Gut versichert ist schon halb gebaut: Die fünf wichtigsten Versicherungen für Bauherren

Gut versichert ist schon halb gebaut: Die fünf wichtigsten Versicherungen für Bauherren

Bauen liegt im Trend und zahlreiche Familien träumen von den eigenen vier Wänden als Altersvorsorge. Die meisten greifen dabei auf einen Architekten zurück (37 Prozent), 27 Prozent entscheiden sich für einen selbstständigen Bau und 19 Prozent nehmen ein Fertighaus (Quelle: Statista.de). Doch egal welche Bauart gewählt wird – die richtigen Versicherungen um den Hausbau herum sind essenziell und dürfen nicht vergessen werden.

Bauherrenhaftpflicht

Diese Versicherung ist Pflicht für jeden Bauherrn. Denn nach dem Gesetz haftet er für alle Schäden, die am Hausbau entstehen können – auch wenn Fremdfirmen das Haus bauen. Schnell fällt ein Gerüst um und beschädigt das Nachbarhaus. Herunterfallende Teile landen zu allem Pech auch noch auf einem Auto. Oder spielende Kinder übersehen am Wochenende die Baugrube. Für solche Fälle und mehr dient die Bauherrenhaftpflicht. Sie sollte immer abgeschlossen werden, wenn:

  • ein Neubau errichtet wird
  • große Umbauten an Häusern anstehen
  • grundlegende Sanierungen vorgenommen werden
  • umfassende (energetische) Modernisierungen erfolgen sollen

Die Versicherung sollte schon während der Planungen und vor dem ersten Spatenstich abgeschlossen werden. Der Bauherr sollte dabei auch die Laufzeit und Deckungssumme der Bauherrenhaftplicht beachten: Nach Ablauf nach zwei Jahren sollte eine Grundstückshaftpflichtversicherung folgen.

Sie beinhaltet:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Bei Personenschäden werden alle Kosten abgedeckt, die infolge eines Unfalls bei Verletzungen, Invalidität oder sogar Tod entstehen: medizinische Behandlungskosten, therapeutische Maßnahmen oder Rentenleistung. Auch Umschulmaßnahmen sind beispielsweise enthalten.

Bei den Sachschäden ist der Ersatz von Reparaturkosten inkludiert. Wird ein Vollschaden verursacht, ersetzt die Versicherung den Zeitwert.

Verdienst- und Nutzungsausfälle fallen unter den Vermögensschaden. Diese können nach einem Unfall anfallen. Auch der Ersatzwagen wird hier erstattet, wenn die Steine auf das Auto des Nachbars gefallen sind.

Feuer-Rohbau-Versicherung

Diese Versicherung deckt Schäden ab, die durch einen Brand, Blitzschlag oder gar Explosionen auf der Baustelle entstehen können. Denn die Natur ist ein unberechenbarer Faktor während der Bauphase. Oft werden dadurch nicht nur Sachen zerstört, sondern auch der Bauzeitplan um Wochen nach hinten geworfen. Folgeschäden durch Rauch, Ruß und das Löschen der Feuerwehr sind hier meist inbegriffen. Im Jahr 2015 wurden über 2,5 Millionen Euro für Schäden in diesem Bereich von Versicherungen gedeckt.

Viele Banken machen die Feuer-Rohbau-Versicherung zur Bedingung ihrer Kreditvergabe. Ohne sie ist selten eine Finanzierung beim Hausbau möglich.

Der clevere Bauherr schließt vor dem Spatenstich eine Wohngebäudeversicherung ab. In diese ist oft eine Feuer-Rohbau-Versicherung integriert. Der Vorteil: Diese Versicherung kann nach dem Bau weiter für Schäden durch Feuer und Co haften.

Bauleistungsversicherung

Höhere Gewalt ist ein weiterer Punkt, den Bauherren nicht unter Kontrolle haben. So sollten sie sich auch gegen Hochwasserschäden und beispielsweise gegen Vandalismus schützen. Das leistet die Bauleistungsversicherung – Feuerschäden sind hier jedoch nicht inbegriffen. Stattdessen können Bauherren mit dieser Versicherung auch das fahrlässige Handeln von Bauarbeitern absichern: Wird durch Ungeschick Baumaterial zerstört, Fenster zertrümmert oder sogar fest eingebautes Material gestohlen, springt die Versicherung ein.

