Ausführungsplanung: Leistungsphase 5 einfach erklärt

Kernziel der Ausführungsplanung (Main Intent)

Die Ausführungsplanung ist die Übersetzung deines Entwurfs in belastbare, ausführungsreife Unterlagen. In der HOAI heißt das Leistungsphase 5 (LPH 5). Ihr Kernziel: Alle Informationen so zu verdichten und zu präzisieren, dass Handwerker:innen, Hersteller und Bauleitung daraus ohne Nachfragen bauen können. Das umfasst gezeichnete Details, eindeutige Texte, Maße, Toleranzen, Materialqualitäten, Anschlüsse, Schichtenfolgen und die Koordination aller Gewerke.

Im Gegensatz zur Entwurfsplanung (LPH 3), die Gestalt, Funktion und Kostenrahmen festlegt, macht LPH 5 das Projekt „baubar“. Du entscheidest hier nicht mehr, ob ein Fensterformat schön ist – du definierst, wie das Fenster in die Wand kommt, wie die Abdichtung an den Rahmen geführt und wie der Sonnenschutz befestigt wird. Jede nicht definierte Stelle erzeugt später Fragen, Widersprüche – oder Nachträge.

Auch wirtschaftlich ist LPH 5 kritisch: Sie ist die Grundlage für Mengenermittlung und Ausschreibung. Ein sauber ausgearbeitetes Detail spart später Zeit und Geld. Unklare Pläne erzeugen in der Bauphase Mehrkosten und Terminverschiebungen, weil Gewerke Schnittstellen unterschiedlich interpretieren oder zusätzliche Leistungen fordern.

Kurz: Ausführungsplanung bündelt alle Informationen in eindeutigen Ausführungsplänen, die für alle Beteiligten verbindlich sind. Je klarer die Pläne, desto geringer die Reibungsverluste auf der Baustelle.

Wann startet LPH 5 im Projektablauf?

LPH 5 startet, wenn die Genehmigungsplanung (LPH 4) abgeschlossen ist und der genehmigungsfähige Stand vorliegt. Praktisch beginnt die Ausführungsplanung häufig parallel zu behördlichen Prüfungen, um Termine zu halten. Wichtig: Die Inhalte der LPH 4 müssen „eingefroren“ sein, damit du nicht auf Sand planst. Jede größere Planänderung im Nachgang zieht Kettenreaktionen nach sich: Statik, TGA, Details, Mengen – alles hängt zusammen.

Die Ausführungsplanung ist die Brücke in die Vergabe (LPH 6/7) und Bauausführung (LPH 8). Teile davon sind sogar Voraussetzungen für marktfähige und vergleichbare Angebote: Ohne klar definierte Ausführung verliert die Ausschreibung an Schärfe, und du erhältst Preise mit großen Sicherheitszuschlägen oder unkontrollierbaren Ausschlussklauseln. Deshalb starten viele Teams mit einer „Detailstrategie“: Welche Knotenpunkte sind kritisch? Welche Standards können früh festgelegt werden? Welche Materialien sind gesetzt, wo sind Alternativen sinnvoll?

Idealer Ablauf: Du klärst zuerst die Systementscheidungen (z. B. Fassadenaufbau, Ausbaukonstruktionen, Abdichtungskonzept), dann vertiefst du die Knoten und Anschlüsse in 1:10 bis 1:1, während in 1:50 Grundrisse und Schnitte die Basis für Fachplaner, Mengen und AVA bilden. Parallel werden Modellstände (BIM) koordiniert und Kollisionen früh ausgeschlossen.

Inhalte der Ausführungsplanung

Die Ausführungsplanung liefert gezeichnete und textliche Unterlagen, mit denen die Bauausführung technisch eindeutig wird. Im Kern sind das Planwerke im Maßstab 1:50 bis 1:1, konsistente Textteile, koordiniertes Tragwerk sowie TGA‑Pläne mit klaren Leitungsführungen und Anschlussdetails. Für die Mengenermittlung müssen Maße, Qualitäten und Leistungsgrenzen nachvollziehbar sein.

