Wäsche trocknen auf dem Balkon

Wäsche trocknen auf dem Balkon

Es ist ein unumstrittener Fakt, dass Wäsche an der frischen Luft am besten und am umweltfreundlichsten trocknet. Immer mehr Familien verwenden zwar einen Trockner, aber nach wie vor ist auch das Wäschetrocknen im Freien eine beliebte Variante. Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, zu der kein Wäscheplatz im Garten gehört, sind Sie sicher schon auf die Idee gekommen, einfach einen Wäscheständer auf den Balkon zu stellen. Mit diesem Einfall sind Sie keinesfalls alleine, denn viele Mieter nutzen den Balkon gerne, um ihre Wäsche zu trocknen.

Doch egal, ob dies aus Platzmangel, Bequemlichkeit oder aus der Not heraus geschieht, nicht selten fühlen sich einige Nachbarn durch den Anblick der Wäscheständer auf dem Balkon gestört. Aber was passiert, wenn sich die Mitbewohner beim Vermieter beschweren? Ist das Trocknen der Wäsche auf dem Balkon eigentlich grundsätzlich erlaubt oder kann es vom Vermieter sogar verboten werden? Wir bringen Licht ins Dunkel!

Ein Balkon hat viele Vorteile

Sie können sich wirklich glücklich schätzen, wenn Sie einen Balkon besitzen. Prinzipiell genießen Sie bei der Nutzung Ihres Außenbereichs nämlich viele Freiheiten. Sie dürfen zum Beispiel:

  • Balkonmöbel aufstellen
  • Grillpartys feiern
  • Pflanzen und Blumen anbauen
  • Einen Sichtschutz anbringen

Bei allen Tätigkeiten auf dem Balkon gibt es aber auch Einschränkungen. Wichtig ist etwa, dass Sie Ihre Balkonmöbel bei Stürmen gut sichern, damit niemand gefährdet wird. Auch bei Grillpartys gibt es Regeln, denen Sie folgen müssen: Ab 22 Uhr ist Nachtruhe und nicht immer ist das Grillen mit dem Holzkohlegrill überhaupt gestattet. Ebenso sollten Sie beim Sichtschutz und den Pflanzen nicht übertreiben, damit der ästhetische optische Eindruck des gesamten Hauses nicht beeinträchtigt wird.

Doch wie verhält es sich mit dem Trocknen der Wäsche? Viele Mitbewohner stören sich daran, wenn ein Wäscheständer auf dem Balkon aufgestellt wird. Auch der Vermieter sieht das mitunter nicht gerne und formuliert daher im Mietvertrag entsprechende Verbote.

Lesen Sie zuerst Mietvertrag und Hausordnung

Noch bevor Sie Ihre Wäsche auf den Balkon hängen, sollten Sie daher den Mietvertrag und die Hausordnung lesen. Nicht selten gibt es hier einige Klauseln, die das Wäschetrocknen auf dem Balkon oder der Terrasse regeln. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Wäscheboden oder ein Wäscheplatz im Freien zur Verfügung steht.

Um sich Ärger zu sparen, sollten Sie darauf verzichten, Ihre Wäsche auf dem Balkon zu trocknen, wenn es im Mietvertrag oder in der Hausordnung ausdrücklich verboten ist. Nutzen Sie stattdessen die alternativen Trockenmöglichkeiten. Andernfalls riskieren Sie, andere Mitbewohner oder den Vermieter gegen sich aufzubringen, was sicher nicht in Ihrem Interesse ist.

Wäschetrocknen auf dem Balkon darf nicht verboten werden

Wenn Sie nicht viel Wert darauf legen, was Vermieter oder andere Mitbewohner des Hauses von Ihnen halten, können Sie Ihre Wäsche trotz Verbot zum Trocknen auf den Balkon hängen. Zulässig sind solche Verbote im Mietvertrag oder in der Hausordnung laut Mietrecht nämlich nicht.

