Wohnfläche: Gehört der Flur dazu oder nicht?

Wohnfläche: Gehört der Flur dazu oder nicht?

Unterschied Wohnfläche, Grundfläche, & Co.

Wohnfläche, Grundfläche und Nutzfläche, diese Begriffe sind im Immobilienbereich allgegenwärtig. Doch was bedeuten sie eigentlich genau? Die Wohnfläche bezeichnet die Fläche innerhalb der Wände einer Wohnung oder eines Hauses, die tatsächlich zum Wohnen genutzt wird. Die Nutzfläche bezieht sich dagegen auf alle Räume, die nicht zum Wohnen genutzt werden, wie beispielsweise Keller oder Abstellräume. Diese Unterscheidungen sind nicht nur für den Verkauf, sondern auch für die Bestimmung der Miete und die Berechnung von Baugenehmigungen von essenzieller Bedeutung.

Checkliste

  • Verwenden Sie die Grundrisspläne und Bauunterlagen, um eine genaue Vorstellung der Wohnfläche zu bekommen.
  • Messen Sie alle Räume genau aus, um die exakte Quadratmeterzahl zu ermitteln.
  • Überprüfen Sie die Nutzungsart jedes Raumteils, um sicherzustellen, dass er als Wohnfläche berücksichtigt werden kann.
  • Bestimmen Sie den Anteil von Flächen wie Hausfluren und Gängen, die auf die Wohnfläche angerechnet werden müssen.

Wohnfläche

Im Grunde genommen handelt es sich um die Summe aller Raumteile in einer Wohnung oder einem Haus, die zum Wohnen genutzt werden können. Die komplexe Wohnflächenberechnung berücksichtigt unter anderem die Raumhöhe. Hierzu zählen neben Schlaf-, Wohn- und Esszimmer auch Küche, Bad und Flur.

Neben diesen Räumlichkeiten können auch Balkone oder Terrassen angerechnet werden, wenn diese uneingeschränkt genutzt werden können. Nicht zur Wohnfläche gezählt werden hingegen Keller- oder Dachbodenräume sowie Abstellkammern. Es lohnt sich daher, bei der Wohnungsbesichtigung genau darauf zu achten, wie die Wohnfläche berechnet wird, um später keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.

Die Wohnfläche sollte in regelmäßigen Abständen überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie korrekt angegeben wird und um mögliche Streitigkeiten über Wohnflächenaufteilungen zu vermeiden.

Grundfläche

Wenn man vom Begriff „Grundfläche“ spricht, meint man damit in der Regel die Quadratmeterzahl, die eine Wohnung oder ein Haus im Erdgeschoss einnimmt. Anders ausgedrückt handelt es sich dabei um die Fläche, die unmittelbar auf dem Boden aufliegt und die umschlossenen Räume definiert. Es ist somit ein Maß, das stark mit der Größe einer Immobilie zusammenhängt.

Häufig wird die Grundfläche als aussagekräftige Kennzahl herangezogen, um die Wohn- oder Nutzfläche eines Gebäudes zu bestimmen. Allerdings gibt es bei der Definition auch einige Feinheiten zu beachten, wie zum Beispiel die Ermittlung der Grundfläche bei komplexen Grundrissen oder bei Räumen mit schrägen Wänden.

Nutzfläche

Eine Nutzfläche bezeichnet die Gesamtfläche von Räumen in einer Wohnung, die für den täglichen Gebrauch zur Verfügung stehen. Hierzu gehört unter anderem die Fläche von Wohn- und Schlafzimmern, Küchen und Bädern. Eine Nutzfläche umfasst jedoch nicht Räume wie Balkone, Terrassen oder Abstellräume. Für die genaue Berechnung der Nutzfläche gibt es bestimmte Vorgaben, die in der Wohnflächenverordnung festgelegt sind. Diese Verordnung soll sicherstellen, dass die Angaben zur Nutzfläche in Wohnungsanzeigen und Mietverträgen einheitlich und transparent sind.