Zeichnungen: Grundriss, Schnitt, Detail (1:50–1:1)

In 1:50 legst du die Ausbaugeometrie fest: Mauerwerksachsen, lichte Maße, Türzargen, Bodenaufbauten, Deckenversprünge, Unterzüge, Schächte, abgehängte Decken, Installationswände. Hier entscheidet sich, ob Trassen passen und ob z. B. ein Gefälleaufbau im Bad zu hohen Türschwellen führt. Schnitte in 1:50 zeigen Höhenbezüge, Schichten, Dämmstärken, Dampfsperren und Brandabschnitte, die für die TGA‑Durchführung essenziell sind.

In 1:20 bis 1:10 definierst du die Knotenpunkte: Fenster‑/Türanschlüsse, Wand‑Boden‑Decke, Sockel, Attika, Dachrand, Innenecken, Brandabschottungen, Fugen, Bewegungszonen. Du gibst Schichtenfolgen, Befestiger, Toleranzen und Abdichtungsregeln an. Feuchte‑ und Wärmebrücken werden hier vermieden; wenn du sie ignorierst, bekommst du später Schimmel, Risse oder Gebrauchstauglichkeitsmängel.

In 1:5 bis 1:1 zeigst du kritische Details: z. B. Bodengleiche Dusche mit Dichtmanschetten, Fensterbank mit Gefälle, Stahlbauanschluss mit Laschen und Schrauben, Sonderprofile bei Blech und Bauteilübergängen. Nenne die Handelsprodukte, wenn sie das Detail prägen, oder beschreibe funktionsbasiert mit Güteklassen und Normen. Wichtig: Eindeutig entscheiden, nicht mehrere gleichwertige Varianten offenlassen, wenn die Schnittstellen betroffen sind.

Textteile: Objekt‑ und Leistungsbeschreibungen, Stücklisten

Die Zeichnung ist nie allein. Du ergänzt sie um präzise Textteile: raumweise Baubeschreibungen, Oberflächenqualitäten (z. B. Q3/Q4 Spachtelgüte), sichtbare Fugenbilder, Schallschutzanforderungen (mit Nachweisbezug), Brandschutzklassen, Toleranzen nach DIN 18202, Materialstandards (z. B. Holzqualitäten, Beschichtungen), Wartungsintervalle bei beweglichen Teilen. Stücklisten helfen, Mengenklarheit zu schaffen: Anzahl Türen, Fenster, Gitterroste, Revisionsöffnungen, Armaturen.

Dazu gehören Leistungsgrenzen: Wer macht die Laibungsdämmung – Rohbau oder Fassade? Wer schließt die Folie an die TGA‑Durchdringung an? Wer stellt die Befestigungspunkte? Diese Grenzziehung ist Gold wert, denn sie verhindert die „Schnittstellen‑Niemand‑Zuständigkeit“. Formuliere klar: „Gewerk X schließt an Gewerk Y an, inklusive aller erforderlichen Nebenleistungen und Kleinteile.“ Wenn du funktional ausschreibst, gib Mindeststandards vor, damit du keine unpassenden Systemwechsel auf der Baustelle erlebst.

Tragwerk, Schal‑ und Bewehrungspläne, TGA

Im Tragwerk liefern Schal‑ und Bewehrungspläne die konkrete Bewehrungsführung: Lagen, Durchmesser, Übergreifungen, Biegeformen, Einbauteile. Sie müssen mit Einbauteilen der TGA korrespondieren (z. B. Einlegerohre, Anker, Aussparungen). Abstimmungen sind Pflicht: Ein nachträglicher Deckendurchbruch, der die Bewehrung schneidet, ist teuer und riskant.

Die TGA (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, MSR) konkretisiert Leitungsquerschnitte, Trassenbreiten und Höhen, Montagearten, Brandabschottungen und Revisionszugänglichkeiten. Kollisionsprüfungen mit Rohbau, Ausbau und Tragwerk verhindern Überraschungen. Für Lüftung und Sprinkler legt die Fachkoordination fest, wer „oben“ fährt, wo gedämmt wird und wie die Abhänger gesetzt werden. Miss die Revisionsflächen nach – eine Wartungsklappe, die nicht aufgeht, ist ein Planungsfehler, nicht Pech.