Der Vermieter kann Ihnen selbst dann nicht verbieten, Wäsche auf dem Balkon zu trocknen, wenn alternative Räumlichkeiten wie Dachboden oder Trockenraum zur Verfügung stehen. Viele Hausordnungen enthalten dennoch Regelungen, die wie folgt formuliert sind:

„Das Trocknen der Wäsche ist nur im Trockenraum auf dem Dachboden oder im Wäschekeller gestattet, jedoch nicht auf dem Balkon.“

Das Amtsgericht Brühl entschied aber schon im Jahr 2000, dass solche Verbote nicht rechtens sind, weil der Balkon nicht zum Innenraum einer Wohnung gehöre. Die Hausordnung greife hier daher überhaupt nicht.

Was darf der Vermieter verbieten und was muss er erlauben?

Dennoch sollten Sie einige Dinge beachten, wenn Sie Ihre Wäsche zum Trocknen auf den Balkon hängen möchten, denn ein eingeschränktes Mitspracherecht hat der Vermieter sehr wohl:

  1. Kleine Wäschestücke, die auf einem Wäscheständer untergebracht werden können, dürfen ausnahmslos auf dem Balkon getrocknet werden. Der Vermieter kann jedoch untersagen, extrem große Wäschestücke wie Bettwäsche auf dem Balkon zu trocknen.
  2. Der Vermieter hat die Möglichkeit, jegliche Eingriffe in die bauliche Substanz des Hauses zu verbieten. Sie dürfen daher nicht ohne Erlaubnis in die Außenfassade bohren, um eine fest installierte Trockenvorrichtung anzubringen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied aber, dass kleine Verletzungen der Bausubstanz in Ordnung sind.
  3. Eine Wäschespinne oder ein Wäscheständer darf generell immer aufgestellt werden. Wichtig ist jedoch, dass davon keine Gefahr für Dritte ausgeht. Der Wäscheständer muss also bei starken Stürmen vom Balkon genommen oder gut befestigt werden.

Generell gilt auch beim Trocknen der Wäsche, was bei der Nutzung des Balkons immer gelten sollte: Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn! Nur so können Sie erwarten, dass Ihre Mitbewohner ebenfalls rücksichtsvoll mit Ihnen umgehen.

Worauf Sie beim Wäschetrocknen auf dem Balkon noch achten sollten

Durch das Wäschetrocknen dürfen andere Mieter nicht gestört, belästigt oder gar gefährdet werden. Es ist aber nicht explizit festgelegt, wann eine Störung der Nachbarn vorliegt, da sich das meistens von Fall zu Fall stark unterscheidet: Einige Mieter sind sehr empfindlich und fühlen sich schon gestört, wenn sie beim Mittagessen im Freien sehen können, wie die Unterwäsche ihrer Nachbarn im Wind weht. Auch Babywindeln oder Putzlappen sind nicht selten ein Grund zum Ärgern.

Tipp:
Im Idealfall sollten Sie daher mit den Mitbewohnern des Hauses besprechen, ob es für sie in Ordnung ist, wenn Sie Ihre Wäsche auf dem Balkon trocknen.

Fragen Sie am besten direkt nach, ob es Wäschestücke gibt, die Sie lieber in den Innenräumen Ihrer Wohnung trocknen sollten.

Fazit: Rücksichtsvolles Wäschetrocknen auf dem Balkon ist kein Problem

Zusammenfassend lässt sich also feststellen, dass Sie in der Regel freie Hand haben, was das Wäschetrocknen auf dem Balkon angeht. Entsprechende Verbote in Hausordnung und Mietvertrag sind generell unwirksam. Solche Regelungen sollten Sie aber zumindest dazu veranlassen, mit Ihren Nachbarn zu sprechen, damit keine unnötigen Streitereien entstehen. Sicher ist ein friedvolles Zusammenleben auch in Ihrem Interesse. Für das Trocknen großer Wäschestücke wie Bettwäsche und Bettlaken sollten Sie den Wäscheplatz, den Wäscheboden oder den Trockner verwenden.

Artikelbild: © Stacey Newman / Shutterstock

 


1 Kommentar

  1. M M 25.07.2018 10:59 Uhr

    Wie ist das wenn jemand auf der Wäsche stand seiner wäsche trocknen tut der draußen fest aufgebaut ist von Vermieter.
    Dies aber 3 Meter von meiner Fenster ist.
    Darf ich mich bei der Vermieter Beschwerden?
    Mfg

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