Mieterbund fordert: Grundsteuer soll nicht mehr auf Miete umgelegt werden

Mieterbund fordert: Grundsteuer soll nicht mehr auf Miete umgelegt werden

Bei der Berechnung der Grundsteuer soll es in Zukunft möglich sein, auch die durchschnittliche Miete heranzuziehen. Da die Grundsteuer aktuell jedoch auf die Miete umgelegt wird, drohen dadurch gerade in den Regionen steigende Mieten, in denen sie ohnehin schon sehr hoch sind.

Deshalb fordert der Mieterbund, dass die Grundsteuer künftig nicht mehr auf die Miete umgelegt werden dürfe. Diese Forderung bringt Vermieter in Deutschland in Bredouille.

Deutlich höhere Mieten in Ballungsgebieten drohen

Der Deutsche Mieterbund warnt, dass es in Ballungsgebieten zu deutlich höheren Mieten kommen könne, falls die Grundsatzvereinbarung von Bund und Ländern über die Reform der Grundsteuer wirklich umgesetzt werde. Die Berücksichtigung der Durchschnittsmieten führe laut Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten zu einer höheren Belastung derjenigen Mieter, die in einer Region wohnen, in der das Mietniveau bereits sehr hoch ist.

Gleichzeitig könnten Mieter von den Wertsteigerungen der Immobilien aber gar nicht profitieren. Nur der Eigentümer habe dadurch einen Vorteil, wie Siebenkotten kritisiert. Deshalb kündigte er an, eine Kampagne gegen die Umlegung der Grundsteuer auf die Miete durchzuführen. Seiner Meinung nach steht die Grundsteuer mit dem Grund und Boden, also dem Eigentum in Verbindung. Aus diesem Grund müsse auch der Immobilienbesitzer dafür zahlen.

Bemessung der Grundsteuer muss bis Ende 2019 neu geregelt werden

Der Hintergrund ist, dass die Bemessung der Grundsteuer bis zum Ende des Jahres 2019 neu geregelt werden muss. Dies verlangt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Bisher war es üblich, die Grundsteuer anhand der Grundstückswerte von 1963 und in den neuen Bundesländern sogar an den Grundstückswerten von 1935 zu berechnen.

Allerdings ist das verfassungswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht entschied. Unter dem Aspekt des Gleichheitsgrundsatzes müsse dort mehr Grundsteuer gezahlt werden, wo Immobilien und Grundstücke eben auch mehr wert sind. In Regionen, wo die Werte niedriger sind, dürfe die Grundsteuer auch entsprechend geringer ausfallen. Darum sollte sich die Politik um eine Neuregelung der Grundsteuer kümmern.

Dafür kämen mehrere Möglichkeiten in Frage. In der Grundsatzeinigung, die von Bund und Ländern erzielt wurde, wurde festgelegt, dass für die Bemessung künftig mehrere Faktoren herangezogen werden können:

  • Mietkosten
  • Baujahr des Gebäudes
  • Bodenrichtwerte

Diese Reform soll dazu beitragen, dass die Grundsteuer in Zukunft aufkommensneutral ist. In der Realität wäre das aber nur der Fall, sofern die Kommunen, die hohe Hebesätze haben, diese radikal senken würden. Das ist jedoch äußerst unwahrscheinlich, denn in den letzten Jahren senkten die Kommunen ihre Hebesätze nie, sondern hoben sie stattdessen sogar deutlich an.

Wenn die Grundsteuer nun wie von Mieterbund, Grüne, SPD und Linke gefordert nicht mehr auf die Miete umgelegt werden könnte, dann würde das mit hoher Wahrscheinlichkeit zu weiteren drastischen Erhöhungen der Hebesätze führen.

Was bedeutet die Forderung für Immobilieneigentümer?

Die Kombination aus einer verschärften Mietpreisbremse und der geforderten Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Miete setzt viele Vermieter unter Druck. Die verschärfte Mietpreisbremse verhindert nämlich, dass die Vermieter die Kaltmieten anpassen könnten, was nötig wäre, um die höheren Kosten durch den Wegfall der Umlagefähigkeit der Grundsteuer auszugleichen.

Unabhängig davon, ob die CDU der Forderung vom Mieterbund nachkommt, sodass die Grundsteuer in Zukunft wirklich nicht mehr auf die Miete umgelegt werden darf, sind auch Immobilieneigentümer von der Neuregelung der Grundsteuer betroffen, die selbst in ihrer Immobilie wohnen. Sie müssen die erhöhte Grundsteuer nämlich ebenfalls zahlen.

Bisher ist aber noch unklar, wie genau die Grundsteuer in Zukunft berechnet wird. Wahrscheinlich wird man sich an einer sogenannten „fiktiven Miete“ orientieren. Für die Berechnung dieser könnten dann Eigenschaften wie Größe, Alter, Wert und Ausstattung des Gebäudes eine Rolle spielen. Zum jetzigen Zeitpunkt haben sich Bund und Länder jedoch nur auf ein paar grobe Eckdaten geeinigt.

Bis zum Ende des Jahres hat die Politik noch Zeit, die endgültige Reform auszuarbeiten. Absehbar ist aber schon jetzt, dass die Reform der Grundsteuer mit höheren Kosten eingeht – entweder für die Mieter oder für die Vermieter, auf jeden Fall aber für Immobilieneigentümer, die ihre Immobilie nicht vermieten, sondern selber nutzen.

Zusammenfassung

Künftig soll für die Berechnung der Grundsteuer die Miete herangezogen werden können, was zu deutlich höheren Mietpreisen in den Regionen führen könnte, in denen das Mietpreisniveau ohnehin bereits hoch ist. Deshalb fordert der Deutsche Mieterbund jetzt, dass die Grundsteuer nicht mehr auf die Miete umgelegt werden soll, was wiederum dazu führen würde, dass Vermieter künftig tiefer in die Tasche greifen müssen.

 

Artikelbild: FreedomTumZ / Bigstock.com


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert