Worauf muss ich beim Kaminofenkauf achten?

Worauf muss ich beim Kaminofenkauf achten?

Der letzte deutsche Winter war mal wieder besonders lang und kalt. Die Preise für Gas und Heizöl werden auch nicht billiger. Kein wunder, dass sich immer mehr Eigenheimbesitzer nach Möglichkeiten umsehen, die Heizrechnung zu reduzieren. Der Umbau zum Heizen mit erneuerbaren Energien ist eine sinnvolle Investition, die leider nicht jede Familie ohne Weiteres stemmen kann. Für sie ist ein Kaminofen im Wohnzimmer eine bessere, gemütlichere Wahl, um sich in den kalten Monaten des Jahres zu wärmen.

Wer sich einen Kaminofen vorstellt, wird in erster Linie an die romantische Atmosphäre denken, die er ins Wohnzimmer zaubert. Während in Filmen noch immer gerne offene Kaminfeuer gezeigt werden, ist das moderne Modell längst nicht mehr offen: Das würde nicht nur die Raumluft und Gesundheit belasten, sondern auch die Umwelt. Eine Feuerraumtür ist somit bei jedem Kaminofen Pflicht. Dank guten Verglasungen geht dabei die gemütliche Stimmung keineswegs verloren.

Neben diesen praktischen Bedingungen gibt es auch einige kommunale und landesspezifische Vorschriften, die beachtet werden müssen, um einen Kaminofen in Betrieb nehmen zu dürfen. Eine ausführliche Auskunft kann Ihr Bezirksschornsteinfeger geben.

Auch in puncto bauliche Voraussetzungen gibt es spezielle Anforderungen:

  • Der innere Durchmesser des Schornsteins muss genauso groß wie jener der Rauchrohre sein.
  • Den Mindestschornsteinquerschnitt müssen Sie dem inneren Querschnitt des Rauchrohrstutzens von Ihrem Kaminofen anpassen.
  • Es muss ein Sicherheitsabstand zwischen Kaminofen und umliegenden Gegenständen eingehalten werden (20 cm zu Metallteilen des Ofens, 80 cm zum Feuerraum).
  • Steht der Kaminofen nicht auf Fliesen, einem Steinofen oder sonstigem feuerfesten Untergrund, wird eine Feuerschutz-Bodenplatte benötigt.

Das theoretische Raumheizvermögen des Kaminofens beachten

Laut DIN 18893 wird die Raumhöhe in drei unterschiedlichen höhen angegeben:

  1. günstige Heizbedingungen (GH)
  2. weniger günstige Heizbedingungen (WGH)
  3. ungünstige Heizbedingungen (UH)

Alle Angaben sind als unverbindliche Richtwerte anzusehen, da das zu erzielende Raumheizvermögen immer von dem Aufstellort der Feuerstätte und vielen weiteren Bedingungen abhängig ist.

LeistungRaumheizvermögen GHRaumheizvermögen WGHRaumheizvermögen UH
5,0 kW754429
6,0 kW1709867
7,0 kW20512082
8,0 kW25014598
10,0 kW340220130

Besitzer eines Niedrigenergiehauses sollten bedenken, dass die Abgase der Feuerstätte über Rohre ins freie gelangen. Dabei wird dem Aufstellraum Luft entzogen und es kann ein gefährlicher Unterdruck entstehen. Betroffene sollten zusätzlich eine externe Verbrennungsluftzufuhr installieren. Diese führt dem Kaminofen Luft aus dem Freien hinzu. Ein Kaminofen muss allerdings diese Funktion unterstützen, achten Sie beim Kauf in Onlineshops unbedingt auf diese Kennzeichnung.

Vom Schornsteinfeger beraten lassen

Der Kauf eines Kaminofens ist nicht nur Geschmackssache. Der Ofen muss zum eigenen Haus passen und in diesem Bereich kann niemand besser beraten als der örtliche Schornsteinfeger. Wer den Kaminofen nachträglich installieren möchte, jedoch keinen Schornstein besitzt, muss nicht verzweifeln. In diesem Fall wird ein doppelwandiges Edelstahlrohr an der Außenwand des Hauses montiert. Das Abgasrohr wird dann mit dem externen Schornstein verbunden. Bevor solche Prozeduren ausgeführt werden, sollten Hausbesitzer sich von ihrem Schornsteinfeger beraten lassen. Er wird letztendlich die Installation abnehmen und kann helfen, Probleme von Anfang an zu vermeiden. Er informiert Interessierte über Brandschutzaspekte und Sicherheitsabstände zu brennbaren Materialien.

Neue Immissionsvorschriften beachten

Wenn sich Hausbesitzer für einen Ofen entscheiden, müssen sie zwingend darauf achten, dass dieser auch die aktuell gültigen Immissionsvorschriften erfüllt. Etwa fünf bis sechs Millionen Haushalte haben bundesweit das Problem, dass sie in den kommenden Jahren außer Betrieb gehen müssen, weil sie die Bundesimmissionsschutzverordnung vom 22.3.2010 nicht erfüllen. Obwohl diese Verordnung seit drei Jahren in Kraft getreten ist, bleibt sie weiterhin weitestgehend unbekannt oder wird schlichtweg ignoriert. Sie gilt für alle neu gekauften oder installierten Öfen, also auch alte, gebrauchte Kaminöfen. Ofenbesitzer müssen bis Ende des Jahres ihrem Schornsteinfeger melden, welche Norm ihr Ofen einhält. Wer sich weigert, muss seinen Kaminofen außer Betrieb nehmen.

Artikelbild: © tab62 / Shutterstock


1 Kommentar

  1. Jonas 04.12.2017 00:12 Uhr

    Hallo,
    als mehrfacher Kaminofen Besitzer kann ich dir bestätigen, dass das ein informativer Artikel ist den du da geschrieben hast.
    Nicht zuletzt weil wir uns selbst auch sehr mit dem Thema intensiv befassen und alles neue in Sachen Kaminofen und Pelletöfen gerne lesen. Die Brandschutzverordnung auf die du verweist ist natürlich für jeden neuen privaten Ofenplaner ein wichtiger Wegweiser in die richtige Richtung.
    Viele Grüße und weiter so! Ich freue mich neue Beiträge von dir zu lesen…!

    Frohes schaffen und bevor ich es vergesse!
    Schöne Weihnachten….!

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