Handwerkerversicherungen – Für wen sind die wichtig?

Handwerkerversicherungen – Für wen sind die wichtig?

Ganz gleich, ob Sie eine Schreinerei, eine Dachdeckerei, einen Installationsbetrieb oder einen Gebäudereinigungsservice betreiben: Sie tragen mit einem Handwerksbetrieb ein höheres Risiko als andere Berufsgruppen und sind einem höheren Gefahrenpotential ausgesetzt. Mit diesem Risiko geht eine umfassende Absicherung einher, weshalb angemessene Versicherungen erforderlich sind. Welche Versicherungen Handwerker benötigen, lesen Sie in nachfolgendem Beitrag.

Die Betriebshaftpflicht für Handwerker ist das unerschütterliche Fundament

Die Betriebshaftpflichtversicherung befindet sich nicht ohne Grund auf der Pole Position der Versicherungen für Handwerker. Schließlich fallen die Späne dort, wo gehobelt wird. Wasserinstallateure müssen mit Parkettschäden rechnen und Gerüstbauer setzen sich stets der Gefahr eines Personenschadens aus.

Wenn Ihre Mitarbeiter oder auch Sie selbst eine Person im Zuge eines Auftrags verletzen oder eine Person Ihren Betrieb besucht und sich dort verletzt, ist Ihr Betrieb abgesichert und Sie müssen den entstandenen Schaden nicht aus eigener Tasche regulieren. Mit der Betriebshaftpflichtversicherung sind Handwerker geschützt, wenn Nachbarn, Kunden oder dritte Personen Folgendes erleiden und Sie oder Ihre Mitarbeiter dafür verantwortlich sind:

  • Personenschaden
  • Sachschaden
  • Vermögensschaden

Im Falle einer Schadensmeldung prüft die Haftpflichtversicherung zunächst, ob es sich dabei um berechtigte Ansprüche handelt. Ist das der Fall, erhalten die Betroffenen eine Entschädigung. Bei der Versicherungssumme handelt es sich um die Obergrenze der Erstattung. Dennoch haften Sie als Unternehmer unbegrenzt, weshalb es ratsam ist, die Höhe der Versicherungssumme nicht zu niedrig anzusetzen.

Orientieren Sie sich in regelmäßigen Abständen an neu hinzukommenden Risiken und passen Sie die Versicherungssumme entsprechend an. Beziehen Sie dabei stets eine mögliche Nachhaftung in Ihre Überlegungen mit ein, welche auf Sie zukommen könnte, nachdem der Betrieb bereits aufgegeben wurde.

Wurden die Ansprüche unberechtigterweise gegen Sie erhoben, agiert die Versicherung mit dem passiven Rechtsschutz wie eine Rechtschutzversicherung, um Sie von der Verpflichtung zu befreien, für den Schaden aufkommen zu müssen. Weitere Informationen können Sie hier nachlesen.

Umwelthaftpflichtversicherung als Ergänzung zu Betriebshaftpflicht

Im Einzelhandel ist eine reine Betriebshaftpflichtversicherung ausreichend, um allen potentiellen Schadenersatzansprüchen nachkommen zu können. Zahlreiche Handwerksbetriebe benötigen allerdings eine zusätzliche Versicherung. Die Umwelthaftpflichtversicherung ist eine Form der Haftpflichtversicherung, welche Sie vor möglichen Umweltschäden schützt.

Diese Zusatzdeckung ist insbesondere dann wichtig, wenn Sie als Handwerker mit Gefahrenstoffen hantieren. Das betrifft vor allem für die Umwelt schädliche Stoffe, wie zum Beispiel Heizöl oder Chemikalien. Umweltschäden werden durch die klassische Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt, weshalb die zusätzliche Umwelthaftpflicht erforderlich ist. Damit sind Sie geschützt, wenn gefährliche Stoffe in den Boden, das Wasser oder die Luft einwirken.

Die Produkthaftpflichtversicherung beachten

In der gesamten Europäischen Union greift das Produkthaftungsgesetz. Aus diesem geht hervor, dass Sie als Handwerker haften, wenn Käufer oder Dritte Schäden durch Ihre Produkte erleiden. Wenn Sie beispielsweise einen Tischlerbetrieb führen, dort eine Kommode herstellen, diese beim Kunden umkippt und dabei ein Kind zu Schaden kommt, reguliert die Produkthaftpflichtversicherung diesen Personenschaden.

Das Produkthaftungsgesetz beschreibt, dass ein Produkt selbst dann als fehlerhaft gilt, wenn die Gebrauchsanweisung fehlinterpretiert wurde, weil diese nicht eindeutig ist. Und es geht sogar noch schlimmer: Wird ein fehlerhaftes Produkt ins Ausland geliefert, greifen die dortigen Schadensersatzregeln. Das kann zum Beispiel in den USA eine Schadensersatzklage in Millionenhöhe nach sich ziehen.

Als produzierender Handwerker sollten Sie sich vor dem Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung versichern, dass diese eine Produkthaftpflicht beinhaltet. Es ist dringend ratsam „indirekte Exporte“ in Drittländer zu decken, in denen deutlich strengere Regelungen für Schadensersatz gelten.

