Erschließungskosten und Erschließungsbeiträge beim Hausbau

Erschließungskosten und Erschließungsbeiträge beim Hausbau

Ein Eigenheim ist der Traum von vielen Menschen. Doch so mancher denkt dabei nur an Bau- oder Grundstückspreis. Aber Vorsicht: Wer ein Haus bauen will, muss auch mit Erschließungskosten rechnen.

Das sind Erschließungskosten

Diese Kosten werden auch oft Hausanschlusskosten genannt. Dahinter verbergen sich die Investitionen, die getätigt werden müssen, um das Haus ans öffentliche Netz anzuschließen. Die Erschließungskosten werden vom kommunalen Träger übernommen und eine Beteiligung wird an den Hausbauer gestellt. So kann dieser für folgende Posten zahlen:

  • Anschluss an das Stromnetz
  • Anschluss an Wasser- und Abwassernetz
  • Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz
  • Anschluss an Kabelund Telefonnetz
  • Anschluss an die Gasversorgung

Der Anschluss ans Stromnetz ist essenziell, denn ohne Elektrizität kann sich kaum einer vorstellen, heutzutage zu leben. Hier hängen die Kosten vor allem von der Länge der Leitungen ab und können bei großem Abstand zum Hauptverteiler über dem Durchschnitt sein. Eine Photovoltaikanlage hilft zwar langfristig Stromkosten zu sparen, aber nicht die Erschließungskosten zu vermeiden.

Auch Wasser- und Abwasseranschluss sind zwingend notwendig und von der Entfernung der nächsten Anschlussstelle abhängig. Die Beantragung erfolgt beim örtlichen Wasserverband. Auf dem Land gibt es die Möglichkeit eines großen Abwassertanks, der regelmäßig abgepumpt wird. Aber ob diese Aufwendungen sich gegenüber der Erschließungskosten lohnen, sollte gut durchgerechnet werden.

Unter den Kosten für die Erschließung an das öffentliche Verkehrsnetz sind vor allem die Investitionen zu sehen, die mit dem Straßenbau, Geh- und Radwegbau sowie auch der Anbindung an Beleuchtung, Spielplätze und Lärmschutzmaßnahmen verbunden sind. Jedes Grundstück braucht nach dem Gesetz eine eigene Zufahrt.

Internet und Telefon stecken hinter den Erschließungskosten für die Telekommunikation. Hier können klassische Festnetzanschlüsse oder auch Kombinationen mit dem TV-Kabelanschluss gewählt werden. Für ein smartes Heim ist die Internetverbindung unerlässlich.

Die Erschließungskosten für den Anschluss an die Gasversorgung fallen nur da an, wo ein Gasnetz vorhanden ist und Gas für die Heizung notwendig ist. Wer jedoch über Fernwärme, Strom oder andere Wege heizt und kocht, braucht kein Gas.

Üblicherweise werden in die Erschließungskosten nur die Kosten bis zum Grundstück erfasst, aber nicht die innerhalb des Grundstückes. Diese liegen im privaten Bereich des Bauherren.

Variable Höhe der Erschließungskosten

Die Höhe der Erschließungskosten sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Grundsätzlich sind sie im §§ 127 ff des BauGB geregelt. Die Gemeinde darf bis zu 90 Prozent der Kosten auf den Anlieger abwälzen (§129 Abs. 1 S.3 BauGB). Der Erschließungsbeitrag ist dabei eine einmalige Leistung.

Zu rechnen sind mit:

  • 2000 bis 3000 Euro für den Anschluss ans Stromnetz
  • 2000 bis 5000 Euro für den Anschluss ans Wassernetz
  • 5000 bis 15000 Euro für die Anbindung ans öffentliche Verkehrsnetz
  • etwa 1000 Euro für den Kabel- und Telefonnetzanschluss und
  • etwa 1000 Euro für den Gasanschluss

Je nach Gemeinde kann jedoch ein unterschiedlicher Verteilungsschlüssel gelten, dieser verändert die Kosten erheblich. Auch die Größe und Lage des Grundstücks sind Variablen, die in die Rechnung einfließen. Ebenso wird auch der Grad der Bebauung berücksichtigt. Wer stärker baut, muss mit höheren Erschließungskosten rechnen.

Beim Grundstückskauf gibt es aber auch erschließungsbeitragsfreie Grundstücke. Wer diese erkennen will, sollte nach der Abkürzung „ebf“ suchen. Grundstücke mit der Abkürzung „ebp“ müssen erschlossen und bezahlt werden.

Zeitpunkt der Fälligkeit

In vielen Fällen sind Erschließungskosten nur beim Kauf eines Grundstückes zu planen. Wer ein Haus kauft, hat hier meist ein vollständig erschlossenes Grundstück dabei – aber auch hier gibt es Ausnahmen, wenn beispielsweise der Straßenausbau noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Hier sollten Nachbarn und das Bauamt befragt werden, ob die Beiträge schon erhoben wurden.

Die Kommune hat vier Jahre Zeit, um nach Abschluss der vollständigen Erschließungsmaßnahmen die Beiträge einzufordern. Der Bescheid geht an den Eigentümer oder Erbbauberechtigten, der im Grundbuch eingetragen ist. Der Beitrag darf nur einmal eingefordert werden.

Artikelbild: © Flynt / Bigstock.com


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