Vorherige Beratung bei energetischen Sanierungen unabdingbar

Vorherige Beratung bei energetischen Sanierungen unabdingbar

Die gesetzlichen Regelungen und Vorschriften im Hinblick auf energetische Sanierungen sind strikt, der Gesetzgeber verfolgt hier ein klares Prinzip der Eigenverantwortung, fördert das Ganze aber insbesondere auch durch die staatseigene Förderbank KfW-Bankengruppe.
Schon allein aus Gründen der Plausibilität ist es deshalb angeraten, im Rahmen einer energetischen Sanierung auf den Rat professioneller Dienstleister zu vertrauen – sie können ganzheitliche Analysen erstellen, sind oftmals gar auch Voraussetzung für die Bewilligung eines Förderkredites. Gerade die langjährige Erfahrung im Umgang mit diesem Thema hilft außerdem, authentische Kennwerte hinsichtlich Kosteneinsparung und Wertsteigerung in Erfahrung zu bringen, um Nutzen und Wirkung der Maßnahme einzuschätzen.

Die Bezeichnung „Energieberater“ ist dabei aus Laiensicht nicht ganz klar, weshalb wir Ihnen in diesem Beitrag alle nötigen Hintergründe erläutern werden, die den Ablauf einer Energetischen Sanierung massiv beschleunigen und zudem das finanzielle Risiko nehmen können.

Schritt für Schritt vorgehen

Viele Eigenheimbesitzer schrecken vor den Investitionen zunächst zurück, denn eine ganzheitliche Sanierung verlangt regelmäßig einen fünf- oder gar sechsstelligen Betrag. Dabei kann das Thema so angegangen werden, dass einzelne Maßnahmen aufeinander aufbauen und die schrittweise Umsetzung dazu beiträgt, die finanziellen Belastungen überhaupt tragen zu können. Auch ergänzen sich einige Maßnahmen in der Form, dass insbesondere bei besonders sanierungsbedürftigen Altbauten ein stringentes Vorgehen notwendig wird. Die Energieberatung hilft letztlich auch dabei, die effektivsten Maßnahmen hinsichtlich der eigenen finanziellen Möglichkeiten zu benennen, setzt also stets individuell an.

Sogenannte Sachverständige für Energieeffizienz, gemeinhin als Energieberater bezeichnet, sind deshalb erste Ansprechpartner bei energetischen Sanierungen. Nahezu jedes Förderprogramm macht den Zuschuss davon abhängig, dass ein zugelassener Energieberater tätig wird. Diejenigen, die nach §21 der Energiesparverordnung (EnEV) zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt sind, werden hier im Regelfall akzeptiert.

Die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder

Die Art und Weise, in welchem Umfang ein Sachverständiger für Sie tätig wird, bestimmten letztlich Sie selbst. Die Beauftragung spart in extremen Fällen einen vierstelligen Betrag an Fehlinvestitionen ein, die durch unsachgemäße Durchführung oder falsche Dimensionierung leicht bei einem klassischen Einfamilienhaus mit 160 Quadratmetern Wohnfläche entstehen können.

Ist-Zustand erheben

Im ersten Schritt wird der Ist-Zustand erhoben, im Rahmen der Bestandsaufnahme widmet man sich insbesondere der Gebäudeaußenhülle inklusive Dachflächen und zentralen Punkten wie Fenstern und Türen, sowie der Effizienz der Heizungsanlage. Der spätere Energiebedarf bemisst sich dann auch an den Faktoren, die für Bausubstanz und Bauweise jeweils festgelegt werden.

Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung

Der zweite Schritt befasst sich mit konkreten Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung, hier werden neuralgische Punkte besonders stark deutlich. Wichtig ist bei alldem vor allem, dass stets auch die Wirtschaftlichkeit betrachtet wird. Nicht jede Maßnahme zahlt sich auch finanziell aus, wobei der Großteil eine Amortisation binnen weniger Jahre verspricht. Hier kommen die Förderlinien ins Spiel, sie können derartige Maßnahmen mitunter aufgrund des Zuschusses dennoch profitabel beziehungsweise wirtschaftlich werden lassen.

Ausschreibungen

Sind alle Details geklärt und hat man sich auf einen Fahrplan geeinigt, werden entsprechende Gewerbe ausgeschrieben. Besonders bei aufwendigeren, sprich kostenintensiven Maßnahmen, empfiehlt sich eine inhaltliche Prüfung seitens des Energieberaters. So haben Sie selbst im unwahrscheinlichen Falle einer Fehlplanung die Gewissheit, die Berufshaftpflicht bei groben Verstößen in Anspruch zu nehmen.

Baubegleitung

Im vierten und letzten Schritt fokussiert man sich auf die aktive Baubegleitung, der Energieberater fungiert hier gewissermaßen als Aufsichtsperson über entsprechende Gewerke und kann Defizite schnell erkennen und notfalls Gegenmaßnahmen ergreifen. Dieser Schritt ist auch deshalb von Bedeutung, da die spätere Einweisung in das Wie und Wann des Heizens und Lüftens von dieser Person vorgenommen wird.

Zur Finanzierung der Energieberatung sei angemerkt, dass das BAFA durch die „Vor-Ort-Beratung“ mit Zuschüssen belohnt, wer Bestandsaufnahme und Empfehlung zu entsprechenden Maßnahmen beauftragt – die Beantragung kann im Regelfall durch eben jenen Sachverständigen erfolgen. Fachplanung und Baubegleitung sind hingegen bis zu gewissen Höchstsummen als Teil staatlich aufgelegter Programme förderfähig.

Artikelbild: © Kjpargeter / Shutterstock


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