Versicherung kündigen – Kündigungsfrist, Mindestlaufzeit und Form beachten

Versicherung kündigen – Kündigungsfrist, Mindestlaufzeit und Form beachten

Jeder, der eine Versicherung abschließt, wünscht sich einen langfristigen Schutz für seinen Besitz oder für sich selbst. Doch was tun, wenn die Leistungen dann doch nicht den eigenen Vorstellungen und Wünschen entsprechen, wenn die Beiträge erhöht werden oder wenn die Mitarbeiter unfreundlich sind? Versicherte, die mit ihrem Versicherungsvertrag nicht mehr zufrieden sind, können diesen natürlich kündigen. Allerdings hängt es von den Fristen und der Police ab, wie genau die Kündigung abläuft. In diesem Heimhelden.de-Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie zum Thema „Versicherung kündigen“ wissen sollten.

Nach Vertragsabschluss genießen Sie ein Widerrufsrecht

Zunächst sollten Sie wissen, dass Sie als Verbraucher nach dem Abschluss des Vertrags ein Widerrufsrecht genießen. Es ermöglicht es Ihnen, schnell wieder aus einem unerwünschten Vertrag heraus zu kommen. Bei vielen Policen haben Sie nach Eingang der Versicherungsunterlagen 14 Tage Zeit, um Ihren Widerruf abzugeben. Anders verhält es sich bei Lebensversicherungen: Dann haben Sie sogar eine Widerruffrist von 30 Tagen.

Wenn Sie bei Abschluss der Versicherung nicht auf das Widerrufsrecht hingewiesen wurden, haben Sie auch nach 14 Tagen noch die Möglichkeit für einen Rücktritt vom Vertrag.

Hilfreich ist das Widerrufsrecht beispielsweise, wenn Sie versehentlich bei der Reisebuchung im Internet eine Versicherung mit abgeschlossen haben.

Versicherung kündigen: Der richtige Zeitpunkt – Kündigungsfrist beachten

Wenn Sie eine länger bestehende Versicherung kündigen möchten, müssen Sie die Kündigungsfrist berücksichtigen. Meist lassen sich Versicherungen zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Dafür gibt es in der Regel eine Frist von drei Monaten. Das bedeutet also, dass Sie spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres die Kündigung beim Versicherer einreichen müssen.

Das Versicherungsjahr ist nicht  zwangsläufig mit dem Kalenderjahr identisch. Wichtig ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Informationen darüber finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen.

Wenn Sie den nächstmöglichen Kündigungstermin kennen, sollten Sie diesen in Ihrem Schreiben auch benennen. Gehen Sie auf Nummer sicher, indem Sie folgende Formulierung in Ihr Kündigungsschreiben einbauen: „Wenn der Kündigungszeitpunkt ein anderer ist, kündige ich zu diesem Zeitpunkt den Vertrag.“ Alternativ können Sie die Kündigung auch offener formulieren, indem Sie etwa schreiben: „Ich kündige meinen Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“

Kündigungsfristen sind von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich

Wie lang die Kündigungsfrist ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Es gelten folgende Faustregeln:

  • Bei Sachversicherungen: drei Monate.
  • Bei Kfz-Versicherungen: ein Monat zum Ende des Versicherungsjahres – meist muss die Kündigung bis zum 30. November erfolgen, weil Versicherungs- und Kalenderjahr identisch sind.
  • Bei Lebensversicherungen: oft jederzeit zum Ende der aktuellen Versicherungsperiode, die häufig ein Jahr umfasst.

Je nach Zahlungsweise können die Fristen bei Lebensversicherungen aber auch ein halbes Jahr, ein viertel Jahr oder einen Monat betragen.

Vertragsbedingungen wie die Mindestlaufzeit berücksichtigen

Neben der Kündigungsfrist gibt es noch andere Vertragsbedingungen, die Sie beachten müssen, wenn Sie die Versicherung kündigen möchten. Das gilt zum Beispiel für die Mindestlaufzeit. Nicht selten werden Versicherungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr abgeschlossen. Das gilt insbesondere bei Ansparversicherungen, die zur Absicherung im Alter dienen, wie etwa private Rentenversicherungen oder Lebensversicherungen. Dann sind Laufzeiten von 20 bis 30 Jahren keine Seltenheit.