In Deutschland ist die Angabe der Nutzfläche einer Wohnung daher essenziell für Vermieter, Mieter und Käufer gleichermaßen.

Verkehrsfläche

Eine Verkehrsfläche in einer Wohnung umfasst alle Räume und Flächen, die der Bewegung innerhalb der Wohnung dienen. Dazu zählen in der Regel Hausflure, Treppenhäuser und eventuell auch das Foyer. Auch der Zugang zu den verschiedenen Räumen der Wohnung wird oft als Verkehrsfläche bezeichnet.

Sie sind in Wohnungen von entscheidender Bedeutung, da sie eine Verbindung zwischen den verschiedenen Räumen und Bereichen darstellen. Sie müssen ausreichend groß und vor allem sicher gestaltet sein, um eine problemlose Bewegung innerhalb der Wohnung zu ermöglichen. Eine gut durchdachte Planung dieser Flächen sorgt somit für eine funktionale und komfortable Wohnsituation.

Warum Sie die Wohnflächenmaße genau kennen sollten

Kauf

Eine der wichtigsten Überlegungen beim Kauf eines Eigenheims ist die Wohnflächengröße. Die Größe der Wohnfläche kann einen großen Einfluss auf den Komfort und die Funktionalität des Hauses haben. Beim Kauf eines Hauses ist es notwendig, die Bedürfnisse und Anforderungen der zukünftigen Bewohner zu berücksichtigen.

Eine Familie mit Kindern und Haustieren benötigt möglicherweise mehr Platz als eine Einzelperson oder ein Paar. Eine größere Wohnfläche kann auch den Wert des Hauses steigern, was bei einem möglichen späteren Weiterverkauf von Vorteil sein kann. Beim Kauf eines Hauses sollte die Wohnflächengröße also sorgfältig abgewogen werden, um sicherzustellen, dass sie den Bedürfnissen und Erwartungen der Bewohner entspricht.

Miete

Bei der Miete einer Wohnung spielt die Größe der Wohnfläche eine wichtige Rolle. Nicht nur der Preis pro Quadratmeter ist entscheidend – auch die tatsächliche Wohnflächengröße sollte berücksichtigt werden. Denn je größer die Wohnung ist, desto höher sind die Nebenkosten. Zudem hat die Wohnfläche auch Auswirkungen auf die Möblierung und Gestaltung der Wohnung.

Kleinere Wohnungen erfordern oft einen kreativeren Umgang mit dem vorhandenen Platz, während größere Wohnungen mehr Spielraum für individuelle Einrichtung bieten. Bei der Wahl der Wohnung sollte also nicht nur der Preis, sondern auch die Wohnflächengröße sorgfältig abgewogen werden.

Steuern

Die Größe einer Wohnung kann einen erheblichen Einfluss auf die Steuern haben. In Deutschland gibt es eine Reihe von Regeln und Vorschriften, die berücksichtigt werden müssen, wenn es um die Berechnung von Steuern in Bezug auf die Wohnflächengröße geht. Im Allgemeinen gilt: Je größer die Wohnung, desto höher sind die Steuern, die Sie zahlen müssen. Diese Formel mag auf den ersten Blick unfair erscheinen, aber es gibt vernünftige Gründe dafür.

Eine größere Wohnung verursacht in der Regel höhere Kosten für die Infrastruktur und kann zu einem höheren Energieverbrauch führen. Wenn Sie eine größere Wohnung haben, müssen Sie entsprechend mehr Steuern zahlen, um diese zusätzlichen Kosten auszugleichen. Beachten Sie jedoch, dass es Ausnahmen von dieser Regel gibt, und Sie sich an einen Steuerberater wenden sollten, um zu erfahren, wie sich Ihre spezifische Wohnfläche auf Ihre Steuerbelastung auswirkt.

