Schluss mit dem alltäglichen Werbewahnsinn

Schluss mit dem alltäglichen Werbewahnsinn

Millionen Menschen leiden unter dem täglichen Werbewahnsinn: Die Prospekte der lokalen Supermärkte verstopfen die Briefkästen ebenso wie die Speisekarten neuer Lieferdienste oder uninteressante Gratis-Zeitungen. Im heutigen Ratgeber erklären wir Ihnen, wie Sie die lästige Werbung auf Dauer loswerden.

„Keine Werbung“-Aufkleber müssen akzeptiert werden

Die erste Maßnahme, mit der viele Menschen versuchen, dem Werbewahnsinn ein Ende zu setzen, besteht darin, einen Aufkleber mit der Aufschrift „Bitte keine Werbung“ am Briefkasten anzubringen. Leider klappt das nicht immer und der Briefkasten platzt weiterhin beinahe aus allen Nähten, weil sich Prospekte, Werbeblättchen und Zeitungen darin stapeln. Da die Reklame in der Regel ungelesen direkt ins Altpapier wandert, ist das nicht nur aufgrund der unnötigen Entsorgungsarbeit ärgerlich, sondern auch wegen der vermeidbaren Umweltbelastung. Manche Zusteller sind sogar so rabiat und quetschen die Werbung regelrecht in den Briefkasten, sodass wichtige Dokumente und Briefe geknickt werden.

Zusteller müssen „Keine Werbung“-Aufkleber laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 1988 akzeptieren, wenn er gut sichtbar am Briefkasten angebracht ist. Das gilt insbesondere für nicht adressierte Prospekte und Flyer.

Die meisten Werbetreibenden sind jedoch clever und wissen, dass zum Beispiel Gratis-Zeitungen und Anzeigeblätter nicht als Werbung gewertet werden. Selbst wenn Sie derartige Zeitschriften als lästige Werbemaßnahme empfinden, gelten sie rechtlich nicht als solche, weil sie auch einen redaktionellen Anteil aufweisen. Sie sollten daher zusätzlich einen Hinweis am Briefkasten anbringen, der die Zusteller darüber informiert, dass Sie auch keine Wochen- und Anzeigenblätter entgegennehmen möchten. Ein Aufkleber, der Sie vor sämtlicher Werbung schützen sollte, könnte daher wie folgt lauten:

„Bitte keine Werbung und keine kostenlosen Zeitschriften einwerfen.“

Trotz des unmissverständlichen Verbots landet in manchen Briefkästen weiterhin Werbung. Dies müssen Sie jedoch nicht so einfach akzeptieren, sondern können die folgenden Maßnahmen ergreifen:

  1. Nehmen Sie Kontakt zu der jeweiligen Firma oder dem Verlag der Gratis-Zeitschrift auf.
  2. Fordern Sie, dass der Zusteller Ihre am Briefkasten angebrachte Willenserklärung in Zukunft akzeptiert.
  3. Berufen Sie sich dabei am besten auf das BGH-Urteil aus dem Jahre 1988.

Die Verlage und werbetreibenden Unternehmen haben die Pflicht dafür zu sorgen, dass die Zustellung der Werbung von nun an unterlassen wird.

Was tun bei adressierter Werbung?

Während Sie sich gegen nicht adressierte Werbung also noch relativ einfach zur Wehr setzen können, verhält es sich bei adressierten Werbebriefen etwas anders. Diese Briefe, die mit einer korrekten Adresse versehen sind, müssen zugestellt werden, auch wenn sich ein Aufkleber am Briefkasten befindet. Gegen solche Werbepost können Sie sich wehren, indem Sie sich auf der Robinsonliste eintragen. Seriöse Unternehmen überprüfen regelmäßig, ob sie ihre Post an eine Adresse auf dieser Liste schicken und hören damit auf, die dort eingetragenen Haushalte anzuschreiben. Alternativ können Sie auch den Absender direkt kontaktieren und darum bitten, keine Werbung mehr zuzusenden.

Die Notlösung Rechtsweg birgt ein finanzielles Risiko

Sollte diese Bitte ignoriert werden, haben Sie die Möglichkeit, rechtlich gegen die Firma vorzugehen. Das ist jedoch häufig ein langwieriger und nervenaufreibender Prozess. Sie müssen einen Anwalt beauftragen, der das betreffende Unternehmen abmahnt. Er wird verlangen, dass die Firma eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgibt.

Denken Sie jedoch daran, dass durch den Rechtsweg ein nicht zu unterschätzendes Kostenrisiko entsteht. Die Rechtslage ist zwar eindeutig, aber dennoch bleiben Sie auf den Kosten für Gericht und Anwalt sitzen, sofern Sie die juristische Auseinandersetzung aus irgendeinem Grund verlieren sollten.

Leider kann der Richterspruch nie wirklich vorhergesehen werden. Über das finanzielle Risiko, das Sie in Kauf nehmen, wenn Sie rechtliche Schritte gegen das werbetreibende Unternehmen einleiten, sollten Sie sich daher bewusst sein.

Die Unternehmen mit ihren eigenen Waffen schlagen

Generell sollten Sie den Rechtsweg nur gehen, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Außerdem muss die Versicherung Ihnen für das jeweilige Verfahren eine Deckungszusage erteilt haben, damit sie die Kosten am Ende wirklich übernimmt.

Schlagen Sie das Unternehmen einfach mit seinen eigenen Waffen und schicken Sie den Werbebrief an den Absender zurück. Dafür fallen für Sie keine Kosten an, denn Sie müssen lediglich „Annahme verweigert“ auf den Umschlag schreiben und ihn in den nächsten öffentlichen Briefkasten werfen.

So nutzen Sie Ihr gesetzliches Widerrufsrecht. Wenn Sie diese Prozedur einige Male wiederholt haben, erhalten Sie sicher keine Werbung mehr.

Zusammenfassung

Einen Briefkasten, der durch Werbeprospekte, Gratis-Zeitungen und Flyer verstopft ist, empfinden viele Menschen als lästig. In den meisten Fällen hilft schon ein einfacher Aufkleber am Briefkasten, um die Werbeflut zu beenden. Wenn der Zusteller die Bitte ignoriert, kann man sich an das Unternehmen wenden, um die Zustellung weiterer Werbung zu verhindern. Manchmal hilft es jedoch nur, den rechtlichen Weg zu gehen oder unerwünschte Werbung zurück an den Absender zu schicken.

Artikelbild: © Flash-ka / Shutterstock


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