Das boomende Geschäft mit der Auslandsimmobilie

Das boomende Geschäft mit der Auslandsimmobilie

Die Auslandsimmobilie galt lange Zeit als ein Luxusgut oder Statussymbol. Sie war ein Objekt, das den Wohlhabenden zustand, alle anderen konnten sie lediglich für einen kurzen Ferienbesuch mieten. Traut man einer aktuellen Studie, sorgt der weltweite Tourismusboom für einen neuen Trend: Immer mehr Menschen der Mittelschicht sehen die Auslandsimmobilie als Anlage-Objekt.

Auslandsimmobilie als Rendite-Objekt statt Ferienhaus

Die boomenden Zeiten Spaniens sind mittlerweile lange vorbei. Vor einigen Jahren, vor der Krisenzeit, investierten die deutschen noch fleißig in eine spanische Finca, um sie als Ferienhaus zu nutzen, zu vermieten oder in einigen Jahren zu verkaufen. Mit der Krise kam jedoch der Preissturz: Viele Immobilien bleiben leer, ihr Preis ist gefallen und sie lassen sich nicht mehr verkaufen. Dieses Problem ist nicht nur in Spanien anzutreffen, sondern vielen anderen beliebten Ländern.

Auch wenn in den vergangenen Jahren eine allgemeine Zurückhaltung zu beobachten war, hat sich die Lage seit der Krisenzeit wieder zum Guten geändert. Einer Studie von FewoDirekt und Engel & Völkers zufolge boomt das Geschäft mit den privaten Ferienimmobilien. Der Studie zufolge berücksichtigen immer mehr Menschen den Anlageaspekt beim Erwerb einer Auslandsimmobilie und sehen sie seltener als Luxusgut oder Statussymbol.

Die Auslandsimmobilie als Anlage-Objekt zur Vermietung an Urlauber

Bereits beim Kauf einer Auslandsimmobilie sollte gut bedacht sein, das gilt sowohl für Anlage-Objekte als auch Ferienwohnungen. Insbesondere dann, wenn man die Immobilie als Anlage-Objekt nutzen möchte, welches man an Urlauber vermietet, sind einige Fragen zu klären:

Ferienhaus oder Ferienwohnung?

Urlauber schätzen die Qualität eines Urlaubshauses, welches mit viel Platz, Freiraum und Privatsphäre punktet. Ob der Urlauber das Haus der Wohnung vorzieht, hängt aber auch von der Destination ab. Deutschlandurlauber bevorzugen zum Beispiel eher die Ferienwohnung. Doch auch der Wohnung sollte es an nichts fehlen, allen voran der Komfort sollte gegeben sein. Ihr Vorteil liegt für den Investierenden in den geringen Kosten zur Anschaffung und Instandhaltung.

Welches Urlaubsland?

Das Urlaubsland ist ein entscheidendes Kriterium beim Kauf einer Auslandsimmobilie. Privatpersonen träumen gerne davon, ein Haus in einem beliebten Urlaubsland zu besitzen und hier selbst ihre Freizeit zu verbringen. Wer jedoch auch hohe Mieteinnahmen haben möchte, sollte sich über das bevorzugte Land genaustens informieren – nicht nur über die aktuelle Lage, sondern auch die der Vergangenheit.

Wie sieht die Zielgruppe aus?

Zur effizienten Vermarktung der Auslandsimmobilie sollte man sich eine Zielgruppe aussuchen. 50 Prozent der Urlauber, die sich für ein Ferienhaus entscheiden, sind Familien, die meist zu dritt oder zu viert anreisen. Immer 38,5 Prozent sind Paare oder zwei gemeinsam reisende Personen. Das zu vermietende Objekt sollte auf diese Personengruppen optimiert sein.

Erbschaftssteuer: Vorsicht vor Steuerfallen

Wer den Kauf einer Auslandsimmobilie plant und über eine anstehende Erbschaft eines solchen Hauseigentums informiert wird, sollte sich nicht zu früh freuen. Vielen Menschen ist selten bewusst, dass eine Erbschaft nicht immer automatisch Vorteile mit sich bringt. Genauso verhält es sich im Bereich der Ferienimmobilie im Ausland, die im Erbfall unter Umständen teuer werden kann. Grundsätzlich regelt jedes Land das Erbrecht selbst. Im Gegensatz zu Deutschland ist die Erbschaftssteuer in Frankreich und Spanien zum Beispiel sehr hoch. Nicht nur das, in einigen Fällen fällt zusätzlich zu der ohnehin hohen Erbschaftssteuer noch die deutsche Steuer an. Ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht laut dem Bundesministerium der Finanzen aktuell mit nur fünf Staaten (USA, Schweiz, Schweden, Österreich, Dänemark, Griechenland) abgeschlossen. Je nachdem, in welchem finanziellen Rahmen sich die Immobilie bewegt, könnte auf den Erber eine stolze Summe kommen, die sein Budget übersteigt.

Artikelbild: © Pawel Kazmierczak / Shutterstock


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