Prozess, Koordination und Rollen

Die Ausführungsplanung ist Teamarbeit. Sie gelingt, wenn Verantwortlichkeiten, Datenstände und Termine transparent sind und jemand die Koordination aktiv steuert.

Zuständigkeiten: Architekt, Tragwerksplaner, TGA, Bauherr

Der oder die Architekt:in verantwortet die Gesamtkoordination und stellt sicher, dass alle Pläne zusammenpassen. Tragwerksplaner:innen liefern die statische Durchbildung und achten auf Baubarkeit, Lastabtragung, Dehnfugen und Einbauteile. TGA‑Fachingenieur:innen planen Leitungsführungen, Dimensionierungen und Schnittstellen zum Baukörper. Bauherr:innen geben Ziele vor, entscheiden Systemfragen, prüfen Freigaben und finanzieren Zusatzaufwände, wenn Leistungsänderungen gewünscht sind.

Klare Spielregeln helfen: ein Planindex, Versionsstände, ein BIM‑Abwicklungsplan (BAP/BEP), modellbasierte Verantwortungsmatrix (wer modelliert was, in welcher LOD/LOI), Terminregeln und Entscheidungsfristen. Koordinationsrunden sind nicht „nice to have“, sondern nötig: Erst wenn alle Fachmodelle/Pläne kollisionsfrei sind, gehen sie in die Freigabe.

Fortschreibung in LPH 6–9 und Termine

LPH 5 steht nicht für sich allein. Sie füttert LPH 6 (Vorbereitung der Vergabe) mit mengen- und ausschreibungsreifen Planständen. In LPH 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) dienen die Details zur Bieterklärung und Nachtragsprävention: Wer sauber plant, erhält klare, vergleichbare Angebote. LPH 8 (Objektüberwachung) nutzt die Pläne als Bau‑ und Prüfbasis; hier werden Werkstatt‑ und Montagepläne geprüft. LPH 9 (Objektbetreuung) profitiert von regelgerechten Revisionsunterlagen und Wartungsanleitungen.

Plane Meilensteine: „Systementscheidungen fix“, „Detailpaket Hülle fix“, „Innenausbau fix“, „Fachkoordination kollisionsfrei“, „Freigabe Ausschreibung“. Lege Freeze‑Daten fest, ab denen Änderungen nur mit Kosten‑ und Terminwirkung möglich sind. Das schützt dich und alle Beteiligten vor schleichender Planänderung kurz vor Submission.

Rechtliches und Haftung

Rechtlich schuldet der Planer in LPH 5 eine vollständige, eindeutige und ausführungsreife Planung. Sie muss abgestimmt, prüffähig und für die Baupraxis hinreichend detailliert sein. Wer diese Grundleistung unvollständig erbringt, riskiert Haftung für Mängel, Mehrkosten und Terminfolgen. Die HOAI unterscheidet Grundleistungen (honoriert nach Tafelwerten) und Besondere Leistungen (gesondert zu vereinbaren).

Typische Haftungsfallen: unklare Schnittstellen, fehlende Toleranzangaben, nicht koordinierte Leitungsführungen, „Vorgabe durch Unternehmer“ ohne technische Vorgaben, fehlende Bauteil‑Detailierung in kritischen Bereichen (Abdichtungen, Brandschutz, Schallschutz, Tragwerksknoten). Auch die Koordination der Fachplanungen ist Pflicht – das Delegieren allein befreit nicht von der Gesamtverantwortung, wenn du die Rolle „Generalplaner“ übernommen hast.

Ein Tipp aus der Praxis: Vereinbare im Planervertrag eine Vertragsklausel zur Detailtiefe. Dort definierst du LOD/LOI, Mindestmaßstäbe für kritische Details (bis 1:1), die Pflicht zur Kollisionsprüfung, zur Schnittstellendokumentation und zur Planfreigabe vor Ausschreibung. Das reduziert Nachträge und klärt den Haftungsumfang.

