Treppenhaus-Wohnfläche: Was Sie wissen sollten

Treppenhaus-Wohnfläche: Was Sie wissen sollten

Das Thema, ob das Treppenhaus als Wohnfläche zählt, kann bei Immobilienkäufern und -verkäufern, Vermietern und Mietern sowie bei der Bestimmung der Wohnfläche von Eigenheimen zu einigen Verwirrungen führen. Obwohl das Treppenhaus in den meisten Fällen nicht zur Wohnfläche zählt, gibt es ein paar Ausnahmen, die je nach Region oder Verordnung unterschiedlich definiert sind.

Checkliste zur Treppenhaus-Wohnfläche

  • Prüfen Sie die Definition der Wohnfläche in Ihrer regionalen Umgebung und deren Vorgaben.
  • Stellen Sie fest, ob es spezifische Anforderungen gibt, um das Treppenhaus als Teil der Wohnfläche zu zählen, wie z. B. die Größe oder Höhe des Raumes.
  • Sprechen Sie mit einem Experten, wenn Sie unsicher sind, ob das Treppenhaus zur Wohnfläche zählt.

Unter welchen Voraussetzungen zählt das Treppenhaus zur Wohnfläche?

Für gewöhnlich zählt das Treppenhaus weder bei einer Wohnung noch bei einem Eigenheim zur Wohnfläche, da es sich nicht um einen Wohnraum handelt. Die Wohnfläche umfasst oft nur Räume, die zum Wohnen genutzt werden, wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche oder Bad.

Es gibt jedoch Einzelfälle, bei denen Teile des Treppenhauses doch zur Wohnfläche zählen. Wenn sich innerhalb einer Wohnung eine Treppe befindet, die ausschließlich zu einem Raum auf einer anderen Ebene führt und dieser Raum Wohnzwecken dient, kann dieser Raum zu einem Teil der Wohnfläche gezählt werden. Hier ist die genaue Definition der Wohnfläche je nach Bundesland unterschiedlich und es kann erforderlich sein, dies mit einem Fachmann zu klären.

In einem Eigenheim ist die Situation etwas anders. Wenn ein Treppenhaus zu einem bewohnbaren Raum wie einem Dachgeschoss führt, kann dieser Raum zur Wohnfläche gezählt werden. Es ist möglich, dass das Treppenhaus nur anteilig zur Wohnfläche gezählt wird.

Es ist ratsam, einen Experten zu konsultieren, um die genauen Bestimmungen bezüglich der Wohnfläche in Ihrer Heimat zu verstehen.

Was zählt zu der Wohnfläche eines Treppenhauses?

Wenn das Treppenhaus als Teil der Wohnfläche gezählt wird, können die folgenden Bereiche zur Wohnfläche des Treppenhauses gezählt werden:

  • der Treppenbereich, der innerhalb der Wohnung oder des Hauses liegt
  • der Landeplatz/Flur/Übergangsbereich auf jeder Ebene, der ausschließlich zur Verbindung der Treppen dient und nicht als Durchgang zu anderen Räumen genutzt wird
  • gegebenenfalls Abstellbereiche (z. B. unter der Treppe) oder Schränke entlang der Wandflächen des Treppenhauses

Wie wird die Wohnfläche bei Treppen berechnet?

Es gibt verschiedene Methoden, um die Wohnfläche bei Treppen zu berechnen. Hier sind drei beispielhafte Berechnungsarten:

  • Vollflächenberechnung – In dieser Methode wird die vollständige Oberfläche des Treppenhauses als Wohnfläche berechnet. Die Wohnfläche wird durch das Vermessen jeder Ebene des Treppenhauses berechnet und durch das Addieren aller gemessenen Flächen des Treppenhauses bestimmt.
  • Hälfte-Flächenberechnung – Bei dieser Berechnungsart wird die Hälfte der Oberfläche des Treppenhauses als Wohnfläche berechnet. Die Wohnfläche wird berechnet, indem die Länge und Breite des Treppenhauses vermessen werden und dann durch zwei geteilt werden.
  • Prozentsatzberechnung – Hierbei wird ein Prozentsatz der Gesamtwohnfläche als Treppenhausfläche berechnet. Der Prozentanteil kann je nach den spezifischen Bestimmungen oder Vorschriften der Region variieren. Eine gängige Methode besteht darin, zwischen 5 % und 15 % der Gesamtwohnfläche als Treppenhausfläche zu berechnen.

Unterschiedliche örtliche Vorschriften können unterschiedliche Berechnungsmethoden erfordern. Deshalb sollten Sie sich bei deinen örtlichen Behörden erkundigen.

