Wasserschaden und Hausratversicherung – was Sie wissen sollten

Wasserschaden und Hausratversicherung – was Sie wissen sollten

Ein geplatztes Wasserrohr, eine undichte Waschmaschine oder ein beschädigter Abfluss – ein Wasserschaden ist schneller passiert als einem lieb ist. Aber was dann? Übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für einen Wasserschaden automatisch? Wie wird der Schaden am besten eingereicht? Und was, wenn die Versicherung nicht zahlen will?

Wer zahlt für welchen Schaden?

In der Bundesrepublik gehören Wasserschäden zu den am häufigsten auftretenden Haushaltsschäden. Mehrere Tausend Schäden werden jeden Tag bei diversen Versicherungen eingereicht. Ob die Kosten erstattet werden und welche Versicherung für die Kostenübernahme verantwortlich ist, hängt von vielen Faktoren ab.

Generell gelten die folgenden Rahmenbedingungen: Die Hausratversicherung übernimmt Schäden am Hausrat und den beweglichen Möbelstücken. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Schäden an Gebäuden und Wohnungen. Fremdverschuldete Wasserschäden (Nachbar) werden durch die Privathaftpflicht der Gegenpartei gedeckt.

Wasserschaden und Hausratversicherung: Was wird übernommen?

Ganz allgemein sind durch die Hausratversicherung Wasserschäden an Möbeln und anderen beweglichen Teilen des Hausrats gedeckt: Waschmaschine, Kühlschrank, Laptop, usw.

Allerdings wird nicht jeder Wasserschaden durch die Versicherung anerkannt. Denn damit die Hausratversicherung beim Wasserschaden greift, muss der Schaden einen bestimmten Ursprung haben:

  • Trinkwasserrohre, Abwasserrohre
  • Wasserleitungssystem
  • Wasserzufuhr an Elektrogeräten (Waschmaschine, Geschirrspülmaschine)
  • Heizungsanlagen
  • Sprinkleranlagen

Kommt ein Schaden aufgrund von unsachgemäßer Nutzung zustande, ist dieser nicht gedeckt. Ist also eine Waschmaschine inkorrekt angeschlossen und Wasser tritt aus, ist ein Schadensersatz nicht möglich.

Diese Wasserschäden werden nicht durch eine klassische Hausratversicherung gedeckt:

  • Grundwasserschäden
  • Schäden durch Kanalisationswasser
  • Schäden durch Standwasser aus Aquarium oder Wasserbett
  • Wasserschäden aus Planschpool oder dem Putzeimer

Welche Wasserschäden zahlt die Gebäudeversicherung?

Soll der Wasserschaden von der Hausratversicherung gedeckt werden, müssen also sehr spezifische Voraussetzungen gegeben sein. Sind diese nicht vorhanden, sollten Sie prüfen, ob andere Versicherungen für die Kostenübernahme zuständig sind

Die Wohngebäudeversicherung kümmert sich um Wasserschäden am Gebäude. Die Gebäudeversicherung wird für Mietwohnungen durch den Hausbesitzer gehandhabt. Tritt also in einer Mietwohnung Wasser aus der Wand, kommen auf den Mieter keine Kosten zu. Er ist in seltenen Fällen allerdings dazu berechtigt, eine Mietminderung zu beantragen. Hier ist es zu empfehlen, sich mit einem Anwalt in Kontakt zu setzen.

Ein leer stehendes Haus kann nicht durch eine Gebäudeversicherung gedeckt werden. Auch Immobilien, die nur sehr selten genutzt werden, werden von den Versicherungen speziell behandelt. Hier wird jeder Fall individuell entschieden.

Wasserschaden – was wird von der Privathaftpflicht übernommen?

Kommt es in Ihrem Haus zu einem Wasserschaden, der auch auf dem Nachbargrundstück einen Schaden anrichtet, dann deckt Ihre Privathaftpflicht die Kosten. Die Kosten für die Schäden an Ihrem Haus werden allerdings durch die jeweilig zuständige Versicherung übernommen. Insbesondere bei großen Wasserschäden kann die Kostenabwicklung mit den Versicherungen sehr aufwendig sein. Es ist daher ratsam, sich in einem solchen Fall mit einem Versicherungsspezialisten in Verbindung zu setzen. So werden sämtliche Schäden mit der korrekten Police eingereicht.

Was tun, wenn ein Wasserschaden auftritt?

Sobald Sie einen Wasserschaden entdecken, ist es wichtig, umgehend die Quelle des Wasseraustritts zu lokalisieren. Kommt es also zu einem Rohrbruch, die Wasserzufuhr unterbinden. Abhängig davon, wo im Haus der Schaden auftritt, also den nächsten Absperrhahn betätigen. Wissen Sie nicht, wo sich dieser befindet, einfach den Hauptwasserhahn schließen. Dieser wird übrigens im Uhrzeigersinn geschlossen.

Ist das Wasser abgestellt, unbedingt die Stromzufuhr unterbinden. Denn Wasser und Strom sind eine gefährliche Kombination. Gehen Sie hier auf Nummer sicher und drehen Sie die Hauptsicherung aus, bzw. legen Sie den Hauptschalter um. So lassen sich Folgeschäden vermeiden.

Im nächsten Schritt das Wasser so gut es geht beseitigen. Bei kleineren Schäden ist es zumeist möglich, einfach mit einem Eimer und einem Mopp das Wasser aufzunehmen. Steht jedoch der ganze Keller unter Wasser, sieht dies ganz anders aus. In einem solchen Fall am besten eine Fachfirma engagieren. Diese ist nicht nur in der Lage, die Räumlichkeiten schnell und effizient zu entleeren, sie kann auch notwendige Notfallreparaturen vornehmen.

Sie können einen Nasssauger im Baumarkt ausleihen. Lassen Sie sich vor Ort genau beraten, welche Kapazität das Gerät haben sollte.

Für sämtliche Kosten, die innerhalb dieser Phase anfallen, unbedingt alle Belege aufbewahren. Diese später mit dem Schadensfall bei der Versicherung einreichen. Bringen Sie Möbeln, Teppiche und weiteren beweglichen Hausrat umgehend in Sicherheit. So verhindern Sie größere Schäden an den Gegenständen. Auf keinen Fall einfach im Wasser stehen lassen und davon ausgehen, dass die Versicherung es eh ersetzt. Dies könnte bei einer Begutachtung zu Problemen führen.

Den Versicherungsfall richtig dokumentieren

Ist das Wasser beseitigt, den Schaden ausreichend dokumentieren. Hier gilt, besser mehr Fotos aufnehmen als zu wenige. Auf den Bildern sollte klar zu erkennen sein, was genau das Problem war. Wird die Reparatur durch einen Fachmann vorgenommen, kann dieser schriftlich bestätigen, was vorgefallen ist.

Sämtliche Dokumente so schnell wie möglich bei der Versicherung einreichen. Am besten noch am gleichen Tag die zuständige Abteilung benachrichtigen oder sich mit dem persönlichen Berater in Verbindung setzen.

Das Einreichen der Unterlagen ebenfalls ausreichend dokumentieren. Den Telefonkontakt notieren, E-Mails aufbewahren oder mobile Apps mit Protokollen verwenden. So lässt sich im Notfall nachhalten, wann welche Dokumente eingereicht wurden.

Was, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Versicherungen möchten sich natürlich vor falschen Schadensberichten schützen. Daher kann es sein, dass es zu einer genauen Untersuchung der Unterlagen kommt, bevor einer Zahlung bewilligt wird. Auch wenn dies eher selten eintritt, kann es durchaus sein, dass die Bearbeitung recht lange dauert.

In einem solchen Fall Kontakt zu Ihrem Versicherungsmakler halten. Dieser kann sich direkt mit den Verantwortlichen in Verbindung setzen. Bei schweren Schäden und hohen Schadenssummen ist eine Ablehnung des Schadendfalls ebenfalls denkbar – geht die Versicherung zum Beispiel davon aus, dass der Schaden auf Eigenverschulden basiert. Sie haben die Möglichkeit, solche Fälle vor Gericht zu verhandeln. Die Kosten für Gutachter oder Anwälte werden dann auf die Versicherung umgelegt, sollte das Gericht für Sie entscheiden.

Fazit – Wasserschaden bei der Hausratversicherung einreichen

Möchten Sie einen Wasserschaden mit der Hausratversicherung abwickeln, ist vor allem ein schnelles Handeln gefragt. Eine umfassende Dokumentation des Schadens ist ebenfalls wichtig. Darüber hinaus prüfen, ob die Art des Schadens auch von der Hausratversicherung gedeckt wird, oder, ob eine andere Versicherung dafür zuständig ist.

Artikelbild: style-photographs / Bigstock.com


1 Kommentar

  1. Joachim Hussing 05.03.2020 22:05 Uhr

    Mein Bruder sucht seit einiger Zeit nach Tipps zu Wasserschaden. Sein Keller wurde überschwemmt, und in seinem Haus entstand ein großer Wasserschaden. Gut, dass ich den Beitrag hier gefunden habe. Die Informationen sind wirklich hilfreich und interessant.

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