Warum sich energieeffizientes Sanieren besonders lohnt

Warum sich energieeffizientes Sanieren besonders lohnt

Die energetische Sanierung steht seit Jahren im Fokus von Hauseigentümern und Bauherren, die sich an einem Altbau versuchen. Nicht allein aus praktischen Gründen spricht viel für diese Maßnahme. Einerseits greifen gesetzliche Vorschriften, die Übergangsfristen in Abhängigkeit zum Bautyp und Baujahr definiert haben. Das gilt im Besonderen für Maßnahmen, die nach einem bestimmten Datum durchgeführt werden. Hier werden dann Mindeststandards bezüglich Baumaterialien und dergleichen vorgegeben. Andererseits geht dies mit einer Wertsteigerung einher, einer insgesamt besseren Energiebilanz und damit niedrigeren Instandhaltungs- und Verbrauchskosten.

Einen zusätzlichen Anreiz bietet die staatseigene KfW-Bankengruppe, welche diverse Förderprogramme für energetische Sanierungen aufgelegt hat. Seit August 2015 gelten hier höhere Maximalbeträge.

Was steckt hinter dem Programm „Energieeffizient Sanieren“?

Für Bauherren im Wesentlichen interessant ist das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“, aufgegliedert in mehrere Kredite oder Investitionszuschüsse. Die Grundlage bildet das KfW-Programm 151, ein Kredit sowohl für energetische Einzelmaßnahmen als auch zur Sanierung zum sogenannten KfW-Effizienzhaus. Jüngste Programmänderungen haben sich positiv ausgewirkt. So beträgt der maximale Kreditbetrag, der hier pro Wohneinheit gilt, nunmehr 100.000 EUR. Das sind abgeschlossene Wohnungen, die für eine dauerhafte Wohnnutzung bestimmt sind und entsprechende Installationen aufweisen. Die Höchstsumme von 50.000 EUR gilt hingegen für Einzelmaßnahmen, die nicht im Zusammenhang mit dem KfW-Effizienzhaus stehen.

Möglich wird diese Förderung aufgrund des CO2-Gebäudesanierungsprogramms, das durch den Bund finanziert wird. Derzeit liegt der effektive Jahreszins bei 0,75 Prozent (Stand: 23.02.16). Beispielsweise möglich wäre eine 30-jährige Kreditlaufzeit, wovon fünf tilgungsfreie Anlaufjahre sind und eine zehnjährige Zinsbindung vereinbart wird.

Nicht allein energetische Sanierungen werden hierdurch gefördert. Auch der Kauf von saniertem Wohnraum, der den KfW-Anforderungen entspricht, ist explizit förderungsfähig.

Mögliche Alternative: Das Zuschussprogramm 430

Falls Sie die Sanierung oder den Kauf von saniertem Wohnraum anders regeln möchten, käme zugleich das Zuschussprogramm 430 infrage. Es wird aus demselben Sanierungsprogramm vom Bund gefördert und hat einen entscheidenden Vorteil: Es kann flexibel mit anderen Fördermitteln kombiniert werden. Möglich ist ein Zuschuss von bis zu 30.000 EUR, wieder auf Basis einer Wohneinheit. Antragsberechtigt sind lediglich private Eigentümer.

Förderungsfähig sind Maßnahmen an Wohngebäuden, die vor einem bestimmten Stichtag errichtet wurden. Entscheidend ist, dass der Bauantrag (hilfsweise: Bauanzeige) vor dem 01. Februar 2002 gestellt wurde. Sofern Sie sich nicht allein anhand des KfW-Effizienzhaus-Standards orientieren, sind ausgewählte Einzelmaßnahmen förderungswürdig. Insbesondere Maßnahmen der Wärmedämmung, die Erneuerung von Fenstern, Türen sowie der Einbau einer Lüftungsanlage sind klassische Ansatzwege. Technisch sinnvoll erscheint zudem die Erneuerung oder gar Optimierung einer Heizungsanlage, analog zu Maßnahmen der Wärmedämmung.

Teil der Berechnungsgrundlage sind beispielsweise auch klassische Baunebenkosten, Aufwendungen für Beratung, Planung sowie Baubegleitung. Falls notwendig, fallen auch Wiederherstellungskosten darunter.