Typische Mängel und Rechtsfolgen (OLG‑Leitsätze)

Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (OLG) betont immer wieder folgende Grundsätze: Die Ausführungsplanung muss so verständlich und vollständig sein, dass ein fachkundiger Unternehmer ohne zusätzliche Planungsleistung bauen kann. Fehlen wesentliche Angaben – etwa Anschlussdetails in der Gebäudehülle, Abschottungsdetails im Brandschutz oder funktionserhebliche Toleranzvorgaben –, liegt ein Planungsmangel vor. Planer:innen haften dann für daraus entstehende Mängel und Mehrkosten.

Weiterer Leitsatz: Der Planer schuldet die Koordination zwischen den Gewerken. Kollidieren Leitungsführungen oder passen Einbauteile nicht zu statischen Erfordernissen, ist das kein „Ausführungsfehler“, sondern oft Koordinationsversagen der Planung. Zudem gilt: Eine funktionale Ausschreibung entbindet dich nicht von klaren Mindestangaben. Je kritischer der Bauteil, desto höher die erforderliche Detailtiefe. Bei Feuchte‑ und Wärmebrücken, Brandschutz, Schallschutz und Tragwerk erwarten Gerichte besonders eindeutige Vorgaben. Kurz: Unschärfe in LPH 5 ist selten entschuldbar; vorausschauende, kollisionsarme Planung ist der beste Rechtsschutz.

Digitale Methoden und BIM (Kollisionsprüfung, IFC)

BIM macht Ausführungsplanung sichtbar, überprüfbar und auswertbar. Ein koordiniertes 3D‑Modell liefert nicht nur schöne Bilder, sondern echte Planungssicherheit: Du erkennst Kollisionen zwischen Lüftungskanälen und Trägern, prüfst Mindestraumhöhen, kontrollierst Türanschläge und Fluchtwege und verknüpfst Bauteile mit Leistungsverzeichnissen (5D) für verlässliche Mengen.

Definiere früh den BIM‑Abwicklungsplan: Welche Modelle liefern wer, in welcher LOD/LOI, mit welchen Attributen (z. B. Brandschutzklasse, Schalldämmmaß, Wartungsintervall)? Wie werden Fachmodelle zusammengeführt, wie werden Issues dokumentiert (BCF‑Workflow)? Vereinbare IFC‑Standards: Attributsets, Bauteilklassifikation (z. B. DIN 276, STLB‑Bau, Uniclass), Koordinationsachsen und Georeferenzierung. Nur so wird die IFC‑Übergabe auswertbar und die Mengenermittlung belastbar.

Eine gute BIM‑Praxis in LPH 5 kombiniert 3D‑Details und 2D‑Ausschnitte: Kritische Knoten als 3D‑Schnitt plus eindeutigem 2D‑Detail mit Maßkette, Materialangaben und Toleranzen. Je nach Projektgröße lohnt sich 4D/5D‑Verknüpfung für Termin‑ und Kostensteuerung. Und: Modellbasierte Prüfroutinen (Rule‑Sets) fangen Standards ab, z. B. Mindestüberdämmungen, Brandschutzkennzeichnungen oder freie Wartungsräume vor Aggregaten.

Extra‑Tipp: AR‑Prüfung zur Plausibilitätskontrolle vor Vergabe

Ergänze deine Planprüfung um Augmented Reality (AR). Du projizierst zentrale Details in Originalgröße in den Raum – auf der Baustelle oder im Musterraum – und prüfst, ob Trassen, Höhen, Revisionsflächen und Anschlüsse passen. Das geht mit Tablets oder AR‑Brillen, die aus IFC/3D‑Modellen maßhaltige Overlays generieren.

So nutzt du AR wirksam: Du definierst vor der Submission deine „Top‑10‑Knoten“ (z. B. Dachrand, Fensteranschluss, Bodenaufbau vor Türen, Schachtkreuzungen, Brandschutzabschnitte). Mit dem ausführungsreifen Modell blendest du die Details vor Ort ein, prüfst auf Baubarkeit und dokumentierst Abweichungen mit Fotos/Annotations. Ergebnis: weniger Missverständnisse, realistische Angebote und weniger Nachträge, weil kritische Stellen vorab geklärt sind. Gerade in Bestandsbauten deckt AR Überraschungen auf, bevor sie teuer werden.

