Risikolebensversicherung für Darlehensnehmer und Familien

Risikolebensversicherung für Darlehensnehmer und Familien

Menschen, besonders Familien und Darlehensnehmer, die eine Immobilie gekauft und ein Darlehen bezahlen, sind zusätzlich zu den natürlichen Gefahren, zusätzlichen Bedrohungen ausgesetzt. Durch die zahlreichen Gefahren des Lebens könnte die Familie der Tod einer der Mitglieder finanziell stark belasten. Damit es gar nicht erst dazu kommt, gibt es die sogenannte Risikolebensversicherung. Mit dieser Police lässt sich das Todesfallrisiko finanziell absichern. Im Falle dass dem Versicherungsnehmer oder einer der versicherten Personen etwas zustößt, erhalten die Hinterbliebenen die im Vertrag festgelegte Summe. Somit ist die Risikolebensversicherung eine ratsame Police für alle Darlehensnehmer und Familien, die ihre finanzielle Zukunft absichern möchten. Wie bei anderen Versicherungen auch, gibt es allerdings viel zu beachten. Tipps rund um die Risikolebensversicherung gibt es im Anschluss.

Versicherungssumme: Wie hoch sollte sie angesetzt werden?

Die Wahl der Versicherungssumme hängt immer von den individuellen Lebensumständen ab. Als Faustregel empfehlen Experten, das Brutto-Jahreseinkommen mit drei oder fünf zu multiplizieren.

Wer also 50.000 Euro pro Jahr verdient, sollte eine Versicherungssumme zwischen 150.000 und 250.000 Euro wählen.

Der Versorgungsbedarf ist allerdings höher, wenn Tilgungsverpflichtungen von Krediten hinzukommen. Für diese Fälle gibt es spezielle Policen, auf die wir weiter unten im Abschnitt „Risikolebensversicherung für Häuslebauer“ eingehen.

Beitragshöhe: Was die Risikolebensversicherung kostet

Bei der „Risikoleben“ unterscheiden sich die Leistungen nur minimal voneinander. Das Entscheidungskriterium für viele Verbraucher ist dementsprechend der zu zahlende Betrag. Wie viel eine solche Versicherung kostet, zeigt das nachfolgende Beispiel:

Angenommen die Versicherungssumme beträgt 100.000 Euro und die Beiträge werden konstant über einen Zeitraum von zwölf Jahren gezahlt:

AlterBeitrag Mann in €Beitrag Frau in €
2018 / 1110 / 6
2519 / 1211 / 7
3022 / 1414 / 9
3530 / 2019 / 12
4046 / 3027 / 17
4573 / 4739 / 25

Der jeweils niedrigere Beitrag ergibt sich aus der Verrechnung überschüssiger Beiträge mit den gleichzeitig ausgezahlten Tarifbeiträgen. Ein Überschuss entsteht bei Risikolebensversicherungen, wenn weniger Todesfälle eintreten als im Tarifwerk berechnet, oder aber durch diverse Kosteneinsparungen des Versicherers.

Risikolebensversicherung für Häuslebauer

Zur finanziellen Sicherung von Darlehen gibt es eine spezielle Risikolebensversicherung. Der Clou dieser Police: Die Versicherungssumme passt sich automatisch der verbliebenen Restdarlehenssumme an. Der Versicherungsnehmer hat den Vorteil, dass er nie mehr Beiträge zahlt, als zur Darlehensabsicherung nötig ist. Je nach Versicherungsunternehmen gibt es drei Versicherungsmöglichkeiten:

  1. Mit linear fallender Versicherungssumme,
  2. degressiv beziehungsweise
  3. progressiv fallender Versicherungssumme.

Diese Police eignet sich deshalb für Häuslebauer, die ihre Familie davor schützen möchten, dass die Immobilie im Falle ihres Todes zwangsversteigert wird. Aber auch für junge Familien und Kreditnehmer empfiehlt sich die Versicherung, wie der Ratgeber auf risikolebensversicherung.com erläutert.

Was versichert ist

So unschön es auch klingen mag: Der Tod ist versichert. Die Leistungen dieser Versicherung werden dementsprechend auch nur dann ausgezahlt, wenn die versicherte Person verstirbt. Anspruchsberechtigte müssen die Sterbeurkunde vorlegen, um die Versicherungssumme zu erhalten.Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung wird somit kein Kapital angespart. Nach Ablauf der Versicherungsdauer erfolgt auch keine Auszahlung. Lediglich der Todesfall wird mit einer festgelegten Summe versichert und an die Begünstigten ausgezahlt, wenn die versicherte Person verstirbt.

Welche Leistungen nicht versichert sind

Auch bei der Risikolebensversicherung gibt es einige Leistungseinschränkungen: Selbstmord innerhalb der ersten drei Jahre nach Vertragsbeginn oder der Tod durch kriegerische Ereignisse sind typische Einschränkungen. Problematisch ist auch, wenn der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss Angaben zu seinen Hobbys, seinem Gesundheitszustand oder beruflichen Risiken nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat. In diesen Fällen kann es vorkommen, dass ein Richter entscheiden muss, ob die Versicherungssumme ausgezahlt wird.

Bezugsrecht der Versicherungssumme

Der Versicherungsnehmer muss seiner Versicherungsgesellschaft mitteilen, an wen sie in seinem Todesfall die Versicherungssumme auszahlen muss. Das Bezugsrecht bezeichnet das Recht eines Dritten, Privatperson oder Unternehmen, die Versicherungsleistung im Falle des Todes beanspruchen zu dürfen. Die Bezugsberechtigten sollten dementsprechend deutliche genannt werden, damit es nicht zu Streitigkeiten oder Verzögerungen bei der Auszahlung der Versicherungsleistung kommt. Folglich ist eine Bezeichnung wie „die Kinder“ oder „die gesetzlichen Erben“ als problematisch anzusehen. Besser ist eine Namensnennung, damit die Bezugsberechtigten keinen Erbschein beim Nachlassgericht beantragen müssen.

Artikelbild: © NOBUHIRO ASADA / Shutterstock


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