In vielen Fällen wird hier der Bauunternehmer den Bauherrn zur Kasse bitten. Dies ist jedoch erst nach Abnahme des Hauses möglich. Der Bauherr kann die Kosten dann von der Versicherung zurückverlangen. Solch eine Bauleistungsversicherung wird in der Regel für eine Dauer von einem oder zwei Jahren abgeschlossen. Eine Selbstbeteiligung ist hier nicht unüblich. Der Beitrag dieser Versicherung richtet sich nach Höhe der Bausumme.

Hier gibt es zwei Grundmodelle. Je nach Kleingedruckten sind hier Nebenleistungen rund um den Hausbau enthalten oder nicht. Auch Zusatzklauseln können festlegen, welche Schäden der Bauherr selbst zu tragen hat. Hier sollten die Bedingungen genau gelesen werden.

Bauhelfer-Unfallversicherung

Wird bei Hausbau viel auf Eigenleistung gesetzt? Dann sollte der Bauherr über eine Bauhelfer-Unfallversicherung unbedingt nachdenken. Unfälle von Familienmitgliedern, Ehegatten und dem Bauherrn selbst auf der Baustelle sind nicht automatisch in anderen Versicherungen inkludiert. Grundsätzlich sind Bauhelfer in der gesetzlichen Bauhelferversicherung abgesichert, wenn der Bauherr sie bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) angemeldet hat. Das betrifft oft Freunde, Bekannte und Nachbarn. Dies gilt, wenn der beste Freund auch nur einmal auf der Baustelle mit anpackt. Wird die Anmeldung vergessen, ist zwar oft dennoch ein Unfallschutz gegeben, aber ein Bußgeld droht.

Die gesetzliche Bauhelferversicherung springt jedoch oft nicht beim Bauherrn selbst, Ehepartnern und anderen Familienmitgliedern ein. Rechtlich gesehen wird der Bauherr als Unternehmer betrachtet – das Transportieren von Material auf die Baustelle durch den Papa kann als übliche Gefälligkeit innerhalb der Familie gesehen werden. Passiert hier etwas, greift der gesetzliche Schutz nicht – die Bauhelfer-Unfallversicherung jedoch schon. Sie ist eine freiwillige Versicherung, die im Schadensfall aber Gold wert sein kann.

Die Bauhelfer-Unfallversicherung bietet Schadensersatz bei Gesundheitsschäden – ob als einmalige Zahlung oder sogar als lebenslange Rente bei dauerhaften Schäden. Aber auch die Übernahme von Todesleistungen, Tagegelder und beispielsweise kosmetischen Operationen sind hier integriert. Im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung ist hier jedoch nicht ausschlaggebend, ob der Versicherte nach seinem Unfall erwerbsunfähig ist.

Bauherren-Rechtsschutz

Diese Versicherung vernachlässigen viele Bauherren. Doch bei zahlreichen Schäden folgen nicht selten rechtliche Konsequenzen, die ebenfalls an den Geldbeutel des Bauherren gehen – eine Klage wegen Schadensersatzansprüche oder Kündigungen beispielsweise. Auch Streitigkeiten mit Vertragspartner wie dem Architekten oder den Bauunternehmen können vor Gericht landen. Dann ist nicht nur das Haus nicht fertig, auch das Budget alle, das für einen Rechtsanwalt investiert werden muss. Diese Ansprüche können durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden.

Wer unterschiedliche Versicherungen schnell vergleichen will, sollte sich von verschiedenen Tests von Verbraucherschutzorganisationen leiten lassen. Auch ein Vergleichsrechner im Internet kann schnell hohe Preisunterschiede aufdecken.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Pfusch am Bau ist heutzutage keine Seltenheit. Es gibt kaum einen speziellen Schutz für Bauherren, der vollständig solche Klagen abdeckt – so manche Versicherung hat aufgrund von zahlreichen Vorfällen diese Tarife aus ihrem Programm genommen. Es gibt jedoch noch wenige Anbieter, die eine Bauherren-Rechtsschutzversicherung offerieren. Sie sind meist generell im Rechtsbereich zu finden. Im Regelfall werden folgende Kosten gedeckt:

  • Anwaltskosten
  • Gerichtskosten
  • Sachverständigenkosten
  • Kosten für Zeugen
  • Reisekosten
  • Kosten der Gegenseite

Auch so manche Bank bietet beim Abschluss einer Finanzierung zusätzlich eine Bauherren-Rechtschutzpolice. Wichtig ist, diese Versicherung generell vor dem Baubeginn abzuschließen. Oft werden auch nur private Bauvorhaben versichert, gewerblich genutzte oder vermietete Objekte werden meist nicht integriert.

Artikelbild: © Flynt / Bigstock.com


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