfalz einen Geräteschuppen von 2 m Breite, 115 cm Tiefe und 185 cm Höhe mit Satteldach aus Blech aufstellen. Weiß jemand, ob das so einfach geht oder genehmigt werden muss?

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