Alte Hausversicherung kann Probleme bereiten

Alte Hausversicherung kann Probleme bereiten

In der Hektik der Erwerbsphase übernehmen viele Immobilienkäufer die Wohngebäudeversicherung der Vorbesitzer. Die Police entspricht nicht mehr dem neusten Stand – im Extremfall drohen böse Überraschungen.

Unglücke kommen selten alleine. Es reicht nicht, dass ein Familienhaus komplett abbrennt. Der Gutachter der Versicherung muss der betroffenen Familie noch eine weitere schlechte Nachricht überbringen: Ihre Immobilie war unterversichert. Die Assekuranz würde lediglich 60 Prozent des Wiederbeschaffungswerts zahlen. Familien, die nicht über ausreichende Reserven verfügen, müssen ihr neues Zuhause kleiner als das alte Haus gestalten.

Diese Situation ist nur ein Beispiel, allerdings knallharte Realität für viele Familien in Deutschland. Immer mehr Menschen trifft genau dieses Schicksal. Viele Eigenheimkäufer übernehmen die Wohngebäudeversicherung der Vorbesitzer. Sie bedenken und kontrollieren nicht, ob die Versicherungssumme auf dem aktuellen Stand ist und im Notfall alle Kosten abdeckt.

Versicherungsschutz bleibt unbeachtet

Mit dem Beginn der Finanzkrise begannen viele deutsche Familien in Gebäude zu investieren, um ihr schwer verdientes Kapital zu retten. Obwohl der Kauf einer Immobilie für viele Familien die wahrscheinlich lebenswichtigste Entscheidung ist, achten viele Käufer nicht ausreichend auf einen Versicherungsschutz. Im Ernstfall kann dies böse Folgen haben. Die anfallenden Kosten müsste die Familie aus der eigenen Tasche zahlen. Verfügt sie nicht über ausreichende Reserven, droht der finanzielle Ruin. Immobilienkäufer sollten deshalb die Police in Anbetracht auf ihre Aktualität genau prüfen. Gerade diejenigen, die Wertsachen in ihrem neuen Heim aufbewahren, müssen die Versicherungssumme ausreichend hoch ansetzen.

Nur kurze Zeit für einen Wechsel

Dass die Überprüfung nicht geschieht, liegt häufig auch daran, dass Erwerber lediglich vier Wochen Zeit haben, um nach dem Immobilienerwerb die bestehende Police zu kündigen und zu einem anderen Versicherer zu wechseln. Läuft die Frist ab, müssen Verbraucher bis zum Folgejahr abwarten. Aufgrund dieser knappen Frist lassen viele Käufer den alten Vertrag weiterlaufen und hoffen, dass dieser im Notfall ausreichend ist.

Tipp: Eine Kündigung ist auch außerhalb des regulären Kündigungstermins möglich. Bei einer Tariferhöhung können Kunden jeder Versicherung von ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen.

Diese spekulative Denkweise kann sich als großer Fehler herausstellen. In vielen Fällen ist der Versicherungsschutz nicht ausreichend. Teilweise hat der Vorbesitzer sein Gebäude durch einen Wintergarten und Modernisierungsmaßnahmen renoviert. Wurde die Versicherungssumme nach diesen Wertsteigerungen nicht angepasst, bleibt der neue Hausbesitzer im Ernstfall auf den Kosten sitzen. Denn die Police deckt in solchen Fällen nicht den gesamten Wert der Immobilie ab.

Wichtig: Verbraucher sollten den Versicherungsschutz nicht nur beim Hauskauf prüfen, sondern jedes Jahr, beziehungsweise nach jeder Investition, anpassen.

Bundesbürger verzichten auf Elementarschadenschutz

In vielen alten Verträgen fehlt der Elementarschadenschutz. Dieser Zusatz ist essenziell für jede Wohngebäudeversicherung. Sie deckt Schäden, die durch Überschwemmung, Hochwasser, Schneelast und andere Unwetter entstehen, ab.

Lesetipp: Unverzichtbar: Die Wohngebäudeversicherung

GDV-Angaben zufolge verfügen nur 30 Prozent aller Immobilieneigentümer über die zusätzlich erhältliche Elementarschadenpolice. Viele Menschen scheuen die zusätzlichen Kosten. Dabei kostet eine Wohngebäudeversicherung mit Basisschutz weniger als 150 Euro im Jahr. Eine Elementarschadenpolice kostet je nach Umfang und Region zwischen 200 und 1.000 Euro jährlich.

Nach versäumten Termin: Schutz aufstocken

Eigentümer, die nach dem Immobilienkauf versäumt haben, den alten Versicherungsschutz zu kündigen, können ihre Police beim aktuellen Versicherer aufstocken. Verbraucher müssen sich nicht vor steigenden Beiträgen für die Police fürchten. Der Beitrag orientiert sich nicht am Marktpreis, sondern an den Kosten, die für den Bau eines vergleichbaren Hauses anfallen würden. Dieser Wert wird über den sogenannten Baupreisindex ermittelt. Dieser beinhaltet die Entwicklung der Materialkosten und Löhne im Bauhandwerk.

Artikelbild: © Ron Frank / Shutterstock


1 Kommentar

  1. Barbara 14.01.2021 10:53 Uhr

    Glückwunsch! Wenige Seiten machen auf diese signifikante Thematik aufmerksam. Bitte geht aber noch einen Schritt weiter.
    Was passiert, wenn das neu erworbene Haus einen Tag nach Notartermin abbrennt und das Haus war deutlich unterversichert?
    Was passiert, wenn es zum Zeitpunkt der Übergabe (und typischerweise des Einzugs) abbrennt und unterversichert ist?
    Wenn sich der Käufer ein paar Tage vor/nach Notartermin eine Kopie der Gebäudeversicherung aushändigen lässt und Unterversicherung erkennt, ist er trotzdem nicht handlungsfähig, da der Versicherer nicht mit dem Käufer spricht, sondern nur mit dem Versicherungsnehmer (Verkäufer). Und wenn dann dort die Kommunikation nicht perfekt ist, kann der Käufer den Verkäufer auch nicht dazu bewegen, den Schutz anzupassen. Und dann?
    Der Käufer ist macht los, wenn der Verkäufer nicht will, und da die Eigentumsumschreibungen bei den Grundbuchämtern zwischen 4 und 16 (!) Wochen dauern können, gibt es hier eine ordentliche Zeitspanne der Machtlosigkeit.
    Der Käufer kann ja auch nicht einfach selber versichern, da dies dann eine Doppelversicherung wäre und diese dann im Schadenfall ohnehin nicht zahlen würde.
    Jetzt kann man sagen, es wird in den Wochen zwischen Notartermin und Eigentumsumschreibung schon nichts passsieren, aber wie war das noch mal mit den Pferden vor der Apotheke?
    Habt Ihr da Ideen oder Tipps?
    Beste Grüße

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