Was steht im Kleingedruckten?

Um in den Genuss derartiger, staatlich geförderter Subventionen zu kommen, müssen Sie als Antragsteller bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Zunächst werden nur solche Investitionsmaßnahmen gebilligt, die Sie an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden durchführen. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Bauträger fallen unter diese Regelungen. Eingeschlossen sind daher auch Eigentumswohnungen. Beim Kauf von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen gilt, dass lediglich der Ersterwerber antragsberechtigt ist.

Damit die KfW die Notwendigkeit und das Konzept hinter den Maßnahmen nachvollziehen kann, schreibt sie die Einbindung eines sachkundigen Energieberaters vor. Wer eine solche Qualifikation aufweist, können Sie der auf den Seiten der KfW zugänglichen Expertenliste entnehmen. Wohnwirtschaftlich genutzte Flächen werden gefördert, als Bemessungsgrundlage für einen Kredit wird die Anzahl der Wohneinheiten nach Abschluss der Sanierung angelegt. Da man sich an § 2 EnEV orientiert, gibt es außerdem Einschränkungen bezüglich förderfähiger „Wohngebäude“. Ferienhäuser oder Ferienwohnungen, aber auch ausschließlich als Wochenendhaus genutzte Objekte sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Weitere Änderungen in der Übersicht

  • Die Erhöhung des förderfähigen Höchstbetrages auf 100.000 EUR entspricht einer Steigerung um 1/3 (vorher: 75.000 EUR). Hierdurch können insbesondere jene Bauherren profitieren, die weitere Maßnahmen planen und ansonsten eben jenen Höchstbetrag überschritten hätten.
  • Zudem gewährt die KfW einen sogenannten Tilgungszuschuss, der bei Inanspruchnahme des Kreditprogramms gewährt wird. Dieser beträgt bis zu 27.500 EUR und führt dazu, dass effektiv weniger Kredit zurückgezahlt werden muss. Handelt es sich lediglich um Einzelmaßnahmen, können Sie ab sofort auch hierbei vom Tilgungszuschuss profitieren. Er beträgt 7,5 Prozent, basierend auf dem Kreditbetrag aller Einzelmaßnahmen.
  • Vereinfachte Antragswege stehen nun auch Eigentümern innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft offen. Mussten sie zuvor jeweils separat Anträge stellen, kann dies nunmehr der bevollmächtigte Immobilienverwalter im Namen aller Vermieter übernehmen. Notwendig ist allein eine sogenannte De-minimis-Erklärung.

Fazit und abschließende Bemerkungen

Mittels der Förderprogramme der KfW agiert der Bund als Konjunkturtreiber, indem die Investition in Bausubstanz mit zinsgünstigen Krediten oder Zuschüssen verbunden ist. Der Vorteil liegt insbesondere auf Seiten derjenigen, denen entsprechende Mittel fehlten und die dadurch erforderliche Maßnahmen aufschieben mussten. Je älter das Wohnobjekt und je zaghafter frühere Sanierungsmaßnahmen waren, desto höher liegt das langfristige Einsparpotenzial. Bei herkömmlichen Einfamilienhäusern mit 170 Quadratmeter Wohnfläche kann dies, KfW-Effizienzhaus-Standards vorausgesetzt, niedrigere Verbrauchskosten im vierstelligen Bereich pro Jahr bedeuten.

Durch die Inanspruchnahme eines zertifizierten Energieberaters ist es außerdem möglich, Problemfelder in der Bausubstanz frühzeitig zu erkennen. Der unabhängige, selbst geförderte Sachverständige dient als Mittler zwischen Kreditnehmer und KfW. Dadurch wird eine sachgerechte, optimale Erledigung der jeweiligen Maßnahmen gewährleistet.

Zusammenfassung

Die staatliche KfW-Bankengruppe hat die Förderhöchstsummen für bestimmte Programme mit dem Ziel einer energetischen Sanierung erhöht. Zudem wurde die Beantragung vereinfacht. Weitere Einsparmöglichkeiten ergeben sich aus der Verknüpfung von Kredit und Zuschuss.

Artikelbild: © thelefty / Shutterstock


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