Extra‑Tipp: IFC‑Übergabe und Detailbibliothek für Serienbauteile

Für wiederkehrende Bauteile lohnt eine standardisierte Detailbibliothek: geprüfte Details mit Parametern (Material, Anschluss, Toleranz, Befestiger), die du projektweit wiederverwendest. Kombiniert mit einer sauberen IFC‑Übergabe ergibt das ein starkes Paket: Du übergibst modellierte Bauteile mit normierten Attributen, die AVA‑Systeme korrekt mengenfähig machen. Das reduziert Interpretationsspielräume, sorgt für vergleichbare Angebote und beschleunigt die Werkstattplanung.

Praxis‑Set‑up: Lege für Türen, Fenster, Fassadenelemente, Sanitärkerne und Deckenanschlüsse parametrisierte Typen an. Hinterlege verbindliche Anhänge: Montagehinweise, Toleranzen, Musterfotos, Wartungsanforderungen. Definiere in der IFC‑Schnittstelle die Attributsets (z. B. ifcDoor mit Feuerwiderstand, Schallschutz, Oberfläche) und sorge für eindeutige Typ‑ und Bauteilkennungen, damit die Mengenermittlung sauber aggregiert. Ergebnis: weniger Rückfragen, klare Kalkulationsgrundlagen und flüssige Werkplanung.

Checkliste für Bauherr:innen und Handwerker

  • Sind alle kritischen Details (Hülle, Feuchte, Brand, Schall) in 1:10 bis 1:1 mit Material, Befestigung und Toleranzen klar dargestellt – inklusive Schnittstellen zwischen Gewerken?

Kosten, Honorar und besondere Leistungen nach HOAI

Das Honorar für LPH 5 richtet sich nach der HOAI und der anrechenbaren Kosten. Für Gebäude und Innenräume liegt der Anteil der Ausführungsplanung typischerweise bei etwa 25 % des Grundhonorars der Objektplanung. Das ist plausibel: Der Aufwand, Details zu entwickeln, Modelle/Pläne zu koordinieren und alle Knoten zu klären, ist hoch – und spart dir in der Bauphase viel Geld.

Wichtig: Die HOAI unterscheidet Grundleistungen (u. a. Durcharbeiten der Entwurfsplanung, zeichnerische Darstellung, Detailplanung, Integration der Fachplanungen) und Besondere Leistungen, die gesondert vereinbart und vergütet werden. Beispiele für Besondere Leistungen in LPH 5:

  • Zusätzliche 3D‑Detailmodellierung über den vereinbarten LOD/LOI hinaus.
  • Aufbau und Pflege einer Detailbibliothek mit projektspezifischen Parametern.
  • Vorbemusterung/Musterflächen, Mock‑ups und Serienversuche.
  • Erweiterte Kollisionsprüfungen mit dokumentiertem Issue‑Management.
  • Erstellung von Montage‑ und Wartungsanleitungen über das übliche Maß hinaus.
  • AR‑Vor‑Ort‑Prüfungen und moderierte Planaudits mit Werkstattplan‑Abstimmung.
  • Zusätzliche Mengenermittlungen/elementierte 5D‑Verknüpfung für Kostensteuerung.

Transparenz hilft: Lege mit deinem Planer fest, welchen Detailgrad du brauchst, welche digitalen Leistungen (BIM/IFC) du wirklich nutzt und wie Planfreigaben erfolgen. Je klarer der Vertrag, desto reibungsloser die Zusammenarbeit – und desto geringer die Nachtragsquote in der Bauphase.

Häufige Fehler & einfache Vermeidungsstrategien

Ein Klassiker: Die Planung bleibt auf Entwurfsniveau und füllt Lücken in der Bauphase. Das rächt sich. Vermeide deshalb „offene“ Details bei Abdichtungen, Brandschutz und Schnittstellen. Definiere Toleranzen und Musterqualitäten; ohne Q‑Stufen, Oberflächenklassen und chemische Beständigkeiten ist jeder Interpretationsspielraum ein späterer Streit.