Gewerberechtsschutzversicherung für Handwerker

Wie Sie sich ungesehen vorstellen können, handelt es sich bei jedem Rechtsstreit um eine Zerreißprobe für die Nerven, welcher außerdem jede Menge Geld kostet. Betrachtet ein Kunde Ihre Arbeit als mangelhaft und weigert sich die Rechnung zu bezahlen, kann es schnell zu einem kostspieligen Rechtsstreit kommen.

Ein weiteres Beispiel dafür ist der gekündigte Mitarbeiter, welcher vor das Arbeitsgericht zieht. Mit der Rechtsschutzversicherung für Handwerker werden sowohl die Anwaltskosten, als auch die Gerichtskosten und Kosten für Gutachter übernommen. Zwar hat die umfassende Rechtsschutzpolice für Firmen ihren Preis, jedoch inkludiert sie folgende Komponenten:

  • Private Rechtsschutzversicherung
  • Verkehrsrechtsschutzversicherung
  • Strafrechtsschutzversicherung
  • Mietrechtsschutzversicherung
  • Gewerbliche Rechtsschutzversicherung

Ein Dach über dem Kopf mit der Handwerkergebäudeversicherung

Das Gebäude stellt in der Regel das wichtigste Kapital Ihres Handwerksbetriebs dar. Deshalb ist ein umfassender Schutz immens wichtig. Mit einer Gebäudeversicherung für Handwerker ist das Betriebsgebäude bei folgenden Schäden geschützt:

  • Blitzschlag
  • Sturm
  • Feuer
  • Hagel

Diese Versicherung reguliert keine Schäden, welche durch Erdrutsch, Überschwemmungen oder Erdbeben verursacht wurden. Dafür benötigen Sie eine gesonderte Elementargefahrendeckung.

Das Betriebsvermögen mit der Betriebsinhaltsversicherung schützen

Wenn in Ihren Betriebsräumen immense Werte lagern, kann beispielsweise ein Feuer die gelagerte Ware und das gesamte Inventar zerstören. In diesen Fällen kommt die Betriebsinhaltsversicherung zum Einsatz, welche solche Schäden reguliert. Diese ist mit einer Hausratsversicherung im Privatbereich vergleichbar.

Viele Policen umfassen mehr als nur die Grunddeckung. Sie gleichen beispielsweise auch bei böswilligen Beschädigungen, Schäden durch Fahrzeugaufprall oder Wasserschäden aus. Diese Schadensarten werden als EC-Risiken bezeichnet. Die Abkürzung steht für „Extended Coverage“ und bedeutet „erweiterte Abdeckung“.

Die Geschäftsinhaltsversicherung mit erweiterter Abdeckung sollte bei zerstörtem Inventar durch folgende Schäden greifen:

  • Explosion
  • Einbruchdiebstahl
  • Leitungswasserschäden
  • Vandalismus
  • Löschwasserschäden
  • Feuer
  • Schäden durch Sturm und Hagel

Dabei wird allerdings vorausgesetzt, dass geschädigtes Inventar oder Ware auf der Baustelle, auf dem Betriebsgelände oder am Montageort vorschriftsmäßig gesichert wurde.

Das Inventar ist am Montageort, auf der Baustelle oder auf dem Betriebsgelände bis zur Höhe der Versicherungssumme abgedeckt. Sie sollten die Versicherungssumme entsprechend Ihrer Werte wählen. Wenn Sie zusätzlich teure Maschinen nutzen, bietet sich eine gesonderte Maschinenversicherung an.

Mit der Betriebsunterbrechungsversicherung vor Stillstand schützen

Nach einem Schadensfall (Vandalismus, Sturm, Brand etc.) kann es erforderlich sein, dass die Geschäftstätigkeit eingestellt wird. Eine Unterbrechung des Betriebs kann in kurzer Zeit zu gewaltigen Umsatzeinbußen führen, was teuer zu stehen kommt, wenn Sie selbstständiger Handwerker sind. Schließlich müssen Kreditzinsen, Fixkosten und vor allem Lohnkosten weiterbezahlt werden. Im Ernstfall springt hier die Betriebsunterbrechungsversicherung ein.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung fungiert wie die Betriebsinhaltsversicherung. Das bedeutet, dass diese keine Schäden reguliert, welche den Stillstand durch Schäden beim Zulieferer hervorrufen. Lediglich die Betriebsunterbrechungen, welche durch Schäden entstanden sind, die in der Betriebsinhaltsversicherung reguliert wurden, sind abgedeckt.

Sicherheit auch unterwegs mit der Handwerkerfahrzeugversicherung

Wenn Sie in Ihrem Betrieb darauf angewiesen sind Firmenfahrzeuge (zum Beispiel für die Kundenbelieferung, für den Warentransport oder für die Dienstleistungserbringung vor Ort) zu nutzen, ist es wichtig, dass Sie diese Fahrzeuge umfassend mit einer Versicherung absichern.


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