Berechnungsmethode nach DIN 277

  • Die Berechnungsmethode nach DIN 277 ist eine standardisierte Vorgehensweise zur Flächenberechnung von Gebäuden.
  • Diese Methode ermöglicht die einheitliche und transparente Erfassung von Raumteilen in Bauprojekten.
  • Hierbei werden alle Räume eines Gebäudes nach funktionalen Gesichtspunkten erfasst und in verschiedene Nutzungsarten wie Wohnen oder Büro eingeteilt.
  • Auch die Berechnung von Nebenflächen wie Treppenhäusern ist in der DIN 277 festgelegt.
  • Hausflure zählen demnach zur Nutzfläche, nicht zur Wohnfläche.

Wohnfläche ausmessen

Die korrekte Wohnflächenberechnung ist für viele Mieter und Vermieter ein Thema von Bedeutung. Um Unklarheiten zu vermeiden, gibt es einige Punkte zu beachten. Generell gilt, dass die Wohnfläche nur die tatsächlich nutzbaren Räume umfasst, sodass z.B. Schrägen oder Vorsprünge nicht berücksichtigt werden sollten. Auch nicht vollständig geflieste Räume oder Abstellflächen sind meist nicht Bestandteil der Wohnfläche.

Zur korrekten Messung empfiehlt es sich, einen professionellen Gutachter zu beauftragen, der sämtliche relevanten Faktoren berücksichtigt und präzise Angaben zur Wohnfläche machen kann.

Räume, die Fragen aufwerfen können:

  • Heizungsräume: In der Regel zählt der Heizungsraum jedoch nicht zur Wohnfläche, da dieser nicht dazu gedacht ist, zu Wohnzwecken genutzt zu werden. Allerdings gibt es Ausnahmefälle, in denen der Heizungsraum als Wohnraum genutzt werden kann.
  • Loggien: Grundsätzlich kann man sagen, dass dies davon abhängt, wie die Loggia konstruiert und genutzt wird. Wenn sie beispielsweise verglast und beheizt ist und somit das ganze Jahr über als zusätzlicher Wohnraum genutzt werden kann, wäre es durchaus denkbar, dass sie zur Wohnfläche zählt.
  • Wintergärten: Ein Wintergarten kann gemäß den gesetzlichen Vorgaben zur Wohnfläche gezählt werden, vorausgesetzt, er ist beheizbar und hat einen festen Fußboden. Zudem muss er direkt vom Wohnraum aus zugänglich sein.
  • Abstellräume: Ein Abstellraum wird nur dann als Teil der Wohnfläche angesehen, wenn er einen direkten Zugang zur Wohnung
  • Kellerräume: Meistens wird ein Kellerraum nicht zur Wohnfläche gezählt, da er in den meisten Fällen keine direkte Verbindung zu den oberen Wohnräumen hat.
  • Schwimmbäder: Es hängt alles von der spezifischen Situation ab, aber im Allgemeinen wird ein Schwimmbad nicht als Wohnfläche
  • Dachgärten: Wenn der Dachgarten ausschließlich vom Nutzer der Wohnung genutzt wird, kann er als vollwertiger Bestandteil der Wohnfläche eingerechnet werden.
  • Hausflure: Ein Flur, der ausschließlich als Durchgangsraum genutzt wird, gehört nicht zur Wohnfläche.
  • Nischen: Es wird jeder Bereich, der zu Wohnzwecken genutzt werden kann, zur Wohnfläche gezählt.

Wohnflächenverordnung

Die Wohnflächenverordnung (woflv) ist ein Regelwerk für Vermieter und Mieter in Deutschland. Die Berechnungsverordnung legt fest, welche Räume in einer Wohnung zur Wohnfläche zählen und welche nicht. Dadurch wird für alle Beteiligten Transparenz geschaffen und die Grundlage für eine faire Mietberechnung geschaffen.

Zudem schützt die Verordnung Mieter vor unseriösen Vermietern, die Wohnungen mit zu kleinen oder unbrauchbaren Räumen vermieten wollen. Für Vermieter bietet sie eine klare Orientierung bei der Vermietung ihrer Wohnungen. Insgesamt ist die Berechnungsverordnung also von großer Relevanz für den Mietmarkt in Deutschland.

