Riester-Rente kündigen – das müssen Sie beachten

Riester-Rente kündigen – das müssen Sie beachten

Wer sich für eine Riester-Rente entscheidet, tut dies meist auf langfristige Sicht. Doch nicht immer verläuft das Leben, wie es im Plan angedacht war. In manchen Fällen kann es notwendig sein, eine der verschiedenen Riester-Renten wieder kündigen zu müssen. Viele Kunden fühlen sich falsch beraten, andere finden Riester nicht flexibel genug oder haben andere Angebote entdeckt, die attraktiver sind.
Prinzipiell ist eine Kündigung einer Riester-Rente immer möglich. Doch der Kunde sollte hier unbedingt beachten, dass er dann meist ein Verlustgeschäft in Kauf nimmt. Ebenso wird durch die Auflösung die Altersvorsorge gefährdet. Eine Kündigung sollte daher gut überlegt sein.

Das passiert bei der Kündigung

Wer eine Riester-Rente kündigt, sollte sich bewusst sein, dass sämtliche staatliche Zulagen und Steuerersparnisse zurückgezahlt werden müssen. Je nach Laufzeit des bisherigen Vertrages kann so eine enorme Summe zusammenkommen, die der Sparer als persönlichen Verlust verbuchen muss. Zudem müssen Kündigungsgebühren eingeplant werden. Die bereits geleisteten Gebühren bei Abschluss des Vertrages werden ebenso nicht zurückgezahlt – diese sind für den Sparer verloren.

Das macht die Kündigung einer Riester-Rente zu einem teuren Unternehmen. Dennoch ist die Auflösung des Vertrages immer möglich. Grundsätzlich liegt die Kündigungsfrist bei drei Monaten vor Ende des laufenden Vertragsjahres. Aber gerade in den ersten Laufzeitmonaten kann die Kündigungsfrist unter Umständen länger sein. Dies ist in den entsprechenden Unterlagen festgeschrieben und kann bei Bedarf nachgelesen werden. Mit der Kündigung verzichtet der Kunde auch auf die Zusatzrente im Alter, die dann natürlich nicht mehr im Ruhestand ausgezahlt wird.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen – ein formloses Schreiben reicht meist aus. Darin sollte der Anbieter aufgefordert werden, das Guthaben zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen.

Der zu erhaltenden Betrag

Wer eine Riester-Rente kündigt, bekommt die eingezahlten Beiträge zurück. Davon müssen die staatlichen Zulagen sowie die steuerlichen Vorteile zurückgezahlt werden – diese werden häufig gleich vom Anbieter der Riester-Rente einbehalten. Zudem fallen Gebühren für die Auflösung an. Je nach Anbieter können diese zwischen 50 und 150 Euro liegen. Was dann noch übrig bleibt, wird zurückgezahlt.

Die Höhe des zurückgezahlten Betrages hängt von der Riester-Variante ab, die der Kunde gewählt hat. Bei einer Banksparvariante entspricht dieser Betrag eher etwa den Einzahlungen, da die Kosten hier gering sind. Bei der klassischen Riester-Versicherung sind höhere Kosten einzuplanen – der Betrag fällt eher gering aus, denn hier ist nur der Rückkaufswert auszahlungsfähig. Somit kann letztendlich weniger Geld rauskommen, als ursprünglich eingezahlt wurde.

Bei Fondsrenten hängt es vom aktuellen Börsenstand der verwendeten Fonds ab. In der Regel sind auch hier die Kosten gering. Hier kann der Auszahlungsvorgang jedoch ein wenig länger dauern, da erst die Fondsanteile vom Anbieter veräußert werden müssen.

Alternativen zur Kündigung

Nicht immer muss es die Kündigung sein. Um nicht den enormen finanziellen Verlust in Kauf nehmen zu müssen, gibt es zahlreiche Alternativen. Wer beispielsweise aus lebensveränderten Umständen nicht mehr die bisher geleisteten Beiträge zahlen kann, kann diese meist unkompliziert herabsetzen. So können die Beiträge an die neue Lebenssituation angepasst werden.

Eine weitere Option ist es, die Riester-Rente ruhen zu lassen. Hier werden keine weiteren Beiträge eingezahlt, das Guthaben bleibt jedoch bestehen und die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Ebenso wird das Geld weiter verzinst. Wer mit seinem Anbieter einfach nur unzufrieden ist, kann diesen Wechsel. Doch meist ist auch hier der Wechsel teuer. Ein Vergleich kann Aufschluss geben und mehrere Berater sollten aufgesucht werden, um die beste Alternative zu finden.

Statt eines Wechsels bietet sich hier auch oft an, die bestehende Rente ebenfalls ruhen zu lassen und bei einem anderen Anbieter eine weitere abzuschließen. Der Staat fördert bis zu zwei Riester-Verträge. Die Zulagen können auf beide verteilt werden.

Grundsätzlich gilt: Die Kündigung einer Altersvorsorge sollte immer mit Bedacht vorgenommen werden. Je älter der Kunde ist, desto schwieriger wird es, eine gute Altersvorsorge zu finden. Daher sollten alle Alternativen abgewägt werden, bevor dieser Schritt tatsächlich unternommen wird.

Artikelbild: © Karramba Production / Shutterstock

 


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