Sturmschäden regulieren: Wann haftet welcher Versicherer?

Sturmschäden regulieren: Wann haftet welcher Versicherer?

Mit dem Beginn der kalten Jahreszeit kommen Jahr für Jahr stürmische Zeiten auf Deutschland zu: Im Herbst und Winter haben wir mit besonders vielen Unwettern und Stürmen zu kämpfen. Windgeschwindigkeiten von 130 Kilometern pro Stunde und mehr sind dann keine Seltenheit. Umgekippte Bäume und herumfliegende Dachziegel sind oftmals die Folge, die derartige schwere Stürme mit sich bringen. Die dadurch entstehenden Sturmschäden an Fenstern, Möbeln, Autos oder Hausdächern werden in der Regel von Ihrem Versicherer übernommen. Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Sturmschäden regulieren können und worauf Sie dabei achten müssen, sollten Sie unbedingt unseren heutigen Ratgeber lesen.

Überblick: Welcher Versicherer ist im Schadensfall zuständig?

Wichtig ist vor allem, dass Sie nach dem Unwetter schnell reagieren. Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung, damit Sie Ihren Versicherungsschutz nicht einbüßen.

Eine konkrete Frist gibt es meist nicht, aber innerhalb von zwei bis drei Tagen sollten Sie sich an Ihren Versicherer wenden.

Das klappt auch telefonisch. Fragen Sie aber auf jeden Fall nach der Schadensnummer und notieren Sie sich diese. Damit garantieren Sie für einen reibungslosen Ablauf. Doch welche Versicherung ist eigentlich die richtige für Schäden am Haus, an den Möbeln und am Auto? Die folgende Übersicht hilft Ihnen dabei herauszufinden, an welche Versicherung Sie sich in welchen Schadensfällen wenden müssen:

  • Wohngebäudeversicherung
    • Übernimmt meist alle Schäden direkt am Gebäude
    • Zum Beispiel kaputte Garagentüren, zerbrochene Fensterscheiben oder heruntergefallene Dachziegel
    • Voraussetzung: Sturmschäden müssen im Vertrag eingeschlossen sein
  • Hausratversicherung
    • Ist zuständig, wenn das Inventar Ihrer Wohnung beim Sturm zu Schaden kommt
    • Gilt für alles, was sich in Ihrem Haus befindet und nach draußen getragen werden kann
    • Auch für Elektrogeräte, die nach einem Blitzschlag defekt sind, haftet die Hausratversicherung
    • Sie kommt ebenfalls für Möbel auf, die durch zerbrochene Fensterscheiben einen Wasserschaden erlitten haben
  • Teilkaskoversicherung
    • Haftet für alle Unwetterschäden am Auto
    • Dazu gehören zum Beispiel auf den Kofferraum gestürzte Bäume oder durch Dachziegel beschädigte Frontscheiben
    • Die Erstattung erfolgt in der Regel in voller Höhe

Es lohnt sich in den meisten Fällen, Sturmschäden in die Versicherung mit aufzunehmen. Zwar sind solche Policen dann etwas teuer, aber in Anbetracht der Tatsache, dass Sturmschäden in den letzten Jahren immer häufiger wurden und dadurch leicht sehr hohe Reparaturkosten auf Sie zukommen, ist diese Investition auf jeden Fall sinnvoll. Nach den Informationen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beliefen sich die Unwetterschäden an Hausrat und Wohngebäuden allein im Jahr 2014 auf eine Summe von fast 1,2 Milliarden Euro.

Achten Sie auf die Einschränkungen für den Versicherungsschutz

Bei fast allen Policen gibt es aber Einschränkungen, die Sie berücksichtigen sollten. Wenn etwa Hausrat durch den Sturm vom Grundstück geweht wurde und dabei zu Schaden gekommen ist, so greift die Hausratversicherung nur, wenn die Gegenstände während des Unwetters sicher in einem Gebäude untergebracht waren und trotzdem beschädigt wurden. Die einzige Ausnahme stellen Markisen und Antennen dar, welche außen an dem vermieteten Wohngebäude angebracht sind und auch wirklich nur von dem Mieter der versicherten Wohnung verwendet werden.

Für Gefriergut, das durch einen längeren sturmbedingten Stromausfall nicht mehr genießbar ist, kann bei einigen Hausratversicherern ein zusätzlicher Schutz in die Police aufgenommen werden. Auch bei der Teilkaskoversicherung gibt es Einschränkungen: Oft ist nur der Zeitwert versichert, also der Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Schadensmeldung. Außerdem wird in den meisten Fällen noch die vereinbarte Selbstbeteiligung von der Entschädigungssumme abgezogen.

Erst ab Windstärke acht kann von Sturm die Rede sein

Für die meisten Versicherungen handelt es sich erst ab Windstärke acht wirklich um einen Sturm, sodass auch erst dann der Versicherungsschutz greift. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von ungefähr 62 Kilometern pro Stunde.

Sofern der Sturm Ihr Haus beschädigt hat, müssen Sie das in der Regel nicht einzeln nachweisen. Es reicht, wenn für Ihre Region eine offizielle Sturmwarnung ausgesprochen wurde und auch andere Häuser in Ihrer Nachbarschaft nicht ohne Schaden davongekommen sind.

Sorgen Sie auf jeden Fall dafür, dass der entstandene Schaden nicht noch schlimmer wird oder gar eine Gefährdung für andere darstellt. Kontaktieren Sie daher unverzüglich Ihren Versicherer und halten Sie die Beschädigungen mit einer Fotokamera fest, bevor Sie die Reste des Schadens beseitigen.

Zusammenfassung

Beschädigungen durch Unwetter und Sturm werden in Deutschland immer häufiger, weshalb es sich lohnt, bei dem Abschluss einer Versicherung auch Sturmschäden in die Police aufzunehmen. Leider greifen die meisten Versicherungen erst ab Windstärke acht. Außerdem richtet es sich nach der Art des Schadens, ob die Hausrat-, die Teilkasko- oder die Wohngebäudeversicherung für die Beschädigungen aufkommen muss.

Artikelbild: © FeyginFoto / Shutterstock


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