Zweitens: fehlende Koordination. Wenn TGA durch dein schönes Detail nicht passt, wird dein schönes Detail nicht gebaut – oder improvisiert. Regelmäßige Koordinationsrunden, BIM‑Kollisionsprüfungen und AR‑Checks vor Submission senken das Risiko drastisch. Halte Freeze‑Punkte ein und dokumentiere Entscheidungen.

Drittens: Mengenunschärfen. Wer in LPH 5 maßt und zählt, gewinnt in LPH 6/7 realistische, vergleichbare Angebote. Plane Maßketten in 1:50, führe Stücklisten und prüfe auf Plausibilität. Bei funktionaler Ausschreibung sichere Mindeststandards und Leistungsgrenzen ab.

Viertens: keine rechtliche Absicherung. Vereinbare eine Klausel zur Detailtiefe, Kollisionsprüfung, IFC‑Standard und Schnittstellendokumentation. Das gibt dir einen klaren Leistungsrahmen und minimiert das Haftungsrisiko für alle.

Fünftens: Bestand unterschätzt. In Umbauten ist das Aufmaß König. Ergänze Reality Capture (Scan‑to‑BIM), sorge für Toleranzpuffer und prüfe vor Ort per AR deine Schlüsselstellen. So vermeidest du das „Das passt schon“ – das später nie passt.

Fazit: To‑dos für den Start der Ausführungsplanung

Schritt 1: Definiere mit deinem Team das Zielbild der Ausführung: Systeme, Materialien, Qualitätsniveaus. Fixiere einen BIM‑Abwicklungsplan (LOD/LOI, IFC‑Standards) und eine Rollenmatrix. Nur wenn alle wissen, was sie liefern, entsteht eine konsistente Planung.

Schritt 2: Erstelle eine Detailstrategie: Welche 20 Knoten entscheiden über Dichtheit, Brand‑/Schallschutz und Bauzeit? Welche Details brauchen 1:1? Lege einheitliche Detailstandards fest und prüfe sie in einer kleinen Musterfläche oder per AR.

Schritt 3: Baue den Planungsfahrplan: Meilensteine, Freeze‑Daten, Freigaben. Kopple die Ausführungsplanung an die Ausschreibungstermine – und berücksichtige Werkstattpläne. Besser früh sauber planen als später teuer improvisieren.

Schritt 4: Sorge für Koordination: Regelmäßige Clash‑Detection, Planprüfungen, Protokolle. Kläre Leistungsgrenzen zwischen den Gewerken. Dokumentiere Entscheidungen konsequent, damit alle denselben Wissensstand haben.

Schritt 5: Sichere die Rechts‑ und Honorargrundlage: Vereinbare die Detailtiefe, Besondere Leistungen (BIM/AR/Muster), Prüf‑ und Freigabeprozesse. Klare Verträge schaffen Planungsruhe und reduzieren Nachträge.

Schritt 6: Mache die Ausschreibungsreife messbar: vollständige 1:50‑Pläne mit Maßketten, durchgearbeitete 1:10‑Details, definierte Oberflächenqualitäten, Stücklisten, Toleranzen, Brandschutz‑/Schallschutzangaben. Erst wenn das steht, in die Vergabe gehen.

Schritt 7: Prüfe vor Ort mit AR/Mock‑up die kritischen Stellen, bevor du Angebote einholst. Das härtet deine Planung ab, schafft realistische Preise und verhindert spätere Überraschungen.

Schritt 8: Halte die Kommunikation einfach: ein Planindex, eine Datenplattform, klare Dateibenennung, kurze Entscheidungswege. Gute Ausführungsplanung ist zu 50 % Technik – und zu 50 % saubere Organisation.

Wenn du diese To‑dos beherzigst, bekommst du genau das, was LPH 5 liefern soll: eindeutige, ausführungsreife Unterlagen, auf deren Basis Handwerker effizient, sicher und ohne Diskussion bauen können – und du behältst Kosten, Termine und Qualität im Griff.

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