Eine vorzeitige Kündigung derartiger Verträge ist mit Kosten verbunden, weshalb Sie hier genau abwägen sollten. Anders verhält es sich bei Sachversicherungen wie etwa bei der Hausratversicherung, der Unfallversicherung oder der Rechtschutzversicherung. Seit 2008 wurde hier die gesetzliche Mindestlaufzeit von fünf auf drei Jahre verringert. Versicherungspolicen können daher eine kürzere, aber keinesfalls eine längere Laufzeit als drei Jahre aufweisen.

Wie die Versicherung gekündigt werden sollte – auf die Form kommt es an

Verbraucher haben prinzipiell die Möglichkeit, ihren Versicherungsvertrag ebenso wie jeden anderen Vertrag zu kündigen. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen, am besten per Brief, Fax oder E-Mail. Falls Sie sich für eine Kündigung per Mail entscheiden, sollten Sie aber darauf achten, wenigstens einen Monat vor dem Ende der Kündigungsfrist zu kündigen. Sollten Sie keine Bestätigung erhalten, können Sie dann zusätzlich noch eine Kündigung per Post nachschicken. Grundsätzlich empfehlen wir aber ohnehin die Kündigung per Brief.

Am besten verschicken Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie einen Nachweis in der Hand haben. Sie können sich auch im Internet eine Vorlage für Ihre Kündigung erstellen lassen und so zum Beispiel ganz bequem Ihre Ergo-Versicherung kündigen. Die auf diese Weise erstellten Kündigungsmuster sind kostenlos und rechtswirksam. Sie wählen lediglich das Kündigungsformular aus, unterschreiben die Kündigung online, entscheiden sich für eine Versandmethode und schicken die Kündigung ab.

Lassen Sie sich das Kündigungsdatum und die Kündigung von dem Versicherer unbedingt bestätigen – ganz egal, in welcher Art und Weise die Kündigung erfolgt ist. Nur dann können Sie sicher sein, dass Sie keine Beiträge mehr zahlen müssen.

Aus rechtlicher Sicht haben Versicherer allerdings keine Pflicht dafür, Ihnen eine Kündigungsbestätigung auszustellen.

Mitunter ist eine außerordentliche Kündigung möglich

Sowohl die Versicherungsnehmer als auch die Versicherungen haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit für eine außerordentliche Kündigung. Bei Sachversicherungen können Versicherer beispielsweise nach einem Schadensfall eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Versicherte können hingegen bei Beitragserhöhung außerordentlich kündigen. Auch bei einer Schadensregulierung oder wenn der versicherte Gegenstand nicht mehr in seinem Besitz ist, kann der Versicherungsnehmer sein Sonderkündigungsrecht nutzen. Letzteres ist zum Beispiel bei einem Auto oft der Fall.

Versicherungswechsel – worauf Sie achten sollten

Wenn Sie die Versicherung wechseln möchten, ist es wichtig, sich frühzeitig um den neuen Versicherungsschutz zu kümmern. Das gilt gerade bei wichtigen Policen wie etwa der privaten Haftpflichtversicherung. Die neue Versicherung sollte dann unbedingt an die alte anknüpfen. Falls Sie eine Wohngebäudeversicherung kündigen möchten, ist das oft nicht so einfach: Der Versicherungsschutz gegen Feuer lässt sich nur kündigen, wenn Ihr Haus nachweislich schuldenfrei ist oder falls die Gläubiger der Kündigung zustimmen.

Zusammenfassung

Grundsätzlich können Verbraucher ihre Versicherungen kündigen – etwa wenn sie mit den Leistungen nicht mehr zufrieden sind, wenn sie die Versicherung nicht mehr benötigen oder wenn die Beiträge erhöht wurden. Wichtig ist, die Kündigungsfrist und die Mindestlaufzeit zu beachten sowie die Kündigung schriftlich einzureichen. Außerdem sollte man beim Versicherungswechsel darauf achten, dass die neue Versicherung lückenlos an die alte anschließt.

Artikelbild: Prathan / Bigstock.com


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert