Zeiten zum Rasenmähen: Wann ist das Rasenmähen erlaubt?

Zeiten zum Rasenmähen: Wann ist das Rasenmähen erlaubt?

Die Frühjahrs- und Sommerzeit möchten die meisten Menschen in ihren Gärten verbringen. Allerdings bleiben Gartenbesitzer auch nicht von dem lästigen Rasenmähen verschont. Gerade Berufstätige haben Schwierigkeiten damit, einen geeigneten Zeitpunkt für diese Arbeit zu finden. Wer erst spät am Abend nach Hause kommt, hat oft keine Zeit mehr zum Rasenmähen, sodass nur noch die Wochenenden bleiben.

Wenn Sie jedoch am Sonntag den Rasenmäher anschmeißen, handeln Sie sich gegebenenfalls großen Ärger ein – nicht nur mit Ihren Nachbarn, sondern auch mit dem Ordnungsamt. Denn: Die Benutzung des lautstark brummenden Gartengeräts ist nur an bestimmten Tagen und auch nur zu festgelegten Zeiten erlaubt. Und das zu Recht: Je nach der Größe der Rasenfläche muss der Rasenmäher im Garten oftmals mindestens eine Stunde betrieben werden, bis das Gras vollständig abgemäht ist.

Das ist mit einer hohen Lärmbelästigung verbunden. Aus diesem Grund gibt es gesetzliche Regelungen, die verhindern sollen, dass die gesamte Nachbarschaft unter dem Rasenmäher leidet. Viele Gartenbesitzer sind aber trotz der Gesetze unsicher. Wann darf der Rasen wirklich gemäht werden? Und darf man sich beschweren, wenn der Nachbar gerade zur Mittagszeit um 12 Uhr seinen Rasenmäher rausholt, obwohl das Baby zu dieser Zeit schlafen möchte? Im heutigen Ratgeber von Heimhelden.de kümmern wir uns genauer um diese Frage und geben Ihnen wertvolle Tipps, damit Sie sich keinen unnötigen Nachbarschaftsstreit einhandeln.

Wer legt fest, wann man seinen Rasen mähen darf?

Im Jahre 1992 trat die sogenannte Rasenmäherlärm-Verordnung in Kraft. Sie schrieb für ganz Deutschland vor, wann der Rasenmäher nicht betrieben werden durfte und welche Ruhezeiten diesbezüglich einzuhalten waren. Unterschieden wurde dabei zwischen sogenannten Motorrasenmähern wie einem lauten Benzinrasenmäher und lärmarmen Geräten wie einem Handrasenmäher ohne Motor. Die Rasenmäher-Verordnung sah vor, dass alle Motorrasenmäher nur zwischen 7 Uhr morgens und 19 Uhr am Abend verwendet werden durften.

Der Rasenmäher ist nicht das einzige Gartengerät, das viel Lärm verursachen kann. Auch viele andere Geräte können die Nachbarn verärgern. Das erkannte auch der Gesetzgeber, weshalb die Rasenmäher-Verordnung 2002 von einem neuen Gesetz abgelöst wurde.

Seit September 2002 gilt nun die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Sie ist allgemeiner gefasst und bezieht sich mit ihren Vorschriften nicht nur auf die Rasenmäher, sondern auf eine ganze Reihe von Geräten, die für die Gartenarbeit Verwendung finden und dabei alles andere als leise sind. Allerdings gilt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung nur in festgelegten Gebieten. Sie schützt vor allem Menschen, die in Wohngebieten leben, vor übermäßigen Lärm durch die Gartenmaschinen und -geräte.

Für einige weitere Gebiete, die einen besonderen Lärmschutz benötigen, ist die Verordnung ebenfalls gültig, wie etwa für Gelände mit Pflegeanstalten und Krankenhäusern, Klinik- und Kurgebiete, Kleinsiedlungsgebiete und Sondergebiete zu Erholungszwecken. Ausgenommen von der Verordnung sind hingegen Gebiete, in denen das Lärmaufkommen ohnehin höher ist und für die keine speziellen Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind, wie etwa:

  • Gebiete ohne Wohnbebauung
  • Gewerbe- und Industriegebiete
  • Mischgebiete
  • Dorfgebiete
  • Kerngebiete

Auch in sonstigen Sondergebieten wird die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung nicht angewandt, sodass hier abweichende Regeln zum Rasenmähen gelten.

Rasenmähen ist nur an Werktagen gestattet

Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung sieht vor, dass das Rasenmähen grundsätzlich nur an Werktagen gestattet ist. Wenn Sie zu den Berufstätigen gehören, die von Montag bis Freitag arbeiten, müssen Sie sich aber keine Sorgen machen, denn der Samstag ist ebenfalls ein Werktag, sodass Sie auch diesen Tag für die Mäharbeiten nutzen können. Lediglich sonntags muss der Rasenmäher ausgeschaltet bleiben. Auch an Feiertagen wie Ostern, Pfingsten oder Himmelfahrt ist das Rasenmähen verboten.

Leise Spindelmäher, Mähroboter und Elektro-Rasenmäher bilden die Ausnahme und dürfen auch an Sonn- und Feiertagen zum Einsatz kommen.

Wichtig ist nur, dass sich durch den Einsatz der leisen Rasenmäher niemand gestört fühlt. Wenn sich also ein Nachbar trotz der geringen Geräuschentwicklung beschwert, sollten Sie den Rasenmäher besser ausschalten.

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In diesen Zeiten darf der Rasen gemäht werden

Allerdings legt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung nicht nur fest, an welchen Tagen der Rasen gemäht werden darf, sondern bestimmt auch die Zeiten. Wenn Sie abends nach der Spätschicht nach Hause kommen und es bereits 21 Uhr ist, dürfen Sie auch im Hochsommer nicht mehr zum Rasenmäher greifen. Denn laut der Verordnung ist das Rasenmähen werktags nur in der Zeit von 7 bis 20 Uhr erlaubt. Das bedeutet aber auch, dass Sie prinzipiell keine Mittagsruhe einhalten müssen – sofern das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde keine anderen Regelungen getroffen hat.

Für einige Maschinen und Geräte gelten Ausnahmen

Wir halten fest: Montag bis Samstag ist das Rasenmähen von 7 bis 20 Uhr gestattet. Diese Regel gilt aber nicht automatisch für alle lärmenden Gartengeräte, denn für besonders lautstarke Maschinen gibt es weitere Einschränkungen und Ruhezeiten, die Sie einhalten sollten. Zu den davon betroffenen Geräteklassen gehören unter anderem:

  • Rasentrimmer
  • Rasenkantenschneider
  • Vertikutierer
  • Elektrische Heckenscheren
  • Freischneider
  • Laubsauger
  • Laubbläser
  • Motorkettensägen
  • Motorhäcksler
  • Motorhacken mit Verbrennungsmotor

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass diese Geräte auch werktags lediglich von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr verwendet werden dürfen. Diese Ruhezeiten-Einschränkungen entfallen jedoch für Gartengeräte, die mit dem Europäischen Umweltzeichen (auch: EU Ecolabel) gekennzeichnet sind. Dieses Label ist an einer Blume mit den EU-Sternen erkennbar.

An Sonntagen darf kein Lärm verursacht werden

Vom Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen sollten Sie unbedingt Abstand nehmen. An diesem Tag ist es grundsätzlich verboten, übermäßigen Lärm zu verursachen. Das gilt nicht nur für das Rasenmähen, sondern auch für andere Arbeiten im Garten wie Hämmern und Klopfen. Auch Holzhacken oder -sägen ist eine der Arbeiten, die Sie an einem Sonn- oder Feiertag besser unterlassen sollten.

Beachten Sie die Regelungen der Kommunen und Gemeinden

Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung gilt grundsätzlich in bestimmten Gebieten in ganz Deutschland. Die dort festgehaltenen Regeln müssen eingehalten werden, allerdings kann es je nach Kommune oder Stadt noch weitere Vorschriften geben, die Sie berücksichtigen sollten. Dementsprechend ist die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung nur der absolute Mindeststandard. Häufig erlassen die Kommunen oder Länder weitere Regelungen, die auch für Gebiete gelten, die durch die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung nicht geschützt werden. Informieren Sie sich daher vor Ort beim Ordnungsamt nach den genauen Mähzeiten in Ihrer Stadt oder Gemeinde. Auch der Bebauungsplan für Ihr Gebiet gibt Auskunft darüber, wann Sie den Rasenmäher betreiben dürfen und wann nicht.

Ein Verstoß gegen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung sowie weitere Betriebsverbote ist kein Kavaliersdelikt. Wenn einer der Nachbarn Ihr Vergehen anzeigt, wird das als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einem Bußgeld bestraft.

In einzelnen Fällen kann sich das Bußgeld auf bis zu 50.000 Euro belaufen. Das ist jedoch eher die Ausnahme als die Regel, denn häufig fallen die Bußgelder kleiner aus. Nichtsdestotrotz sollten Sie sich vor dem Rasenmähen kundig machen, welche Regelungen es in Ihrem Bundesland und Ihrer Stadt gibt. So sparen Sie sich auch Ärger mit Ihren Nachbarn.

Zusammenfassung

Viele Gartenbesitzer wissen nicht genau, wann es eigentlich gestattet ist, den Rasen zu mähen und ob eine Mittagsruhe eingehalten werden muss. Grundsätzlich gilt, dass der Rasenmäher werktags zwischen 7 und 20 Uhr verwendet werden darf. Allerdings kann es je nach Bundesland und Gemeinde weitere Einschränkungen geben.

Artikelbild: Steve mc / Bigstock.com


2 Kommentare

  1. Ella 21.06.2018 11:48 Uhr

    Ich finde, es ist einfach eine Frage der Höflichkeit und des Anstandes seinen Mitbewohnern gegenüber und wenn man nicht berufstätig ist, kann man es sich doch aussuchen und muss nicht gerade Mittags um 1 den Rasenmäher betätigen, wo der Nachbar seine Enkel zum schlafen legt oder sich bei 30 Grad draussen auch ein kleines Päuschen von der Hausarbeit gönnen möchte.

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  2. Dein Name 03.06.2021 14:57 Uhr

    Mein Nachbar mäht mehrere Tage die Woche im Sommer für 6 Stunden und länger seinen Rasen. Schätze ungefähr 500 Quadratmeter. Frage wie kann es sein, dass man für 500 Quadratmeter 6 Stunden und mehr benötigt? Ich als Behinderter würde dafür maximal 45 Minuten benötigen. Zweite Frage auch wenn das in den Zeiten liegt, empfinde ich das als extreme Ruhestörung. Warum wird dagegen nicht vorgegangen?

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