Die Berechnungsarten im Detail erklärt

Vollflächenberechnung

Die Vollflächenberechnung ist eine Methode zur Berechnung der Wohnfläche des Treppenhauses. Um dies zu erklären, wird das Beispiel einer Wohnung mit einem Treppenhaus genutzt.

  1. Vermessung der Treppenhausfläche – Um die Wohnfläche des Treppenhauses gemäß der Vollflächenberechnung zu ermitteln, müssen Sie das Treppenhaus vermessen. Sie messen jede Ebene entlang der Wand- oder Bodenfläche und notieren diese Messungen.
  2. Berechnung der Fläche – Jede Ebene des Treppenhauses wird vermessen und die Fläche berechnet, z. B. durch Multiplizieren der Länge mit der Breite. Anschließend werden alle gemessenen Flächen des Treppenhauses addiert, um die gesamte Wohnfläche des Treppenhauses zu bestimmen.

Zum Beispiel könnte das Treppenhaus einer Wohnung wie folgt gemessen werden:

  • Ebene 1: 3 Meter x 2 Meter = 6 Quadratmeter
  • Ebene 2: 3 Meter x 3 Meter = 9 Quadratmeter
  • Ebene 3: 2,5 Meter x 2,5 Meter = 6,25 Quadratmeter

In diesem Fall würde das Treppenhaus insgesamt 21,25 Quadratmeter Wohnfläche haben, wenn die Vollflächenberechnung angewendet wird.

Hälfte-Flächenberechnung

Die Hälfte-Flächenberechnung ist eine weitere Möglichkeit, die Wohnfläche des Treppenhauses zu berechnen. Zur Erklärung der Berechnung wird das Beispiel eines Hauses mit einem Treppenhaus angewendet.

  1. Vermessung der Treppenhausfläche – Zur Ermittlung der Wohnfläche des Treppenhauses mithilfe der Hälfte-Flächenberechnung zu ermitteln, müssen Sie das Treppenhaus vermessen. Dabei messen Sie die Länge und Breite des Treppenhauses und notieren sich die Maße.
  2. Berechnung der Fläche – Die Länge und Breite des Treppenhauses werden miteinander multipliziert und das Ergebnis durch zwei geteilt, um die Hälfte der Treppenhausfläche als Wohnfläche zu bestimmen.

Das Treppenhaus eines Hauses könnte beispielsweise wie folgt gemessen werden:

  • Länge: 6 Meter
  • Breite: 2 Meter

Bei diesem Beispiel würde das Treppenhaus durch die Anwendung der Hälfte-Flächenberechnung insgesamt 6 Quadratmeter Wohnfläche haben.

Prozentsatzberechnung

Die dritte Art zur Berechnung der Wohnfläche eines Treppenhauses ist die Prozentsatzberechnung. Hier ist ein Beispiel, um dies zu erklären:

  1. Gesamtwohnfläche berechnen – Zur Berechnung der Wohnfläche des Treppenhauses mit der Prozentsatzberechnung muss als Erstes die Gesamtwohnfläche des Hauses oder der Wohnung berechnet werden. Es wird angenommen, dass die Gesamtwohnfläche 120 Quadratmeter beträgt.
  2. Prozentsatz festlegen – Der nächste Schritt besteht darin, den Prozentsatz der Gesamtwohnfläche festzulegen, der als Treppenhausfläche gezählt werden soll. Dies hängt von den regionalen Vorgaben ab. Als Beispiel wird davon ausgegangen, dass der Prozentsatz 10 % beträgt.
  3. Berechnung der Wohnfläche des Treppenhauses – Die Berechnung der Wohnfläche des Treppenhauses erfolgt einfach durch Multiplikation des Prozentsatzes mit der Gesamtwohnfläche des Hauses. In dem gewählten Beispiel berechnet sich die Wohnfläche des Treppenhauses wie folgt: 120 m² Gesamtwohnfläche x 10 % Prozentsatz = 12 m² Wohnfläche des Treppenhauses.

Durch die Nutzung der Prozentsatzberechnung würde bei diesem Beispiel das Treppenhaus insgesamt 12 m² Wohnfläche haben.

Zusammenfassung

Das Treppenhaus wird meistens nicht zur Wohnfläche gezählt, da es sich nicht um einen Wohnraum handelt. Es gibt jedoch Abweichungen von diesem Grundsatz, z. B. wenn sich innerhalb einer Wohnung eine Treppe zu einem Wohnraum auf einer anderen Ebene befindet. Es gibt verschiedene Methoden zur Berechnung der Wohnfläche des Treppenhauses, z. B. die Vollflächenberechnung, Hälfte-Flächenberechnung oder Prozentsatzberechnung. Jedoch ist es wichtig, die genauen Bestimmungen zu kennen