Häufige Fehler bei der Bestimmung der Wohnfläche

  • Bei der Wohnflächenberechnung kann es zu einigen häufigen Fehlern/Ungenauigkeiten
  • Eine der Abweichungen besteht darin, dass Räume mit Dachschrägen in der Berechnung nicht berücksichtigt werden oder nur teilweise einbezogen werden.
  • Zusätzlich können Ungenauigkeiten durch falsches Messen der Raumhöhe
  • Eine weitere Fehlerquelle liegt in der Vermischung von Nettogrundfläche und Wohnfläche.
  • Hierbei wird vergessen, dass Flächen wie Keller oder Treppenhäuser nicht zur Wohnfläche gehören.
  • Ein weiterer Fehler kann bei der Berechnung von Balkonen und Terrassen passieren, da diese nicht immer vollständig zur Wohnfläche gezählt werden dürfen.
  • Es ist also wichtig, beim Berechnen der Wohnfläche genau auf die Kriterien zu achten, um Fehler zu vermeiden.

Abweichungen bei den Angaben? Das sind die Konsequenzen

Es kann frustrierend sein, wenn man entdeckt, dass die Wohnfläche, die einem bei der Besichtigung einer Wohnung oder beim Kauf eines Hauses genannt wurde, nicht korrekt gemessen wurde. Daher ist es entscheidend, Beweise zu sammeln, bevor man rechtliche Schritte unternimmt.

Zum Beispiel kann man ein unabhängiges Gutachten der Immobilie beantragen oder die Messungen selbst durchführen und beweisen, dass die ursprünglichen Angaben falsch waren. Ratsam ist es, sich mit einem Anwalt oder einem Experten im Bereich Immobilienrecht zu beraten, um herauszufinden, welche rechtlichen Optionen einem zur Verfügung stehen.

Sie haben mehr Wohnfläche als Sie in der Steuererklärung angegeben haben

Falsch gemessene Wohnflächen können Auswirkungen auf Steuern haben. Wenn Sie also zum Beispiel eine Immobilie als Vermieter besitzen, müssen Sie sicherstellen, dass die Wohnfläche korrekt berechnet wurde. Denn diese Fläche beeinflusst die Berechnung Ihrer Einkommensteuer und Ihrer Grundsteuer.

Wenn Sie versehentlich eine zu große Wohnfläche angeben, können Sie unnötigerweise mehr Steuern zahlen. Umgekehrt können Sie bei einer zu niedrigen Wohnfläche mit Strafen oder Nachzahlungen konfrontiert werden. Daher ist es sinnvoll, stets die korrekte Wohnfläche zu ermitteln und bei Bedarf eine Überprüfung durchführen zu lassen.

Im Mietvertrag steht mehr Wohnfläche als Sie gemessen haben

Wenn Sie denken, dass die Wohnfläche falsch berechnet wurde und Sie daher zu viel Miete zahlen, sollten Sie sich umgehend mit dem Vermieter in Verbindung setzen. In den meisten Fällen kann eine schnelle Klärung der Angelegenheit erreicht werden, indem Sie einfach Ihre Bedenken äußern und gegebenenfalls Beweise vorlegen.

Sollte es jedoch zu keiner Einigung kommen, können Sie sich an einen Anwalt für Mietrecht wenden, um Ihre Rechte zu schützen.

Zusammenfassung

Die Wohnfläche bezieht sich auf alle Räume innerhalb der Außenwände, die tatsächlich zum Wohnen genutzt werden können. Balkone und Terrassen können zur Wohnfläche gerechnet werden, wenn sie uneingeschränkt nutzbar sind. Bei der Wohnflächenberechnung muss beachtet werden, wie Flur, Keller oder Dachschrägen einbezogen werden. Eine zu hohe oder zu niedrige Wohnfläche kann Auswirkungen auf die Steuerberechnung haben.